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Nationales Visum, Standesamt stellt sich quer (Gelesen: 591 mal)
Rani-123
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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14.11.2024 um 16:42:43
 
Hallo,

mein Verlobter (Inder, seit 2012 alle 3 Monate mit Besuchervisum bei mir) und ich möchten endlich heiraten.

Nachdem wir nun alle Urkunden in Indien gefunden haben, mussten sämtliche Dokumente erneuert werden, da das Geburtsdatum nicht stimmte.
Nun wird das Besuchervisum abgelehnt und darauf verwiesen ein nationales Visum zu beantragen, da man von einer Hochzeit auf Grund des geänderten Datums im Reisepass ausgeht.

Mein Freund hat also den Deutschtest gemacht und ich derweil alles beim Standesamt abgegeben. Musste dann vom Standesamt aus auch noch einiges vom Englischen ins Deutsche übersetzen lassen.

Nun benötigt mein Verlobter ja für ein nationales Visum die Anmeldung zur Eheschließung.
Das Standesamt sagt nun aber (obwohl sie von der ganzen Situation Bescheid wissen), sie können ohne Unterschrift und Passkopie im Amt, die Eheschließung nicht anmelden, geschweige denn die Papiere zum Konsulat schicken.
Mein Verlobter soll ein Besuchervisum für 90 Tage beantragen. Das geht ja aber nicht.

Es wurde mir dann noch angeboten, ein formloses Schreiben aufzusetzen. Jedoch könne man nichts dafür, wenn es nicht akzeptiert werden würde.

Das ist wie ein Teufelskreis. Was kann ich nun machen ?

Vielen Dank im Voraus.

MfG
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 14.11.2024 um 17:35:21
 
Dein Verlobter wendet sich an die deutsche Auslandsvertretung und gibt dort eine sogenannte Beitrittserklärung zur Anmeldung zur Eheschließung ab.

Der Vorschlag, für eine Unterschrift "um die halbe Welt und zurück" zu reisen, ist natürlich nicht der allerbeste. Von der Möglichkeit ganz zu schweigen.

Damit es danach keine Probleme gibt, geh' erst nochmal zum Standesamt und lass Dir alles aufschreiben, was die dazu haben wollen. Falls sie in Formular haben, sollen sie es Dir geben.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Rani-123
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 14.11.2024 um 19:34:55
 
Hallo,

vielen Dank für Deine Antwort.

Bestätigen die dann auch gleich die Echtheit seines Reisepasses ?


MfG
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roseforest
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 14.11.2024 um 19:39:26
 
Ja. Letztens hat ein bekannter eine Mail von Standesamt bekommen ich poste sie mal da sie genau alles aussagt:

"Unterlagen Sie



-          Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung



Die Vollmacht ist stets im Original vorzulegen. Soweit sich ein Verlobter im Ausland aufhält,

ist die Erklärung vor einer deutschen Auslandsvertretung abzugeben. Die

Auslandsvertretung beglaubigt die Unterschrift und fertigt eine beglaubigte Kopie des

Reisepasses, sofern dies nicht auf Grund zwischenstaatlicher Abkommen oder

ausländischen Rechts unzulässig ist. Hält sich auch der andere Verlobte im Ausland auf und

nimmt eine dritte Person die Anmeldung vor, hat auch der andere Verlobte, auch wenn er

Deutscher ist, eine ebenso beglaubigte Vollmacht einzureichen."
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Rani-123
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 14.11.2024 um 20:29:18
 
Vielen lieben Dank.

Das ist ja interessant. Die Frage ist wie lange das dann dauert oder bekommt er es sofort mit ?
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roseforest
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Antwort #5 - 14.11.2024 um 21:35:30
 
Das kannst du bei der Botschaft fragen. Ich kann nur für Manila sprechen da kann man morgens ohne Termin und bekommt es direkt mit.

