Das ist meist nicht das Problem. Das Problem ist, dass die meisten eine Geburtsurkunde haben, aber für eine Nachregistrierung ins deutsche Geburtsregister braucht man nicht nur die Geburtsurkunde sondern auch die Geburtsurkunden der Eltern und die Eheurkunde der Eltern oder die Vaterschaftsanerkennung.
Im deutschen Recht ist es klar geregelt, dass ich die Geburtsurkunde und Eheurkunden von meinen Eltern anfordern kann, sofern diese natürlich auch registriert sind. Aber sowas muss nicht unbedingt in anderen Staaten sein.
Bspw. kann ich im deutschen Recht nur Sterbeurkunden von meinen Verwandten anfordern. Im iranischen Recht kann ich die Sterbeurkunde von JEDEM verstorbenem Iraner anfordern. Ich habe schon eine veritable Sammlung an iranischen Sterbeurkunden.
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Jordanier sind ja eigentlich in Stämmen organisiert. Klingt ja so, dass alien-in-germany eher Palästinenser mit jordanischer Staatsangehöriger ist? Stimmt meine Einschätzung? Ist aber auch nciht wichtig.
Das ist jetzt insofern wichtig, weil Jordanier auch viel über Vitamin B klären können. Da wird einfach jemand gesucht der im Standesamt arbeitet und dann kriegt man alle notwendigen Urkunden, sofern es rechtlich nicht völlig illegal ist.
Wenn man aber quasi keinen kennt, dann muss man das über Anwälte beschaffen. Sofern es überhaupt möglich ist.
Finden kann man Anwälte bspw.
https://amman.diplo.de/jo-de/service/-/1350668https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/jordanien (<-- unter Vertrauensanwalt)
Man kann also dort fragen ob man die Urkunden beschaffen kann. Also Nachweis der Ehe, Geburtsurkunde der Eltern, und dann soll der Anwalt auch die Legalisation erledigen.
Und dann hat man alles.
Die Behauptung, dass man keinen Rechtsanspruch hat weil man schon eine Geburtsurkunde hat, ist schlicht falsch. Jeder kann sich nachregistrieren lassen. Sinn und Zweck ist es ja gerade den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, jederzeit deutsche Urkunden beschaffen zu können. Wenn man nicht mal eine ausländische Geburtsurkunde hätte, dann wäre jede Nachregistrierung ein Kraftakt. Also ich kann diese Behauptung nicht nachvollziehen. Zumal man nach § 4 Abs. 4 S. 2
StAG gerade für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Nachregistrierung durchführen muss. Also da würde ich mich nciht in die Irre führen lassen.
Ich habe die Geburt meiner Mutter vor ca. 8 Jahren nachregistriert. Da wurde auch die Eheurkunde verlangt, die ich schlicht nicht beschaffen konnte. Aber ich hatte die Kennkarte meiner Großmutter und die Kennkarte meines Großvaters zumindest beglaubigt gehabt Darin stand die Eheregisternummern. Und ich hab damals auch mit der Rechtsaufsicht gesprochen und gesagt, dass die Forderung nach der Eheurkunde unverhältnismäßig ist, weil im Iran die Vaterschaft eben nicht außerehelich anerkannt werden kann. Man kann keine nichtehelichen Kinder registrieren.
Jedenfalls wurde auf die Eheurkunde verzichtet.
Ich hab in den letzten 6 Jahren drei weitere Nachbeurkundungsverfahren begleitet.
Derzeit läuft die Nachregistrierung der Geburt meiner Frau beim lokalen Standesamt. Heute hat mich der Standesbeamte angerufen, paar Fragen geklärt und mir gesagt, dass es jetzt an die Aufsicht geht und dann nach positiver Rückmeldung durchgeführt wird. Und ja, ich hab die Geburtsurkunden meiner Frau, meiner Schwiegereltern und auch deren Eheurkunde mit jeweils Übersetzung vorgelegt.
Und offen gesagt ist unser Standesamt super. Bin halt mit allem was ich hatte hin und konnten in paar Sachen Kompromisse finden. Aber wenn man allein mit der eigenen Geburtsurkunde nur hingeht und nichts weiter, dann findet man keine Freunde beim Standesamt.
Es ist praktisch der Normalfall, dass bei Ausländern die Urkunden ggf. unvollständig sind oder gewisse Legalisationsvermerke fehlen oder was weiß ich. Das hatten die Deutschen nach 1945 ja auch, als die deutschen Ostgebiete Polen zugeschlagen wurden und die entsprechenden Stammbücher verloren gingen. Da waren auch paar Millionen Deutsche froh, wenn sie zumindest ihre Geburtsurkunde hatten und damit sich nachregistrieren konnten.
JEDENFALLS: Ich würde an deiner Stelle nochmal stark nachdenken ob du nicht Freunde oder Verwandte in Jordanien hast, die jemanden im Standeamt kennen. Musst halt ggf. paar Coupons "verbrennen". Wenn du niemanden kennst, dann die Anwälte anschreiben und fragen ob die Urkundenbeschaffung überhaupt möglich ist. Falls nicht, dann kannst du das dem Standesamt auch vorlegen. Denn unmögliche Forderungen kann man ja nicht erfüllen. Da muss man dann eben ohne die Urkunden nachbeurkunden. Aber die brauchen halt irgendwas um das ohne diese Nachweise beurkunden zu können. Ggf. eben statt Geburtsurkunde der Mutter die Sterbeurkunde der Mutter, wenn darin die Eltern benannt werden. Aber ein reines "just trust me bro" wird in der Regel nicht ausreichen.
Und wenn alle Stricke reißen erst die Standesamtaufsicht miteinschalten oder eben die nukleare Lösung per § 49 Abs. 1 PStG das Amtsgericht.