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Nationales Visum, Standesamt stellt sich quer (Gelesen: 9.686 mal)
Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #60 - 04.09.2025 um 13:14:16
 
Mannlich schrieb am 04.09.2025 um 11:47:52:
Ja reinhard das ist sicher allen klar, doch ein C-Visum zum Besuch erfordert eine VE,
und somit ist die ALB involviert und muss es in ihren Akten haben.

Wo liegt mein Denkfehler?



Es gibt keine Akte. Weil die ABH bei Besuchsvisum nicht beteiligt wird. Ergo legt sie auch keinen Fall und keine Akte an.

Selbst wenn Verpflichtungserklärungen bei der gleichen Behörde abgegeben worden sind. Die Verpflichtungserklärungen werden irgendwo anders abgeheftet. Der Sachbearbeiter weiß wahrscheinlich gar nichts von den Verpflichtungserklärungen.
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Petersburger
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Antwort #61 - 04.09.2025 um 23:33:22
 
Um es zu verdeutlichen:

Wenn Du in eine ABH gehst (oder ggf. auch Dein "Bürgeramt", falls das auch dort möglich ist) und eine VE abgibst, dann gibt es weder Anlass noch Rechtsgrundlage für die Anlage einer Akte über den begünstigten Ausländer.

Ein Bezug zwischen dem Ausländer und Dir wird dann hergestellt, wenn die VE im Visumverfahren vorgelegt wird.
Hier gibt es zwar auch keine Ausländerakte, aber einen Visumvorgang.
In dem werden die relevanten Daten Deiner VE hinterlegt.

Die werden dann ggf. abgefragt, wenn die Behörde nach einer Möglichkeit sucht, entstandene Kosten beizutreiben.
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Antwort #62 - 04.09.2025 um 23:55:13
 
Rani-123 schrieb am 14.11.2024 um 16:42:43:
seit 2012 alle 3 Monate mit Besuchervisum
bei mir
)

Das ist unmissverständlich.   

Puncherfaust schrieb am 04.09.2025 um 13:14:16:
Es gibt keine Akte. Weil die ABH bei Besuchsvisum nicht beteiligt wird.


Der war gut !! 



// at Petersburger: Doch es gibt Akten und zwar über Jaaaahre hinweg. Meine ALB "weiß" heute noch, wen ich vor X Jahren mal einlud.

Möchtest du per PN die Telefonnummer vom Sachbearbeiter?
Ich habe kein Prob damit. ( er auch nicht )

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Antwort #63 - 05.09.2025 um 00:24:28
 
@maennlich


Natürlich gibt es eine Akte zu jeder Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde. Aber die Ausländerbehörde hat keine Akte zum Ausländer, wenn dieser nur mit einem Besuchsvisum kommt.

Und es muss nicht jeder Ausländer eine Verpflichtungserklärung für ein Besuchsvisum bei der Ausländerbehörde vorlegen. Wenn einer ausreichend Vermögen oder Einkommen hat, braucht er auch keine VE. Also dann weiß die Ausländerbehörde garnix. Du kannst aus der Angabe, dass der Besucher der/des TE bei dieser/diesem wohnte nicht herleiten, dass die/der TE auch eine VE erteilt hätte.

Und selbst wenn, was soll die Behörde denn bitteschön mehr als die Angaben auf dem Pass wissen?

Außerdem: In Deutschland darf man nicht willkürlich irgendwelche Daten sammeln bzw. verknüpfen.

Zitat:
Der Verpflichtungserklärende ist auf die Strafbarkeit unrichtiger oder unvollständiger Angaben gemäß §§ 95, 96 AufenthG und auf die Tatsache, dass seine Daten
gemäß § 69 Absatz 2 Nummer 2 lit. g AufenthV und gegebenenfalls gemäß Art. 9
Nr. 4 lit. f) i.V.m. Art. 23 Abs. 1 VIS-VO in der Visadatei gespeichert werden
, hinzuweisen.


Siehe Merkblatt vom BMI:
https://www.nuernberg.de/imperia/md/auslaenderbehoerde/dokumente/verpflichtungse...

D.h. jede VE die auch eingesetzt wurde ist im VIS gespeichert. Hast du das Merkblatt nicht gelesen bzw. wurdest du von deinem Sachbearbeiter nicht darüber informiert?


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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #64 - 05.09.2025 um 11:47:53
 
Mannlich schrieb am 04.09.2025 um 23:55:13:
Der war gut !!

Und vor allem: Völlig richtig!

Mannlich schrieb am 04.09.2025 um 23:55:13:
// at Petersburger: Doch es gibt Akten und zwar über Jaaaahre hinweg. Meine ALB "weiß" heute noch, wen ich vor X Jahren mal einlud.

Möchtest du per PN die Telefonnummer vom Sachbearbeiter?
Ich habe kein Prob damit. ( er auch nicht )

Nein, ich möchte angemessenes Verhalten von Dir - einschließlich Nachdenken vorm Schreiben.


