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Familienzusammenführung Nigeria - Deutschland (Gelesen: 761 mal)
T.P.2013
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blubb


Beiträge: 2.809

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 03.12.2024 um 05:36:04
 
Jelenaa93 schrieb am 01.12.2024 um 21:34:35:
Genau das meinte ich. Nachbeurkundung der Eheurkunde. Inwiefern meinst du „darauf bestehen“?


Damit meinte er wohl, dass Du anlässlich der beabsichtigten Urkundenprüfung beim Standesamt mindestens fragen solltest, ob die Überprüfung der Heiratsurkunde auch mittels einer Passkopie Deines Ehemannes durchgeführt werden kann.

Die Urkundenprüfung wird durch das Standesamt veranlasst und in Amtshilfe durch die jeweilige AV durchgeführt (bzw. durch deren örtl. Vertrauensanwalt).
Dieses Prozedere dauert im Regelfall mehrere Monate.

Im Zuge dessen könnte der Pass selbst möglicherweise z.B. ja gleich mit durch die AV geprüft werden.

Du wirst es zeitlich aufgrund der Dauer der Urkundenprüfung sowieso nicht mehr schaffen, zum Zeitpunkt der Geburt Deinen Mann als Vater in die Geburtsurkunde / das Geburtsregister eintragen zu lassen.

Aber wie ich schon in meinem ersten Beitrag schrieb:
Das kann dann auch später, wenn Dein Mann in DEU ist, ohne Probleme nachgeholt werden.
Ebenfalls kann (muss aber nicht) Eure Heirat und damit Eure Heirat (-surkunde) im Nachgang im deutschen Eheregister nachregistriert werden.

Zitat:
Und genau. Im Dezember 2023 haben wir schon einmal vorsorglich um einen Termin gebeten, da wir um die lange Wartezeit wussten und wussten, dass wir im März 2024 heiraten werden.
...
Also grob gesagt, wurde noch gar nichts beantragt, sondern lediglich auf die Warteliste für einen Termin setzen lassen.
...
Die Visa-Kategorie bleibt zum Glück die gleiche, ob Nachzug zum deutschen Kind oder Ehegattennachzug, all das fällt zum Glück unter die gleiche Kategorie beim Beantragen, so dass ich hier zum Glück nichts ändern muss, obwohl wir ja jetzt ein Kind erwarten.


Da irrst Du etwas. Du musst zwar nichts ändern - aber es macht Sinn, nach der Geburt den Antrag zur FZF zum deutschen Kind zu stellen.
Denn wie ich bereits in meinem ersten Beitrag schrieb: Dadurch spart sich Dein Mann den Nachweis von Deutschkenntnissen. Und die Bearbeitung des Antrags könnte und sollte dadurch etwas schneller gehen, bzw. Ihr könntet aufgrund dessen auf einen früheren Termin dringen.

Zitat:
... Mein Gedanke war halt „Eingetragene Ehe in DE, automatischer Kindsvater.“ Nun habe ich nämlich immer noch nicht ganz verstanden, wie mein Mann als Papa registriert werden kann.


Wie hier schon geschrieben wurde - Dein Mann ist "der Papa". Auch rechtlich.
Dieser Umstand ist nur noch nicht in den deutschen Registern festgehalten worden. Eben weil es an den entsprechend geprüften Urkunden fehlt.
Aus diesem Grund schrieb ich auch in meinem ersten Beitrag, dass diese Registrierung in deutschen Registern für den Visumantrag selbst nicht akut erforderlich ist und ganz in Ruhe nach Einreise Deines Mannes mit dann geprüfter Heiratsurkunde im Nachgang in Deutschland problemlos nachgeholt werden kann.
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Die Regeln des deutschen Aufenthaltsrechts haben ihre Grundlagen nicht im Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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