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Nationales Visum, Standesamt stellt sich quer (Gelesen: 1.809 mal)
roseforest
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i4a rocks!


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Antwort #15 - 18.11.2024 um 16:30:48
 
Zufälligerweise hat ein bekannter vor einer Woche beim OLG Brandenburg angerufen, obwohl man selber ja nicht anrufen soll und nach der Bearbeitungszeit gefragt ( auf der Webseite steht ja 2-3 Monate).

Ihm wurde gesagt :

"Die sagten wenn alle Unterlagen korrekt sind und nichts nachgereicht werden muss. Dauert das in der Regel 3-6 Wochen. Sollte etwas fehlen kann daraus aber auch 4-10 Monate werden"

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Rani-123
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Antwort #16 - 12.02.2025 um 00:47:00
 
Hallo,

wir haben nun alles eingereicht an Unterlagen und müssen jetzt auf die Anmeldung zur Eheschließung warten.
Ist das korrekt ?

Des Weiteren war ich beim Ausländeramt wegen der Verpflichtungserklärung. Dort meinte man, ich kann diese erst abschließen wenn das Verfahren beendet ist.
Stimmt das ?

@roseforest: Das wäre ja mal eine gute Nachricht für uns.
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« Zuletzt geändert: 12.02.2025 um 01:00:14 von Rani-123 »  
 
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blubb


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Antwort #17 - 19.02.2025 um 18:15:17
 
Rani-123 schrieb am 12.02.2025 um 00:47:00:
wir haben nun alles eingereicht an Unterlagen und müssen jetzt auf die Anmeldung zur Eheschließung warten.
Ist das korrekt ?


Hallo,

korrekt, bezogen auf das Einleiten des Visumverfahrens.

Zitat:
Des Weiteren war ich beim Ausländeramt wegen der Verpflichtungserklärung. Dort meinte man, ich kann diese erst abschließen wenn das Verfahren beendet ist.
Stimmt das ?


Die VE kann man auch schon vorher abgeben. Entscheidend sind ja u.a. nur die geplanten Einreisedaten, die Bonität. Der Abschluss eines Verfahrens (Termin Eheschließung bzw. Befreiung Ehefähigkeitszeugnis) ist keine Voraussetzung.
Ob es Sinn machen kann, evtl. erst den Termin zur Eheschließung zu kennen oder nicht, kann man diskutieren.
Auf welches Verfahren bezieht sich die ABH?

Gruß
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Rani-123
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Antwort #18 - 25.02.2025 um 10:23:34
 
Die meinten es geht nur wenn alles beim OLG und Konsulat war.

Ich verstehe das alles noch immer nicht ganz genau.
Das Standesamt schickt nun die Papiere zum OLG. Richtig ?
Deshalb mussten wir unsere Entgeltabrechnungen einreichen hieß es.

Und dann geht alles zum Konsulat ?

Und dann bekomme ich erst die Anmeldung zur Eheschließung ?


Liebe Grüße !
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Aras
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Antwort #19 - 25.02.2025 um 10:56:08
 
Das Standesamt hat den Antrag auf Befreiung zum Ehefähigkeitszeugnis an das OLG geschickt. Um die Gebühr für den Befreiungsantrag zu bestimmen hast du die Einkommensnachweise eingereicht. 

An das Konsulat wird es nur geschickt, wenn die Echtheit und/oder ser Inhalt der Urkunde angezweifelt wird. Bevor die das machen wollen die eine Kostenübernahmeerklärung und ggf. eine Vorauszahlung. Also wirst du das wissen, wenn die dich einladen um das in Auftrag zu geben
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #20 - 25.02.2025 um 11:47:15
 
Ich danke, dass Du so viel Geduld mit mir hast.

Nun habe ich das wenigstens verstanden.  Traurig Smiley
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Rani-123
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Antwort #21 - 11.03.2025 um 00:14:17
 
So, heute habe ich die Nachricht erhalten, dass ich 91 Euro einzahlen soll.
Scheint so als wurde 1 Monat lang nichts gemacht seitens des Standesamtes.

Und man habe die beglaubigte Passkopie verloren.

Was nun ? Es hat 2 Monate gedauert um einen Termin beim Konsulat zu bekommen.
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roseforest
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Antwort #22 - 11.03.2025 um 07:52:47
 
Was hat das Standesamt denn genau geschrieben ?
Für mich hört sich das so an dass das OLG jetzt "fertig" ist und du bezahlen sollst.

Mit der Passkopie ist natürlich blöd. Wollen die diese jetzt nochmal ? Ich würde dem Standesamt sagen dass alleine ein Termin dafür 2 Monate dauert, die Befreiung von OLG ja aber nur 6 Monate gültig ist und das dann alles viel zu knapp wäre..

