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Heiraten Deutschland - Malaysia (Gelesen: 1.976 mal)
Siegfried
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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02.12.2024 um 22:18:36
 
um kurz meine Situation zu schildern: ich bin Deutscher und mit einer Malaysischen Frau verlobt.
Wir kennen uns seit 20 Jahren und sind seit mehr als einem Jahr in einer romantischen Beziehung.
Sie ist gerade dabei ihren A1 in Kuala Lumpur zu machen mit dem Ziel, dass sie nach der Heirat über Familiennachzug zu mir nach Deutschland kommen kann.
Wir wollten gerade schauen wo wir den am besten heiraten können.
Als Optionen kommt für uns folgendes in Frage:

Malaysia
- Geringste Kosten
- Größtenteils unbürokratisch
- Muss dann in Deutschland anerkannt werden

Deutschland
- Hoher bürokratischer Aufwand
- Heiratsvisum wird benötigt
- Eventuell weniger problematisch für den Familiennachzug

Dänemark
- Vergleichsweise geringster bürokratischer Aufwand
- Es gibt Heiratsagenturen die den ganzen Papierkram erledigen
- Eventuell Probleme beim Familiennachzug?

Habt ihr eventuell Ratschläge für uns? Oder weitere Fallstricken welche beachtet werden sollten?
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Antwort #1 - 03.12.2024 um 09:47:18
 
Wenn ihr in Deutschland leben wollt, würde ich auch in Deutschland heiraten...ist am einfachsten mit den Papieren!
Die Prozedur ist immer nahezu dieselbe....einmal kommt diese vor der Hochzeit, einmal danach aber vor der Einreise!
Also das nimmt sich nicht viel!

Geh zu deinem Standesamt und frage nach dem Prozedere und dann los mit dem Hochzeitsvisum
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Antwort #2 - 03.12.2024 um 13:53:41
 
Siegfried schrieb am 02.12.2024 um 22:18:36:
Malaysia
- Muss dann in Deutschland anerkannt werden

nein - es gibt kein Anerkennungsverfahren in Dt für im Ausland geschlossene Ehen --- diese Ehen sind von Haus aus in Dt. gülitg, wenn sie nach Normen/Regeln/Gesetzen im Ausland geschlossen wurden.

Was du meinst, ist eine NAchbeurkundung/Nachregistrierung der Ehe in D. Das ist kein Muss, wenn aber Kinder geplant sind, zu empfehlen.
Da brauchst du aber dann wieder wohl die gleichen Dokumente wie für eine Eheschliessung in D (Prüfung der Ehefähigkeit etc...)

Siegfried schrieb am 02.12.2024 um 22:18:36:
Deutschland
- Hoher bürokratischer Aufwand
- Heiratsvisum wird benötigt
- Eventuell weniger problematisch für den Familiennachzug

Der Familiennachzug ist mit dem Heiratsvisum erledigt.
Und wieso sollte das signifikant teurer sein, als in Malaysia?

Siegfried schrieb am 02.12.2024 um 22:18:36:
Dänemark
- Vergleichsweise geringster bürokratischer Aufwand
- Es gibt Heiratsagenturen die den ganzen Papierkram erledigen
- Eventuell Probleme beim Familiennachzug?

die in meinen Augen schlechteste Option.
der geringste Aufwand war mal, da bist du ein paar Jahre zu spät dran.
Probleme mit dem Familiennachzug sollte es nicht geben ... aber nach der Eheschliessung gibt es erst mal keine AE und die Frau muss zurück, um den Familiennachzug zu organisieren. Also zwei mal fliegen.
Zudem kommt ein dritter REchtskreis dazu.


Ich würde da heiraten, wo Ihr später leben wollt,  und bei Deinem Standesamt nachfragen, was an Dokumenten nötig ist.
Parallel kann Deine Verlobte in M. nachfragen, was die an Dokumenten brauchen ---- und dann entscheiden und ggf. Dt. den Vorzug geben.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 03.12.2024 um 23:30:15
 
Schon mal besten Dank für eure Antworten. Meine bisherigen Erfahrungen mit jeglichen deutschen Behörden waren immer negativ geprägt, aber hier führt wohl kein weg dran vorbei, ich werde versuchen das Standesamt zu kontaktieren.

erne schrieb am 03.12.2024 um 13:53:41:
nein - es gibt kein Anerkennungsverfahren in Dt für im Ausland geschlossene Ehen --- diese Ehen sind von Haus aus in Dt. gülitg, wenn sie nach Normen/Regeln/Gesetzen im Ausland geschlossen wurden.

Was du meinst, ist eine NAchbeurkundung/Nachregistrierung der Ehe in D. Das ist kein Muss, wenn aber Kinder geplant sind, zu empfehlen.
Da brauchst du aber dann wieder wohl die gleichen Dokumente wie für eine Eheschliessung in D (Prüfung der Ehefähigkeit etc...)

