Hyena schrieb am 20.11.2024 um 00:27:10:Ok, soweit so gut. Aufgrund des letztes Absatzes haben wir dann den Visumsantrag mit dem jetzigen noch aktuellen Pass gestellt.
Richtig, hätte ich auch gemacht.
Hyena schrieb am 20.11.2024 um 00:27:10:Einen neuen Pass auf den neuen Namen beantragen scheint jetzt erstmal der richtige Weg zu sein.
Ist es.
Da darf es überhaupt keine Probleme geben. Genauso wie im Fall eines Schreibfehlers im Namen, den es ja auch immer mal geben kann, wird dann einfach eine Neuanfrage im Visumsystem gemacht und die vorliegende Zustimmung der
ABH zum ursprünglichen Datensatz wird für den neuen als
Vorabzustimmung eingegeben.
Damit erfährt auch die
ABH von den neuen Daten und alles sollte klargehen.
reinhard schrieb am 20.11.2024 um 11:41:42:Er schickt eine Kopie des neuen Passes an die Botschaft und an Dich. Und er erklärt in einer kurzen Begleitmail, wie es jetzt ist.
Eine Erklärung braucht es da eigentlich nicht. Viel wichtiger ist die Urkunde zur Namensänderung, die die erforderliche Apostille oder Legalisierung (ich habe nicht nachgeschaut, was hier passt) haben und übersetzt sein sollte.