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Nationales Visum, Standesamt stellt sich quer (Gelesen: 9.748 mal)
Rani-123
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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14.11.2024 um 16:42:43
 
Hallo,

mein Verlobter (Inder, seit 2012 alle 3 Monate mit Besuchervisum bei mir) und ich möchten endlich heiraten.

Nachdem wir nun alle Urkunden in Indien gefunden haben, mussten sämtliche Dokumente erneuert werden, da das Geburtsdatum nicht stimmte.
Nun wird das Besuchervisum abgelehnt und darauf verwiesen ein nationales Visum zu beantragen, da man von einer Hochzeit auf Grund des geänderten Datums im Reisepass ausgeht.

Mein Freund hat also den Deutschtest gemacht und ich derweil alles beim Standesamt abgegeben. Musste dann vom Standesamt aus auch noch einiges vom Englischen ins Deutsche übersetzen lassen.

Nun benötigt mein Verlobter ja für ein nationales Visum die Anmeldung zur Eheschließung.
Das Standesamt sagt nun aber (obwohl sie von der ganzen Situation Bescheid wissen), sie können ohne Unterschrift und Passkopie im Amt, die Eheschließung nicht anmelden, geschweige denn die Papiere zum Konsulat schicken.
Mein Verlobter soll ein Besuchervisum für 90 Tage beantragen. Das geht ja aber nicht.

Es wurde mir dann noch angeboten, ein formloses Schreiben aufzusetzen. Jedoch könne man nichts dafür, wenn es nicht akzeptiert werden würde.

Das ist wie ein Teufelskreis. Was kann ich nun machen ?

Vielen Dank im Voraus.

MfG
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Antwort #1 - 14.11.2024 um 17:35:21
 
Dein Verlobter wendet sich an die deutsche Auslandsvertretung und gibt dort eine sogenannte Beitrittserklärung zur Anmeldung zur Eheschließung ab.

Der Vorschlag, für eine Unterschrift "um die halbe Welt und zurück" zu reisen, ist natürlich nicht der allerbeste. Von der Möglichkeit ganz zu schweigen.

Damit es danach keine Probleme gibt, geh' erst nochmal zum Standesamt und lass Dir alles aufschreiben, was die dazu haben wollen. Falls sie in Formular haben, sollen sie es Dir geben.
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Antwort #2 - 14.11.2024 um 19:34:55
 
Hallo,

vielen Dank für Deine Antwort.

Bestätigen die dann auch gleich die Echtheit seines Reisepasses ?


MfG
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Antwort #3 - 14.11.2024 um 19:39:26
 
Ja. Letztens hat ein bekannter eine Mail von Standesamt bekommen ich poste sie mal da sie genau alles aussagt:

"Unterlagen Sie



-          Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung



Die Vollmacht ist stets im Original vorzulegen. Soweit sich ein Verlobter im Ausland aufhält,

ist die Erklärung vor einer deutschen Auslandsvertretung abzugeben. Die

Auslandsvertretung beglaubigt die Unterschrift und fertigt eine beglaubigte Kopie des

Reisepasses, sofern dies nicht auf Grund zwischenstaatlicher Abkommen oder

ausländischen Rechts unzulässig ist. Hält sich auch der andere Verlobte im Ausland auf und

nimmt eine dritte Person die Anmeldung vor, hat auch der andere Verlobte, auch wenn er

Deutscher ist, eine ebenso beglaubigte Vollmacht einzureichen."
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Rani-123
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Antwort #4 - 14.11.2024 um 20:29:18
 
Vielen lieben Dank.

Das ist ja interessant. Die Frage ist wie lange das dann dauert oder bekommt er es sofort mit ?
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Antwort #5 - 14.11.2024 um 21:35:30
 
Das kannst du bei der Botschaft fragen. Ich kann nur für Manila sprechen da kann man morgens ohne Termin und bekommt es direkt mit.

Die Beitrittserklärung das Formular muss dir aber das Standesamt geben.
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Antwort #6 - 14.11.2024 um 21:50:12
 
Ok, also das Standesamt gibt mir das Formular, ich sende es ihm per Email und er geht damit zur Botschaft.

Unfassbar, das dies uns nicht mitgeteilt wird. Ich bin echt entsetzt.

Liebe Grüße !
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Antwort #7 - 14.11.2024 um 22:13:18
 
Sonst wäre eine Eheschließung in der Praxis in Deutschland ja oft überhauot nicht möglich... Dass es nicht so einfach sein kann ein Schengen Visum zu bekommen ist ja nicht ungewöhnlich.

Da brauchen sich die standesämter nun auch nicht wundern bei solchen Aussagen dass die Leute dann eher in DK heiraten direkt mit dem Schengen Visum ....
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Antwort #8 - 18.11.2024 um 11:40:27
 
Hallo,

ich habe nun tatsächlich das Formular zugeschickt bekommen.

Da wird nun auch gefragt, wann und wo die Eltern geheiratet haben samt Nummer. Das haben wir nun auch wieder nicht.
Eheschließungstag, Standesamt und Nr., Führungsort des Familienbuches ???

Was mich nun aber auch wieder stutzig macht ist diese Datenschutzbelehrung. Diese wird wohl im Standesamt unterschrieben.

