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Heiraten Deutschland - Malaysia (Gelesen: 1.839 mal)
lottchen
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Antwort #15 - 04.12.2024 um 18:53:41
 
Siegfried schrieb am 04.12.2024 um 18:37:16:
sprich wir müssen dort beide in person auftauchen?

Üblicherweise der Antragsteller / die Antragstellerin.
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Siegfried
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Antwort #16 - 04.12.2024 um 23:43:34
 
lottchen schrieb am 04.12.2024 um 18:53:41:
Üblicherweise der Antragsteller / die Antragstellerin.

Ja, aber ich kann ja schlecht mein Pass per Post schicken damit sie zu der Botschaft gehen kann Smiley

Hmm, so langsam scheint es mir als würde eine Heirat in Malaysia + Legalization und späteres FZF deutlich einfacher sein als das Heiratsvisum.

Nicht falsch verstehen, es geht uns nicht wirklich darum was billiger ist, wir leben beide nicht am Existenzminimum Smiley
Wenn man paar mal mehr fliegen muss ist es auch ok.
Es geht darum was uns erlaubt schneller und unkomplizierter zusammen in Deutschland zu leben.
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lottchen
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Antwort #17 - 04.12.2024 um 23:57:32
 
Siegfried schrieb am 04.12.2024 um 23:43:34:
Nicht falsch verstehen, es geht uns nicht wirklich darum was billiger ist, wir leben beide nicht am Existenzminimum Smiley
Wenn man paar mal mehr fliegen muss ist es auch ok.

Na denn, geh zu Deinem zuständigen Standesamt und lass Dir eine Liste mit den Unterlagen geben, die ihr benötigt für die Hochzeit. Papiere besorgen. Sie reist nach D visumsfrei ein, ihr heiratet, wenn sie möchte/es nötig ist könnte Sie in den möglichen 3 Monaten Aufenthalt auch noch einen Deutschkurs in D machen. Oder die A1-Prüfung. Sie reist wieder aus und beantragt in Malaysia das Visum zur FZF.
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Antwort #18 - 05.12.2024 um 17:32:21
 
lottchen schrieb am 04.12.2024 um 23:57:32:
Na denn, geh zu Deinem zuständigen Standesamt und lass Dir eine Liste mit den Unterlagen geben, die ihr benötigt für die Hochzeit. Papiere besorgen. Sie reist nach D visumsfrei ein, ihr heiratet, wenn sie möchte/es nötig ist könnte Sie in den möglichen 3 Monaten Aufenthalt auch noch einen Deutschkurs in D machen. Oder die A1-Prüfung. Sie reist wieder aus und beantragt in Malaysia das Visum zur FZF


Das sehe ich in diesem Fall (keine finanzielle Not, Positivstaaterin, relativ geringes Aufkommen an Visumantragstellern) ebenso.
AV Kuala Lumpur ist auch von den Zeiten (Termin, Bearbeitung) gut aufgestellt, gibt schon Termine ab 06.01., davon kann man an anderen Vertretungen nur träumen. Da macht noch nicht einmal eine Vorabzustimmung wirklich Sinn.
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Antwort #19 - 05.12.2024 um 17:56:11
 
Naja Sinn würde die Vorabzustimmung schon machen. Dann hätte sie möglicherweise sogar noch am selben Tag das Visum da die ABH nicht mehr involviert ist. Kenne einen Fall aus Manila da lief es genauso.

Vor allem wenn sie in D heiratet, hier den A1 besteht wären die Voraussetzungen für eine Vorabzustimmung ja nicht schlecht. Vielleicht gibt es sogar eine Überraschung und die ABH verzichtet auf die erneute aus und Einreise. da würde ich mir aber erstmal nicht von ausgehen.
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Antwort #20 - 06.12.2024 um 14:50:30
 
Einen ersten Deutschkurs hat sie bereits absolviert und für die A1 Prüfung gibt es Termine ende Januar im Goethe-Institut in Kuala Lumpur.
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Antwort #21 - 19.12.2024 um 00:47:12
 
Es hat sich mittlerweile was getan, es ist leider auch für die Heirat in Malaysia eine beachtliche Liste and Dokumenten nötig.

