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Familienzusammenführung Nigeria - Deutschland (Gelesen: 5.867 mal)
Jelenaa93
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30.11.2024 um 18:27:36
 
Hallo ihr Lieben,

ich möchte mich hier einmal an euch wenden aus purer Verzweiflung, denn ich komme einfach nicht weiter und auch die deutschen Behörden helfen nicht weiter oder wissen es auch nicht besser.

Ich bin Jelena und bin deutsche Staatsbürgerin, also hier geboren und aufgewachsen. Mein Partner ist Nigerianer und lebt auch Ort. Wir haben uns übers Internet kennen gelernt. Im März diesen Jahres haben wir in Nigeria geheiratet und im bereits Dezember 2023 einen Termin bei der Deutschen Botschaft in Lagos für die Familienzusammenführung beantragt. Erfahrungsgemäß wartet man auf diesen Termin ungefähr 1,5 - 2 Jahre, was allein schon fürchterlich ist.

Na ja nun ist es tatsächlich so, dass ich auch schwanger bin. Das Kind kommt in ca. 2 Wochen auf die Welt. Und ich bin mittlerweile mit meinem Latein am Ende. Nicht nur dass mein Mann nicht mit mir zusammen die Schwangerschaft erleben konnte, sondern auch dass ich hier mein bestes versuche, dass mein Mann schnellstmöglich herkommen kann, aber ich scheitere leider, da ich mich mit all dem Wirrwarr nicht auskenne und keiner einen so wirklich leitet. Versteht mich nicht falsch, ich weiß, dass ich nicht mit dem Finger schnipsen kann und mein Mann ist hier und wir wussten beide, dass es nicht einfach wird, aber bis heute weiß ich noch immer nicht, wie wir weiter vorgehen sollen.

Ich wollte die Eheurkunde überprüfen lassen, damit er zumindest als Papa eingetragen werden kann, da nach deutschem Recht ja der Ehemann automatisch als Papa gilt, aber ich wurde von meinem Standesamt jetzt abgewiesen, weil der Reisepass meines Mannes nicht vorliegt Griesgrämig Jetzt frage ich mich, ob er den hier her verschiffen muss, aber man kann sock seinen Reisepass nicht durch die Weltgeschichte schicken. Zumal das auch alles wieder Monate dauern wird und dann die Urkundenprüfung ja auch noch mal mehrere Monate.

Ich wollte hier gerne einmal fragen, ob jemand eine Idee hat, welches der einfachste bzw. sinnvollste Weg wäre, die Familienzusammenführung zu vollziehen? Die Vaterschaft anerkennen, wäre das irgendwie möglich in Nigeria?

Ach Leute, ich möchte doch die Zeit mit der Kleinen genießen und mich nicht mit all dem noch so sehr abärgern Griesgrämig

Vielen Dank!
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Antwort #1 - 30.11.2024 um 19:13:28
 
Um die Urkundenprüfung sollte er sich kümmern, weil die ja nur in Nigeria erfolgen kann.

Wenn Ihr in Nigeria heiratet, gibt es keinen einfachen Weg.

Die Vaterschaft kann er vermutlich nicht anerkennen, weil ihr ja verheiratet seid und er sowieso der gesetzliche Vater ist. Normalerweise könnte er beantragen, das Visum zu bekommen, um bei der Geburt dabei zu sein. Dann müsste die Urkundenprüfung danach erfolgen. Ich denke allerdings, dass das in den ungefähr zwei Wochen, die jetzt noch übrig sind, unrealistisch ist.

Normalerweise dauert eine Familienzusammenführung ein bis zwei Jahre, und das wird in Eurem Fall auch so sein. Er könnte allerdings der Botschaft Belege schicken für die Schwangerschaft, später Belege für die Geburt seines Kindes. Dann sollte die Botschaft den Fall vorziehen. Dabei geht es um das Recht des (deutschen) Kindes, seinen Vater kennen zu lernen und bei sich zu haben.

