SimonB schrieb am 21.02.2025 um 18:31:45:Dem RP ist eben auch für deine Klage nichts Besseres oder anderes eingefallen als X-mal-Verwendung der dafür erfundenen Textbausteine. Es wird dort keiner jedes Mal etwas Neues erfinden.
Ich frage mich echt, wer diese Stellungnahme erfasst hat und wie so etwas freigegeben werden konnte bzw. noch verwendet wird. Wenn ich an der Uni wäre und dieses Schreiben meine Hausarbeit wäre, wäre ich komplett durchgefallen. Da alles noch im Verfahren ist, gehe ich nicht genau ins Detail. Ich kann schon sagen: überall war ein Bezug von X Statistik zu X Thema katastrophal in irrtümliche Zusammenhänge gebracht. An anderen Stellen belegte das RP quasi von selbst die eigene Untätigkeit.
SimonB schrieb am 21.02.2025 um 18:31:45:Ist das für dich von Wichtigkeit? Müsste dir als Antragsteller die VB den Verfahrensablauf mitteilen? Oder hattest du selbst danach gefragt und dem VG gegenüber hätten sie also gelogen?
Ich habe nach Gehaltserhöhung im Okt 2024 aktuelle Gehaltsabrechnungen ans RP abgeschickt und gleichzeitig nach dem Bearbeitungsstand gefragt. Ich fragte insb., ob bisher die Sicherheitsabfragen veranlasst wurden oder nicht. Überall wird gerne argumentiert, dass das Einbürgerungsverfahren genau aufgrund der langwidrigen Sicherheitsabfragen besonders lange dauert. Ich wollte ja natürlich herausfinden, ob (damals) ca. 6 Monate nach Antragstellung eine Bearbeitung überhaupt begonnen hat oder nicht. Die Anfrage zu den Sicherheitsabfragen war schon damals gut überlegt
SimonB schrieb am 21.02.2025 um 18:31:45:Ja, trotzdem möglichst sachlich bleiben.
Im ersten Entwurf war es wohl meinen ersten Impuls, wirklich alles aus der Stellungnahme zu widerlegen. Dabei hatte ich viele Statistik / Tatsachen als Gegenargument zu den genannten Themen in der Stellungnahme des RPs gefunden/aufgeschrieben.
Am Ende habe ich die ganzen Argumentationen weggelassen und mich sachlich auf meinen Prozess und die Behauptung zum "fehlenden" Nachweis fokussiert.
SimonB schrieb am 21.02.2025 um 18:31:45:Bezieht sich die Beklagte dabei speziell auf den "Einbürgerungstest/Leben in Deutschland"?
Nein, nicht explizit auf den Einbürgerungstest. Nur, dass mein Masterstudium als Nachweis der Rechts- und Gesellschaftsordnung nicht genügt.
SimonB schrieb am 21.02.2025 um 18:31:45:Ist ja in diesem Fall vllt. sehr gut für dich
Das ist schon die Hoffnung

Ich war schon echt erleichtert, als ich die Stellungnahme des RPs gelesen habe