Für die Heirat in Malaysia wird für den Ausländer eine Ledigkeitsbescheinigung (Single Status Letter) benötigt.
Damit das deutsche Konsulat in Kuala Lumpur eine Ledigkeitsbescheinigung ausstellt wird ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt.
Für ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt das örtliche Standesamt
- Meine Geburtsurkunde (da gibt es auch ein Problem, ich bin zwar Deutscher Staatsbürger, meine Geburtsurkunde ist aber aus der Ukraine)
- Ihre Geburtsurkunde (übersetzt und legalisiert)
- Ihre Meldebescheinigung (ein vergleichbares Dokument gibt es in Malaysia nicht), man kann eventuell eine beglaubigte Kopie des MyKad Personalausweises verwenden, da ist eine aktuelle Adresse drauf.
- Ihre malaysische Ledigkeitsbescheinigung.

Für die Heirat in Malaysia wird auch meine Geburtsurkunde benötigt. Das ist mit meiner ukrainischen Geburtsurkunde etwas schwierig . weinend

Meine Verlobte hat über eine Bekanntschaft ein Paar gefunden welches in einer ähnlichen Situation war (malaysische Frau und deutscher Mann), sie haben im April diesen Jahres in Dänemark geheiratet.
Die Frau musste, wie erwartet, nach der Heirat wieder zurück, Sie konnten aber problemlos das Visum zur Familienzusammenführung beantragen.

Für eine Heirat in Dänemark wird lediglich benötigt:
- Pässe.
- Ansässigkeitsbescheinigung (eine Stromrechnung oder Mietrechnung mit deiner Adresse reicht auch)
- Nachweis der Beziehung (Photos, etc.)

Heirat in Dänemark scheint also wieder doch auf dem Plan zu stehen, außer jemand hier sagt "bloß nicht, weil ..."


Der Besuch im Standesamt lief übrigens wie folgt ab:
- Ich schreibe eine Mail mit allen Details und schildere meine Situation genau.
- Nach zwei Tagen erhalte ich eine Antwort (ich denke mir noch "das war aber schnell")
- Inhalt der Mail: "können Sie mir bitte Ihre Telefonnummer zusenden? Dann rufe ich Sie zu Ihrem Anliegen mal an."
- Später Am Telefon: Ja, das können wir aber nicht am Telefon besprechen, sie müssen für ein persönliches Beratungsgespräch vorbeikommen.
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Antwort #22 - 19.12.2024 um 06:14:00
 
Den "Laufzettel" mit den nötigen Unterlagen findest du auch im Internet. Zuerst schaust du in welchem OLG Bezirk du lebst.

https://de.wikipedia.org/wiki/Oberlandesgericht#Die_einzelnen_Oberlandesgerichte


Bspw. Krefeld ist im OLG Bezirk Düsseldorf. Nun muss man wissen, dass das OLG Köln die Merkzettel verfasst.

Nun sucht man nach "olg köln efz"

Man findet dann
https://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/justizverwaltung/organisation_verwaltung/d...

Die Informationen sind dann zwei geteilt. Ein allgemeiner Teil, den man auch lesen sollte, um das ganze Verfahren besser zu verstehen.

Und dann gibt es das Länderverzeichnis. Und dort sucht man nach dem Land um was es geht. Also Malaysia.

https://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/justizverwaltung/organisation_verwaltung/d...

Im Merkblatt steht bspw. dass die Eheeinwilligung der Eltern nötig sei. Also das wäre sowas wo die Eltern zum lokalen Notariat gehen müssen, dass dann ggf. bei der deutschen Botschaft mit den anderen Urkunden legalisiert und dann mit den Ganzen anderen Unterlagen ins deutsche übersetzt werden muss.

Bedeutet halt Kosten. Die Geburtsurkunde und Co. zu übersetzen sind ja auch langfristig sinnvoll. Aber die Einwilligung der Eltern, naja. Im Leitfaden des OLG Köln steht im Punkt 13 dass die Erlaubnis vom Heiratsvormund nicht notwendig ist, man aber eine Erklärung der Verlobten braucht, dass diese eine etwaige Nicht-Anerkennung in ihrem Heimatland auf ihre eigene Kappe geht.

Man stelle sich vor, eine Frau will heiraten und der Vater sagt nein. Dann muss die Frau vor nem malaysischem Gericht die Erlaubnis einklagen, weil man den Leitfaden nicht gelesen hat, dass es wohl nicht zwingend notwendig ist...