Die Beitrittserklärung das Formular muss dir aber das Standesamt geben.
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Rani-123
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i4a rocks!


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Antwort #6 - 14.11.2024 um 21:50:12
 
Ok, also das Standesamt gibt mir das Formular, ich sende es ihm per Email und er geht damit zur Botschaft.

Unfassbar, das dies uns nicht mitgeteilt wird. Ich bin echt entsetzt.

Liebe Grüße !
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roseforest
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i4a rocks!


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Antwort #7 - 14.11.2024 um 22:13:18
 
Sonst wäre eine Eheschließung in der Praxis in Deutschland ja oft überhauot nicht möglich... Dass es nicht so einfach sein kann ein Schengen Visum zu bekommen ist ja nicht ungewöhnlich.

Da brauchen sich die standesämter nun auch nicht wundern bei solchen Aussagen dass die Leute dann eher in DK heiraten direkt mit dem Schengen Visum ....
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Rani-123
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Antwort #8 - 18.11.2024 um 11:40:27
 
Hallo,

ich habe nun tatsächlich das Formular zugeschickt bekommen.

Da wird nun auch gefragt, wann und wo die Eltern geheiratet haben samt Nummer. Das haben wir nun auch wieder nicht.
Eheschließungstag, Standesamt und Nr., Führungsort des Familienbuches ???

Was mich nun aber auch wieder stutzig macht ist diese Datenschutzbelehrung. Diese wird wohl im Standesamt unterschrieben.

Wird diese auch benötigt, um die Ehe anzumelden ? Oder kommt das später ?


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Antwort #9 - 18.11.2024 um 13:02:49
 
Hi,
Da wirst du dann dein Standesamt fragen müssen.

Die Formulare welche ich bisher gesehen habe, waren ohne diese Angaben z.b. Stadt Essen
https://media.essen.de/media/wwwessende/aemter/33/formular_2/schriftliche_anmeld...
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Antwort #10 - 18.11.2024 um 14:51:07
 
Ich habe jetzt mal zwecks Berlin geschaut und die haben eins von 2022. Das ist auch ohne den ganzen Mist. Die wollen ja sogar wissen als was die Eltern gearbeitet haben.

Das von Berlin nehmen wir jetzt. Wir sind zwar aus Brandenburg, aber das Formular, welches uns zugeschickt wurde ist auch aus Berlin aber von 2005 !!!  Schockiert/Erstaunt unentschlossen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #11 - 18.11.2024 um 15:23:46
 
Wenn ich das richtig verstanden habe, habt ihr jetzt nen Formular für "nationales Visum/Aufenthaltserlaubnis" bekommen, worin jetzt nach den Eltern gefragt wird?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Rani-123
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #12 - 18.11.2024 um 15:25:31
 
Es nennt sich einfach Beitrittserklärung. Ich versuche es mal einzuscannen.


Noch ein Problem:

Im zugehörigen Schreiben steht:

Nach Vorlage der originalen Beitrittserklärung kann ihre Verlobte einen Termin zur Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung vereinbaren mit dem Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses.

Wer stellt wann diesen Antrag beim OLG ? Ich oder das Standesamt ?
Wir haben ein Affidavit.
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reinhard
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Antwort #13 - 18.11.2024 um 15:48:17
 
Das Standesamt stellt den Antrag.
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roseforest
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Antwort #14 - 18.11.2024 um 16:12:07
 
Hi, schau mal hier stehen alle Infos zu dem Verfahren. Dort gibt es auch eine Länderliste suche da die PDF von Indien raus. Da stehen alle Unterlagen die ihr mit einreichen müsst. Habt ihr die schon alle?

Ich schreibe das da mein Eindruck ist dass dein Standesamt dir die Liste vllt nicht geschickt hat ?!

https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/oberlandesgericht/serv...

Das "schlimmste" wäre nämlich wenn das Standesamt da was unvollständiges hinschickt das würde das Verfahren erheblich verzögern..
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