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Nationales Visum, Standesamt stellt sich quer (Gelesen: 1.851 mal)
Rani-123
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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14.11.2024 um 16:42:43
 
Hallo,

mein Verlobter (Inder, seit 2012 alle 3 Monate mit Besuchervisum bei mir) und ich möchten endlich heiraten.

Nachdem wir nun alle Urkunden in Indien gefunden haben, mussten sämtliche Dokumente erneuert werden, da das Geburtsdatum nicht stimmte.
Nun wird das Besuchervisum abgelehnt und darauf verwiesen ein nationales Visum zu beantragen, da man von einer Hochzeit auf Grund des geänderten Datums im Reisepass ausgeht.

Mein Freund hat also den Deutschtest gemacht und ich derweil alles beim Standesamt abgegeben. Musste dann vom Standesamt aus auch noch einiges vom Englischen ins Deutsche übersetzen lassen.

Nun benötigt mein Verlobter ja für ein nationales Visum die Anmeldung zur Eheschließung.
Das Standesamt sagt nun aber (obwohl sie von der ganzen Situation Bescheid wissen), sie können ohne Unterschrift und Passkopie im Amt, die Eheschließung nicht anmelden, geschweige denn die Papiere zum Konsulat schicken.
Mein Verlobter soll ein Besuchervisum für 90 Tage beantragen. Das geht ja aber nicht.

Es wurde mir dann noch angeboten, ein formloses Schreiben aufzusetzen. Jedoch könne man nichts dafür, wenn es nicht akzeptiert werden würde.

Das ist wie ein Teufelskreis. Was kann ich nun machen ?

Vielen Dank im Voraus.

MfG
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Antwort #1 - 14.11.2024 um 17:35:21
 
Dein Verlobter wendet sich an die deutsche Auslandsvertretung und gibt dort eine sogenannte Beitrittserklärung zur Anmeldung zur Eheschließung ab.

Der Vorschlag, für eine Unterschrift "um die halbe Welt und zurück" zu reisen, ist natürlich nicht der allerbeste. Von der Möglichkeit ganz zu schweigen.

Damit es danach keine Probleme gibt, geh' erst nochmal zum Standesamt und lass Dir alles aufschreiben, was die dazu haben wollen. Falls sie in Formular haben, sollen sie es Dir geben.
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Rani-123
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Antwort #2 - 14.11.2024 um 19:34:55
 
Hallo,

vielen Dank für Deine Antwort.

Bestätigen die dann auch gleich die Echtheit seines Reisepasses ?


MfG
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Antwort #3 - 14.11.2024 um 19:39:26
 
Ja. Letztens hat ein bekannter eine Mail von Standesamt bekommen ich poste sie mal da sie genau alles aussagt:

"Unterlagen Sie



-          Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung



Die Vollmacht ist stets im Original vorzulegen. Soweit sich ein Verlobter im Ausland aufhält,

ist die Erklärung vor einer deutschen Auslandsvertretung abzugeben. Die

Auslandsvertretung beglaubigt die Unterschrift und fertigt eine beglaubigte Kopie des

Reisepasses, sofern dies nicht auf Grund zwischenstaatlicher Abkommen oder

ausländischen Rechts unzulässig ist. Hält sich auch der andere Verlobte im Ausland auf und

nimmt eine dritte Person die Anmeldung vor, hat auch der andere Verlobte, auch wenn er

Deutscher ist, eine ebenso beglaubigte Vollmacht einzureichen."
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Rani-123
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 14.11.2024 um 20:29:18
 
Vielen lieben Dank.

Das ist ja interessant. Die Frage ist wie lange das dann dauert oder bekommt er es sofort mit ?
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Antwort #5 - 14.11.2024 um 21:35:30
 
Das kannst du bei der Botschaft fragen. Ich kann nur für Manila sprechen da kann man morgens ohne Termin und bekommt es direkt mit.

Die Beitrittserklärung das Formular muss dir aber das Standesamt geben.
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Antwort #6 - 14.11.2024 um 21:50:12
 
Ok, also das Standesamt gibt mir das Formular, ich sende es ihm per Email und er geht damit zur Botschaft.

Unfassbar, das dies uns nicht mitgeteilt wird. Ich bin echt entsetzt.