Ich hab ja glaub 2013 beim Justizministerium NRW mich bezüglich der Forderung nach der Einwilligung vom Heiratsvormund bei Angehörigen des Iran beschwert, weil auch ne Justizministerkonferenz in den 90ern beschlossen hatte, dass man auf solche Einwilligungen verzichten wollen. Als ich dann 2019 heiraten wollte brauchte ich die Einwilligung vom Vater meiner Frau nicht für das Befreiungsverfahren vom Ehefähigkeitszeugnis meiner Frau.
Aber es war halt später bei der Eintragung der Eheschließung in das iranische Register notwendig. Aber da reicht es ja aus, dass es nach iranischem Recht notariell beurkundet war.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #23 - 19.12.2024 um 11:27:03
 
Siegfried schrieb am 19.12.2024 um 00:47:12:
meine Geburtsurkunde ist aber aus der Ukraine

"ukrainisch" oder sowjetisch? die sowjtischen werden meines Wissens in D anerkannt. zu den Ukrainischen kann ich nichts sagen.

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Antwort #24 - 19.12.2024 um 15:34:14
 
Siegfried schrieb am 19.12.2024 um 00:47:12:
Heirat in Dänemark scheint also wieder doch auf dem Plan zu stehen, außer jemand hier sagt "bloß nicht, weil ..."


Nach deiner Schilderung scheint dann ja die Heirat in DNK tatsächlich mit Abstand am wenigsten aufwändig zu sein, wenn es sich in Malaysia auch als so komplex darstellt.

Und da auch nichts Grundsätzliches gegen eine Heirat in DNK spräche, würde ich das dann auch so dort in Erwägung ziehen.
Einreise in DNK ist auch für Deine Frau in spe unproblematisch, die DNK-Heiratsurkunde ist für eine Nachregistrierung in DEU und für die Visumbeantragung unproblematisch. Das Visum zur FZF ist weniger aufwändig, als ein Heiratsvisum.

Für mich persönlich wäre in der geschilderten Situation die Entscheidung einfach.

Gruß
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Antwort #25 - 19.12.2024 um 20:30:11
 
Siegfried schrieb am 19.12.2024 um 00:47:12:
Für die Heirat in Malaysia wird für den Ausländer eine Ledigkeitsbescheinigung (Single Status Letter) benötigt.
Damit das deutsche Konsulat in Kuala Lumpur eine Ledigkeitsbescheinigung ausstellt wird ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt.


Deine Verlobte soll mal beim Standesamt in Malaysia nachfragen, ob auch eine erweiterte Meldebescheinigung akzeptiert wird, die von der malayischen Botschaft in Deutschland legalisiert wurde.
Dann hättest du mit geringen Aufwand einen Single Status Letter.
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Antwort #26 - 19.12.2024 um 21:57:30
 
Ersteinmal möchte ich bei euch allen bedanken, dass ihr die Zeit euch nimmt uns zu helfen.

Aras schrieb am 19.12.2024 um 06:14:00:
Den "Laufzettel" mit den nötigen Unterlagen findest du auch im Internet. Zuerst schaust du in welchem OLG Bezirk du lebst.

https://de.wikipedia.org/wiki/Oberlandesgericht#Die_einzelnen_Oberlandesgerichte


Bspw. Krefeld ist im OLG Bezirk Düsseldorf. Nun muss man wissen, dass das OLG Köln die Merkzettel verfasst.

Nun sucht man nach "olg köln efz"

Man findet dann
https://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/justizverwaltung/organisation_verwaltung/d...

Die Informationen sind dann zwei geteilt. Ein allgemeiner Teil, den man auch lesen sollte, um das ganze Verfahren besser zu verstehen.

Und dann gibt es das Länderverzeichnis. Und dort sucht man nach dem Land um was es geht. Also Malaysia.

https://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/justizverwaltung/organisation_verwaltung/d...

Im Merkblatt steht bspw. dass die Eheeinwilligung der Eltern nötig sei. Also das wäre sowas wo die Eltern zum lokalen Notariat gehen müssen, dass dann ggf. bei der deutschen Botschaft mit den anderen Urkunden legalisiert und dann mit den Ganzen anderen Unterlagen ins deutsche übersetzt werden muss.

Danke für die Links, allerdings fehlt mir ein wenig der Bezug zum meinem Post.

Aras schrieb am 19.12.2024 um 06:14:00:
Die Geburtsurkunde und Co. zu übersetzen sind ja auch langfristig sinnvoll.

Warum? Wofür brauche ich die sonst?

Aras schrieb am 19.12.2024 um 06:14:00:
Aber die Einwilligung der Eltern, naja. Im Leitfaden des OLG Köln steht im Punkt 13 dass die Erlaubnis vom Heiratsvormund nicht notwendig ist, man aber eine Erklärung der Verlobten braucht, dass diese eine etwaige Nicht-Anerkennung in ihrem Heimatland auf ihre eigene Kappe geht.