Wird diese auch benötigt, um die Ehe anzumelden ? Oder kommt das später ?


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Antwort #9 - 18.11.2024 um 13:02:49
 
Hi,
Da wirst du dann dein Standesamt fragen müssen.

Die Formulare welche ich bisher gesehen habe, waren ohne diese Angaben z.b. Stadt Essen
https://media.essen.de/media/wwwessende/aemter/33/formular_2/schriftliche_anmeld...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #10 - 18.11.2024 um 14:51:07
 
Ich habe jetzt mal zwecks Berlin geschaut und die haben eins von 2022. Das ist auch ohne den ganzen Mist. Die wollen ja sogar wissen als was die Eltern gearbeitet haben.

Das von Berlin nehmen wir jetzt. Wir sind zwar aus Brandenburg, aber das Formular, welches uns zugeschickt wurde ist auch aus Berlin aber von 2005 !!!  Schockiert/Erstaunt unentschlossen
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Antwort #11 - 18.11.2024 um 15:23:46
 
Wenn ich das richtig verstanden habe, habt ihr jetzt nen Formular für "nationales Visum/Aufenthaltserlaubnis" bekommen, worin jetzt nach den Eltern gefragt wird?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #12 - 18.11.2024 um 15:25:31
 
Es nennt sich einfach Beitrittserklärung. Ich versuche es mal einzuscannen.


Noch ein Problem:

Im zugehörigen Schreiben steht:

Nach Vorlage der originalen Beitrittserklärung kann ihre Verlobte einen Termin zur Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung vereinbaren mit dem Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses.

Wer stellt wann diesen Antrag beim OLG ? Ich oder das Standesamt ?
Wir haben ein Affidavit.
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Antwort #13 - 18.11.2024 um 15:48:17
 
Das Standesamt stellt den Antrag.
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Antwort #14 - 18.11.2024 um 16:12:07
 
Hi, schau mal hier stehen alle Infos zu dem Verfahren. Dort gibt es auch eine Länderliste suche da die PDF von Indien raus. Da stehen alle Unterlagen die ihr mit einreichen müsst. Habt ihr die schon alle?

Ich schreibe das da mein Eindruck ist dass dein Standesamt dir die Liste vllt nicht geschickt hat ?!

https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/oberlandesgericht/serv...

Das "schlimmste" wäre nämlich wenn das Standesamt da was unvollständiges hinschickt das würde das Verfahren erheblich verzögern..
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roseforest
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Antwort #15 - 18.11.2024 um 16:30:48
 
Zufälligerweise hat ein bekannter vor einer Woche beim OLG Brandenburg angerufen, obwohl man selber ja nicht anrufen soll und nach der Bearbeitungszeit gefragt ( auf der Webseite steht ja 2-3 Monate).

Ihm wurde gesagt :

"Die sagten wenn alle Unterlagen korrekt sind und nichts nachgereicht werden muss. Dauert das in der Regel 3-6 Wochen. Sollte etwas fehlen kann daraus aber auch 4-10 Monate werden"

Vielleicht interessant für euch
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Antwort #16 - 12.02.2025 um 00:47:00
 
Hallo,

wir haben nun alles eingereicht an Unterlagen und müssen jetzt auf die Anmeldung zur Eheschließung warten.
Ist das korrekt ?

Des Weiteren war ich beim Ausländeramt wegen der Verpflichtungserklärung. Dort meinte man, ich kann diese erst abschließen wenn das Verfahren beendet ist.
Stimmt das ?

@roseforest: Das wäre ja mal eine gute Nachricht für uns.
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« Zuletzt geändert: 12.02.2025 um 01:00:14 von Rani-123 »  
 
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Antwort #17 - 19.02.2025 um 18:15:17
 
Rani-123 schrieb am 12.02.2025 um 00:47:00:
wir haben nun alles eingereicht an Unterlagen und müssen jetzt auf die Anmeldung zur Eheschließung warten.
Ist das korrekt ?


Hallo,

korrekt, bezogen auf das Einleiten des Visumverfahrens.

Zitat:
Des Weiteren war ich beim Ausländeramt wegen der Verpflichtungserklärung. Dort meinte man, ich kann diese erst abschließen wenn das Verfahren beendet ist.
Stimmt das ?


Die VE kann man auch schon vorher abgeben. Entscheidend sind ja u.a. nur die geplanten Einreisedaten, die Bonität. Der Abschluss eines Verfahrens (Termin Eheschließung bzw. Befreiung Ehefähigkeitszeugnis) ist keine Voraussetzung.
Ob es Sinn machen kann, evtl. erst den Termin zur Eheschließung zu kennen oder nicht, kann man diskutieren.
Auf welches Verfahren bezieht sich die ABH?

Gruß
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Antwort #18 - 25.02.2025 um 10:23:34
 
Die meinten es geht nur wenn alles beim OLG und Konsulat war.

Ich verstehe das alles noch immer nicht ganz genau.
Das Standesamt schickt nun die Papiere zum OLG. Richtig ?
Deshalb mussten wir unsere Entgeltabrechnungen einreichen hieß es.

Und dann geht alles zum Konsulat ?

Und dann bekomme ich erst die Anmeldung zur Eheschließung ?


