Ersteinmal möchte ich bei euch allen bedanken, dass ihr die Zeit euch nimmt uns zu helfen.
Aras schrieb am 19.12.2024 um 06:14:00:Danke für die Links, allerdings fehlt mir ein wenig der Bezug zum meinem Post.
Aras schrieb am 19.12.2024 um 06:14:00:Die Geburtsurkunde und Co. zu übersetzen sind ja auch langfristig sinnvoll.
Warum? Wofür brauche ich die sonst?
Aras schrieb am 19.12.2024 um 06:14:00:Aber die Einwilligung der Eltern, naja. Im Leitfaden des OLG Köln steht im Punkt 13 dass die Erlaubnis vom Heiratsvormund nicht notwendig ist, man aber eine Erklärung der Verlobten braucht, dass diese eine etwaige Nicht-Anerkennung in ihrem Heimatland auf ihre eigene Kappe geht.
Man stelle sich vor, eine Frau will heiraten und der Vater sagt nein. Dann muss die Frau vor nem malaysischem Gericht die Erlaubnis einklagen, weil man den Leitfaden nicht gelesen hat, dass es wohl nicht zwingend notwendig ist...
Eine Einwilligung der Eltern wird bei uns nicht verlangt, weder von der deutschen, noch von der malaysischen Seite. Das was da auf dem Merkblatt steht ist Quatsch, oder eventuell nur für Muslime.
erne schrieb am 19.12.2024 um 11:27:03:"ukrainisch" oder sowjetisch? die sowjtischen werden meines Wissens in D anerkannt. zu den Ukrainischen kann ich nichts sagen.
Ich habe tatsächlich beide, nach dem Fall der Sowjetunion hat meine Mutter die Sowjetische neu ausstellen lassen (war dann schon eine ukrainische), wir durften die sowjetische aber behalten.
T.P.2013 schrieb am 19.12.2024 um 15:34:14:Nach deiner Schilderung scheint dann ja die Heirat in DNK tatsächlich mit Abstand am wenigsten aufwändig zu sein, wenn es sich in Malaysia auch als so komplex darstellt.
Und da auch nichts Grundsätzliches gegen eine Heirat in DNK spräche, würde ich das dann auch so dort in Erwägung ziehen.
Einreise in DNK ist auch für Deine Frau in spe unproblematisch, die DNK-Heiratsurkunde ist für eine Nachregistrierung in DEU und für die Visumbeantragung unproblematisch. Das Visum zur
FZF ist weniger aufwändig, als ein Heiratsvisum.
Für mich persönlich wäre in der geschilderten Situation die Entscheidung einfach.
Gruß
Das sieht für uns im moment auch so aus. Die Einreise ist genau so unproblematisch wie nach Deutschland, man kommt visumfrei rein.
Ich denke wenn wir das machen werden wir aber mit dem Auto hoch fahren wollen, ich werde noch klären ob man das so machen darf.
Man muss noch dazu sagen: 90% der Komplikationen gehen von der deutschen Seite aus weil ein Ehefähigkeitszeugnis notwendig ist. Und weil das ausstellten eines Ehefähigkeitszeugnisses in Deutschland sehr aufwändig ist.
greenock schrieb am 19.12.2024 um 20:30:11:Deine Verlobte soll mal beim Standesamt in Malaysia nachfragen, ob auch eine erweiterte Meldebescheinigung akzeptiert wird, die von der malayischen Botschaft in Deutschland legalisiert wurde.
Dann hättest du mit geringen Aufwand einen Single Status Letter.
Das hat sie. Ein Single Status Letter wird benötigt.
Ein Single Status Letter kann nur durch das Land der Herkunft ausgestellt werden.
Bei mir ist es dann die Deutsche Botschaft in Kuala Lumpur (sie stellen es dann sogar direkt in Englisch aus).
Die Deutsche Botschaft verlangt ein Ehefähigkeitszeugnis.
Eine Meldebescheinigung ist kein Single Status Letter.
Außerdem verlangt das Malaysische Standesamt noch paar lustige Sachen, wie das "Pengesahan Jantina (Asal dan salinan) " - Gender Verification (Original and copy).
Ich wüsste gar nicht wo ich da anfangen soll