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Hallo zusammen, ich bin ein Asylbewerber und möchte heiraten und mit meiner Freundin zusammen sein, aber ich weiß nicht, (Gelesen: 536 mal)
Themen Beschreibung: Heiratsunfähigkeit ohne Dokumente, Heirat mit einem Ausländer, Asyl
lu234
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Hallo zusammen, ich bin ein Asylbewerber und möchte heiraten und mit meiner Freundin zusammen sein, aber ich weiß nicht,
02.12.2024 um 19:32:26
 
Hallo, ich versuche seit Juni meine italienische Freundin zu heiraten und das ist, was ich vom Stadesamt Stade bekommen habe, was für Dokumente ich brauche, meine Freundin kam damals nicht, auch hat sie nicht geschrieben, welche Dokumente meine Freundin braucht.
Dann kam meine Freundin aus Meran, Italien.
Wir haben gemeinsam einen Ausflug zum Standesamt Stade gemacht.
Frau  von der Registratur sagte
1 Ich muss einen gültigen Reisepass haben (mein Reisepass ist bereits in Stade ABH)
2 Ich musste eine Geburtsurkunde haben (meine Geburtsurkunde ist in China) und meine Eltern haben sie bekommen.
3 Sie sagte mir, ich solle zur chinesischen Botschaft in Deutschland gehen und die Familienstandserklärung holen.
Das kann ich nicht tun.
Denn den Asylbewerbern ist es nicht gestattet, die Botschaft ihres Herkunftslandes zu kontaktieren.
Wenn der Asylbewerber die Botschaft des Herkunftslandes kontaktiert, muss die ABH mich abschieben!
Zweitens, selbst wenn ich mich an die Botschaft des Herkunftslandes wende, verlangt die Botschaft des Herkunftslandes Dokumente, die ich einfach nicht vorlegen kann (sie verlangen einen gültigen Reisepass, eine gültige deutsche Aufenthaltskarte, einschließlich einer Adresse in Deutschland).

Und später sagte ich zu der Dame im Standesamt.
Ich kann nicht zur Botschaft gehen, weil Asylbewerber nicht zur Botschaft ihres Herkunftslandes gehen können.
Könnte ich eine einzige Ledigkeitsbescheinigung aus meinem Herkunftsland als Ersatz verwenden, müsste mein Vater ein großes Risiko eingehen, um das Dokument zu bekommen.
Aber sie sagte nein.
Sonst musst du dir einen blauen Pass besorgen.

In der Zwischenzeit bin ich auf den Artikel des Thüringer Beobachters gestoßen.

Das heißt, wenn man eine Ausnahmegenehmigung beim Obersten Gerichtshof beantragt, was einfach nicht möglich ist

Denn das Oberste Gericht hätte mich ohnehin zur chinesischen Botschaft in Deutschland geschickt, um diese Bescheinigung zu erhalten.

https://buergerbeauftragter-thueringen.de/aus-meiner-arbeit/fallbeispiele/ordnun
gsrecht-inneres-verwaltung/odyssee-vor-der-hochzeit-wenn-ein-auslaendischer-buer
ger-in-deutschland-heiraten-moechte-kann-es-mit-dem-amtsschimmel-schwierig-werde
n

1. ich möchte ein paar Möglichkeiten erfragen, erstens
Ich habe meinen Fall verloren und Deutschland hat mich freiwillig ausreisen lassen, ich habe meine Freundin in China geheiratet (kein Einreiseverbot), kann ich meine Freundin dazu bringen, bei der ABH um Vorabstimmung zu bitten

Zweitens: Wenn ich freiwillig in mein Heimatland zurückkehre, um ein Heiratsvisum zu beantragen, wird meine Freundin dann eine Vorabstimmung bei der ABH erhalten können?
Meine Freundin spricht überhaupt kein Chinesisch, was bedeutet, dass sie in China nicht überleben kann, und ich kann sie nicht zu mir nach China ziehen lassen.
Das Problem ist, dass ich weiß, dass ich keine Chance habe, zu meiner Freundin zurückzukehren, wenn ich keine Vorabstimmung erhalte, was soll ich also tun?
Und ich möchte auch fragen, ob es Beispiele oder Leute gibt, die erfolgreich ein Visum beantragt haben, nachdem sie in ihr Herkunftsland zurückgekehrt sind, um zu heiraten, bitte lassen Sie es mich wissen, wenn es welche gibt.
Ich kann jetzt wirklich nicht vorhersagen, ob ich nach China zurückkehre, ob sie mir ein Visum geben werden

