Das ist offenbar eine sehr spezielle Frage.
Mir fällt allerdings nur sehr allgemein dazu etwas ein:
Wenn ich ein Problem mit zwei Behörden hätte, die Widersprechendes behaupten, würde ich zunächst mal
dort nachfragen.
Wie kommen die zu diesen widersprechenden Aussagen?
Aufgrund der Antworten würde ich dann weiterschauen.
Im konkreten Fall wäre zunächst interessant:
Worin unterscheiden sich die beiden HU - die eine für den inländischen Gebrauch, die andere "für die AV"?
Gibt es Unterschiede, wäre z.B. denkbar, dass letztere eine neue Erfindung ist, die die
AV noch nicht kennt.
Auf jeden Fall müsste die
AV begründen können, warum sie das vorgelegte Dokument nicht für ein Original hält bzw. was für ein Original sie erwartet.
Gibt es Antworten auf diese Fragen, kann man weiter nachdenken.