Außerdem muss sie ja beim Visum Antrag sowieso ihren Pass vorlegen und vor der eigentlichen Hochzeit im Standesamt auch nochmal + sie hatten die beglaubigte Kopie ja schon - also das der Pass nicht echt wäre ist ja auszuschließen...

Zum weiteren Vorgehen siehe
https://india.diplo.de/in-en/service/2539320-2539320

Das Standesamt muss dir eine "Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung" geben dann kann mit den anderen Unterlagen das Visum beantragt werden.
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Rani-123
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Antwort #23 - 11.03.2025 um 10:10:14
 
Es steht dort: Bitte melden Sie sich zwecks eines Termins zum Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim OLG.

Zu diesem Termin benötigen wir noch:

+ Von der Beitrittserklärung fehlt noch die anhängende beglaubigte Passkopie - Lüge, war an der Beitrittserklärung getackert

+ Aus dem vorgelegten Verdienstausweis ihres Verlobten können wir kein eindeutiges Einkommen entnehmen
- habe ich nun schriftlich erklärt was er verdient, da er selbstständig ist

Und dann eben das Gebühren fällig werden die ich vor Ort begleichen soll.

Die Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung geben sie uns erst wenn das Verfahren abgeschlossen ist. So deren Aussage.
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roseforest
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Antwort #24 - 11.03.2025 um 10:57:25
 
Oh ok verstehe.
Mich irritiert nur dass sie die 91 Euro aufrufen. Ich dachte die Gebühr legt das OLG fest und dass es daher schon erledigt ist.
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Antwort #25 - 11.03.2025 um 11:15:27
 
Ich verstehe es auch nicht. Habe jetzt Termin für Donnerstag um das zu bezahlen, mal sehen was dort passiert.

Und 59 Euro für die Anmeldung zur Eheschließung soll ich laut Email von heute auch mitbringen.
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roseforest
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Antwort #26 - 11.03.2025 um 17:11:37
 
Dann hoffe ich dass die Mail vllt einfach nur falsch war oder falsche Vorlage ...
Denn jetzt die 4 Wochen wo du dich wieder meldest würde ja genau in die vom OLG Brandenburg avisierte Bearbeitungszeit fallen.
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Antwort #27 - 11.03.2025 um 18:18:04
 
Rani-123 schrieb am 11.03.2025 um 10:10:14:
fehlt noch die anhängende beglaubigte Passkopie - Lüge, war an der Beitrittserklärung getackert

Man könnte auch ein wenig zurückhaltender formulieren.

Denn wenn der Autor der Aussage die Passkopie nicht gesehen hat, war es keine Lüge, sondern im schlimmsten Fall ein Versehen.

Wenn man im Gegenüber immer nur einen Feind sieht, muss man sich nicht wundern, selbst auch nicht als Freund wahrgenommen zu werden.
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« Zuletzt geändert: 11.03.2025 um 21:28:03 von Petersburger »  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Rani-123
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Antwort #28 - 12.03.2025 um 01:55:19
 
@ Petersburger: Nö, als Antwort kam "wir nehmen das zur Kenntnis und werden es dem OLG vorlegen. Eine derartige Verfahrensweise ist uns so bisher nicht geläufig."

Es wurde monatelang alles aufs Kleinlichste immer und immer wieder überprüft und es ist nicht aufgefallen, dass die Passkopie nicht da ist ? Wir haben ja nur noch darauf gewartet. Und dann nach 1 Monat fällt das auf ?
Und dann kommt der Spruch... es tut uns wirklich leid, dass man Ihnen immer wieder Steine in den Weg legt.  Augenrollen
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Petersburger
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Antwort #29 - 12.03.2025 um 06:52:14
 
Dennoch ist eine Lüge eine wahrheitswidrige Aussage wider besseres Wissen.

Wenn die Passkopie nun aber tatsächlich nicht da ist, ist die Aussage "Lüge" unzutreffend.


Du ahnst gar nicht, wie oft ich schon genervt war in meinem Leben.
Ich habe aber gelernt, dass in den meisten Fällen mein Gegenüber das entweder persönlich gar nicht beeinflussen konnte oder es noch nicht mal selbst war, sondern seine "Vorgänger" als meine Ansprechpartner auf meinem Weg.
Und ich wurde oft selbst als Nervensäge wahrgenommen. Obwohl im Nachgang dann stets herauskam, dass ich weniger Ärger verursacht hatte, als ich Probleme zu lösen half.

Kurz: Auch wenn man wenig Spaß hat, sollte man ruhig bleiben.
Mir half das schon oft.
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