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Incoming Reiseversicherung benötigt (Gelesen: 517 mal)
Aras
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Antwort #15 - 27.11.2024 um 11:12:24
 
Die sollen dir nen Schreiben geben dass die die Anforderungen der Botschaft für einen Gast in Deutschland erfüllen. Vielleicht so ne PDF die du dann einfach an die Botschaft weiterleitest
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Carlos Delgado
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Antwort #16 - 27.11.2024 um 11:31:48
 
Die H*M hat mir das auch angeboten. Dort steht aber auch Incoming auf der Police ( wurde mir zumindest zugesichert)
Die andere hatte ich bereits storniert.

Aber dieser Text steht auf der Policenrechnung


thank you for choosing an insurance policy with HanseMerkur Reiseversicherung. We confirm the chosen insurance cover
subject to the following conditions.
The following terms and conditions of insurance apply to your contract VB-KV2023(B-AGV-D)_eng-GB.
The health insurance cover for foreign guests and visitors fulfils all the requirements for a Schengen visa set out in
Regulation (EC) No. 810/2009 of the European Parliament and the Council of the European Union on 13.07.2009.
This insurance policy also acts as documentation for embassies, consuls and border offices.
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Antwort #17 - 27.11.2024 um 11:54:20
 
Ich hatte vor vielen Jahren eine Incoming-Versicherung beim ADAC abgeschlossen. Aber nicht online, sondern vor Ort. Die vor-Ort-Versicherung konnte man stornieren oder die Daten ändern (z.B. verkürzen wenn der Aufenthalt kürzer als geplant war, dann gab es anteilig Geld zurück). Da muss man sich bei der jeweiligen Versicherung erkundigen was geht und was nicht.
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Antwort #18 - 27.11.2024 um 12:03:43
 
lottchen schrieb am 27.11.2024 um 11:54:20:
Ich hatte vor vielen Jahren eine Incoming-Versicherung beim ADAC abgeschlossen. Aber nicht online, sondern vor Ort. Die vor-Ort-Versicherung konnte man stornieren oder die Daten ändern (z.B. verkürzen wenn der Aufenthalt kürzer als geplant war, dann gab es anteilig Geld zurück). Da muss man sich bei der jeweiligen Versicherung erkundigen was geht und was nicht.   


Ja, das ist heute auch weiterhin möglich, der Einreisetermin ist ja vorher nie so genau zu bestimmen. Bei ERGO muss man die Versicherung stornieren und dann eine neue abschliessen. Was kein Problem ist, ausser das die 3 Wochen benötigen um zu antworten.

Hanse Merkur benötigt zur Stormierung auch nur eine Mail der Botschaft


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Aras
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Antwort #19 - 27.11.2024 um 12:06:27
 
Bei HanseMerkur geht das auch. Hab grad nachgeschaut, für meine Ehefrau hab ich vor 5 Jahren bei dr. walther PROVISIT-VISUM abgeschlossen.

Aber es ist wirklich nicht sooo wichtig welche Versicherung. Man braucht halt nen Schrieb von der Versicherung dass die Anforderungen von der Botschaft bestätigt. Dann wird das auch akzeptiert.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #20 - 27.11.2024 um 12:27:01
 
Aras schrieb am 27.11.2024 um 12:06:27:
Aber es ist wirklich nicht sooo wichtig welche Versicherung. Man braucht halt nen Schrieb von der Versicherung dass die Anforderungen von der Botschaft bestätigt. Dann wird das auch akzeptiert.


Das dachte ich auch, umso verblüffter war ich, dass die Incoming von Ergo nicht akzeptiert wurde
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Antwort #21 - 27.11.2024 um 14:16:58
 
Aras schrieb am 27.11.2024 um 12:06:27:
Man braucht halt nen Schrieb von der Versicherung dass die Anforderungen von der Botschaft bestätigt. Dann wird das auch akzeptiert.

Kein "Schrieb" ändert den Vertragsinhalt der KV.

Alle Versicherungen für "Gäste" oder "Touristen", bei denen in der Regel ein Verweis auf die entsprechenden EU-Texte zu den Anforderungen an KV für Kurzaufenthalte steht, sind grundsätzlich für Kurzaufenthalte gedacht, nicht für den Daueraufenthalt.
Für Kurzaufenthalte, die durch eine Ausreise beendet werden.

Mithin sind sie für den Beginn eines Daueraufenthaltes nicht gedacht.
Im Zweifel - also bei sehr hohen Kosten - wird dann auch nicht unbedingt gezahlt.

Auch ohne "Schrieb" sollten aber Incoming-Versicherungen für ExPats, die i.d.R. für bis zu 12 Monate oder auch mehr abgeschlossen werden können, akzeptiert werden.
Eben weil sie für einen längerfristigen Aufenthalt vorgesehen sind.
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Antwort #22 - 27.11.2024 um 15:01:35
 
Petersburger schrieb am 27.11.2024 um 14:16:58:
Kein "Schrieb" ändert den Vertragsinhalt der KV.

Alle Versicherungen für "Gäste" oder "Touristen", bei denen in der Regel ein Verweis auf die entsprechenden EU-Texte zu den Anforderungen an KV für Kurzaufenthalte steht, sind grundsätzlich für Kurzaufenthalte gedacht, nicht für den Daueraufenthalt.
Für Kurzaufenthalte, die durch eine Ausreise beendet werden.

Mithin sind sie für den Beginn eines Daueraufenthaltes nicht gedacht.
Im Zweifel - also bei sehr hohen Kosten - wird dann auch nicht unbedingt gezahlt.

Auch ohne "Schrieb" sollten aber Incoming-Versicherungen für ExPats, die i.d.R. für bis zu 12 Monate oder auch mehr abgeschlossen werden können, akzeptiert werden.
Eben weil sie für einen längerfristigen Aufenthalt vorgesehen sind.



Muss ich sie denn für 12 Monate abschliessen, oder reichen auch drei Monate. Weil das ist was ich jetzt bereits getan habe?
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roseforest
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Antwort #23 - 27.11.2024 um 16:35:05
 
Naja die Botschaft schrieb ja extra
"Incoming-Krankenversicherung * (gültig für mindestens 3 Monate ab Ihrem geplanten Reisedatum).
"

Außerdem ist sie ja eh nur für den Zeitraum bis zur Hochzeit. Also nach meiner Erfahrung zumindest wird das akzeptiert.

Die Botschaft Manila z.b. schreibt auch klar bei Eheschließung in D:

"Nachweis einer in allen Schengen-Ländern gültigen Reisekrankenversicherung, gültig während der ersten 90 Tage Ihres Aufenthalts, Deckungssumme mindestens 30.000 Euro."
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Antwort #24 - 29.11.2024 um 07:01:59
 
roseforest schrieb am 27.11.2024 um 16:35:05:
"Nachweis einer in allen Schengen-Ländern gültigen Reisekrankenversicherung, gültig während der ersten 90 Tage Ihres Aufenthalts, Deckungssumme mindestens 30.000 Euro."


Hat diesmal anstandlos geklappt.

Es lag wohl nur am Text in der Police. Denn die abgelehnte Police war mehr als doppelt so teurer.

Danke für die Tipps und Kommentare.
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Antwort #25 - 29.11.2024 um 07:02:48
 
Aras schrieb am 27.11.2024 um 12:06:27:
Bei HanseMerkur geht das auch.


Tut es auch.

Es scheint wohl geklappt zu haben, Danke für Hlfe.
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