Dass Deine ABH Deine VE abgelegt hat und über die von Dir über Dich gemachten Angaben Bescheid weiß bzw. sie gespeichert hat, steht außer Frage.

Da Du aber auch eine VE zugunsten Vladimir Ivanov abgeben kannst, ohne dass von dem das geringste Einverständnis zum Anlegen einer Akte und zum Abspeichern seiner Daten gab, wird auch weder das Eine noch das Andere getan.

Die Daten als "Deine Angaben" im Register der VE ... aber nicht als Personenakte über den Ausländer.



Angemessenes Verhalten könnte auch sein:

Man merkt an den Texten von sonst nicht als dumm bekannten Leuten, dass die eigene Meinung / der eigene Wissensstand möglicherweise überdenkenswert / nicht der beste ist - Grund für eine eher zurückhaltende Reaktion.
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« Zuletzt geändert: 05.09.2025 um 12:02:19 von Petersburger »  

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Antwort #65 - 19.11.2025 um 00:43:22
 
Bisher nichts...

Das Standesamt möchte dem Anwalt keine Auskunft geben, hat die Unterlagen zum Rechtsamt gegeben und von dort hat der Leiter geschrieben, dass der Angestellte nicht da ist. Wie lange, weiß niemand.

Das Konsulat sagt, wir warten seit Juli auf die Rückmeldung von der Ausländerbehörde.

Die Ausländerbehörde sagt, wir antworten erst, wenn wir Rückmeldung vom OLG haben.

Das wird also vorn und hinten nichts.
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Antwort #66 - 21.11.2025 um 07:54:11
 
Für solche Fälle gibt es die Klage nach § 75 VwGO.

Die trifft zwar die "falsche" Behörde, weil die auch bloß auf andere wartet, aber die AV ist die Behörde, die in angemessener Frist sachlich zu entscheiden hat.

Rani-123 schrieb am 19.11.2025 um 00:43:22:
der Angestellte nicht da

ist kein zureichender Grund. Dann muss das halt ein anderer bearbeiten/entscheiden.
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Antwort #67 - 09.12.2025 um 21:14:09
 
Nachdem unserer Anwalt nun dem Bürgermeister schrieb, ging es ganz schnell und die positive Entscheidung war da.
Aber nun geht´s weiter. Das Standesamt sagt wir sollten uns einen Termin im Januar und Februar aussuchen, gültig sind die Papiere bis Mitte Mai.

Nun sagt die Ausländerbehörde, man wird ihn erst eine Woche vor Termin einreisen lassen und dann muss die Hochzeit innerhalb von 6 Tagen erfolgen. Daher könne man die Hochzeit nie zusammen planen. Warum ist das dann 6 Monate gültig ???
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Antwort #68 - 10.12.2025 um 14:20:52
 
Was die Ausländerbehörde sagt, ist frei erfunden.

Ihr solltet mit der Ausländerbehörde nur schriftlich verkehren.
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Antwort #69 - 10.12.2025 um 17:26:19
 
reinhard schrieb am 10.12.2025 um 14:20:52:
Was die Ausländerbehörde sagt, ist frei erfunden.

Na ja ... nicht so völlig:

AVwV zum AufenthG
Zitat:
30.0.6
Das nationale Visum zur Eheschließung ist erst zu erteilen, wenn der Eheschließung keine rechtlichen und tatsächlichen Hindernisse entgegenstehen und sie unmittelbar bevorsteht.


Das "unmittelbar" ist bundeseinheitlich mit keiner mir bekannten konkreten Zeitdauer festgelegt.
Wird das daher von den beteiligten Behörden sehr eng verstanden und auch so  angewendet, kann die Aussage durchaus der örtlichen Praxis entsprechen.

Allerdings könnte man das durchaus hinterfragen - man kann es aber auch schlicht ignorieren.
Eben weil es keine bundeseinheitliche Festlegung der zitierten Art gibt, kann man auch einfach abwarten, was die zuständige AV im Visumverfahren da sagt, ob sie diese örtliche ABH-Auffassung genau so berücksichtigt, wie wir sie im Thema lesen konnten.
Denn tut sie das nicht und erteilt das Visum mit deutlich früherem Beginn, hat man sich umsonst Arbeit gemacht ...
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Antwort #70 - 10.12.2025 um 18:32:42
 
Rani-123 schrieb am 09.12.2025 um 21:14:09:
Das Standesamt sagt wir sollten uns einen Termin im Januar und Februar aussuchen, gültig sind die Papiere bis Mitte Mai.


Dann sucht Euch einen Termin aus und mit diesem Termin wird das Visum gegeben.
Den Termin könnt Ihr, wenn der Verlobte da ist, absagen und einen neuen innerhalb der Gültigkeitsfrist der Dokumente und seines Visums (Visum sollte 3 Monate gelten) aussuchen und an diesem dann heiraten,
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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