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[Noch eine]Untätigkeitsklage gegen das RP Gießen (Gelesen: 10.470 mal)
Puncherfaust
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Antwort #30 - 02.04.2025 um 20:04:43
 
Gießkanne schrieb am 02.04.2025 um 19:35:21:
Oder soll hiermit das RP insbesondere dazu Stellung nehmen, wieso genau mein Masterstudium nicht genügt?


ja
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Gießkanne
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Antwort #31 - 17.04.2025 um 16:55:22
 
So, da ist es.

Ich werde vom RP aufgefordert, den Nachweis eines bestehenden Einbürgerungstests vorzulegen.

Zum Beginn bezieht sich das RP auf die Einbürgerungsverordnung (BGB I 2008, 1649) und insbesondere auf die Module/das Curriculum des Einbürgerungskurses (Anlage 2 aus der Einbürgerungsverordnung). Das RP beschreibt die Hauptmodule: "Leben in einer Demokratie", "Geschichte und Verantwortung" und "Mensch und Gesellschaft".

Das RP schaute dann lediglich die Namen meiner Pflichtmodule aus dem Masterstudiengang an und behauptete pauschal, dass die Kenntnisse als nicht erbracht anzusehen sind.

Unfassbar. Das RP ignoriert ganz offensichtlich die Ausnahmeregelungen aus der vorläufigen Anwendungshinweisen Hessens. Ich bin nicht mal gefragt worden, welche Seminare und Vorlesungen ich genau absolvierte.
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Antwort #32 - 17.04.2025 um 17:28:01
 
Falls du den Test machen willst. Für NRW gibt es eine Webseite wo man sich anmelden kann bei verschiedenen Städten (die Seite ist selbst nicht von NRW)
https://www.sprach-test.com/index/Menu/einburgerungstest

Teilweise kann es nämlich gar nicht so einfach sein eine Sprachschule zu finden die einen nur den Test machen lässt.

Beim BAMF steht auch gerade "Aktuell wertet das Bundesamt Tests bis Prüfungsdatum 12.02.2025 aus."

Also kann man nach der Prüfung mit ca. 2 Monaten rechnen bis man das Ergebnis hat.
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Aras
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Antwort #33 - 17.04.2025 um 18:11:37
 
roseforest... klar man könnte den Einbürgerungstest vorlegen. Kostet ja nur 25 € und dann gibts keine Diskussionen mehr. Aber vielleicht ist es dann für das RP ein Argument zu behaupten, dass Gießkanne ja dadurch zugibt, dass sein Studium der Sozialwissenschaften nicht ausgereicht hätte und die Untätigkeit in seiner Person gelegen hätte und die Kosten ihm auferlegt werden sollen etc. p.p.

Gießkanne:

Hast du das Modulhandbuch mit den von dir besuchten Modulen schon eingereicht?
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Antwort #34 - 17.04.2025 um 18:39:21
 
Aras schrieb am 17.04.2025 um 18:11:37:
es dann für das RP ein Argument zu behaupten, dass Gießkanne ja dadurch zugibt, dass sein Studium der Sozialwissenschaften nicht ausgereicht hätte und die Untätigkeit in seiner Person gelegen hätte und die Kosten ihm auferlegt werden sollen etc. p.p.


Genau das. Das RP versucht, die Schuld auf mich zu schieben und zu zeigen, dass mein Antrag unvollständig sei.


Aras schrieb am 17.04.2025 um 18:11:37:
Hast du das Modulhandbuch mit den von dir besuchten Modulen schon eingereicht?


Nein, noch nicht, aber das ist schon mein nächster Schritt. Erst gestern habe ich das Schreiben bekommen. Ich werde ebenfalls meinen Leistungsnachweis mit den besuchten Seminaren/Vorlesungen abgeben. Wenn es immer noch Zweifeln daran geben sollte, schreibe ich meiner Uni und frage nach einer Kopie der Beschreibung und Inhalt der einzelnen Seminare und Vorlesungen aus meinem Leistungsnachweis.

Ich bleibe hier fest aus Prinzip und sammle lieber irgendwelche Nachweisen der Uni, als ein rein symbolischer, schwachsinniger Einbürgerungstest machen zu müssen.
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Antwort #35 - 17.04.2025 um 19:12:00
 
Hast du vor der Bologna Reform 2005 studiert oder warum gibt es kein Modulhandbuch?

Erstmal danke... ich hab mich immer gefragt wo das Curriculum zu finden ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/einbtestv/anlage_2.html

Wahrscheinlich ist der erste Schritt festzustellen ob eine Gleichwertigkeit oder eine Kompetenz nachgewiesen werden muss. Und dann muss man prüfen ob die Inhalte der Module vom Einbürgerungstest mit den belegten Modulen aus deinem Studium gleichwertig bzw. die gleichen Kompetenzen vermittelt wurden.

