Du musst das melden, ist eine entscheidende Einbürgerungsvoraussetzung.
Du würdest dich ansonsten auch strafbar machen.
Die Frage, ob du das alles dann zu vertreten hast und es vllt. unschädlich ist (bzgl. §40a) trifft die
EBH. Das machst nicht du ersatzweise.
unlucky_hessian schrieb am 18.11.2024 um 00:36:48:Welchen Aufenthaltstitel hast du denn gerade? Wenn du eine Niederlassungserlaubnis besitzt, dann braucht die
ABH darüber gar nicht zu wissen.
Was? Die Form des Aufenthaltstitels ist hier völlig irrelevant.
Jobverlust muss man IMMER mitteilen.
marumpel schrieb am 18.11.2024 um 10:41:11:Ich hatte den Antrag als Ehepartner eines Deutschen gestellt, und die Einkünfte meines Ehepartners sind ausreichend, damit wir beide keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Ist in diesem Fall meine Anstellung noch zwingende Voraussetzung für die Einbürgerung?
Nein. Aber trotzdem mitteilen. Die
EBH muss auch bei deinem Ehepartner eine Prognoseentscheidung treffen.
Hier gilt das gleiche, die
EBH entscheidet, nicht du ersatzweise.