Es gibt noch einen anderen Weg, den schlimmstmöglichen, das Warten auf AZR und ABH und bamf, um Fingerabdrücke und Akten zu löschen , das Warten von  10 Jahren, nachdem ich das Land freiwillig verlassen habe, sagen wir mal, ich war noch nie in Deutschland
Das ist die einzige Möglichkeit für mich, wieder mit ihr vereint zu werden.
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hallo zusammen, ich bin ein Asylbewerber und möchte heiraten und mit meiner Freundin zusammen sein, aber ich weiß nicht,
Antwort #1 - 02.12.2024 um 19:40:33
 
Wie jetzt, bist du Asylbewerber oder wurde dein Asylantrag bereits abgelehnt?
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lu234
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Antwort #2 - 02.12.2024 um 19:45:41
 
Jetzt warte ich Entscheidung
Also nicht wurde abgelehnt
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lu234
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Antwort #3 - 02.12.2024 um 19:59:13
 
Ich weiß nicht was soll ich tun
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lu234
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Antwort #4 - 02.12.2024 um 20:00:15
 
Wer können uns helfen
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Antwort #5 - 02.12.2024 um 20:07:32
 
lu234 schrieb am 02.12.2024 um 19:32:26:
1. ich möchte ein paar Möglichkeiten erfragen, erstens
Ich habe meinen Fall verloren und Deutschland hat mich freiwillig ausreisen lassen, ich habe meine Freundin in China geheiratet (kein Einreiseverbot), kann ich meine Freundin dazu bringen, bei der ABH um Vorabstimmung zu bitten

#Warum sollte das funktionieren? Deine Frau ist Italienerin, oder? Lebt sie ihre Freizügigkeit in Deutschland, arbeitet sie hier?
Warum sonst kein Visum für Leben in Italien?

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lu234
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Antwort #6 - 02.12.2024 um 20:16:46
 
Sie ist Italienerin, sie hat einen italienischen Job, aber sie möchte nach Deutschland ziehen und mit mir zusammenleben, aber das Problem ist, dass jetzt das Standesamt bedeutet, dass ich  nicht heiraten kann, ich erfülle die Bedingungen nicht.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie nach Deutschland kommt, um mich immer wieder zu sehen, nur mit Hilfe eines Flugzeugs.
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lu234
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hallo zusammen, ich bin ein Asylbewerber und möchte heiraten und mit meiner Freundin zusammen sein, aber ich weiß nicht,
Antwort #7 - 02.12.2024 um 21:22:32
 
lu234 schrieb am 02.12.2024 um 19:32:26:
Hallo, ich versuche seit Juni meine italienische Freundin zu heiraten und das ist, was ich vom standsamt bekommen habe, was für Dokumente ich brauche, meine Freundin kam damals nicht, auch hat sie nicht geschrieben, welche Dokumente meine Freundin braucht.
Dann kam meine Freundin aus Italien.
Wir haben gemeinsam einen Ausflug zum Standesamt gemacht.
Frau  von der Registratur sagte
1 Ich muss einen gültigen Reisepass haben (mein Reisepass ist bereits in ABH)
2 Ich musste eine Geburtsurkunde haben (meine Geburtsurkunde ist in China) und meine Eltern haben sie bekommen.
3 Sie sagte mir, ich solle zur mein heimland Botschaft in Deutschland gehen und die Familienstandserklärung holen.
Das kann ich nicht tun.
Denn den Asylbewerbern ist es nicht gestattet, die Botschaft ihres Herkunftslandes zu kontaktieren.
Wenn der Asylbewerber die Botschaft des Herkunftslandes kontaktiert, muss die ABH mich abschieben!
Zweitens, selbst wenn ich mich an die Botschaft des Herkunftslandes wende, verlangt die Botschaft des Herkunftslandes Dokumente, die ich einfach nicht vorlegen kann (sie verlangen einen gültigen Reisepass, eine gültige deutsche Aufenthaltskarte, einschließlich einer Adresse in Deutschland).

Und später sagte ich zu der Dame im Standesamt.
Ich kann nicht zur Botschaft gehen, weil Asylbewerber nicht zur Botschaft ihres Herkunftslandes gehen können.
Könnte ich eine einzige Ledigkeitsbescheinigung aus meinem Herkunftsland als Ersatz verwenden, müsste mein Vater ein großes Risiko eingehen, um das Dokument zu bekommen.
Aber sie sagte nein.
Sonst musst du dir einen blauen Pass besorgen.

In der Zwischenzeit bin ich auf den Artikel des Thüringer Beobachters gestoßen.

Das heißt, wenn man eine Ausnahmegenehmigung beim Obersten Gerichtshof beantragt, was einfach nicht möglich ist

Denn das Oberste Gericht hätte mich ohnehin zur chinesischen Botschaft in Deutschland geschickt, um diese Bescheinigung zu erhalten.