Ja, ich denke da habe ich nicht den richtigen Begriff verwendet, aber der deutsche Staat muss ja etwas von der im Ausland geschlossenen Ehe wissen falls ein Familiennachzug stattfinden soll.

erne schrieb am 03.12.2024 um 13:53:41:
Der Familiennachzug ist mit dem Heiratsvisum erledigt.

Ist das so? Das Heiratsvisum ist ja für 3 Monate gültig, sprich wenn wir innerhalb der 3 Monate heiraten und es beim Ausländeramt (oder ist eine andere Behörde zuständig?) registrieren würde sie sofort eine AE erhalten?

erne schrieb am 03.12.2024 um 13:53:41:
Und wieso sollte das signifikant teurer sein, als in Malaysia?

Ich habe es noch nicht genau nachgeschlagen,  aber ich glaube alleine die 55€ für die Anmeldung der Eheschließung übersteigen bereits die (behördlichen) Gesamtkosten für die Ehe. Malaysia ist ein sehr Preisgünstiges Land, ich kann einen Besuch nur empfehlen Smiley

erne schrieb am 03.12.2024 um 13:53:41:
die in meinen Augen schlechteste Option.
der geringste Aufwand war mal, da bist du ein paar Jahre zu spät dran.
Probleme mit dem Familiennachzug sollte es nicht geben ... aber nach der Eheschliessung gibt es erst mal keine AE und die Frau muss zurück, um den Familiennachzug zu organisieren. Also zwei mal fliegen.
Zudem kommt ein dritter REchtskreis dazu.

Ja, wir haben uns am Anfang davon verführen lassen, dass es im Netz sehr leicht viele Agenturen finden lassen welche mit einer "schnellen und unbürokratischen" Heirat in Dänemark werben, das scheint aber doch mehr Probleme mir sich zu bringen.


erne schrieb am 03.12.2024 um 13:53:41:
Ich würde da heiraten, wo Ihr später leben wollt,  und bei Deinem Standesamt nachfragen, was an Dokumenten nötig ist.
Parallel kann Deine Verlobte in M. nachfragen, was die an Dokumenten brauchen ---- und dann entscheiden und ggf. Dt. den Vorzug geben.

Das machen wir.
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Antwort #4 - 04.12.2024 um 01:21:49
 
Siegfried schrieb am 03.12.2024 um 23:30:15:
...
Ja, ich denke da habe ich nicht den richtigen Begriff verwendet, aber der deutsche Staat muss ja etwas von der im Ausland geschlossenen Ehe wissen falls ein Familiennachzug stattfinden soll.


Erfährt der deutsche Staat dann ja auch, entweder mit der Vorlage der malayischen oder dänischen Heiratsurkunde im Zuge des Visumsverfahrens.

Zitat:
Ist das so? Das Heiratsvisum ist ja für 3 Monate gültig, sprich wenn wir innerhalb der 3 Monate heiraten und es beim Ausländeramt (oder ist eine andere Behörde zuständig?) registrieren würde sie sofort eine AE erhalten?


Das ist so. Nach der Heirat mit Heiratsvisum darf man anschließend ohne Ausreise in Deutschland verbleiben und bekommt eine AE als Ehefrau eines Deutschen.

Allerdings:
Deine Verlobte kann in Deutschland auch ohne jedes Visum heiraten. Sie reist visumfrei ein, heiratet Dich, reist wieder aus und beantragt in Malaysia ein Visum zur Familenzusammenführung. Ebenfalls möglich.

Zitat:
Ich habe es noch nicht genau nachgeschlagen,  aber ich glaube alleine die 55€ für die Anmeldung der Eheschließung übersteigen bereits die (behördlichen) Gesamtkosten für die Ehe. Malaysia ist ein sehr Preisgünstiges Land, ich kann einen Besuch nur empfehlen Smiley


Was (bürokratischen) Aufwand und Kosten angeht, dürfte die Heirat in Malaysia möglicherweise am wenigsten aufwändig sein.
Da Malaysia auch kein Land mit sogenanntem unsicheren Urkundenwesen ist, bereitet die Anerkennung der Eheurkunde bei Visumbeantragung zur FZF und einer möglichen Nachregistrierung der Ehe im deutschen Eheregister auch kein Problem.

Zitat:
Ja, wir haben uns am Anfang davon verführen lassen, dass es im Netz sehr leicht viele Agenturen finden lassen welche mit einer "schnellen und unbürokratischen" Heirat in Dänemark werben, das scheint aber doch mehr Probleme mir sich zu bringen.

Nein, Probleme würde es für Euch in Eurem Fall wohl eher nicht bringen. Es bietet lediglich für Euch keinen signifikanten Vorteil zu der Heirat in Malaysia und ist daher unnötig.

