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Nationales Visum, Standesamt stellt sich quer (Gelesen: 7.158 mal)
roseforest
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #45 - 16.06.2025 um 12:52:30
 
Der Tipp ist ja richtig. Nur auf der Seite steht nichts von Kontaktdaten des bürgermeisters z.b.

Daher vermute ich das irgendwas dem OLG nicht passt und daher diese weiteren Unterlagen benötigt werden.
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #46 - 16.06.2025 um 15:19:29
 
In dem Merkblatt steht doch, dass das Affidavit benötigt wird, was laut Schreiben die Sache ist, die vom Bürgermeister ausgestellt wird.

Indien ist was Urkunden angeht ein Sonderfall, deshalb kommt da wahrscheinlich erst jetzt die Info, dass noch eine Überprüfung stattfinden muss. Einfach gesagt, dass Urkundenwesen da ist sehr schlecht und Legalisationen sind nicht möglich, daher die Urkundenprüfung.
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Rani-123
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #47 - 29.07.2025 um 14:00:40
 
So, Update. Ich habe also alle Unterlagen besorgt und dem Standesamt geschrieben. Man habe keine Zeit, erst in 3 Wochen oder ich soll alles vorn an der Anmeldung abgeben.

Habe alles aufgelistet und mir einen Stempel geben lassen, da ja Unterlagen schonmal dort verloren gegangen sind.

Am 1. Juli erhielt ich nun eine Zahlungsaufforderung vom OLG in Höhe von 610 Euro zwecks Urkundenprüfung. Habe ich direkt überwiesen.

Gestern Anruf von der Ausländerbehörde. Da mein Verlobter ja nun gleichzeitig auch das nationale Visum beantragen sollte, fragt nun angeblich das Konsulat die Ausländerbehörde, ob wir schon in Indien geheiratet haben. Natürlich nicht.

Die Ausländerbehörde möchte nun auf das OK vom OLG warten, aber das OK kommt doch erst wenn das Konsulat alles bestätigt ??? Und die können das ja nicht wenn die Ausländerbehörde ebenfalls abwartet ???


Da wir die Verpflichtungserklärung eingereicht haben, was soweit wohl richtig ist, soll ich nun nächste Woche zur Ausländerbehörde, damit die sich unsere Whatsapp Chat Verläufe durchlesen können !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #48 - 29.07.2025 um 14:09:29
 
Woher wissen die überhaupt, dass ihr Whatsapp nutzt?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Rani-123
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #49 - 29.07.2025 um 14:35:02
 
Sie meinte, wir können an dem Tag miteinander reden und dann bringen Sie auch gleich die Whatsapp Verläufe oder Briefe mit.

Wir skypen... möchte sie Videos auch noch ???

Bei mir löschen sich übrigens die Nachrichten nach gewisser Zeit alleine, da ja jeder ständig Bildchen schickt.

Ich kann ja gerne ein Fotoalbum mitbringen, aber alles andere ist ja schon Stasi-ähnlich. Oder ?
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #50 - 29.07.2025 um 14:42:01
 
Das Konsulat checkt im Rahmen der Urkundenprüfung, ob die Dokumente okay sind. Das teilen die dem OLG dann mit.

Das OLG gibt dann das Go.

Die ABH würde dann (wenn alles andere auch passt) dem Konsulat die Zustimmung geben.

Und das Konsulat kann das Visum dann erteilen.

Die Urkundenprüfung und die Visumserteilung sind zwei unterschiedliche Dinge. Die Urkundenprüfung hat mit der Zustimmung der ABH direkt gar nichts zu tun.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #51 - 29.07.2025 um 14:44:06
 
Das ist heutzutage die einfachste Möglichkeit zu schauen, wie lange schon, wie intensiv und in welchem Ton die Kommunikation stattfindet.

Daher auch die einfachste Möglichkeit, Zweifel an einer schutzwürdigen Ehe nicht aufkommen zu lassen oder zu beseitigen.

Die einfachste - ob es auch eine angenehme oder mindestens annehmbare ist, musst Du für Dich entscheiden.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Rani-123
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #52 - 02.09.2025 um 16:01:31
 
Update: Ich wurde gefragt wie wir uns kennengelernt haben, dies wurde schriftlich notiert. Dann wurde unser Fotoalbum durchblättert und jedes einzelne Bild "bewertet".

Montag war nun ein Angestellter vom Konsulat bei meinem Freund. Die Papiere waren erst am Freitag eingetroffen...

Dieser musste nun noch einen Nachbarn um Hilfe bitten, damit dieser bestätigt, dass der Herr wirklich da war.
Es wurden Gruppenfotos gemacht und Gebäude fotografiert, vom Krankenhaus wo er geboren wurde, vom Bürgermeisteramt und vom Büro unseres Anwalts.