Liebe Grüße !
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Antwort #7 - 14.11.2024 um 22:13:18
 
Sonst wäre eine Eheschließung in der Praxis in Deutschland ja oft überhauot nicht möglich... Dass es nicht so einfach sein kann ein Schengen Visum zu bekommen ist ja nicht ungewöhnlich.

Da brauchen sich die standesämter nun auch nicht wundern bei solchen Aussagen dass die Leute dann eher in DK heiraten direkt mit dem Schengen Visum ....
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #8 - 18.11.2024 um 11:40:27
 
Hallo,

ich habe nun tatsächlich das Formular zugeschickt bekommen.

Da wird nun auch gefragt, wann und wo die Eltern geheiratet haben samt Nummer. Das haben wir nun auch wieder nicht.
Eheschließungstag, Standesamt und Nr., Führungsort des Familienbuches ???

Was mich nun aber auch wieder stutzig macht ist diese Datenschutzbelehrung. Diese wird wohl im Standesamt unterschrieben.

Wird diese auch benötigt, um die Ehe anzumelden ? Oder kommt das später ?


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Antwort #9 - 18.11.2024 um 13:02:49
 
Hi,
Da wirst du dann dein Standesamt fragen müssen.

Die Formulare welche ich bisher gesehen habe, waren ohne diese Angaben z.b. Stadt Essen
https://media.essen.de/media/wwwessende/aemter/33/formular_2/schriftliche_anmeld...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #10 - 18.11.2024 um 14:51:07
 
Ich habe jetzt mal zwecks Berlin geschaut und die haben eins von 2022. Das ist auch ohne den ganzen Mist. Die wollen ja sogar wissen als was die Eltern gearbeitet haben.

Das von Berlin nehmen wir jetzt. Wir sind zwar aus Brandenburg, aber das Formular, welches uns zugeschickt wurde ist auch aus Berlin aber von 2005 !!!  Schockiert/Erstaunt unentschlossen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #11 - 18.11.2024 um 15:23:46
 
Wenn ich das richtig verstanden habe, habt ihr jetzt nen Formular für "nationales Visum/Aufenthaltserlaubnis" bekommen, worin jetzt nach den Eltern gefragt wird?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #12 - 18.11.2024 um 15:25:31
 
Es nennt sich einfach Beitrittserklärung. Ich versuche es mal einzuscannen.


Noch ein Problem:

Im zugehörigen Schreiben steht:

Nach Vorlage der originalen Beitrittserklärung kann ihre Verlobte einen Termin zur Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung vereinbaren mit dem Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses.

Wer stellt wann diesen Antrag beim OLG ? Ich oder das Standesamt ?
Wir haben ein Affidavit.
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Antwort #13 - 18.11.2024 um 15:48:17
 
Das Standesamt stellt den Antrag.
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Antwort #14 - 18.11.2024 um 16:12:07
 
Hi, schau mal hier stehen alle Infos zu dem Verfahren. Dort gibt es auch eine Länderliste suche da die PDF von Indien raus. Da stehen alle Unterlagen die ihr mit einreichen müsst. Habt ihr die schon alle?

Ich schreibe das da mein Eindruck ist dass dein Standesamt dir die Liste vllt nicht geschickt hat ?!

https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/oberlandesgericht/serv...

Das "schlimmste" wäre nämlich wenn das Standesamt da was unvollständiges hinschickt das würde das Verfahren erheblich verzögern..
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roseforest
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Antwort #15 - 18.11.2024 um 16:30:48
 
Zufälligerweise hat ein bekannter vor einer Woche beim OLG Brandenburg angerufen, obwohl man selber ja nicht anrufen soll und nach der Bearbeitungszeit gefragt ( auf der Webseite steht ja 2-3 Monate).

Ihm wurde gesagt :

"Die sagten wenn alle Unterlagen korrekt sind und nichts nachgereicht werden muss. Dauert das in der Regel 3-6 Wochen. Sollte etwas fehlen kann daraus aber auch 4-10 Monate werden"

Vielleicht interessant für euch
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Antwort #16 - 12.02.2025 um 00:47:00
 
Hallo,

wir haben nun alles eingereicht an Unterlagen und müssen jetzt auf die Anmeldung zur Eheschließung warten.
Ist das korrekt ?

