Hallo,
mir ist nicht ganz klar, ob Ihr jetzt nur einen Termin "beantragt" habt, oder ob Ihr bereits einen verbindlichen Termin zur Antragstellung besitzt oder sogar schon den Antrag selbst gestellt habt.
Und worauf sich ggf. die
FZF bezogen hat: Auf den Nachzug zum Ehepartner oder den Nachzug zum ungeborenen deutschen Kind.
Wie auch immer - jetzt, 2 Wochen vor der Geburt, werden sich nicht mehr schnell Sachen regeln lassen, die man vielleicht besser schon zu Anfang der Schwangerschaft geregelt hätte.
Insofern erst einmal zu Deinen Fragen bei diesem, bisher bekannten Sachstand:
1) "
welches der einfachste bzw. sinnvollste Weg wäre, die Familienzusammenführung zu vollziehen"
Der Weg, den Ihr beschritten habt - über den Antrag für das Visum zur Familienzusammenführung. Idealerweise mit dem jetzt noch ungeborenen, später geborenen deutschen Kind, da dann Dein Mann keine Sprachkenntnisse Deutsch
A1 vorweisen müsste bei Antragstellung.
2)
"Die Vaterschaft anerkennen, wäre das irgendwie möglich in Nigeria"
Ja, das ist
grundsätzlich möglich über die Auslandsvertretung.
Da der Hintergrund Deiner Frage Deine Bedenken hinsichtlich des Eintrags des Vaters auf der deutschen Geburtsurkunde zu sein scheint, kann ich Dir erst einmal vielleicht etwas den Stress vermindern:
- In der Geburtsurkunde (bzw. dem Geburtsregister) kann der Vater auch nachträglich eingetragen werden.
- In Eurem Fall ist Dein Mann automatisch der rechtliche Vater des Kindes, da Ihr verheiratet seid.
Es kann nur jetzt
wohl nicht ohne Weiteres so
in Deutschland beurkundet werden, da Dein Mann im Ausland lebt, Eure Eheurkunde wohl noch nicht vertrauensanwaltlich durch die Botschaft geprüft wurde(?).
Den Eintrag des Vaters in die Geburtsurkunde wirst Du jetzt, zwei Wochen vor der Niederkunft, auch nicht mehr vor der Geburt geregelt bekommen.
Mein Ratschlag: Kind gebären, im Nachgang den Eintrag in die Geburtsurkunde nachholen, Visumantrag abändern, falls erforderlich, zu
FZF zum deutschen Kind.
Gruß