Aras schrieb am 17.04.2025 um 19:12:00:Hast du vor der Bologna Reform 2005 studiert oder warum gibt es kein Modulhandbuch?
Definitiv nach der Reform. Das Modulhandbuch ist schon vorhanden. Bei uns im Studiengang konnten wir jedoch die einzelnen Seminare und Vorlesungen für jedes Pflichtmodul frei wählen. Jedes Semester gab es ein diverses Angebot an Seminaren/Vorlesungen, die zu jedem Pflichtmodul passten. Es hängte ja davon ab, welche Profs Kapazitäten hatten und was sie angeboten haben. Pro Modul mussten wir 2-3 Seminare/Vorlesungen bestehen, damit wir die ECTS fürs Modul bekommen konnten.
Aras schrieb am 17.04.2025 um 19:12:00:Erstmal danke... ich hab mich immer gefragt wo das Curriculum zu finden ist.
Dank des RPs
Aras schrieb am 17.04.2025 um 19:12:00:Wahrscheinlich ist der erste Schritt festzustellen ob eine Gleichwertigkeit oder eine Kompetenz nachgewiesen werden muss. Und dann muss man prüfen ob die Inhalte der Module vom Einbürgerungstest mit den belegten Modulen aus deinem Studium gleichwertig bzw. die gleichen Kompetenzen vermittelt wurden.
Eben das könnte schon vom RP echt übertrieben sein. Das hessische Innenministerium veröffentlichte auf der Seite "Voraussetzungen Staatsbürgerliches Grundwissen": "bei Antragstellerinnen und Antragstellern mit einem deutschen Hauptschul- oder einem höheren Bildungsabschluss, der
ausreichendes Wissen auf diesem Gebiet bestätigt, werden die erforderlichen Kenntnisse ohne weiteres unterstellt; ansonsten müssen sie durch einen bestandenen Einbürgerungstest nachgewiesen werden."
https://innen.hessen.de/Buerger-Staat/Staatsangehoerigkeit/Einbuergerung/Voraussetzungen/Staatsbuergerliches-Grundwissen
Mein MA deckt ohne Zweifel ein "ausreichendes" Wissen auf dem Gebiet.
Aras schrieb am 17.04.2025 um 19:12:00:"Berufsanerkennung und Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt"
Theorie und Praxis...

Echt gut, dass es bei dir klappte!
Aras schrieb am 17.04.2025 um 19:12:00:E-Mail als "U-Boot"
Das ist schon eine interessante Idee, aber ich weiß schon definitiv, dass die Anfrage wie gehofft nie beantwortet wird. Ich werde höchstwahrscheinlich entweder an meine Kommune oder an eine Rechtsberatung verwiesen werden.