Des Weiteren war ich beim Ausländeramt wegen der Verpflichtungserklärung. Dort meinte man, ich kann diese erst abschließen wenn das Verfahren beendet ist.
Stimmt das ?

@roseforest: Das wäre ja mal eine gute Nachricht für uns.
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« Zuletzt geändert: 12.02.2025 um 01:00:14 von Rani-123 »  
 
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Antwort #17 - 19.02.2025 um 18:15:17
 
Rani-123 schrieb am 12.02.2025 um 00:47:00:
wir haben nun alles eingereicht an Unterlagen und müssen jetzt auf die Anmeldung zur Eheschließung warten.
Ist das korrekt ?


Hallo,

korrekt, bezogen auf das Einleiten des Visumverfahrens.

Zitat:
Des Weiteren war ich beim Ausländeramt wegen der Verpflichtungserklärung. Dort meinte man, ich kann diese erst abschließen wenn das Verfahren beendet ist.
Stimmt das ?


Die VE kann man auch schon vorher abgeben. Entscheidend sind ja u.a. nur die geplanten Einreisedaten, die Bonität. Der Abschluss eines Verfahrens (Termin Eheschließung bzw. Befreiung Ehefähigkeitszeugnis) ist keine Voraussetzung.
Ob es Sinn machen kann, evtl. erst den Termin zur Eheschließung zu kennen oder nicht, kann man diskutieren.
Auf welches Verfahren bezieht sich die ABH?

Gruß
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Antwort #18 - 25.02.2025 um 10:23:34
 
Die meinten es geht nur wenn alles beim OLG und Konsulat war.

Ich verstehe das alles noch immer nicht ganz genau.
Das Standesamt schickt nun die Papiere zum OLG. Richtig ?
Deshalb mussten wir unsere Entgeltabrechnungen einreichen hieß es.

Und dann geht alles zum Konsulat ?

Und dann bekomme ich erst die Anmeldung zur Eheschließung ?


Liebe Grüße !
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Antwort #19 - 25.02.2025 um 10:56:08
 
Das Standesamt hat den Antrag auf Befreiung zum Ehefähigkeitszeugnis an das OLG geschickt. Um die Gebühr für den Befreiungsantrag zu bestimmen hast du die Einkommensnachweise eingereicht. 

An das Konsulat wird es nur geschickt, wenn die Echtheit und/oder ser Inhalt der Urkunde angezweifelt wird. Bevor die das machen wollen die eine Kostenübernahmeerklärung und ggf. eine Vorauszahlung. Also wirst du das wissen, wenn die dich einladen um das in Auftrag zu geben
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Antwort #20 - 25.02.2025 um 11:47:15
 
Ich danke, dass Du so viel Geduld mit mir hast.

Nun habe ich das wenigstens verstanden.  Traurig Smiley
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Antwort #21 - 11.03.2025 um 00:14:17
 
So, heute habe ich die Nachricht erhalten, dass ich 91 Euro einzahlen soll.
Scheint so als wurde 1 Monat lang nichts gemacht seitens des Standesamtes.

Und man habe die beglaubigte Passkopie verloren.

Was nun ? Es hat 2 Monate gedauert um einen Termin beim Konsulat zu bekommen.
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Antwort #22 - 11.03.2025 um 07:52:47
 
Was hat das Standesamt denn genau geschrieben ?
Für mich hört sich das so an dass das OLG jetzt "fertig" ist und du bezahlen sollst.

Mit der Passkopie ist natürlich blöd. Wollen die diese jetzt nochmal ? Ich würde dem Standesamt sagen dass alleine ein Termin dafür 2 Monate dauert, die Befreiung von OLG ja aber nur 6 Monate gültig ist und das dann alles viel zu knapp wäre..

Außerdem muss sie ja beim Visum Antrag sowieso ihren Pass vorlegen und vor der eigentlichen Hochzeit im Standesamt auch nochmal + sie hatten die beglaubigte Kopie ja schon - also das der Pass nicht echt wäre ist ja auszuschließen...

Zum weiteren Vorgehen siehe
https://india.diplo.de/in-en/service/2539320-2539320

Das Standesamt muss dir eine "Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung" geben dann kann mit den anderen Unterlagen das Visum beantragt werden.
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Antwort #23 - 11.03.2025 um 10:10:14
 
Es steht dort: Bitte melden Sie sich zwecks eines Termins zum Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim OLG.