Die Botschaft in Nigeria ist allerdings sehr überlastet.
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Antwort #2 - 30.11.2024 um 19:24:57
 
Hallo,

mir ist nicht ganz klar, ob Ihr jetzt nur einen Termin "beantragt" habt, oder ob Ihr bereits einen verbindlichen Termin zur Antragstellung besitzt oder sogar schon den Antrag selbst gestellt habt.
Und worauf sich ggf. die FZF bezogen hat: Auf den Nachzug zum Ehepartner oder den Nachzug zum ungeborenen deutschen Kind.

Wie auch immer - jetzt, 2 Wochen vor der Geburt, werden sich nicht mehr schnell Sachen regeln lassen, die man vielleicht besser schon zu Anfang der Schwangerschaft geregelt hätte.

Insofern erst einmal zu Deinen Fragen bei diesem, bisher bekannten Sachstand:

1) "welches der einfachste bzw. sinnvollste Weg wäre, die Familienzusammenführung zu vollziehen"

Der Weg, den Ihr beschritten habt - über den Antrag für das Visum zur Familienzusammenführung. Idealerweise mit dem jetzt noch ungeborenen, später geborenen deutschen Kind, da dann Dein Mann keine Sprachkenntnisse Deutsch A1 vorweisen müsste bei Antragstellung.

2) "Die Vaterschaft anerkennen, wäre das irgendwie möglich in Nigeria"

Ja, das ist grundsätzlich möglich über die Auslandsvertretung.

Da der Hintergrund Deiner Frage Deine Bedenken hinsichtlich des Eintrags des Vaters auf der deutschen Geburtsurkunde zu sein scheint, kann ich Dir erst einmal vielleicht etwas den Stress vermindern:

- In der Geburtsurkunde (bzw. dem Geburtsregister) kann der Vater auch nachträglich eingetragen werden.

- In Eurem Fall ist Dein Mann automatisch der rechtliche Vater des Kindes, da Ihr verheiratet seid.

Es kann nur jetzt wohl nicht ohne Weiteres so in Deutschland beurkundet werden, da Dein Mann im Ausland lebt, Eure Eheurkunde wohl noch nicht vertrauensanwaltlich durch die Botschaft geprüft wurde(?).

Den Eintrag des Vaters in die Geburtsurkunde wirst Du jetzt, zwei Wochen vor der Niederkunft, auch nicht mehr vor der Geburt geregelt bekommen.
Mein Ratschlag: Kind gebären, im Nachgang den Eintrag in die Geburtsurkunde nachholen, Visumantrag abändern, falls erforderlich, zu FZF zum deutschen Kind.

Gruß
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Antwort #3 - 30.11.2024 um 19:25:59
 
reinhard schrieb am 30.11.2024 um 19:13:28:
Um die Urkundenprüfung sollte er sich kümmern, weil die ja nur in Nigeria erfolgen kann.

Wenn Ihr in Nigeria heiratet, gibt es keinen einfachen Weg.

Die Vaterschaft kann er vermutlich nicht anerkennen, weil ihr ja verheiratet seid und er sowieso der gesetzliche Vater ist. Normalerweise könnte er beantragen, das Visum zu bekommen, um bei der Geburt dabei zu sein. Dann müsste die Urkundenprüfung danach erfolgen. Ich denke allerdings, dass das in den ungefähr zwei Wochen, die jetzt noch übrig sind, unrealistisch ist.

Normalerweise dauert eine Familienzusammenführung ein bis zwei Jahre, und das wird in Eurem Fall auch so sein. Er könnte allerdings der Botschaft Belege schicken für die Schwangerschaft, später Belege für die Geburt seines Kindes. Dann sollte die Botschaft den Fall vorziehen. Dabei geht es um das Recht des (deutschen) Kindes, seinen Vater kennen zu lernen und bei sich zu haben.

Die Botschaft in Nigeria ist allerdings sehr überlastet.


