Gießkanne schrieb am 23.11.2024 um 19:40:02:In der Klageschrift wäre es hilfreich, noch mal explizit auf die Zahlungsaufforderung bzw. "weitere Bearbeitung erst wenn bezahlt" und "nach eigenem Ermessen 255€" zu verweisen?
Kannst gleich in der Klageschrift darauf hinweisen.
Gießkanne schrieb am 23.11.2024 um 19:40:02:soll ich noch mal die Bestätigungen des RPs in Kopieform als Anhang einreichen?
Ja, alles was dein unverzügliches Handeln und Reaktion auf Auufforderungen des RP bzw. dessen Untätigkeit beweist, sollst du gleich belegen.
Gießkanne schrieb am 23.11.2024 um 19:40:02:Ist es hilfreich, auf andere Gerichtsurteile zu verweisen oder soll ich mich am Besten nur am eigenen Verlauf halten?
S. oben: du kannst auch auf sämtliche Gerichtsurteile verweisen, wo zugunsten den Klägern entschieden wurde. Ob das hilft, wirst du erst später sehen.
Gießkanne schrieb am 23.11.2024 um 19:40:02:Im Fall von @Dari haben wir gesehen, dass die Fristsetzung gegenüber das RP nichts gebracht hat und die Klage eher deshalb verzögert wurde. Soll ich vielleicht doch direkt im Dezember die Klage erheben? Das wären genau 9 Monate nach der Antragstellung.
Ich würde direkt klagen. Schließlich hast du ja bereits Mitte Oktober es versucht, dich beim RP zu erkundigen, und hast im Prinzip eine nichts sagende und nicht personalisierte "Anrufbeantworter"-Rückmeldung bekommen. Sollte deine Klage dann auch vermutlich bei der selben Richterin auf dem Tisch landen, die auch Daris Klage beschieden hat, dürfte man vermutlich mit einem ähnlichen Ausgang rechnen.
Gießkanne schrieb am 23.11.2024 um 19:40:02:Mein Antrag ist theoretisch unvollständig, denn bis Dato habe ich die aktualisierte Loyalitätserklärung nicht abgegeben bzw. wurde auch nicht dazu aufgefordert, sie abzugeben. Wäre das ein weiteres Zeichen für die Nicht-Bearbeitung meines Antrages, das ich in der Klageschrift erwähnen soll? Soll ich die aktualisierte, unterschriebene Loyalitätserklärung mit der Klageschrift abgeben? Oder die aktualisierte Loyalitätserklärung erst lieber gar nicht erwähnen?
Ich würde das gar nicht erwähnen. Vielleicht will das RP von dir bloß eine mündliche Stellungnahme dazu oder sogar gar keine. Schließlich musst du es nicht wissen; du hast alle Unterlagen, die von dir bisher verlangt wurden, eingereicht, die Gebühr bezahlt und seitdem nichts mehr vom RP gehört, auch nach einer entsprechenden Anfrage - daher ab zum Gericht!