Liebe Grüße !
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Antwort #19 - 25.02.2025 um 10:56:08
 
Das Standesamt hat den Antrag auf Befreiung zum Ehefähigkeitszeugnis an das OLG geschickt. Um die Gebühr für den Befreiungsantrag zu bestimmen hast du die Einkommensnachweise eingereicht. 

An das Konsulat wird es nur geschickt, wenn die Echtheit und/oder ser Inhalt der Urkunde angezweifelt wird. Bevor die das machen wollen die eine Kostenübernahmeerklärung und ggf. eine Vorauszahlung. Also wirst du das wissen, wenn die dich einladen um das in Auftrag zu geben
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Antwort #20 - 25.02.2025 um 11:47:15
 
Ich danke, dass Du so viel Geduld mit mir hast.

Nun habe ich das wenigstens verstanden.  Traurig Smiley
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Antwort #21 - 11.03.2025 um 00:14:17
 
So, heute habe ich die Nachricht erhalten, dass ich 91 Euro einzahlen soll.
Scheint so als wurde 1 Monat lang nichts gemacht seitens des Standesamtes.

Und man habe die beglaubigte Passkopie verloren.

Was nun ? Es hat 2 Monate gedauert um einen Termin beim Konsulat zu bekommen.
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Antwort #22 - 11.03.2025 um 07:52:47
 
Was hat das Standesamt denn genau geschrieben ?
Für mich hört sich das so an dass das OLG jetzt "fertig" ist und du bezahlen sollst.

Mit der Passkopie ist natürlich blöd. Wollen die diese jetzt nochmal ? Ich würde dem Standesamt sagen dass alleine ein Termin dafür 2 Monate dauert, die Befreiung von OLG ja aber nur 6 Monate gültig ist und das dann alles viel zu knapp wäre..

Außerdem muss sie ja beim Visum Antrag sowieso ihren Pass vorlegen und vor der eigentlichen Hochzeit im Standesamt auch nochmal + sie hatten die beglaubigte Kopie ja schon - also das der Pass nicht echt wäre ist ja auszuschließen...

Zum weiteren Vorgehen siehe
https://india.diplo.de/in-en/service/2539320-2539320

Das Standesamt muss dir eine "Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung" geben dann kann mit den anderen Unterlagen das Visum beantragt werden.
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Antwort #23 - 11.03.2025 um 10:10:14
 
Es steht dort: Bitte melden Sie sich zwecks eines Termins zum Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim OLG.

Zu diesem Termin benötigen wir noch:

+ Von der Beitrittserklärung fehlt noch die anhängende beglaubigte Passkopie - Lüge, war an der Beitrittserklärung getackert

+ Aus dem vorgelegten Verdienstausweis ihres Verlobten können wir kein eindeutiges Einkommen entnehmen
- habe ich nun schriftlich erklärt was er verdient, da er selbstständig ist

Und dann eben das Gebühren fällig werden die ich vor Ort begleichen soll.

Die Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung geben sie uns erst wenn das Verfahren abgeschlossen ist. So deren Aussage.
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Antwort #24 - 11.03.2025 um 10:57:25
 
Oh ok verstehe.
Mich irritiert nur dass sie die 91 Euro aufrufen. Ich dachte die Gebühr legt das OLG fest und dass es daher schon erledigt ist.
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Antwort #25 - 11.03.2025 um 11:15:27
 
Ich verstehe es auch nicht. Habe jetzt Termin für Donnerstag um das zu bezahlen, mal sehen was dort passiert.

Und 59 Euro für die Anmeldung zur Eheschließung soll ich laut Email von heute auch mitbringen.
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Antwort #26 - 11.03.2025 um 17:11:37
 
Dann hoffe ich dass die Mail vllt einfach nur falsch war oder falsche Vorlage ...
Denn jetzt die 4 Wochen wo du dich wieder meldest würde ja genau in die vom OLG Brandenburg avisierte Bearbeitungszeit fallen.
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Antwort #27 - 11.03.2025 um 18:18:04
 
Rani-123 schrieb am 11.03.2025 um 10:10:14:
fehlt noch die anhängende beglaubigte Passkopie - Lüge, war an der Beitrittserklärung getackert

Man könnte auch ein wenig zurückhaltender formulieren.

Denn wenn der Autor der Aussage die Passkopie nicht gesehen hat, war es keine Lüge, sondern im schlimmsten Fall ein Versehen.

Wenn man im Gegenüber immer nur einen Feind sieht, muss man sich nicht wundern, selbst auch nicht als Freund wahrgenommen zu werden.
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« Zuletzt geändert: 11.03.2025 um 21:28:03 von Petersburger »  

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Antwort #28 - 12.03.2025 um 01:55:19
 
@ Petersburger: Nö, als Antwort kam "wir nehmen das zur Kenntnis und werden es dem OLG vorlegen. Eine derartige Verfahrensweise ist uns so bisher nicht geläufig."

Es wurde monatelang alles aufs Kleinlichste immer und immer wieder überprüft und es ist nicht aufgefallen, dass die Passkopie nicht da ist ? Wir haben ja nur noch darauf gewartet. Und dann nach 1 Monat fällt das auf ?
Und dann kommt der Spruch... es tut uns wirklich leid, dass man Ihnen immer wieder Steine in den Weg legt.  Augenrollen
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Antwort #29 - 12.03.2025 um 06:52:14
 
Dennoch ist eine Lüge eine wahrheitswidrige Aussage wider besseres Wissen.