Herzlichen Dank für deine Antwort.
Die Urkundenüberprüfung kann man auch aus Deutschland vornehmen. Dies hatte ich ursprünglich geplant, damit wir eventuell Zeit sparen können und diese nicht erst nach deinem Termin bei der Botschaft erfolgen muss. Ich habe auch alle Originalunterlgen hier und war damit beim Standesamt, es scheiterte allerdings an dem Reisepass meines Mannes, welchen ich natürlich nicht im Original hier habe. Und das war es dann, also stehe ich wieder am Anfang. Weiterhelfen kann einem niemand..
Nein, natürlich gibt es keinen einfachen Weg, das ist klar. Aber es muss doch zumindest klar sein, wie ich weiter vorgehen kann/ soll.

Das mit der Vaterschaftsanerkennung weiß ich nicht. Momentan sind wir ja nur nach nigerianischem Recht verheiratet, die Urkunde ist also noch nicht anerkannt in Deutschland.

Und ja, 2 Wochen sind wohl zu knapp. Aber das wusste ich auch nicht, das man das hätte machen können.

Wenn das Kind dann da ist, du sagtest ja, ich könne dann die Geburtsurkunde hinschicken, steht er ja aber noch nicht als Vater drin, nützt es dann überhaupt was? Weil ohne Anerkennung von irgendwas wird als Vater ja meine ich „unbekannt“ vermerkt.
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Antwort #4 - 30.11.2024 um 19:35:29
 
Jelenaa93 schrieb am 30.11.2024 um 19:25:59:
Die Urkundenüberprüfung kann man auch aus Deutschland vornehmen.


Von welcher Urkunde sprichst Du?
Die Heiratsurkunde wird nur und ausschließlich durch den Vertrauensanwalt des deutschen Vertretung in Nigeria geprüft. Ggf. zusammen mit anderen vorgelegten Urkunden Deines Ehemannes.

Die deutsche Geburtsurkunde bedarf keiner Prüfung.

Zitat:
Wenn das Kind dann da ist, du sagtest ja, ich könne dann die Geburtsurkunde hinschicken, steht er ja aber noch nicht als Vater drin, nützt es dann überhaupt was? Weil ohne Anerkennung von irgendwas wird als Vater ja meine ich „unbekannt“ vermerkt.


Das ist unerheblich. Dein Ehemann ist gesetzlich der Vater Deines während der Ehe geborenen Kindes.
Die Auslandsvertretung in Nigeria benötigt die Urkunde bzw. den Auszug aus dem Geburtsregister dann, um diesen Umstand zusammen mit der eingereichten Heiratsurkunde im Rahmen der FZF zum deutschen Kind zu bewerten. Daher nicht nur "nützlich", sondern zwingend erforderlich.

Gruß
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Antwort #5 - 30.11.2024 um 20:43:57
 
@reinhard nun allerdings kann man doch eine Urkundenprüfung nicht "grundlos" anstoßen lassen.

Also damit man diese starten kann braucht es doch einen Visaantrag oder das Standesamt in D "startet" diese. Das hätte es z.b. gemacht wenn eine Heirat in D angedacht gewesen wäre. Jetzt war der TE wohl beim Standesamt um die Ehe in D nach beurkunden zu lassen in der Hoffnung dadurch die UP zu veranlassen. Man könnte das Standesamt fragen ob eine beglaubigte Kopie des Passes durch die Botschaft ausreichen würde. Das sollte eigentlich gehen wird in anderen fällen auch so gemacht.

wie ist das denn nun mit dem Visatermin ? Hat er den schon ?


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Antwort #6 - 01.12.2024 um 13:59:03
 
Steht doch alles oben:

Im März 2023 geheiratet. Im Dezember 2023 hat er in Nigeria das FZF-Visum beantragt. Die Urkundenprüfung müsste damals gestartet (und bezahlt) worden sein.

Er könnte uns sicherlich mehr dazu sagen.
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Antwort #7 - 01.12.2024 um 15:13:06
 
Also sie ... Nicht er.
Aber wenn doch schon ein Visa Termin war was wollte man dann beim Standesamt erreichen .