Ich musste dann noch meinen Lebenslauf per Email zuschicken.

Was passiert als Nächstes ?

Unsere Hochzeit wäre am Donnerstag. Muss ich dem Standesamt absagen oder bekommen die eh eine Nachricht ?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #53 - 02.09.2025 um 16:08:09
 
Dass er morgen kommt, um übermorgen zu heiraten, ist unwahrscheinlich. Du solltest dem Standesamt mitteilen, dass es noch einige Zeit dauert, bis das Visum ausgestellt wird. Kündige an, dass Du Dich wegen eines neuen Termins meldest, sobald er das Visum hat.

Das Standesamt kennt es. Die Terminvereinbarung muss sein, damit die Botschaft weiß, dass von Deutschland aus alles okay ist. Der "echte" Termin wird dann vereinbart, wenn er kommt.
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Mannlich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #54 - 04.09.2025 um 10:55:24
 
04.09.2025 um 10:43:53
Rani-123 schrieb am 14.11.2024 um 16:42:43:
mein Verlobter (Inder, seit 2012 alle 3 Monate mit Besuchervisum bei mir) und ich möchten endlich heiraten.



Was mich als mitlesender Laie und viele andere Mitleser sicher auch interessiert:

Da der Mann aus Indien seit über 10 Jahren sehr oft mit Besuchvisum einreiste,
das muss doch aktenkundig sein.
Wörtlich schrieb die TEin:
Alle 3 Monate
. Hochgerechnet auf 12 Jahre, sammeln sich reichlich Daten im Amt an ...

Wieso fragt ALB nach WhatsApp-Verlauf bzw verlangt Einsicht in private Fotoalben?
Sind das nicht hochgradig Verstöße gegen Datenschutz & Schutz der Privatsphäre?

zumal:

Weiterhin schrieb die TEin:
Zitat:
dass mein Partner in Deutschland studiert hat und danach noch
6 Jahre hier gearbeitet hat. 

Zitat Ende

Sieht das nicht nach hochqualifizierter Fachkraft aus, nachdem Deutschland so händeringend sucht?
Es ist nicht einfach zu verstehen, weshalb die ALB sich verhält, wie sie sich verhält.

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reinhard
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Antwort #55 - 04.09.2025 um 11:28:51
 
Wenn die Botschaft ein Besuchsvisum erteilt, wird die Ausländerbehörde nicht beteiligt. Sie weiß nicht, wer als Tourist in Deutschland ist und wer nicht, weil sie nichts damit zu tun hat.

Hier geht es auch nicht um Tourismus, sondern um eine Heirat. Die Ausländerbehörde weiß auch nicht, welche Frauen der Besucher in den letzten zehn Jahren besucht hat und warum.
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Mannlich
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Antwort #56 - 04.09.2025 um 11:47:52
 
Ja reinhard das ist sicher allen klar, doch ein C-Visum zum Besuch erfordert eine VE,
und somit ist die ALB involviert und muss es in ihren Akten haben.

Wo liegt mein Denkfehler?

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Aras
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Antwort #57 - 04.09.2025 um 12:07:11
 
Dein Denkfehler:

Mannlich schrieb am 04.09.2025 um 11:47:52:
doch ein C-Visum zum Besuch erfordert eine VE,


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Antwort #58 - 04.09.2025 um 12:13:02
 
Mannlich schrieb am 04.09.2025 um 11:47:52:
doch ein C-Visum zum Besuch erfordert eine VE,

Das ist nicht so.

Mannlich schrieb am 04.09.2025 um 10:55:24:
Sieht das nicht nach hochqualifizierter Fachkraft aus, nachdem Deutschland so händeringend sucht?

Hier wollen 2 Partner in D heiraten. Das ist der Grund der TS-Anfrage.
Da der Besucher schon x-mal ein Besuchsvisum erhielt, darf die AV auch ohne eine VE ein Visum erteilen.
Die AV kennt den indischen Visumsantragsteller inzwischen.


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reinhard
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Antwort #59 - 04.09.2025 um 13:03:21
 
Mannlich schrieb am 04.09.2025 um 11:47:52:
Ja reinhard das ist sicher allen klar, doch ein C-Visum zum Besuch erfordert eine VE,
und somit ist die ALB involviert und muss es in ihren Akten haben.

Wo liegt mein Denkfehler?



Ich kann einer Russin doch eine VE austellen, und sie kann dann Dich besuchen. Oder umgekehrt. Ich kann auch in Kiel eine VE ausstellen, und sie besucht Bayern. Woher soll die Ausländerbehörde das wissen?
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