Wenn die Passkopie nun aber tatsächlich nicht da ist, ist die Aussage "Lüge" unzutreffend.


Du ahnst gar nicht, wie oft ich schon genervt war in meinem Leben.
Ich habe aber gelernt, dass in den meisten Fällen mein Gegenüber das entweder persönlich gar nicht beeinflussen konnte oder es noch nicht mal selbst war, sondern seine "Vorgänger" als meine Ansprechpartner auf meinem Weg.
Und ich wurde oft selbst als Nervensäge wahrgenommen. Obwohl im Nachgang dann stets herauskam, dass ich weniger Ärger verursacht hatte, als ich Probleme zu lösen half.

Kurz: Auch wenn man wenig Spaß hat, sollte man ruhig bleiben.
Mir half das schon oft.
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Antwort #30 - 12.03.2025 um 09:26:09
 
Ich habe sie persönlich der Dame übergeben. Dafür hatte ich extra einen Termin.
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Antwort #31 - 12.03.2025 um 09:47:46
 
Ich verstehe da auch keinen Spaß  mehr, denn ich habe meinen Partner deshalb seit 1 Jahr nicht mehr gesehen.
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Antwort #32 - 04.04.2025 um 18:28:03
 
So, die Papiere lagen tatsächlich einen Monat beim Standesamt.

Ich habe inzwischen das Konsulat angeschrieben und vom Verlust berichtet. Diese kamen uns unglaublich super entgegen und haben per Email meine Kopien beglaubigt.

Ich bin dann erneut zum Standesamt. Diesmal mit Begleitung. Es stellte sich heraus, dass die Unterlagen vorhanden waren, man ging nicht davon aus, dass sich die Beglaubigung der Unterlagen (Stempel) auf der Rückseite der Dokumente befand. Man hätte nun wieder etwas dazugelernt !!!!!!!!!!!!!!! Wie ich das finde sage ich mal nicht, denn ich hatte diese Unterlagen ja extra persönlich im Gespräch abgegeben. Da hieß es dann wir benötigen nun als letztes nur noch die Entgeltnachweise zur Berechnung und nicht - wo sind denn die Stempel...

Gestern haben wir nun die Zahlungsaufforderung vom OLG bekommen. 185 Euro.
Dies hat genau 4 Wochen gedauert.
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Antwort #33 - 04.04.2025 um 18:58:18
 
Wenn die Zahlungsaufforderung gekommen ist, dann sollte die Befreiung erteilt worden sein
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Antwort #34 - 04.04.2025 um 19:13:29
 
Na das wäre ja toll.
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Antwort #35 - 15.06.2025 um 19:26:11
 
So,

das OLG möchte nun eine Meldebescheinigung aus Indien, ein Affidavit vom Bürgermeister und nochmals die Geburtsurkunde plus dessen Übersetzungen.

Und dann sollen alle eingereichten Unterlagen:
Geburtsurkunde, Affidavit Eltern, Affidavit Bürgermeister, Schulzeugnis, Reisepasskopie nochmals aus Indien im Original angefordert werden, da man dies nun zum Konsulat schicken möchte.

Nirgends stand, dass man die Originale 2x benötigt. Seit wann ist das so ?
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Antwort #36 - 15.06.2025 um 19:31:35
 
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Antwort #37 - 15.06.2025 um 19:47:01
 
Im November hatten wir noch diesen Bescheid erhalten:

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Antwort #38 - 15.06.2025 um 20:08:32
 
Also das OLG schreibt offiziell das

https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Indien2024...

Evtl ist bei dir ein Sonderfall eingetreten das irgendwo was nicht stimmig war ? Tatsächlich habe ich vor kurzem Erfahrung mit dem OLG Brandenburg wenn alles Passt sind die sehr schnell
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Antwort #39 - 15.06.2025 um 20:14:09
 
Das Lustige oder Traurige ist ja, dass mein Partner in Deutschland studiert hat und danach noch 6 Jahre hier gearbeitet hat. Das war für Deutschland noch ok.
Als er dann in sein Heimatland zurückging war auch noch alles super. Seit 2012 reist er auch problemlos mit Besuchervisum hier ein.

Und nun Problem nach Problem und daher seit Februar 2024 keine Einreise als Besucher mehr möglich.

Ich habe sogar eine unbegrenzte Verpflichtungserklärung erhalten - Einreise dauerhaft. Die dort fanden das alles super.
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Antwort #40 - 15.06.2025 um 20:29:58
 
Ja nun. Ich verstehe was du meinst.aber irgendwas scheint an den Dokumenten ja nicht zu stimmen. Sonst kämen diese Forderungen ja nicht .

Daher meine Empfehlung es jetzt zu klären
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Antwort #41 - 15.06.2025 um 20:34:34
 
Sonst Ruf doch einfach mal beim OLG an . "Soll" man ja nicht aber in meinem letzten Bekannten Fall wären die sehr nett.