Bitte den TE um mehr Informationen
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Antwort #8 - 01.12.2024 um 21:03:17
 
reinhard schrieb am 01.12.2024 um 13:59:03:
Im März 2023 geheiratet. 

laut TS nein, in diesem Jahr (2024)
Jelenaa93 schrieb am 30.11.2024 um 18:27:36:
Im März diesen Jahres haben wir in Nigeria geheiratet 



reinhard schrieb am 01.12.2024 um 13:59:03:
Im Dezember 2023 hat er in Nigeria das FZF-Visum beantragt.

auch das nicht, im Dez. 2023 hat man einen TErmin für den FZF Antrag angefragt.
Jelenaa93 schrieb am 30.11.2024 um 18:27:36:
im bereits Dezember 2023 einen Termin bei der Deutschen Botschaft in Lagos für die Familienzusammenführung beantragt.


Basierend auf dieser info ist in Negeria natürlich noch keine UP losgetreten worden

Jelenaa93 schrieb am 30.11.2024 um 19:25:59:
Momentan sind wir ja nur nach nigerianischem Recht verheiratet, die Urkunde ist also noch nicht anerkannt in Deutschland.

Da liegst du falsch, es gibt keine "Anerkennung" einer ausländischen Eheurkunde in D .... die Eheschliessung im Ausland ist automatisch in D gültig, sofern sie nach den Normen/Gesetzen im Ausland geschlossen wurde. Was Probleme für D macht, ist dass die nigerianischen Urkunden "unsicher" sind, d.h. keiner in D glaubt diesen Urkunden ohne weiteres --- daher stossen die Ämter in D die UP ja an. Dein Problem ist, dass nach meinem Verständniss noch kein Antrag bei irgendeinem Amt/Vertrettung Deuschland vorliegt.
Der Antrag auf die "Nachberukundung" der Eheschliessung in D wurde ja mangels Pass des Ehemannes ja wohl nicht bearbeitet. Du hättest hier darauf bestehen müssen, dann müsste das STandesamt die UP veranlassen.



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Antwort #9 - 01.12.2024 um 21:34:35
 
roseforest schrieb am 30.11.2024 um 20:43:57:
@reinhard nun allerdings kann man doch eine Urkundenprüfung nicht "grundlos" anstoßen lassen.

Also damit man diese starten kann braucht es doch einen Visaantrag oder das Standesamt in D "startet" diese. Das hätte es z.b. gemacht wenn eine Heirat in D angedacht gewesen wäre. Jetzt war der TE wohl beim Standesamt um die Ehe in D nach beurkunden zu lassen in der Hoffnung dadurch die UP zu veranlassen. Man könnte das Standesamt fragen ob eine beglaubigte Kopie des Passes durch die Botschaft ausreichen würde. Das sollte eigentlich gehen wird in anderen fällen auch so gemacht.

wie ist das denn nun mit dem Visatermin ? Hat er den schon ?




Hallo an alle!

Entschuldigt bitte die späte Antwort, leider kam ich vorher noch nicht dazu.

Also wir haben noch keinen Termin bekommen, dieser wurde lediglich beantragt. Aber die Botschaft teilt Termine erst ca. 4 Wochen bevor diese stattfinden mit. Aber ich gehe nicht vor einem Termin vor August/ September 2025 aus, da ich aus einer Facebook-Gruppe erfahren habe, dass die durchschnittliche Wartezeit ca. 1 Jahr und 7 Monate beträgt.


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Antwort #10 - 01.12.2024 um 21:36:36
 
erne schrieb am 01.12.2024 um 21:03:17:
laut TS nein, in diesem Jahr (2024)


auch das nicht, im Dez. 2023 hat man einen TErmin für den FZF Antrag angefragt.

