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Familienzusammenführung Nigeria - Deutschland (Gelesen: 4.268 mal)
T.P.2013
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blubb


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Antwort #15 - 03.12.2024 um 05:36:04
 
Jelenaa93 schrieb am 01.12.2024 um 21:34:35:
Genau das meinte ich. Nachbeurkundung der Eheurkunde. Inwiefern meinst du „darauf bestehen“?


Damit meinte er wohl, dass Du anlässlich der beabsichtigten Urkundenprüfung beim Standesamt mindestens fragen solltest, ob die Überprüfung der Heiratsurkunde auch mittels einer Passkopie Deines Ehemannes durchgeführt werden kann.

Die Urkundenprüfung wird durch das Standesamt veranlasst und in Amtshilfe durch die jeweilige AV durchgeführt (bzw. durch deren örtl. Vertrauensanwalt).
Dieses Prozedere dauert im Regelfall mehrere Monate.

Im Zuge dessen könnte der Pass selbst möglicherweise z.B. ja gleich mit durch die AV geprüft werden.

Du wirst es zeitlich aufgrund der Dauer der Urkundenprüfung sowieso nicht mehr schaffen, zum Zeitpunkt der Geburt Deinen Mann als Vater in die Geburtsurkunde / das Geburtsregister eintragen zu lassen.

Aber wie ich schon in meinem ersten Beitrag schrieb:
Das kann dann auch später, wenn Dein Mann in DEU ist, ohne Probleme nachgeholt werden.
Ebenfalls kann (muss aber nicht) Eure Heirat und damit Eure Heirat (-surkunde) im Nachgang im deutschen Eheregister nachregistriert werden.

Zitat:
Und genau. Im Dezember 2023 haben wir schon einmal vorsorglich um einen Termin gebeten, da wir um die lange Wartezeit wussten und wussten, dass wir im März 2024 heiraten werden.
...
Also grob gesagt, wurde noch gar nichts beantragt, sondern lediglich auf die Warteliste für einen Termin setzen lassen.
...
Die Visa-Kategorie bleibt zum Glück die gleiche, ob Nachzug zum deutschen Kind oder Ehegattennachzug, all das fällt zum Glück unter die gleiche Kategorie beim Beantragen, so dass ich hier zum Glück nichts ändern muss, obwohl wir ja jetzt ein Kind erwarten.


Da irrst Du etwas. Du musst zwar nichts ändern - aber es macht Sinn, nach der Geburt den Antrag zur FZF zum deutschen Kind zu stellen.
Denn wie ich bereits in meinem ersten Beitrag schrieb: Dadurch spart sich Dein Mann den Nachweis von Deutschkenntnissen. Und die Bearbeitung des Antrags könnte und sollte dadurch etwas schneller gehen, bzw. Ihr könntet aufgrund dessen auf einen früheren Termin dringen.

Zitat:
... Mein Gedanke war halt „Eingetragene Ehe in DE, automatischer Kindsvater.“ Nun habe ich nämlich immer noch nicht ganz verstanden, wie mein Mann als Papa registriert werden kann.


Wie hier schon geschrieben wurde - Dein Mann ist "der Papa". Auch rechtlich.
Dieser Umstand ist nur noch nicht in den deutschen Registern festgehalten worden. Eben weil es an den entsprechend geprüften Urkunden fehlt.
Aus diesem Grund schrieb ich auch in meinem ersten Beitrag, dass diese Registrierung in deutschen Registern für den Visumantrag selbst nicht akut erforderlich ist und ganz in Ruhe nach Einreise Deines Mannes mit dann geprüfter Heiratsurkunde im Nachgang in Deutschland problemlos nachgeholt werden kann.
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Jelenaa93
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Antwort #16 - 27.05.2025 um 18:36:02
 
Hallo ihr Lieben,

eine kleine Sachstandsmitteilung:

Die Kleine ist wohl und munter auf die Welt gekommen und ist jetzt schon fast 6 Monate alt. Leider konnte mein Mann nicht bei der Geburt dabei sein. Allerdings möchte ich euch einmal zur Kenntnisnahme mitteilen, dass es wohl einen Weg gegeben hätte, dass der Partner bei der Geburt hätte dabei sein können. Es gibt da wohl ein Druckmittel in Form eines Schreibens und einen langen Atmen, die Botschaften täglich zu nerven. Dies hat bereits bei mehreren Frauen geklappt, welche ihren Partner bei der Geburt verständlicherweise dabei haben wollten. Hätte ich das nur gewusst. Aber nach der Falschaussage der Dame bei der Meldebehörde habe ich sowieso innerlich schon damit abgeschlossen, zu glauben, dass mein Mann bei der Geburt dabei sein kann. Dann war es ja auch schon soweit und ich konnte mich sowieso nicht mehr kümmern.
Ich habe dann eine ganz nette Dame vom Standesamt gefunden, welche sich Gottseidank mit diesem Prozess auskennt und sie hat nun endlich die Urkundenüberprüfung in die Wege geleitet. Wenn diese abgeschlossen ist, kann mein Mann endlich in die Geburtsurkunde eingetragen werden und die Botschaft hat mir nach langer Nerverei angeboten, mir dann einen vorzeitigen Termin zu geben (haha, wir warten ja nicht schon bereits seit fast 18 Monaten).
Leute, unsere Tochter ist fast 6 Monate, ihr Papa hat sein Kind noch nie in den Armen halten dürfen, er konnte bei der Geburt nicht dabei sein und nichts. Das ist so schlimm. Diese Zeit gibt einem keiner zurück  weinend
Ich wollte euch noch mal fragen, ob ihr Erfahrung damit habt, wie lange es nun noch dauern könnte? Die Urkundenüberprüfung wurde Ende Januar in die Wege geleitet, der Anwalt war Ende März bei meinem Mann und seit dem haben wir noch nichts wieder gehört.
Ich weiß auch nicht, ob es nicht sinnvoll wäre, dass mein Mann zur Botschaft geht, um die Vaterschaft zu beantragen? Oder wäre das von der Wartezeit her identisch?
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lottchen
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Antwort #17 - 27.05.2025 um 19:50:23
 
Jelenaa93 schrieb am 27.05.2025 um 18:36:02:
Ich weiß auch nicht, ob es nicht sinnvoll wäre, dass mein Mann zur Botschaft geht, um die Vaterschaft zu beantragen?

Was will er da beantragen? Sobald die UP abgeschlossen ist und also klar ist, dass ihr tatsächlich verheiratet seid IST die Kleine sein Kind, da das Kind in der Ehe geboren wurde (selbst wenn er nicht der biologische Vater wäre - er wäre auf alle Fälle der rechtliche Vater).   
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Jelenaa93
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Antwort #18 - 27.05.2025 um 22:11:07
 
Ja, da hast du recht. Das weiß ich ja. Aber ich hatte gedacht, dass die Vaterschaftsanerkennung eventuell schneller geht und wir dann schneller den Termin für die Visabeantragung bekommen könnten. Das war der Gedanke dahinter. Die Urkundenüberprüfung dauert ja laut deren Merkblatt rund 6 Monate.
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lottchen
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Antwort #19 - 28.05.2025 um 09:34:40
 
Eine Vaterschaftsanerkennung bei euch wird auch nicht ohne UP funktionieren. Mal davon abgesehen weiß ich auch nicht, ob ein solcher Antrag nicht rechtsmißbräuchlich wäre. Schließlich ist er ja schon durch die Ehe der Vater.
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Antwort #20 - 28.05.2025 um 19:06:34
 
lottchen schrieb am 28.05.2025 um 09:34:40:
Mal davon abgesehen weiß ich auch nicht, ob ein solcher Antrag nicht rechtsmißbräuchlich wäre.

Wäre er nicht.

Der Gedanke an sich ist fernliegend:
Rechtsmissbrauch
Zitat:
Rechtsmissbrauch ist die nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilende zweckwidrige Inanspruchnahme einer eigentlich zustehenden Rechtsposition. Auch wer über ein formal einklagbares Recht verfügt, darf dieses nicht missbräuchlich ausüben, wenn lediglich der Zweck verfolgt wird, einem anderen Schaden zuzufügen.

Da eine Vaterschaftsanerkennung durch den rechtlichen Vater nicht den Zweck verfolgen kann, einem anderen Schaden zuzufügen ...

Was aber nichts daran ändert, dass eine Vaterschaftsanerkennung nur dann wirksam werden kann, wenn es keinen rechtlichen Vater gibt.
Die laufende UP klärt aber gerade (auch) diese Frage, damit brächte eine Vaterschaftsanerkennung den Vorgang auch keinen Schritt weiter.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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