Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Wohnraumnachweis bei Heiratsvisum in Deutschland (Gelesen: 648 mal)
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.240

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wohnraumnachweis bei Heiratsvisum in Deutschland
Antwort #15 - 25.11.2024 um 22:43:21
 
Die haben kein Interesse an einer so tiefen Prüfung. Quadratmeter sollten summarisch reichen. Wenn du in einer 35 m² Wohnung lebt, dann stellt sich schon die Frage wie das gehen soll. Aber bei 55 m² sollten ja 20m² für Bad und Küche ja mehr als ausreichen.

Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
JMKR
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 22
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wohnraumnachweis bei Heiratsvisum in Deutschland
Antwort #16 - 25.11.2024 um 23:03:37
 
Aras schrieb am 25.11.2024 um 22:43:21:
Die haben kein Interesse an einer so tiefen Prüfung. Quadratmeter sollten summarisch reichen. Wenn du in einer 35 m² Wohnung lebt, dann stellt sich schon die Frage wie das gehen soll. Aber bei 55 m² sollten ja 20m² für Bad und Küche ja mehr als ausreichen.



Ja mit Flur, Küche und Bad sind das so 32m² Pi mal Daumen unser Zimmer eingeschlossen und mit Balkon noch mehr.
Habe aber keinen Untermietvertrag oder sowas dass ich denen das beweisen kann. Wollen die dann den Kaufvertrag von der Wohnung sehen? Ist eine EW.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Puncherfaust
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 431

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wohnraumnachweis bei Heiratsvisum in Deutschland
Antwort #17 - 25.11.2024 um 23:51:59
 
JMKR schrieb am 25.11.2024 um 21:34:07:
aber letztendlich wird mich ja die AB nach Einkommen und Wohnraum fragen damit sie ihr OK für das Visum an die Botschaft weiterleitet.


Wie kommst du da drauf?

Lottchen und Petersburger haben schon richtigerweise geschrieben: Wohnraum ist für das Visum deiner (bald) Ehefrau irrelevant.

Also wird die Behörde höchstwahrscheinlich nicht danach fragen. Höchstwahrscheinlich, weil natürlich immer jemand wissentlich oder unwissentlich Gesetze ignorieren kann. Das kann man statistisch halt nicht ausschließen.

Ist das ein Grund sich deshalb jetzt schon den Kopf zu zerbrechen, bevor dieser unwahrscheinliche Fall, dass sie es tatsächlich doch verlangen, überhaupt aufgetreten ist? Nein.

Aber um es kurz zu machen: Wenn sie es anfordern, reagierst du folgendermaßen: "Hallo liebe Behörde, gem. §29 AufenthG besteht das Wohnraumerfordernis nur bei Zuzug zu Ausländern. Hier ist mein deutscher Pass zur Kenntnis."
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
JMKR
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 22
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wohnraumnachweis bei Heiratsvisum in Deutschland
Antwort #18 - 26.11.2024 um 05:23:07
 
Wenn ihr euch da so sicher seid dann sage ich das der Behörde auch gerne so. Unser befreundeter Anwalt hat mich nur extrem verunsichert gestern und ich will nicht Ahnungslos in diesen bald kommenden Termin gehen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.240

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wohnraumnachweis bei Heiratsvisum in Deutschland
Antwort #19 - 26.11.2024 um 11:24:44
 
Kant oder so hat mal vor über 150 Jahren geschrieben, dass Anwälte sogar Kutschen verbieten würden, weil diese eine Gefahr darstellen. Und insofern sei es bemerkenswert, dass die Normalbürger trotzdem Kutschen fahren...

Also Anwälte sind klassische Bedenkenträger.

Es ist zwar gut, dass du dir Gedanken machst und Reaktionen auf Szenarien überlegst, aber geh am besten neutral und ergebnisoffen an die Sache ran.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
JMKR
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 22
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wohnraumnachweis bei Heiratsvisum in Deutschland
Antwort #20 - 26.11.2024 um 16:26:19
 
Ich habe jetzt mit jemandem aus dem Bekanntenkreis gesprochen der eine Philippinerin in Nürnberg geheiratet hat.

Er musste der AB seinen Darlehensvertrag mit der Bank über die Kreditrate vorzeigen sowie auch die Daten über die Wohnung.
Ob dies zwingend notwendig war oder er auch einfach hätte sagen können X Quadratmeter und fertig weiß ich nicht.

Ich traue der AB daher zu dass sie bei meiner aktuellen Wohnung Ärger macht aber ich kann es nicht genau sagen ohne von der AB gehört zu haben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.240

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wohnraumnachweis bei Heiratsvisum in Deutschland
Antwort #21 - 26.11.2024 um 16:46:00
 
Es gibt zwei Dinge, und das wurde dir schon gesagt:

1. Heiratsvisum
2. Aufenthaltserlaubnis

Während bei der Aufenthaltserlaubnis man dir quasi keine Vorgaben für Wohnraum und Unterhaltssicherung machen kann, ist beim Heiratsvisum eine Verpflichtungserklärung notwendig.

Bei der Verpflichtungserklärung muss man sich eben wirtschaftlich "nackig" machen. Und da kann es sein, dass dein Kumpel der sein Heim abbezahlt das auch entsprechend angeben muss. Aber eben nicht unter dem Aspekt ausreichender Wohnraum sondern ausreichend Einkommen zum pfänden.

Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.301
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wohnraumnachweis bei Heiratsvisum in Deutschland
Antwort #22 - 26.11.2024 um 16:49:39
 
JMKR schrieb am 26.11.2024 um 16:26:19:
Er musste der AB seinen Darlehensvertrag mit der Bank über die Kreditrate vorzeigen sowie auch die Daten über die Wohnung.

Lass mich raten: Um die VE zu bekommen, oder?

Das ist auch nicht ganz unlogisch, weil, wenn er 3000€ Nettoeinkommen hat und 2000€ für die Wohnung Miete bezahlt oder 2000€ pro Monat für seine Eigentumswohnung abzahlt, dann bleibt nicht viel übrig mit dem er haften könnte wenn seine Noch-Nicht-Ehefrau beschließen würde nicht zu heiraten und z.B. einen Asylantrag zu stellen. Dann würde er dei VE vermutlich nicht bekommen.

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Deinen Mietvertrag sehen wollen. Üblicherweise wird ja für die AE gerechnet Nettoeinkommen minus Miete = Rest und dann ist die Frage ob der Rest reicht, Dich und Deine Noch-Nicht-Ehefrau zu versorgen und für Sie eben die Bürgschaft abzugeben. Wenn Du dann ein Schreiben Deiner Mutter vorlegst, die bestätigt, dass Du kostenfrei (oder zum Betrag X) mit in ihrer Eigentumswohnung wohnst und auch Deine Zukünftige dort mit wohnen wird sollte das reichen. Vorsichtshalber kannst Du ja noch einen Grundbuchauszug mitbringen, dass sie die Eigentümerin ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
roseforest
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 428

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wohnraumnachweis bei Heiratsvisum in Deutschland
Antwort #23 - 26.11.2024 um 16:57:06
 
Kann ich bestätigen.
Habe auch eine Filipina in D geheiratet Zwinkernd.

Für die VE wollten sie Mietvertrag sehen. Kontoauszug hat nicht ausgereicht bzw nicht interessiert.  Sie hat allerdings trotzdem nur die Höhe der Miete interessiert. Jedenfalls wird sie in den 5 Sekunden die sie es sich angesehen hat nicht viel mehr geprüft haben können...

Für den AT nach der Hochzeit wollten sie ihn nicht mehr. Allerdings meine Gehaltsabrechnungen. Wie wir ja wissen hätte ich die nicht vorlegen müssen, allerdings bin ich der Meinung hätte es passieren können dass dann z.b. nur ein AT für 1 Jahr ausgestellt wird oder sowas. So habe ich direkt dem Besrbeiter gesagt wir sehen uns dann in 3 Jahren für die NE
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
JMKR
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 22
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wohnraumnachweis bei Heiratsvisum in Deutschland
Antwort #24 - 26.11.2024 um 17:33:38
 
Ok also meint ihr ein sozusagen "offizielles Dokument" von meiner Mutter unterschrieben das besagt dass ich mietfrei (Ich zahle nur Strom und Wasser und Internet das könnte ich angeben so 250~) in der 55m² Wohnung mitwohne sollte passen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.419

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wohnraumnachweis bei Heiratsvisum in Deutschland
Antwort #25 - 26.11.2024 um 17:54:57
 
Als Deutscher braucht Du ja keinen Wohnraumnachweis.

Du solltest nicht mit irgendwelchen "Nachweisen" starten und damit eine (problematische?) Diskussion anfangen.

Du brauchst ja auch keine Bescheinigung über Vorstrafen. Warum willst Du da also nichts vorlegen? Richtig, weil es nicht nötig ist. Vorstrafen und Wohnraum sind für den Antrag einfach nicht erforderlich.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
JMKR
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 22
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wohnraumnachweis bei Heiratsvisum in Deutschland
Antwort #26 - 26.11.2024 um 18:45:20
 
Na gut, also einfach nur ein Dokument mit dem meine Mutter bestätigt wieviel ich zahle damit das Amt weiß wieviel ich Netto übrig habe.

Btw hat jemand Erfahrungswerte wieviel Netto die Ämter sehen wollen abzüglich der monatlichen Fixausgaben? Reichen zwischen 1,5 und 1,7?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.240

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wohnraumnachweis bei Heiratsvisum in Deutschland
Antwort #27 - 26.11.2024 um 18:49:00
 
Arbeitest du für deine Mutter?
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
JMKR
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 22
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wohnraumnachweis bei Heiratsvisum in Deutschland
Antwort #28 - 26.11.2024 um 19:15:26
 
Nein. Öffentlicher Dienst  hä?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.301
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wohnraumnachweis bei Heiratsvisum in Deutschland
Antwort #29 - 26.11.2024 um 20:16:45
 
reinhard schrieb am 26.11.2024 um 17:54:57:
Als Deutscher braucht Du ja keinen Wohnraumnachweis.

Es geht nicht um den Wohnraumnachweis. Es geht darum, welche Kosten/Verpflichtungen  jemand hat und ob unter deren Berücksichtigung das Einkommen reicht um die VE abgeben zu können. Bei den 2 VE´s die ich vor vielen Jahren mal abgegeben habe, wollte die Behörde sehen, was ich verdiene und wie hoch meine Miete ist und sie wollten wissen, ob ich Unterhaltsverpflichtungen habe. Und danach wurde entschieden, ob ich die VE bekomme. Das dürfte heute auch nicht viel anders laufen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema