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Nationales Visum, Standesamt stellt sich quer (Gelesen: 9.687 mal)
Rani-123
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #30 - 12.03.2025 um 09:26:09
 
Ich habe sie persönlich der Dame übergeben. Dafür hatte ich extra einen Termin.
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Rani-123
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Antwort #31 - 12.03.2025 um 09:47:46
 
Ich verstehe da auch keinen Spaß  mehr, denn ich habe meinen Partner deshalb seit 1 Jahr nicht mehr gesehen.
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Rani-123
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Antwort #32 - 04.04.2025 um 18:28:03
 
So, die Papiere lagen tatsächlich einen Monat beim Standesamt.

Ich habe inzwischen das Konsulat angeschrieben und vom Verlust berichtet. Diese kamen uns unglaublich super entgegen und haben per Email meine Kopien beglaubigt.

Ich bin dann erneut zum Standesamt. Diesmal mit Begleitung. Es stellte sich heraus, dass die Unterlagen vorhanden waren, man ging nicht davon aus, dass sich die Beglaubigung der Unterlagen (Stempel) auf der Rückseite der Dokumente befand. Man hätte nun wieder etwas dazugelernt !!!!!!!!!!!!!!! Wie ich das finde sage ich mal nicht, denn ich hatte diese Unterlagen ja extra persönlich im Gespräch abgegeben. Da hieß es dann wir benötigen nun als letztes nur noch die Entgeltnachweise zur Berechnung und nicht - wo sind denn die Stempel...

Gestern haben wir nun die Zahlungsaufforderung vom OLG bekommen. 185 Euro.
Dies hat genau 4 Wochen gedauert.
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Aras
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Antwort #33 - 04.04.2025 um 18:58:18
 
Wenn die Zahlungsaufforderung gekommen ist, dann sollte die Befreiung erteilt worden sein
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Rani-123
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Antwort #34 - 04.04.2025 um 19:13:29
 
Na das wäre ja toll.
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Rani-123
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Antwort #35 - 15.06.2025 um 19:26:11
 
So,

das OLG möchte nun eine Meldebescheinigung aus Indien, ein Affidavit vom Bürgermeister und nochmals die Geburtsurkunde plus dessen Übersetzungen.

Und dann sollen alle eingereichten Unterlagen:
Geburtsurkunde, Affidavit Eltern, Affidavit Bürgermeister, Schulzeugnis, Reisepasskopie nochmals aus Indien im Original angefordert werden, da man dies nun zum Konsulat schicken möchte.

Nirgends stand, dass man die Originale 2x benötigt. Seit wann ist das so ?
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Antwort #36 - 15.06.2025 um 19:31:35
 
Teil 2
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Antwort #37 - 15.06.2025 um 19:47:01
 
Im November hatten wir noch diesen Bescheid erhalten:

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Antwort #38 - 15.06.2025 um 20:08:32
 
Also das OLG schreibt offiziell das

https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Indien2024...

Evtl ist bei dir ein Sonderfall eingetreten das irgendwo was nicht stimmig war ? Tatsächlich habe ich vor kurzem Erfahrung mit dem OLG Brandenburg wenn alles Passt sind die sehr schnell
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Rani-123
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Antwort #39 - 15.06.2025 um 20:14:09
 
Das Lustige oder Traurige ist ja, dass mein Partner in Deutschland studiert hat und danach noch 6 Jahre hier gearbeitet hat. Das war für Deutschland noch ok.
Als er dann in sein Heimatland zurückging war auch noch alles super. Seit 2012 reist er auch problemlos mit Besuchervisum hier ein.

Und nun Problem nach Problem und daher seit Februar 2024 keine Einreise als Besucher mehr möglich.

Ich habe sogar eine unbegrenzte Verpflichtungserklärung erhalten - Einreise dauerhaft. Die dort fanden das alles super.
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roseforest
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Antwort #40 - 15.06.2025 um 20:29:58
 
Ja nun. Ich verstehe was du meinst.aber irgendwas scheint an den Dokumenten ja nicht zu stimmen. Sonst kämen diese Forderungen ja nicht .

Daher meine Empfehlung es jetzt zu klären
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Antwort #41 - 15.06.2025 um 20:34:34
 
Sonst Ruf doch einfach mal beim OLG an . "Soll" man ja nicht aber in meinem letzten Bekannten Fall wären die sehr nett.

Nur was wird es bringen ? Sie werden die im besten Fall erklären was das Problem ist aber die Dokumente musst du dann trotzdem beibringen.
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Tina05
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Antwort #42 - 16.06.2025 um 10:45:05
 
Schau mal auf die Seite der deutschen Botschaft in Indien bzw. des zuständigen Konsulates. Dort findest du Informationen, welche Unterlagen für die Urkundenüberprüfung notwendig sind. Darauf dürfe sich das OLG beziehen:
https://india.diplo.de/in-de/service/2440748-2440748

Auf die erforderliche Urkundenüberprüfung hatte das Standesamt in seinem Schreiben bereits hingewiesen und nunmehr fordert das OLG die Unterlagen dafür nach (das Standesamt kann nicht wissen, welche Unterlagen notwendig sind, da dies anscheinend in Brandenburg nur über das OLG läuft). Insofern sehe ich da zwar eine längeren Wartezeitraum aber einen ordentlichen Ablauf seitens Standesamt und OLG
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Antwort #43 - 16.06.2025 um 11:58:38
 
Da habe ich aber nichts von gelesen bzgl Bürgermeister wie der TE schrieb.

Also normal kennen die standesämter die Listen der OLGs und fordern das gleich mit.
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Tina05
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Antwort #44 - 16.06.2025 um 12:22:23
 
roseforest schrieb am 16.06.2025 um 11:58:38:
Also normal kennen die standesämter die Listen der OLGs und fordern das gleich mit.


Und das zuständige OLG prüft und stellt ggf. fest, ob in einigen Fällen weitere Unterlagen notwendig sind. Vor allem, wenn in Brandenburg - so lese ich es zumindest - das OLG sich um das Verfahren der Urkundenüberprüfung selbst kümmert (z.B. in Hessen müssen das, soweit ich weiß, die Standesämter machen). Dann kann das - oftmals kleine Standesamt - nicht wissen, welche Unterlagen abschließend seitens des OLGs und des Konsulates benötigt werden.

Es gibt fast 200 Staaten weltweit - dazu noch jeder Bundesstaat des USA - mit jeweils anderen Rechtsvorschriften, ich denke, die Standesämter versuchen, hier so gut sie können richtige Auskünfte zu geben, aber manchmal klappt es halt nicht.

Daher mein Vorschlag:
die Seite des Konsulates lesen und diese Unterlagen parat haben.

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Tina
 
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