Man stelle sich vor, eine Frau will heiraten und der Vater sagt nein. Dann muss die Frau vor nem malaysischem Gericht die Erlaubnis einklagen, weil man den Leitfaden nicht gelesen hat, dass es wohl nicht zwingend notwendig ist...

Eine Einwilligung der Eltern wird bei uns nicht verlangt, weder von der deutschen, noch von der malaysischen Seite. Das was da auf dem Merkblatt steht ist Quatsch, oder eventuell nur für Muslime.

erne schrieb am 19.12.2024 um 11:27:03:
"ukrainisch" oder sowjetisch? die sowjtischen werden meines Wissens in D anerkannt. zu den Ukrainischen kann ich nichts sagen.

Ich habe tatsächlich beide, nach dem Fall der Sowjetunion hat meine Mutter die Sowjetische neu ausstellen lassen (war dann schon eine ukrainische), wir durften die sowjetische aber behalten.

T.P.2013 schrieb am 19.12.2024 um 15:34:14:
Nach deiner Schilderung scheint dann ja die Heirat in DNK tatsächlich mit Abstand am wenigsten aufwändig zu sein, wenn es sich in Malaysia auch als so komplex darstellt.

Und da auch nichts Grundsätzliches gegen eine Heirat in DNK spräche, würde ich das dann auch so dort in Erwägung ziehen.
Einreise in DNK ist auch für Deine Frau in spe unproblematisch, die DNK-Heiratsurkunde ist für eine Nachregistrierung in DEU und für die Visumbeantragung unproblematisch. Das Visum zur FZF ist weniger aufwändig, als ein Heiratsvisum.

Für mich persönlich wäre in der geschilderten Situation die Entscheidung einfach.

Gruß 

Das sieht für uns im moment auch so aus. Die Einreise ist genau so unproblematisch wie nach Deutschland, man kommt visumfrei rein.
Ich denke wenn wir das machen werden wir aber mit dem Auto hoch fahren wollen, ich werde noch klären ob man das so machen darf.

Man muss noch dazu sagen: 90% der Komplikationen gehen von der deutschen Seite aus weil ein Ehefähigkeitszeugnis notwendig ist. Und weil das ausstellten eines Ehefähigkeitszeugnisses in Deutschland sehr aufwändig ist.

greenock schrieb am 19.12.2024 um 20:30:11:
Deine Verlobte soll mal beim Standesamt in Malaysia nachfragen, ob auch eine erweiterte Meldebescheinigung akzeptiert wird, die von der malayischen Botschaft in Deutschland legalisiert wurde.
Dann hättest du mit geringen Aufwand einen Single Status Letter. 

Das hat sie. Ein Single Status Letter wird benötigt.
Ein Single Status Letter kann nur durch das Land der Herkunft ausgestellt werden.
Bei mir ist es dann die Deutsche Botschaft in Kuala Lumpur (sie stellen es dann sogar direkt in Englisch aus).
Die Deutsche Botschaft verlangt ein Ehefähigkeitszeugnis.

Eine Meldebescheinigung ist kein Single Status Letter.

Außerdem verlangt das Malaysische Standesamt noch paar lustige Sachen, wie das "Pengesahan Jantina (Asal dan salinan) " - Gender Verification (Original and copy).
Ich wüsste gar nicht wo ich da anfangen soll  Laut lachend
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Antwort #27 - 19.12.2024 um 22:41:11
 
Siegfried schrieb am 19.12.2024 um 21:57:30:
Danke für die Links, allerdings fehlt mir ein wenig der Bezug zum meinem Post.

Ich dachte das deutsche Standesamt wollte es nicht am Telefon klären und darum wollte ich dir aufzeigen wie du quasi den Laufzettel selber beschaffen kannst ohne hin zu müssen.

Siegfried schrieb am 19.12.2024 um 21:57:30:
Warum? Wofür brauche ich die sonst?

Kann ja sein, dass ihr Mal Kinder haben wollt. Oder aus irgendwelchen Gründen Abstammungsverhältnisse klären müsst.

Siegfried schrieb am 19.12.2024 um 21:57:30:
Ich habe tatsächlich beide, nach dem Fall der Sowjetunion hat meine Mutter die Sowjetische neu ausstellen lassen (war dann schon eine ukrainische), wir durften die sowjetische aber behalten.

Schau ob da nicht irgendein Stempfel für Ungültigkeit angebracht wurde. Nicht dass das SAGS übereifrig gewesen ist.

