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trifft die Einbürgerung zu? (Gelesen: 252 mal)
smol
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i4a rocks!


Beiträge: 32

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Montenegro
Zeige den Link zu diesem Beitrag trifft die Einbürgerung zu?
18.11.2024 um 09:01:04
 
Ich schreibe im Namen meiner Schwester.

Meine Schwester ist im Jahr 2021 mit unserer Familie nach Deutschland gekommen, damals war sie noch minderjährig, etwa gegen Ende ihres 15. Lebensjahres. Mittlerweile lebt sie seit 3 Jahren in Deutschland, ist gut integriert, hat einen deutschen Schulabschluss der 10. Klasse und verfügt über Deutschkenntnisse auf dem Level C1. Übrigens ist sie mittlerweile volljährig.

Sie besitzt einen Aufenthaltstitel nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 aufgrund der Familienzusammenführung, was ihr einen direkten Weg zur Einbürgerung ermöglicht.

Meine einzige Sorge ist, ob ihre derzeitige Obhut durch das Jugendamt und die finanzielle Unterstützung von Seiten des Jugendamtes sowie ihre Teilnahme an einer schulischen Ausbildung die Einbürgerung beeinträchtigen oder möglicherweise zu einer Ablehnung führen könnten.

Um Missverständnisse zu vermeiden, spreche ich hier von der Einbürgerung nach 3 Jahren für integrierte Ausländer.

Des Weiteren läuft der aktuelle Aufenthaltstitel meiner Schwester in 3 Monaten ab. Ist dies ein Problem oder spielt das bei einem Einbürgerungsantrag keine Rolle?

Ich bitte um Ihre Hilfe, ob diese Umstände auf meine Schwester zutreffen könnten und welche Schritte Sie ihr empfehlen würden.

Liebe Grüße,
Smol
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Puncherfaust
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i4a rocks!


Beiträge: 444

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 18.11.2024 um 10:49:10
 
Du hast jetzt keinen Grund genannt, weshalb sie in meinen Augen besonders gut integriert sein sollte.

C1-Kenntnisse sind nachgewiesen?

Außerdem ist für die Einbürgerung nach drei Jahren jede staatliche finanzielle Unterstützung schädlich, mit Ausnahme des Kindergeldes. Darunter wird vermutlich auch die "Unterstützung vom Jugendamt" zählen.
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reinhard
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Beiträge: 15.435

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 18.11.2024 um 11:15:22
 
Bei einer vorzeitigen Einbürgerung muss sie alle Bedingungen komplett erfüllen. Bei der Regeleinbürgerung nach fünf Jahren kann man auch mal verhandeln.

Bedingung ist die eigene Sicherung des Lebensunterhalts, eigene Wohnung und so weiter.
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smol
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i4a rocks!


Beiträge: 32

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Montenegro
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Antwort #3 - 18.11.2024 um 19:55:49
 
Puncherfaust schrieb am 18.11.2024 um 10:49:10:
Du hast jetzt keinen Grund genannt, weshalb sie in meinen Augen besonders gut integriert sein sollte.

C1-Kenntnisse sind nachgewiesen?

Außerdem ist für die Einbürgerung nach drei Jahren jede staatliche finanzielle Unterstützung schädlich, mit Ausnahme des Kindergeldes. Darunter wird vermutlich auch die "Unterstützung vom Jugendamt" zählen.


Ja sie hat ein C1 Deutsches Zertifikat
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