Zu diesem Termin benötigen wir noch:

+ Von der Beitrittserklärung fehlt noch die anhängende beglaubigte Passkopie - Lüge, war an der Beitrittserklärung getackert

+ Aus dem vorgelegten Verdienstausweis ihres Verlobten können wir kein eindeutiges Einkommen entnehmen
- habe ich nun schriftlich erklärt was er verdient, da er selbstständig ist

Und dann eben das Gebühren fällig werden die ich vor Ort begleichen soll.

Die Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung geben sie uns erst wenn das Verfahren abgeschlossen ist. So deren Aussage.
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Antwort #24 - 11.03.2025 um 10:57:25
 
Oh ok verstehe.
Mich irritiert nur dass sie die 91 Euro aufrufen. Ich dachte die Gebühr legt das OLG fest und dass es daher schon erledigt ist.
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Antwort #25 - 11.03.2025 um 11:15:27
 
Ich verstehe es auch nicht. Habe jetzt Termin für Donnerstag um das zu bezahlen, mal sehen was dort passiert.

Und 59 Euro für die Anmeldung zur Eheschließung soll ich laut Email von heute auch mitbringen.
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Antwort #26 - 11.03.2025 um 17:11:37
 
Dann hoffe ich dass die Mail vllt einfach nur falsch war oder falsche Vorlage ...
Denn jetzt die 4 Wochen wo du dich wieder meldest würde ja genau in die vom OLG Brandenburg avisierte Bearbeitungszeit fallen.
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Antwort #27 - 11.03.2025 um 18:18:04
 
Rani-123 schrieb am 11.03.2025 um 10:10:14:
fehlt noch die anhängende beglaubigte Passkopie - Lüge, war an der Beitrittserklärung getackert

Man könnte auch ein wenig zurückhaltender formulieren.

Denn wenn der Autor der Aussage die Passkopie nicht gesehen hat, war es keine Lüge, sondern im schlimmsten Fall ein Versehen.

Wenn man im Gegenüber immer nur einen Feind sieht, muss man sich nicht wundern, selbst auch nicht als Freund wahrgenommen zu werden.
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« Zuletzt geändert: 11.03.2025 um 21:28:03 von Petersburger »  

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Antwort #28 - 12.03.2025 um 01:55:19
 
@ Petersburger: Nö, als Antwort kam "wir nehmen das zur Kenntnis und werden es dem OLG vorlegen. Eine derartige Verfahrensweise ist uns so bisher nicht geläufig."

Es wurde monatelang alles aufs Kleinlichste immer und immer wieder überprüft und es ist nicht aufgefallen, dass die Passkopie nicht da ist ? Wir haben ja nur noch darauf gewartet. Und dann nach 1 Monat fällt das auf ?
Und dann kommt der Spruch... es tut uns wirklich leid, dass man Ihnen immer wieder Steine in den Weg legt.  Augenrollen
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Antwort #29 - 12.03.2025 um 06:52:14
 
Dennoch ist eine Lüge eine wahrheitswidrige Aussage wider besseres Wissen.

Wenn die Passkopie nun aber tatsächlich nicht da ist, ist die Aussage "Lüge" unzutreffend.


Du ahnst gar nicht, wie oft ich schon genervt war in meinem Leben.
Ich habe aber gelernt, dass in den meisten Fällen mein Gegenüber das entweder persönlich gar nicht beeinflussen konnte oder es noch nicht mal selbst war, sondern seine "Vorgänger" als meine Ansprechpartner auf meinem Weg.
Und ich wurde oft selbst als Nervensäge wahrgenommen. Obwohl im Nachgang dann stets herauskam, dass ich weniger Ärger verursacht hatte, als ich Probleme zu lösen half.

Kurz: Auch wenn man wenig Spaß hat, sollte man ruhig bleiben.
Mir half das schon oft.
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Antwort #30 - 12.03.2025 um 09:26:09
 
Ich habe sie persönlich der Dame übergeben. Dafür hatte ich extra einen Termin.
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Antwort #31 - 12.03.2025 um 09:47:46
 
Ich verstehe da auch keinen Spaß  mehr, denn ich habe meinen Partner deshalb seit 1 Jahr nicht mehr gesehen.
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