Nur was wird es bringen ? Sie werden die im besten Fall erklären was das Problem ist aber die Dokumente musst du dann trotzdem beibringen.
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Antwort #42 - 16.06.2025 um 10:45:05
 
Schau mal auf die Seite der deutschen Botschaft in Indien bzw. des zuständigen Konsulates. Dort findest du Informationen, welche Unterlagen für die Urkundenüberprüfung notwendig sind. Darauf dürfe sich das OLG beziehen:
https://india.diplo.de/in-de/service/2440748-2440748

Auf die erforderliche Urkundenüberprüfung hatte das Standesamt in seinem Schreiben bereits hingewiesen und nunmehr fordert das OLG die Unterlagen dafür nach (das Standesamt kann nicht wissen, welche Unterlagen notwendig sind, da dies anscheinend in Brandenburg nur über das OLG läuft). Insofern sehe ich da zwar eine längeren Wartezeitraum aber einen ordentlichen Ablauf seitens Standesamt und OLG
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Antwort #43 - 16.06.2025 um 11:58:38
 
Da habe ich aber nichts von gelesen bzgl Bürgermeister wie der TE schrieb.

Also normal kennen die standesämter die Listen der OLGs und fordern das gleich mit.
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Antwort #44 - 16.06.2025 um 12:22:23
 
roseforest schrieb am 16.06.2025 um 11:58:38:
Also normal kennen die standesämter die Listen der OLGs und fordern das gleich mit.


Und das zuständige OLG prüft und stellt ggf. fest, ob in einigen Fällen weitere Unterlagen notwendig sind. Vor allem, wenn in Brandenburg - so lese ich es zumindest - das OLG sich um das Verfahren der Urkundenüberprüfung selbst kümmert (z.B. in Hessen müssen das, soweit ich weiß, die Standesämter machen). Dann kann das - oftmals kleine Standesamt - nicht wissen, welche Unterlagen abschließend seitens des OLGs und des Konsulates benötigt werden.

Es gibt fast 200 Staaten weltweit - dazu noch jeder Bundesstaat des USA - mit jeweils anderen Rechtsvorschriften, ich denke, die Standesämter versuchen, hier so gut sie können richtige Auskünfte zu geben, aber manchmal klappt es halt nicht.

Daher mein Vorschlag:
die Seite des Konsulates lesen und diese Unterlagen parat haben.

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Antwort #45 - 16.06.2025 um 12:52:30
 
Der Tipp ist ja richtig. Nur auf der Seite steht nichts von Kontaktdaten des bürgermeisters z.b.

Daher vermute ich das irgendwas dem OLG nicht passt und daher diese weiteren Unterlagen benötigt werden.
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Antwort #46 - 16.06.2025 um 15:19:29
 
In dem Merkblatt steht doch, dass das Affidavit benötigt wird, was laut Schreiben die Sache ist, die vom Bürgermeister ausgestellt wird.

Indien ist was Urkunden angeht ein Sonderfall, deshalb kommt da wahrscheinlich erst jetzt die Info, dass noch eine Überprüfung stattfinden muss. Einfach gesagt, dass Urkundenwesen da ist sehr schlecht und Legalisationen sind nicht möglich, daher die Urkundenprüfung.
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Antwort #47 - 29.07.2025 um 14:00:40
 
So, Update. Ich habe also alle Unterlagen besorgt und dem Standesamt geschrieben. Man habe keine Zeit, erst in 3 Wochen oder ich soll alles vorn an der Anmeldung abgeben.

Habe alles aufgelistet und mir einen Stempel geben lassen, da ja Unterlagen schonmal dort verloren gegangen sind.

Am 1. Juli erhielt ich nun eine Zahlungsaufforderung vom OLG in Höhe von 610 Euro zwecks Urkundenprüfung. Habe ich direkt überwiesen.

Gestern Anruf von der Ausländerbehörde. Da mein Verlobter ja nun gleichzeitig auch das nationale Visum beantragen sollte, fragt nun angeblich das Konsulat die Ausländerbehörde, ob wir schon in Indien geheiratet haben. Natürlich nicht.

Die Ausländerbehörde möchte nun auf das OK vom OLG warten, aber das OK kommt doch erst wenn das Konsulat alles bestätigt ??? Und die können das ja nicht wenn die Ausländerbehörde ebenfalls abwartet ???


Da wir die Verpflichtungserklärung eingereicht haben, was soweit wohl richtig ist, soll ich nun nächste Woche zur Ausländerbehörde, damit die sich unsere Whatsapp Chat Verläufe durchlesen können !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Antwort #48 - 29.07.2025 um 14:09:29
 
Woher wissen die überhaupt, dass ihr Whatsapp nutzt?
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Antwort #49 - 29.07.2025 um 14:35:02
 
Sie meinte, wir können an dem Tag miteinander reden und dann bringen Sie auch gleich die Whatsapp Verläufe oder Briefe mit.

Wir skypen... möchte sie Videos auch noch ???

Bei mir löschen sich übrigens die Nachrichten nach gewisser Zeit alleine, da ja jeder ständig Bildchen schickt.

Ich kann ja gerne ein Fotoalbum mitbringen, aber alles andere ist ja schon Stasi-ähnlich. Oder ?
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Antwort #50 - 29.07.2025 um 14:42:01
 
Das Konsulat checkt im Rahmen der Urkundenprüfung, ob die Dokumente okay sind. Das teilen die dem OLG dann mit.

Das OLG gibt dann das Go.

