Zitat:Sonstige Sozialleistungen wie Kindergeld, Wohngeld, Leistungen der Kinderund
Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII), Erziehungs-
und Elterngeld, Renten aus der Sozialversicherung, Krankengeld, Arbeitslosengeld,
Ausbildungsförderung und Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz
gehören grundsätzlich zu den berücksichtigungsfähigen Existenzmitteln,
deren Inanspruchnahme einem Anspruch auf Einbürgerung nicht
entgegensteht. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsprognose kann aber beispielsweise
der Bezug von Wohngeld unter bestimmten Bedingungen der Annahme
einer hinreichenden Sicherung des Lebensunterhalts entgegenstehen (siehe
Nr. 10.3.1.3).
10.1.3.3. der aktuellen VAH-StAG (siehe Anhang).
Wir sind also wieder beim Thema Prognoseentscheidung. Da beurteilen manche EBHs das Ganze halt anders als Andere. Ich persönlich sehe das eher wie du.
Andere möchten aber harte Fakten haben, sprich dass die Person wieder in Arbeit ist. Eine Rolle spielt natürlich auch wie lange der Elterngeldbezug noch andauert. Wenn es sowieso nur noch wenige Monate sind, wird das auch gerne mal einfach abgewartet.
Wenn man eine andere Ansicht als die
EBH vertritt, was hier wohl legitim wäre, muss man leider klagen oder sie vielleicht anwaltlich überzeugen