Gleichwertigkeit und Kompetenzvergleich (oder war es Äquivalenz) wird ganz gut in "Berufsanerkennung und Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt" von Dr. Konrad Asemissen erklärt. Man findet das Werk in jeder gut sortierten Jura Bibliothek. Mit dem Wissen aus diesem Buch hab ich vor ca. 10 Jahren einen Anerkennungsbescheid für eine Berufsanerkennung abändern lassen und mehr Module nachgewiesen als der Entscheider zuerst zugestehen wollte Zwinkernd.

Es wäre vielleicht leichter, wenn du einfach ne E-Mail als "U-Boot" an das Hessische Innenministerium schickst, worin du konkret nachfragst, ob das Studium vom Innenministerium als Ersatz für den Einbürgerungstest angesehen werden würde.

Und wenn die sagen ja, dann schickst du das ans Gericht und fragst, warum das Hessische Innenministerium als Fachaufsichtsbehörde ja sagt, aber die Behörde nicht in der Lage ist das Studium anzuerkennen.
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Antwort #36 - 17.04.2025 um 21:07:12
 
Aras schrieb am 17.04.2025 um 19:12:00:
Hast du vor der Bologna Reform 2005 studiert oder warum gibt es kein Modulhandbuch?


Definitiv nach der Reform. Das Modulhandbuch ist schon vorhanden. Bei uns im Studiengang konnten wir jedoch die einzelnen Seminare und Vorlesungen für jedes Pflichtmodul frei wählen. Jedes Semester gab es ein diverses Angebot an Seminaren/Vorlesungen, die zu jedem Pflichtmodul passten. Es hängte ja davon ab, welche Profs Kapazitäten hatten und was sie angeboten haben. Pro Modul mussten wir 2-3 Seminare/Vorlesungen bestehen, damit wir die ECTS fürs Modul bekommen konnten.

Aras schrieb am 17.04.2025 um 19:12:00:
Erstmal danke... ich hab mich immer gefragt wo das Curriculum zu finden ist.


Dank des RPs  Zwinkernd

Aras schrieb am 17.04.2025 um 19:12:00:
Wahrscheinlich ist der erste Schritt festzustellen ob eine Gleichwertigkeit oder eine Kompetenz nachgewiesen werden muss. Und dann muss man prüfen ob die Inhalte der Module vom Einbürgerungstest mit den belegten Modulen aus deinem Studium gleichwertig bzw. die gleichen Kompetenzen vermittelt wurden.


Eben das könnte schon vom RP echt übertrieben sein. Das hessische Innenministerium veröffentlichte auf der Seite "Voraussetzungen Staatsbürgerliches Grundwissen": "bei Antragstellerinnen und Antragstellern mit einem deutschen Hauptschul- oder einem höheren Bildungsabschluss, der ausreichendes Wissen auf diesem Gebiet bestätigt, werden die erforderlichen Kenntnisse ohne weiteres unterstellt; ansonsten müssen sie durch einen bestandenen Einbürgerungstest nachgewiesen werden."

https://innen.hessen.de/Buerger-Staat/Staatsangehoerigkeit/Einbuergerung/Vorauss
etzungen/Staatsbuergerliches-Grundwissen

Mein MA deckt ohne Zweifel ein "ausreichendes" Wissen auf dem Gebiet.

Aras schrieb am 17.04.2025 um 19:12:00:
"Berufsanerkennung und Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt"

Theorie und Praxis... Schockiert/Erstaunt Echt gut, dass es bei dir klappte!

Aras schrieb am 17.04.2025 um 19:12:00:
E-Mail als "U-Boot"

Das ist schon eine interessante Idee, aber ich weiß schon definitiv, dass die Anfrage wie gehofft nie beantwortet wird. Ich werde höchstwahrscheinlich entweder an meine Kommune oder an eine Rechtsberatung verwiesen werden.


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« Zuletzt geändert: 17.04.2025 um 21:21:07 von Gießkanne »  
 
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Antwort #37 - 18.06.2025 um 20:18:40
 
So, es geht weiter. Am Wochenende wieder Post bekommen.

Ich habe im April mein Modulhandbuch, Leistungsnachweis sowie eine Beschreibung der einzelnen Seminare und Vorlesungen abgegeben. Im aktuellsten Schriftsatz wurde lediglich das Modulhandbuch betrachtet. Daraufhin wurde behauptet, dass mein Masterstudium "keinerlei" Inhalte der Module "Leben in der Demokratie" und "Geschichte und Verantwortung" beinhaltet. Die Inhalte meines Masterstudiums wurde auf eine bloße Schlagwortsuche ( "Wahlen, DDR, Gründung der Bundesrepublik, Teilung und Wiedervereinigung, etc.etc) reduziert.

Das RP setzte ebenfalls ein absurdes, rechtswidriges Ultimatum: wenn ich mich bis nächster Woche für einen Einbürgerungstest nicht anmelde, beabsichtigt das RP, meinen Antrag abzulehnen.