Basierend auf dieser info ist in Negeria natürlich noch keine UP losgetreten worden

Da liegst du falsch, es gibt keine "Anerkennung" einer ausländischen Eheurkunde in D .... die Eheschliessung im Ausland ist automatisch in D gültig, sofern sie nach den Normen/Gesetzen im Ausland geschlossen wurde. Was Probleme für D macht, ist dass die nigerianischen Urkunden "unsicher" sind, d.h. keiner in D glaubt diesen Urkunden ohne weiteres --- daher stossen die Ämter in D die UP ja an. Dein Problem ist, dass nach meinem Verständniss noch kein Antrag bei irgendeinem Amt/Vertrettung Deuschland vorliegt.
Der Antrag auf die "Nachberukundung" der Eheschliessung in D wurde ja mangels Pass des Ehemannes ja wohl nicht bearbeitet. Du hättest hier darauf bestehen müssen, dann müsste das STandesamt die UP veranlassen.





Genau das meinte ich. Nachbeurkundung der Eheurkunde. Inwiefern meinst du „darauf bestehen“?

Und genau. Im Dezember 2023 haben wir schon einmal vorsorglich um einen Termin gebeten, da wir um die lange Wartezeit wussten und wussten, dass wir im März 2024 heiraten werden.
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Antwort #11 - 01.12.2024 um 21:39:52
 
Also grob gesagt, wurde noch gar nichts beantragt, sondern lediglich auf die Warteliste für einen Termin setzen lassen.

Die Visa-Kategorie bleibt zum Glück die gleiche, ob Nachzug zum deutschen Kind oder Ehegattennachzug, all das fällt zum Glück unter die gleiche Kategorie beim Beantragen, so dass ich hier zum Glück nichts ändern muss, obwohl wir ja jetzt ein Kind erwarten.
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Antwort #12 - 01.12.2024 um 21:45:34
 
Er kann also einen Brief (oder Mail) an die Botschaft senden, dass er in zwei Wochen Vater eines deutschen Kindes wird. Damit kann er um einen schnellen Termin bitten.

Versuchen kostet nichts.

Die Urkundenprüfung wird mit dem Visumantrag ausgelöst.
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Antwort #13 - 02.12.2024 um 10:21:24
 
Wir probieren das mal, danke.

Hm, das kann sein. Aber was war das denn, was ich da anstoßen wollte? Ich war beim Standesamt und musste einen Fragebogen ausfüllen für die Überprüfung nigerianischer Dokumente. Zudem musste ich alle originalen Unterlagen vorlegen. Diese hätte das Amt dann ans auswärtige Amt weitergeleitet, hätte es nicht am Pass meines Mannes gescheitert. Mein Gedanke war halt „Eingetragene Ehe in DE, automatischer Kindsvater.“ Nun habe ich nämlich immer noch nicht ganz verstanden, wie mein Mann als Papa registriert werden kann.

Das Problem ist leider, dass niemand einem so richtig eine Auskunft geben kann und man immer von A nach B und wieder zurück geleitet wird.
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Antwort #14 - 02.12.2024 um 10:44:38
 
Jelenaa93 schrieb am 02.12.2024 um 10:21:24:
hätte es nicht am Pass meines Mannes gescheitert.

Dass wenn der Ehepartner noch im Ausland lebt der Paß nicht im Original in D vorgelegt werden kann dürfte klar sein. Da hätte das Standesamt mal sagen müssen, was sie stattdessen wollen. z.B. eine beglaubigte Kopie des Paßes.

Jelenaa93 schrieb am 02.12.2024 um 10:21:24:
Nun habe ich nämlich immer noch nicht ganz verstanden, wie mein Mann als Papa registriert werden kann.

Ihr seid verheiratet, daher IST Dein Mann Vater des Kindes. Automatisch.
Wenn die Ehe in Nigeria nach Ortsrecht ordnungsgemäß geschlossen wurde ist sie auch in D gültig. Solange die UP nicht erfolgt ist wird man ihn aber in D nicht in die Geburtsurkunde eintragen können.
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Antwort #15 - 03.12.2024 um 05:36:04
 
Jelenaa93 schrieb am 01.12.2024 um 21:34:35:
Genau das meinte ich. Nachbeurkundung der Eheurkunde. Inwiefern meinst du „darauf bestehen“?


Damit meinte er wohl, dass Du anlässlich der beabsichtigten Urkundenprüfung beim Standesamt mindestens fragen solltest, ob die Überprüfung der Heiratsurkunde auch mittels einer Passkopie Deines Ehemannes durchgeführt werden kann.