Siegfried schrieb am 19.12.2024 um 21:57:30:
Man muss noch dazu sagen: 90% der Komplikationen gehen von der deutschen Seite aus weil ein Ehefähigkeitszeugnis notwendig ist. Und weil das ausstellten eines Ehefähigkeitszeugnisses in Deutschland sehr aufwändig ist.

IMHO ist das eine sehr subjektive Einschätzung.

Malaysia ist halt nicht mal so um die Ecke um weitere Urkunden zu beschaffen, falls das mitgebrachte Dokument doch nicht die gewollte Urkunde ist. Aber das Entfernungproblem hast du in Dänemark auch.
Urkunden müssen ggf. legalisiert und übersetzt werden. Das hast du in Dänemark auch.
Was sich etwas umständlich anfühlt, ist das Befreiungsverfahren beim OLG. Also eine gefühlt künstliche Verzögerung. Das hat man bei Dänemark ja seit der letzten Reform ja auch weil für die Eheanmeldung die Unterlagen an eine Zentralbehörde geschickt werden um ein dänisches Ehefähigkeitszeugnis zu bekommen.

Was aber definitiv unterschiedlich ist, ist der Umstand, dass man wohl in Dänemark alles im Vorfeld mit Scans und per E-Mail klären kann, aber in Deutschland gefühlt ein hick hack hat.

Siegfried schrieb am 19.12.2024 um 21:57:30:
Außerdem verlangt das Malaysische Standesamt noch paar lustige Sachen, wie das "Pengesahan Jantina (Asal dan salinan) " - Gender Verification (Original and copy).
Ich wüsste gar nicht wo ich da anfangen soll  

LOL. Ja da kommt man schon auf Ideen.

Wie ging noch der alte Sowjet-Witz? "Haben Sie einen Nachweis, dass sie kein Esel/ein Mensch sind?" "Ja hier ist die Bescheinigung vom Zoo."
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Antwort #28 - 19.12.2024 um 23:14:46
 
Aras schrieb am 19.12.2024 um 22:41:11:
Ich dachte das deutsche Standesamt wollte es nicht am Telefon klären und darum wollte ich dir aufzeigen wie du quasi den Laufzettel selber beschaffen kannst ohne hin zu müssen.

Nee, hätte ich vielleicht noch dazu schreiben sollen - ich war natürlich dann vor Ort und habe mit der Dame ein persönliches Beratungsgespräch geführt.
Mich regt halt nur auf, dass es alles eine Mail hätte sein können.

Aras schrieb am 19.12.2024 um 22:41:11:
Kann ja sein, dass ihr Mal Kinder haben wollt. Oder aus irgendwelchen Gründen Abstammungsverhältnisse klären müsst.

Wollen wir nicht (geht auch nicht, ich habe eine Vasektomie).  Abstammungsverhältnisse - dafür fällt mir kein Grund ein.

Aras schrieb am 19.12.2024 um 22:41:11:
Schau ob da nicht irgendein Stempfel für Ungültigkeit angebracht wurde. Nicht dass das SAGS übereifrig gewesen ist.

Da ist kein Stempel, löcher oder sonst was was auf Ungültigkeit hinweisen würde. Ich habe allerdings bis jetzt immer nur die ukrainische verwendet.
Habe sie allerdings auch nur bei der Einbürgerung gebraucht.

Aras schrieb am 19.12.2024 um 22:41:11:
Malaysia ist halt nicht mal so um die Ecke um weitere Urkunden zu beschaffen, falls das mitgebrachte Dokument doch nicht die gewollte Urkunde ist. Aber das Entfernungproblem hast du in Dänemark auch.
Urkunden müssen ggf. legalisiert und übersetzt werden. Das hast du in Dänemark auch.
Was sich etwas umständlich anfühlt, ist das Befreiungsverfahren beim OLG. Also eine gefühlt künstliche Verzögerung. Das hat man bei Dänemark ja seit der letzten Reform ja auch weil für die Eheanmeldung die Unterlagen an eine Zentralbehörde geschickt werden um ein dänisches Ehefähigkeitszeugnis zu bekommen. 

Ja, hast du schon Recht, allerdings gibt es in Dänemark jeden Menge Agenturen welche sich darauf spezialisiert haben solche Ehen durchzuführen. Sie haben Erfahrung und kennen sich mit den Behörden aus. In Malaysia müssten wir das selbst machen und hoffen, dass wir nichts vergeigt haben.

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Antwort #29 - 20.12.2024 um 20:11:32
 
Siegfried schrieb am 19.12.2024 um 21:57:30:
Ich denke wenn wir das machen werden wir aber mit dem Auto hoch fahren wollen, ich werde noch klären ob man das so machen darf.


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