Die ABH würde dann (wenn alles andere auch passt) dem Konsulat die Zustimmung geben.

Und das Konsulat kann das Visum dann erteilen.

Die Urkundenprüfung und die Visumserteilung sind zwei unterschiedliche Dinge. Die Urkundenprüfung hat mit der Zustimmung der ABH direkt gar nichts zu tun.
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Antwort #51 - 29.07.2025 um 14:44:06
 
Das ist heutzutage die einfachste Möglichkeit zu schauen, wie lange schon, wie intensiv und in welchem Ton die Kommunikation stattfindet.

Daher auch die einfachste Möglichkeit, Zweifel an einer schutzwürdigen Ehe nicht aufkommen zu lassen oder zu beseitigen.

Die einfachste - ob es auch eine angenehme oder mindestens annehmbare ist, musst Du für Dich entscheiden.
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Antwort #52 - 02.09.2025 um 16:01:31
 
Update: Ich wurde gefragt wie wir uns kennengelernt haben, dies wurde schriftlich notiert. Dann wurde unser Fotoalbum durchblättert und jedes einzelne Bild "bewertet".

Montag war nun ein Angestellter vom Konsulat bei meinem Freund. Die Papiere waren erst am Freitag eingetroffen...

Dieser musste nun noch einen Nachbarn um Hilfe bitten, damit dieser bestätigt, dass der Herr wirklich da war.
Es wurden Gruppenfotos gemacht und Gebäude fotografiert, vom Krankenhaus wo er geboren wurde, vom Bürgermeisteramt und vom Büro unseres Anwalts.

Ich musste dann noch meinen Lebenslauf per Email zuschicken.

Was passiert als Nächstes ?

Unsere Hochzeit wäre am Donnerstag. Muss ich dem Standesamt absagen oder bekommen die eh eine Nachricht ?
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Antwort #53 - 02.09.2025 um 16:08:09
 
Dass er morgen kommt, um übermorgen zu heiraten, ist unwahrscheinlich. Du solltest dem Standesamt mitteilen, dass es noch einige Zeit dauert, bis das Visum ausgestellt wird. Kündige an, dass Du Dich wegen eines neuen Termins meldest, sobald er das Visum hat.

Das Standesamt kennt es. Die Terminvereinbarung muss sein, damit die Botschaft weiß, dass von Deutschland aus alles okay ist. Der "echte" Termin wird dann vereinbart, wenn er kommt.
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Antwort #54 - 04.09.2025 um 10:55:24
 
04.09.2025 um 10:43:53
Rani-123 schrieb am 14.11.2024 um 16:42:43:
mein Verlobter (Inder, seit 2012 alle 3 Monate mit Besuchervisum bei mir) und ich möchten endlich heiraten.



Was mich als mitlesender Laie und viele andere Mitleser sicher auch interessiert:

Da der Mann aus Indien seit über 10 Jahren sehr oft mit Besuchvisum einreiste,
das muss doch aktenkundig sein.
Wörtlich schrieb die TEin:
Alle 3 Monate
. Hochgerechnet auf 12 Jahre, sammeln sich reichlich Daten im Amt an ...

Wieso fragt ALB nach WhatsApp-Verlauf bzw verlangt Einsicht in private Fotoalben?
Sind das nicht hochgradig Verstöße gegen Datenschutz & Schutz der Privatsphäre?

zumal:

Weiterhin schrieb die TEin:
Zitat:
dass mein Partner in Deutschland studiert hat und danach noch
6 Jahre hier gearbeitet hat. 

Zitat Ende

Sieht das nicht nach hochqualifizierter Fachkraft aus, nachdem Deutschland so händeringend sucht?
Es ist nicht einfach zu verstehen, weshalb die ALB sich verhält, wie sie sich verhält.

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Antwort #55 - 04.09.2025 um 11:28:51
 
Wenn die Botschaft ein Besuchsvisum erteilt, wird die Ausländerbehörde nicht beteiligt. Sie weiß nicht, wer als Tourist in Deutschland ist und wer nicht, weil sie nichts damit zu tun hat.

Hier geht es auch nicht um Tourismus, sondern um eine Heirat. Die Ausländerbehörde weiß auch nicht, welche Frauen der Besucher in den letzten zehn Jahren besucht hat und warum.
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Antwort #56 - 04.09.2025 um 11:47:52
 
Ja reinhard das ist sicher allen klar, doch ein C-Visum zum Besuch erfordert eine VE,
und somit ist die ALB involviert und muss es in ihren Akten haben.

Wo liegt mein Denkfehler?

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Antwort #57 - 04.09.2025 um 12:07:11
 
Dein Denkfehler:

Mannlich schrieb am 04.09.2025 um 11:47:52:
doch ein C-Visum zum Besuch erfordert eine VE,


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Antwort #58 - 04.09.2025 um 12:13:02
 
Mannlich schrieb am 04.09.2025 um 11:47:52:
doch ein C-Visum zum Besuch erfordert eine VE,

Das ist nicht so.

Mannlich schrieb am 04.09.2025 um 10:55:24:
Sieht das nicht nach hochqualifizierter Fachkraft aus, nachdem Deutschland so händeringend sucht?