Gruß
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Die Regeln des deutschen Aufenthaltsrechts haben ihre Grundlagen nicht im Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Siegfried
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Antwort #5 - 04.12.2024 um 13:29:18
 
T.P.2013 schrieb am 04.12.2024 um 01:21:49:
Das ist so. Nach der Heirat mit Heiratsvisum darf man anschließend ohne Ausreise in Deutschland verbleiben und bekommt eine AE als Ehefrau eines Deutschen.

Ah, besten Dank, ich dachte erst man muss trotzdem FZF beantragen.

T.P.2013 schrieb am 04.12.2024 um 01:21:49:
Allerdings:
Deine Verlobte kann in Deutschland auch ohne jedes Visum heiraten. Sie reist visumfrei ein, heiratet Dich, reist wieder aus und beantragt in Malaysia ein Visum zur Familenzusammenführung. Ebenfalls möglich.

Die Frage wäre welche Methode einfacher ist und schneller funktioniert Smiley

T.P.2013 schrieb am 04.12.2024 um 01:21:49:
Was (bürokratischen) Aufwand und Kosten angeht, dürfte die Heirat in Malaysia möglicherweise am wenigsten aufwändig sein.
Da Malaysia auch kein Land mit sogenanntem unsicheren Urkundenwesen ist, bereitet die Anerkennung der Eheurkunde bei Visumbeantragung zur FZF und einer möglichen Nachregistrierung der Ehe im deutschen Eheregister auch kein Problem.

Hier genau so, bei dieser Variante habe ich ein wenig Angst, dass die Ausländerbehörde sich bei der FZF querstellt.

Momentan tendieren wir tatsächlich dazu den Rat "dort heiraten wo man leben will" zu beachten und ich schaue mir dafür gerade das https://videx.diplo.de/videx/visum-erfassung/videx-langfristiger-aufenthalt an. Wenn ich nichts missverstanden habe dann ist dieses Formular für das Heiratsvisum notwendig.

Bei manchen Punkten ist mir nicht ganz klar was man da eintragen soll.

Ist "Zweck des Aufenthalts in Deutschland" "Familienzusammenführung" oder "Sonstiges" --> "Heirat" eintragen?
Was erwarten die Behörden bei dem Punkt "Aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt in der Bundesrepublik Deutschland bestritten?"?
Sie hat einiges an Erspartem würde aber ihren Job in Malaysia erst ein mal aufgeben.
Brauchen wir eine Verpflichtungserklärung?
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Antwort #6 - 04.12.2024 um 13:37:54
 
Hi,
Hast du die Checkliste schon gesehen ?

https://kuala-lumpur.diplo.de/my-en/service/05-visaeinreise/2284878-2284878

Das ausfüllen des Formulars wäre so ziemlich der letzte Schritt vor dem Visa Antrag. Erstmal musst du zu deinem Standesamt was die alles benötigen für die Anmeldung der Eheschließung, denn das muss beim Visa Antrag mit eingereicht werden.

VE wird in der Regel benötigt. Steht bei dieser AV leider nicht in der checkliste. Falls sie benötigt wird kommt die ABH nach Visaantrag auf Dich zu.

Du kannst da "Heirat" eintragen oder "Hochzeit und anschl. Daueraufenthalt". Bei Lebensunterhalt könntest schreiben "durch Ehemann". Das Formular ist halt universell für fast alle Visa daher teilweise nicht so passend..
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Antwort #7 - 04.12.2024 um 14:14:52
 
Siegfried schrieb am 04.12.2024 um 13:29:18:
Was erwarten die Behörden bei dem Punkt "Aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt in der Bundesrepublik Deutschland bestritten?"

in Eurem Fall wohl vom Einkommen des Ehemanns ... allerdings ist das nach der Eheschliessung irrelevant, da du Deutscher bist (LU Sicherung unnötig)

Siegfried schrieb am 04.12.2024 um 13:29:18:
Brauchen wir eine Verpflichtungserklärung?

für Visum zur Eheschliessung ja (da noch nicht verheiratet habt Ihr keine Verpflichtung für einander zu sorgen)
für das FZF Visum nach Eheschliessung: nein

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Antwort #8 - 04.12.2024 um 14:24:22
 
erne schrieb am 04.12.2024 um 14:14:52:
für Visum zur Eheschliessung ja (da noch nicht verheiratet habt Ihr keine Verpflichtung für einander zu sorgen)


Das habe ich noch nie verstanden bei Ländern, aus denen man visumsfrei einreisen darf. Wenn man zu Besuch kommt kann man so arm sein, wie man will, man muss nur das Flugticket buchen und ist in D. Wenn man aber in D heiraten und bleiben will, dann benötigt man eine VE. Und die betrifft nur den Zeitraum, den man ohnehin visumsfrei einreisen könnte (nach der Hochzeit darf man ja wieder so arm sein, wie man will). Wo ist da der Sinn drin? Warum haftet ein Deutscher, den seine Freundin visumsfrei besucht deutlich weniger (gar nicht) als ein Deutscher, den seine zukünftige Frau besucht? Die Risiken für den deutschen Staat sind doch dieselben? Wo ist mein Denkfehler?    
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Antwort #9 - 04.12.2024 um 14:48:08
 
@lottchen guter Hinweis. Vielleicht braucht es hier doch keine VE. Das würde erklären warum es die AV nicht in die Checkliste schreibt.
Prinzipiell hängt es ja sowieso letztendlich von der ABH ab. Da würde ich auch mal so argumentieren.
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Antwort #10 - 04.12.2024 um 15:26:26
 
lottchen schrieb am 04.12.2024 um 14:24:22:
Wenn man zu Besuch kommt kann man so arm sein, wie man will, man muss nur das Flugticket buchen und ist in D.


und wird gegebenenfalls an der Grenzkpntrolle abgewiesen, weil arm wie die Kirchemaus (kein Bargeld und keine Kreditkarte)lottchen schrieb am 04.12.2024 um 14:24:22:
Wo ist mein Denkfehler?


bei der Grenzkontrolle und Zurückweisung, wenn man auf Finazmittel kontrolliert wird.
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Antwort #11 - 04.12.2024 um 15:53:57
 
erne schrieb am 04.12.2024 um 15:26:26:
bei der Grenzkontrolle und Zurückweisung, wenn man auf Finazmittel kontrolliert wird. 

Und wenn man mit Visum einreist dann wird man nicht auf Finanzmittel kontrolliert? Und wenn ich ohne VE einreise und 2000€ in bar dabei habe dann kann sich doch auch niemand beschweren auch wenn es keine VE gibt (die ich ja eh nicht dabei habe)?
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Antwort #12 - 04.12.2024 um 16:04:37
 
lottchen schrieb am 04.12.2024 um 15:53:57:
Und wenn man mit Visum einreist dann wird man nicht auf Finanzmittel kontrolliert?

kann auch passieren, ich glaube mich da an alte Threads zu dem Thema zu erinnern

lottchen schrieb am 04.12.2024 um 15:53:57:
Und wenn ich ohne VE einreise und 2000€ in bar dabei habe dann kann sich doch auch niemand beschweren auch wenn es keine VE gibt (die ich ja eh nicht dabei habe)? 

ja
es wird sich keiner beschweren, 2000€ dürften reichen --- es gibt da eine Summe pro Tag Aufenthalt, weiss aber nicht auswendig, wieviel das ist
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Antwort #13 - 04.12.2024 um 16:45:12
 
Ich glaube das "arm" sollte man nicht überbewerten an meiner Frage. Ich nehme an, dass auch die zukünftige Ehefrau des TE nicht ohne eine Kreditkarte oder ein paar Geldscheine in der Tasche nach D einreisen würden. Ob mit oder ohne VE. Aber egal, ich wollte hier keinen Nebenschauplatz aufmachen. Es interessiert mich nur, warum die VE in dem Fall nötig sein soll wenn sie doch sonst nie nötig ist bei visumsfreier Einreise.
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Antwort #14 - 04.12.2024 um 18:37:16
 
roseforest schrieb am 04.12.2024 um 13:37:54:
Hi,
Hast du die Checkliste schon gesehen ?

https://kuala-lumpur.diplo.de/my-en/service/05-visaeinreise/2284878-2284878

Das ausfüllen des Formulars wäre so ziemlich der letzte Schritt vor dem Visa Antrag. Erstmal musst du zu deinem Standesamt was die alles benötigen für die Anmeldung der Eheschließung, denn das muss beim Visa Antrag mit eingereicht werden.

Nein, habe ich tatsächlich noch nicht gesehen  weinend

Jetzt wird es aber wild,  dort steht
"Please ensure that you bring all documents listed on the checklist in their original form along with one (1) set of copies."
und
"valid passport/ identification card of your fiancé/fiancée "
sprich wir müssen dort beide in person auftauchen?

roseforest schrieb am 04.12.2024 um 13:37:54:
VE wird in der Regel benötigt. Steht bei dieser AV leider nicht in der checkliste. Falls sie benötigt wird kommt die ABH nach Visaantrag auf Dich zu.

VE steht auf der liste: proof of financial stability (e.g. Formal obligation etc.)

roseforest schrieb am 04.12.2024 um 13:37:54:
Du kannst da "Heirat" eintragen oder "Hochzeit und anschl. Daueraufenthalt". Bei Lebensunterhalt könntest schreiben "durch Ehemann". Das Formular ist halt universell für fast alle Visa daher teilweise nicht so passend..

Danke, werden wir machen.


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