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1. ich möchte ein paar Möglichkeiten erfragen, erstens
Ich habe meinen Fall verloren und Deutschland hat mich freiwillig ausreisen lassen, ich habe meine Freundin in mein land geheiratet (kein Einreiseverbot), kann ich meine Freundin dazu bringen, bei der ABH um Vorabstimmung zu bitten

Zweitens: Wenn ich freiwillig in mein Heimatland zurückkehre, um ein Heiratsvisum zu beantragen, wird meine Freundin dann eine Vorabstimmung bei der ABH erhalten können?
Meine Freundin spricht überhaupt kein Chinesisch, was bedeutet, dass sie in mein heimat landnicht überleben kann, und ich kann sie nicht zu mir nach China ziehen lassen. m
Das Problem ist, dass ich weiß, dass ich keine Chance habe, zu meiner Freundin zurückzukehren, wenn ich keine Vorabstimmung erhalte, was soll ich also tun?
Und ich möchte auch fragen, ob es Beispiele oder Leute gibt, die erfolgreich ein Visum beantragt haben, nachdem sie in ihr Herkunftsland zurückgekehrt sind, um zu heiraten, bitte lassen Sie es mich wissen, wenn es welche gibt.
Ich kann jetzt wirklich nicht vorhersagen, ob ich nach muttterland zurückkehre, ob sie mir ein Visum geben werden
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Antwort #8 - 02.12.2024 um 21:50:42
 
Wer soll das lesen? Bitte überarbeite deine Antwort
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #9 - 03.12.2024 um 09:44:37
 
lu234 schrieb am 02.12.2024 um 20:16:46:
ie ist Italienerin, sie hat einen italienischen Job, aber sie möchte nach Deutschland ziehen und mit mir zusammenleben, aber das Problem ist, dass jetzt das Standesamt bedeutet, dass ichnicht heiraten kann, ich erfülle die Bedingungen nicht. 

Warum lebt ihr dann nicht in Italien zusammen? Wenn Du "problemlos" in dein Heimatland zurück kannst, falls du eine "Vorzugsabstimmung2 bekommst, scheinst du ja keinen Asylgrund zu haben!
Hast du denn einen Asylstatus oder wurde dein Antrag abgelehnt?

Warum solltest du als Chinese eine Vorzugsabstimmung für Deutschland bekommen, wenn du eine Italienerin, die in Italien lebt und arbeitet, heiraten willst?
Das dürfte nicht funktionieren...warum auch?
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Antwort #10 - 03.12.2024 um 14:08:49
 
lu234 schrieb am 02.12.2024 um 19:32:26:
ich habe meine Freundin in China geheiratet (kein Einreiseverbot), kann ich meine Freundin dazu bringen, bei der ABH um Vorabstimmung zu bitten

Man kann um eine Vorabzustimmung bitten, aber es gibt keinen Anspruch auf diese und keine Garantie, diese zu bekommen.
In Deinem Fall ist meines Erachtens die Chance auf eine Vorabzustimmung nahe Null

lu234 schrieb am 02.12.2024 um 19:32:26:
ich weiß, dass ich keine Chance habe, zu meiner Freundin zurückzukehren, wenn ich keine Vorabstimmung erhalte,

warum solltest du keine Chance haben, ein Visum ohne Vorabzustimmung zu bekommen?

Wo wollt Ihr leben, in Deutschland oder in Italien?
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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blubb


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Antwort #11 - 04.12.2024 um 00:53:08
 
@lu234,

hallo,

falls Deiner Bewertung nach (die im Idealfall auch mit der Deiner örtlichen Migrationsberatung übereinstimmt) die Heirat in Deutschland aus Deinem Asylbewerberstatus heraus aufgrund bürokratischer Hemmnisse tatsächlich nicht möglich sein sollte, bliebe Dir grob skizziert folgende Alternative:

Den Asylantrag in Deutschland zurückzunehmen, in Ruhe auszureisen und dann Deine Freundin zu heiraten.

Entweder

a) Heirat in Italien und dafür bei der italienischen AV in China ein entsprechendes Heiratsvisum zu beantragen, oder

b) Heirat in China und dann für den Zuzug zu deiner dann Ehefrau ein entsprechendes Visum zu beantragen. Dieses dann

      b1) bei der italienischen AV als Visum zum Zwecke der FZF, falls Deine Frau dann noch in Italien lebt, oder
      b2) bei der z.B. deutschen AV als einfaches Einreisevisum (abgeleitete EU-Freizügigkeit), falls Deine Frau dann schon in Deutschland lebt.

Eine Vorabzustimmung wirst Du allerdings  höchstwahrscheinlich für keines dieser Szenarien erhalten.

Gruß

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Die Regeln des deutschen Aufenthaltsrechts haben ihre Grundlagen nicht im Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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