Hier wollen 2 Partner in D heiraten. Das ist der Grund der TS-Anfrage.
Da der Besucher schon x-mal ein Besuchsvisum erhielt, darf die AV auch ohne eine VE ein Visum erteilen.
Die AV kennt den indischen Visumsantragsteller inzwischen.


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Antwort #59 - 04.09.2025 um 13:03:21
 
Mannlich schrieb am 04.09.2025 um 11:47:52:
Ja reinhard das ist sicher allen klar, doch ein C-Visum zum Besuch erfordert eine VE,
und somit ist die ALB involviert und muss es in ihren Akten haben.

Wo liegt mein Denkfehler?



Ich kann einer Russin doch eine VE austellen, und sie kann dann Dich besuchen. Oder umgekehrt. Ich kann auch in Kiel eine VE ausstellen, und sie besucht Bayern. Woher soll die Ausländerbehörde das wissen?
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Antwort #60 - 04.09.2025 um 13:14:16
 
Mannlich schrieb am 04.09.2025 um 11:47:52:
Ja reinhard das ist sicher allen klar, doch ein C-Visum zum Besuch erfordert eine VE,
und somit ist die ALB involviert und muss es in ihren Akten haben.

Wo liegt mein Denkfehler?



Es gibt keine Akte. Weil die ABH bei Besuchsvisum nicht beteiligt wird. Ergo legt sie auch keinen Fall und keine Akte an.

Selbst wenn Verpflichtungserklärungen bei der gleichen Behörde abgegeben worden sind. Die Verpflichtungserklärungen werden irgendwo anders abgeheftet. Der Sachbearbeiter weiß wahrscheinlich gar nichts von den Verpflichtungserklärungen.
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Antwort #61 - 04.09.2025 um 23:33:22
 
Um es zu verdeutlichen:

Wenn Du in eine ABH gehst (oder ggf. auch Dein "Bürgeramt", falls das auch dort möglich ist) und eine VE abgibst, dann gibt es weder Anlass noch Rechtsgrundlage für die Anlage einer Akte über den begünstigten Ausländer.

Ein Bezug zwischen dem Ausländer und Dir wird dann hergestellt, wenn die VE im Visumverfahren vorgelegt wird.
Hier gibt es zwar auch keine Ausländerakte, aber einen Visumvorgang.
In dem werden die relevanten Daten Deiner VE hinterlegt.

Die werden dann ggf. abgefragt, wenn die Behörde nach einer Möglichkeit sucht, entstandene Kosten beizutreiben.
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Antwort #62 - 04.09.2025 um 23:55:13
 
Rani-123 schrieb am 14.11.2024 um 16:42:43:
seit 2012 alle 3 Monate mit Besuchervisum
bei mir
)

Das ist unmissverständlich.   

Puncherfaust schrieb am 04.09.2025 um 13:14:16:
Es gibt keine Akte. Weil die ABH bei Besuchsvisum nicht beteiligt wird.


Der war gut !! 



// at Petersburger: Doch es gibt Akten und zwar über Jaaaahre hinweg. Meine ALB "weiß" heute noch, wen ich vor X Jahren mal einlud.

Möchtest du per PN die Telefonnummer vom Sachbearbeiter?
Ich habe kein Prob damit. ( er auch nicht )

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Antwort #63 - 05.09.2025 um 00:24:28
 
@maennlich


Natürlich gibt es eine Akte zu jeder Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde. Aber die Ausländerbehörde hat keine Akte zum Ausländer, wenn dieser nur mit einem Besuchsvisum kommt.

Und es muss nicht jeder Ausländer eine Verpflichtungserklärung für ein Besuchsvisum bei der Ausländerbehörde vorlegen. Wenn einer ausreichend Vermögen oder Einkommen hat, braucht er auch keine VE. Also dann weiß die Ausländerbehörde garnix. Du kannst aus der Angabe, dass der Besucher der/des TE bei dieser/diesem wohnte nicht herleiten, dass die/der TE auch eine VE erteilt hätte.

Und selbst wenn, was soll die Behörde denn bitteschön mehr als die Angaben auf dem Pass wissen?

Außerdem: In Deutschland darf man nicht willkürlich irgendwelche Daten sammeln bzw. verknüpfen.

Zitat:
Der Verpflichtungserklärende ist auf die Strafbarkeit unrichtiger oder unvollständiger Angaben gemäß §§ 95, 96 AufenthG und auf die Tatsache, dass seine Daten
gemäß § 69 Absatz 2 Nummer 2 lit. g AufenthV und gegebenenfalls gemäß Art. 9
Nr. 4 lit. f) i.V.m. Art. 23 Abs. 1 VIS-VO in der Visadatei gespeichert werden
, hinzuweisen.


Siehe Merkblatt vom BMI:
https://www.nuernberg.de/imperia/md/auslaenderbehoerde/dokumente/verpflichtungse...

D.h. jede VE die auch eingesetzt wurde ist im VIS gespeichert. Hast du das Merkblatt nicht gelesen bzw. wurdest du von deinem Sachbearbeiter nicht darüber informiert?


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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #64 - 05.09.2025 um 11:47:53
 
Mannlich schrieb am 04.09.2025 um 23:55:13:
Der war gut !!

Und vor allem: Völlig richtig!