Läuft hier in Hessen.
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Antwort #38 - 18.06.2025 um 20:26:02
 
Hi,

dim4ik hat die Verwaltungsvorschrift fürs neue StAG veröffentlicht.

https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1683060838/80#80

Schau auf Seite 28 in Rn. 36
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Antwort #39 - 18.06.2025 um 20:32:33
 
Aras schrieb am 18.06.2025 um 20:26:02:
Hi,

dim4ik hat die Verwaltungsvorschrift fürs neue StAG veröffentlicht.

https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1683060838/80#80

Schau auf Seite 28 in Rn. 36



Danke, dass du auf die Seite 28 hinweist! Ich bin damals direkt zu §10 übersprungen und hatte bisher nur die Infos auf S.72 (ganz am Ende) gelesen.

Edit: Aber hier sind wohl einige Unterschiede. Auf der S.28 wird "können" verwendet. Auf der S.72 steht "ist...erbracht"
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Antwort #40 - 18.06.2025 um 21:45:46
 
Ja dann S. 72. Weil hast doch § 10 stag beantragt.

Ich hab nur nach Studium gesucht.

Und selbst wenn, die weigern sich  überhaupt ein Ermessen auszuüben.

Hast mal mit deinem Dekanat gesprochen, ob die was bestätigen können? Ein Schreiben von einem Professor schindet bestimmt Eindruck.
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Antwort #41 - 19.06.2025 um 00:21:55
 
Aras schrieb am 18.06.2025 um 21:45:46:
Hast mal mit deinem Dekanat gesprochen, ob die was bestätigen können? Ein Schreiben von einem Professor schindet bestimmt Eindruck.


Nein, habe ich nicht, aber ich finde das echt übertrieben für die Anerkennung des Studiums.

Unser Modulhandbuch beschreibt die angestrebten Ziele und generelle Inhalte der Pflichtmodule. Für jedes Pflichtmodul mussten wir 2-3 Seminare/Vorlesungen, die wir auswählen konnten, absolvieren. 

Das RP ignorierte komplett die abgegebene Kurzbeschreibung der einzelne Seminare und Vorlesungen. Das waren auch Beschreibungen, die ich direkt aus dem Archiv des elektronischen Inhaltsverzeichnisses der Uni kopiert habe und zitierte.

Ein paar Beispiele: Ich habe ein Seminar zur Theorien der Globalisierung im Studium absolviert, aber angeblich war das völlig irrelevant fürs RP. Ein anderes Seminar zur Organisationen (so Organisationsgesellschaften, Organisationsentwicklung, etc.) wurde ebenso komplett ignoriert. Es gibt natürlich weitere Beispiele...

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Antwort #42 - 19.06.2025 um 00:49:13
 
Kannst du mal bitte verraten, was du wo studiert hast? Ich würde ja gerne mal mir das Modulhandbuch anschauen.

Gerne auch per PN.
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Antwort #43 - 19.06.2025 um 00:51:15
 
Aras schrieb am 19.06.2025 um 00:49:13:
Kannst du mal bitte verraten, was du wo studiert hast? Ich würde ja gerne mal mir das Modulhandbuch anschauen.

Gerne auch per PN.


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Antwort #44 - 19.06.2025 um 00:55:59
 
Gießkanne schrieb am 19.06.2025 um 00:21:55:

Ein paar Beispiele: Ich habe ein Seminar zur Theorien der Globalisierung im Studium absolviert, aber angeblich war das völlig irrelevant fürs RP. Ein anderes Seminar zur Organisationen (so Organisationsgesellschaften, Organisationsentwicklung, etc.) wurde ebenso komplett ignoriert. Es gibt natürlich weitere Beispiele...


Was haben diese Themen mit unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung zu tun?

Ich habe da ja so eine Vermutung. Und zwar will die Behörde vermutlich ein Urteil erzwingen.

Denn ja, in den Anwendungshinweisen steht es eindeutig so drin, dass du vom Test befreit bist. Aber Gerichte betonen immer gerne, dass Anwendungshinweise und Verwaltungsvorschriften nicht das Gericht binden.

Also die Anwendungshinweise sagen: Du hast die Kenntnisse mit deinem Studium erbracht.

Und die Behörde sagt: § 10 StAG sagt die Kenntnisse sind i.d.R. durch den EB-Test nachgewiesen, dessen Inhalt in der EinbTestV beschrieben sind. Und ein alternativer Nachweis muss eben auch exakt die dort beschriebenen Kenntnisse vermittelt haben. Ist das nicht oder nicht vollständig der Fall, dann ist der Nachweis nicht geeignet.

Die Argumentation klingt an sich schon durchaus schlüssig, auch wenn die Anwendungshinweise etwas anderes sagen. Ich bin mal auf die wohl kommende gerichtliche Entscheidung gespannt, klingt ja schon so als könntest du demnächst mit dem Bescheid rechnen, gegen den du dann klagen kannst.
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