Die Urkundenprüfung wird durch das Standesamt veranlasst und in Amtshilfe durch die jeweilige AV durchgeführt (bzw. durch deren örtl. Vertrauensanwalt).
Dieses Prozedere dauert im Regelfall mehrere Monate.

Im Zuge dessen könnte der Pass selbst möglicherweise z.B. ja gleich mit durch die AV geprüft werden.

Du wirst es zeitlich aufgrund der Dauer der Urkundenprüfung sowieso nicht mehr schaffen, zum Zeitpunkt der Geburt Deinen Mann als Vater in die Geburtsurkunde / das Geburtsregister eintragen zu lassen.

Aber wie ich schon in meinem ersten Beitrag schrieb:
Das kann dann auch später, wenn Dein Mann in DEU ist, ohne Probleme nachgeholt werden.
Ebenfalls kann (muss aber nicht) Eure Heirat und damit Eure Heirat (-surkunde) im Nachgang im deutschen Eheregister nachregistriert werden.

Zitat:
Und genau. Im Dezember 2023 haben wir schon einmal vorsorglich um einen Termin gebeten, da wir um die lange Wartezeit wussten und wussten, dass wir im März 2024 heiraten werden.
...
Also grob gesagt, wurde noch gar nichts beantragt, sondern lediglich auf die Warteliste für einen Termin setzen lassen.
...
Die Visa-Kategorie bleibt zum Glück die gleiche, ob Nachzug zum deutschen Kind oder Ehegattennachzug, all das fällt zum Glück unter die gleiche Kategorie beim Beantragen, so dass ich hier zum Glück nichts ändern muss, obwohl wir ja jetzt ein Kind erwarten.


Da irrst Du etwas. Du musst zwar nichts ändern - aber es macht Sinn, nach der Geburt den Antrag zur FZF zum deutschen Kind zu stellen.
Denn wie ich bereits in meinem ersten Beitrag schrieb: Dadurch spart sich Dein Mann den Nachweis von Deutschkenntnissen. Und die Bearbeitung des Antrags könnte und sollte dadurch etwas schneller gehen, bzw. Ihr könntet aufgrund dessen auf einen früheren Termin dringen.

Zitat:
... Mein Gedanke war halt „Eingetragene Ehe in DE, automatischer Kindsvater.“ Nun habe ich nämlich immer noch nicht ganz verstanden, wie mein Mann als Papa registriert werden kann.


Wie hier schon geschrieben wurde - Dein Mann ist "der Papa". Auch rechtlich.
Dieser Umstand ist nur noch nicht in den deutschen Registern festgehalten worden. Eben weil es an den entsprechend geprüften Urkunden fehlt.
Aus diesem Grund schrieb ich auch in meinem ersten Beitrag, dass diese Registrierung in deutschen Registern für den Visumantrag selbst nicht akut erforderlich ist und ganz in Ruhe nach Einreise Deines Mannes mit dann geprüfter Heiratsurkunde im Nachgang in Deutschland problemlos nachgeholt werden kann.
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Antwort #16 - 27.05.2025 um 18:36:02
 
Hallo ihr Lieben,

eine kleine Sachstandsmitteilung:

Die Kleine ist wohl und munter auf die Welt gekommen und ist jetzt schon fast 6 Monate alt. Leider konnte mein Mann nicht bei der Geburt dabei sein. Allerdings möchte ich euch einmal zur Kenntnisnahme mitteilen, dass es wohl einen Weg gegeben hätte, dass der Partner bei der Geburt hätte dabei sein können. Es gibt da wohl ein Druckmittel in Form eines Schreibens und einen langen Atmen, die Botschaften täglich zu nerven. Dies hat bereits bei mehreren Frauen geklappt, welche ihren Partner bei der Geburt verständlicherweise dabei haben wollten. Hätte ich das nur gewusst. Aber nach der Falschaussage der Dame bei der Meldebehörde habe ich sowieso innerlich schon damit abgeschlossen, zu glauben, dass mein Mann bei der Geburt dabei sein kann. Dann war es ja auch schon soweit und ich konnte mich sowieso nicht mehr kümmern.
Ich habe dann eine ganz nette Dame vom Standesamt gefunden, welche sich Gottseidank mit diesem Prozess auskennt und sie hat nun endlich die Urkundenüberprüfung in die Wege geleitet. Wenn diese abgeschlossen ist, kann mein Mann endlich in die Geburtsurkunde eingetragen werden und die Botschaft hat mir nach langer Nerverei angeboten, mir dann einen vorzeitigen Termin zu geben (haha, wir warten ja nicht schon bereits seit fast 18 Monaten).
Leute, unsere Tochter ist fast 6 Monate, ihr Papa hat sein Kind noch nie in den Armen halten dürfen, er konnte bei der Geburt nicht dabei sein und nichts. Das ist so schlimm. Diese Zeit gibt einem keiner zurück  weinend
Ich wollte euch noch mal fragen, ob ihr Erfahrung damit habt, wie lange es nun noch dauern könnte? Die Urkundenüberprüfung wurde Ende Januar in die Wege geleitet, der Anwalt war Ende März bei meinem Mann und seit dem haben wir noch nichts wieder gehört.
Ich weiß auch nicht, ob es nicht sinnvoll wäre, dass mein Mann zur Botschaft geht, um die Vaterschaft zu beantragen? Oder wäre das von der Wartezeit her identisch?
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Antwort #17 - 27.05.2025 um 19:50:23
 
Jelenaa93 schrieb am 27.05.2025 um 18:36:02:
Ich weiß auch nicht, ob es nicht sinnvoll wäre, dass mein Mann zur Botschaft geht, um die Vaterschaft zu beantragen?

Was will er da beantragen? Sobald die UP abgeschlossen ist und also klar ist, dass ihr tatsächlich verheiratet seid IST die Kleine sein Kind, da das Kind in der Ehe geboren wurde (selbst wenn er nicht der biologische Vater wäre - er wäre auf alle Fälle der rechtliche Vater).   
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Antwort #18 - 27.05.2025 um 22:11:07
 
Ja, da hast du recht. Das weiß ich ja. Aber ich hatte gedacht, dass die Vaterschaftsanerkennung eventuell schneller geht und wir dann schneller den Termin für die Visabeantragung bekommen könnten. Das war der Gedanke dahinter. Die Urkundenüberprüfung dauert ja laut deren Merkblatt rund 6 Monate.
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Antwort #19 - 28.05.2025 um 09:34:40
 
Eine Vaterschaftsanerkennung bei euch wird auch nicht ohne UP funktionieren. Mal davon abgesehen weiß ich auch nicht, ob ein solcher Antrag nicht rechtsmißbräuchlich wäre. Schließlich ist er ja schon durch die Ehe der Vater.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #20 - 28.05.2025 um 19:06:34
 
lottchen schrieb am 28.05.2025 um 09:34:40:
Mal davon abgesehen weiß ich auch nicht, ob ein solcher Antrag nicht rechtsmißbräuchlich wäre.

Wäre er nicht.

Der Gedanke an sich ist fernliegend:
Rechtsmissbrauch
Zitat:
Rechtsmissbrauch ist die nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilende zweckwidrige Inanspruchnahme einer eigentlich zustehenden Rechtsposition. Auch wer über ein formal einklagbares Recht verfügt, darf dieses nicht missbräuchlich ausüben, wenn lediglich der Zweck verfolgt wird, einem anderen Schaden zuzufügen.

Da eine Vaterschaftsanerkennung durch den rechtlichen Vater nicht den Zweck verfolgen kann, einem anderen Schaden zuzufügen ...

Was aber nichts daran ändert, dass eine Vaterschaftsanerkennung nur dann wirksam werden kann, wenn es keinen rechtlichen Vater gibt.
Die laufende UP klärt aber gerade (auch) diese Frage, damit brächte eine Vaterschaftsanerkennung den Vorgang auch keinen Schritt weiter.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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