Mannlich schrieb am 04.09.2025 um 23:55:13:
// at Petersburger: Doch es gibt Akten und zwar über Jaaaahre hinweg. Meine ALB "weiß" heute noch, wen ich vor X Jahren mal einlud.

Möchtest du per PN die Telefonnummer vom Sachbearbeiter?
Ich habe kein Prob damit. ( er auch nicht )

Nein, ich möchte angemessenes Verhalten von Dir - einschließlich Nachdenken vorm Schreiben.


Dass Deine ABH Deine VE abgelegt hat und über die von Dir über Dich gemachten Angaben Bescheid weiß bzw. sie gespeichert hat, steht außer Frage.

Da Du aber auch eine VE zugunsten Vladimir Ivanov abgeben kannst, ohne dass von dem das geringste Einverständnis zum Anlegen einer Akte und zum Abspeichern seiner Daten gab, wird auch weder das Eine noch das Andere getan.

Die Daten als "Deine Angaben" im Register der VE ... aber nicht als Personenakte über den Ausländer.



Angemessenes Verhalten könnte auch sein:

Man merkt an den Texten von sonst nicht als dumm bekannten Leuten, dass die eigene Meinung / der eigene Wissensstand möglicherweise überdenkenswert / nicht der beste ist - Grund für eine eher zurückhaltende Reaktion.
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« Zuletzt geändert: 05.09.2025 um 12:02:19 von Petersburger »  

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Antwort #65 - 19.11.2025 um 00:43:22
 
Bisher nichts...

Das Standesamt möchte dem Anwalt keine Auskunft geben, hat die Unterlagen zum Rechtsamt gegeben und von dort hat der Leiter geschrieben, dass der Angestellte nicht da ist. Wie lange, weiß niemand.

Das Konsulat sagt, wir warten seit Juli auf die Rückmeldung von der Ausländerbehörde.

Die Ausländerbehörde sagt, wir antworten erst, wenn wir Rückmeldung vom OLG haben.

Das wird also vorn und hinten nichts.
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Antwort #66 - 21.11.2025 um 07:54:11
 
Für solche Fälle gibt es die Klage nach § 75 VwGO.

Die trifft zwar die "falsche" Behörde, weil die auch bloß auf andere wartet, aber die AV ist die Behörde, die in angemessener Frist sachlich zu entscheiden hat.

Rani-123 schrieb am 19.11.2025 um 00:43:22:
der Angestellte nicht da

ist kein zureichender Grund. Dann muss das halt ein anderer bearbeiten/entscheiden.
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Antwort #67 - 09.12.2025 um 21:14:09
 
Nachdem unserer Anwalt nun dem Bürgermeister schrieb, ging es ganz schnell und die positive Entscheidung war da.
Aber nun geht´s weiter. Das Standesamt sagt wir sollten uns einen Termin im Januar und Februar aussuchen, gültig sind die Papiere bis Mitte Mai.

Nun sagt die Ausländerbehörde, man wird ihn erst eine Woche vor Termin einreisen lassen und dann muss die Hochzeit innerhalb von 6 Tagen erfolgen. Daher könne man die Hochzeit nie zusammen planen. Warum ist das dann 6 Monate gültig ???
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Antwort #68 - 10.12.2025 um 14:20:52
 
Was die Ausländerbehörde sagt, ist frei erfunden.

Ihr solltet mit der Ausländerbehörde nur schriftlich verkehren.
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Antwort #69 - 10.12.2025 um 17:26:19
 
reinhard schrieb am 10.12.2025 um 14:20:52:
Was die Ausländerbehörde sagt, ist frei erfunden.

Na ja ... nicht so völlig:

AVwV zum AufenthG
Zitat:
30.0.6
Das nationale Visum zur Eheschließung ist erst zu erteilen, wenn der Eheschließung keine rechtlichen und tatsächlichen Hindernisse entgegenstehen und sie unmittelbar bevorsteht.


Das "unmittelbar" ist bundeseinheitlich mit keiner mir bekannten konkreten Zeitdauer festgelegt.
Wird das daher von den beteiligten Behörden sehr eng verstanden und auch so  angewendet, kann die Aussage durchaus der örtlichen Praxis entsprechen.

Allerdings könnte man das durchaus hinterfragen - man kann es aber auch schlicht ignorieren.
Eben weil es keine bundeseinheitliche Festlegung der zitierten Art gibt, kann man auch einfach abwarten, was die zuständige AV im Visumverfahren da sagt, ob sie diese örtliche ABH-Auffassung genau so berücksichtigt, wie wir sie im Thema lesen konnten.
Denn tut sie das nicht und erteilt das Visum mit deutlich früherem Beginn, hat man sich umsonst Arbeit gemacht ...
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Antwort #70 - 10.12.2025 um 18:32:42
 
Rani-123 schrieb am 09.12.2025 um 21:14:09:
Das Standesamt sagt wir sollten uns einen Termin im Januar und Februar aussuchen, gültig sind die Papiere bis Mitte Mai.


Dann sucht Euch einen Termin aus und mit diesem Termin wird das Visum gegeben.
Den Termin könnt Ihr, wenn der Verlobte da ist, absagen und einen neuen innerhalb der Gültigkeitsfrist der Dokumente und seines Visums (Visum sollte 3 Monate gelten) aussuchen und an diesem dann heiraten,
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