Steht ja so im §51 Abs. 1 PStG.
Zitat:(1) Auf das gerichtliche Verfahren sind die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden. Standesämter und Aufsichtsbehörden sind von Gerichtskosten befreit.
=> FamFG
Das Standesamtswesen geht zurück ins 19 Jahrhundert, bspw. Preußen 1874 im Zuge des Kulturkampfes in Preußen. Damals gab es keine Verwaltungsgerichte wie wir sie kennen. 1900 wurde das BGB nach 30 jähriger Bearbeitung eingeführt. Und im BGB ist das Abstammungs- und Eherecht verortet. Also ordentliche Gerichtsbarkeit = Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof... Beamtenrecht ist ja auch aus historischen Gründen der ordentlichen Gerichtsbarkeit zugewiesen und nicht der Verwaltungsgerichtsbarkeit, obwohl das naheliegen würde.
Im BGB und dem EGBGB steht quasi das materielle Recht - also was ist Vaterschaft? Ehe? - und im PStG ist der Verwaltungskram - was ist eine Geburtsurkunde? Geburtsregister? Sammelakte? - kodifiziert.
Oder anderes Beispiel:
Bspw. im § 1 BGB steht geschrieben, dass die Rechtsfähigkeit mit der Geburt beginnt. In § 1591 BGB steht, dass die Frau die das Kind gebiert die Mutter ist. Und in § 1592 BGB steht wer der Vater ist. Im PStG §§ 18 ff. wird das nciht wiederholt sondern es steht drin geschrieben wie man eine Geburt registriert und welche Urkunden man braucht.
Also deine Klage müsstest du beim Amtsgericht einreichen. Wahrscheinlich wird das dann von der Familiengerichtsabteilung bearbeitet. Das Gute ist, dass die eigentlich gut besetzt sind weil die bspw. für Kindeswohlgefährdungen schnell reagieren müssen. Das Schlechte ist, dass die Richter meist Frauen bzw. Mütter sind und Teilzeit arbeiten und Kindeswohlgefährdungen halt eiliger sind als du mit deiner Klage, dass das Standesamt nicht über deinen Antrag entscheidet.
Ich sehe hier keine Abkürzung.
Außerdem: Der Standesbeamte ist in seiner Rolle als Urkundsbeamter nicht an Weisungen seines Vorgesetzten gebunden. Nur ein Richter kann den Standesbeamten zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen als Urkundsbeamter verpflichten. D.h. der Vorgesetzte kann nicht die Beurkundung an sich anweisen, er kann aber das Vorziehen der Antragsbearbeitung anordnen.
Ich würde dir also empfehlen das low level anzugehen, und beim Amtsleiter auf Dringlichkeit deiner Beurkundung hinweisen, weil das für eine Beschäftigung in Paraguay brauchst (vielleicht nicht direkt aufdrücken, dass du komplett auswandern willst) und du finanziellen Verlust hast und er doch bitte darauf hinwirken solle, dass dein Antrag bitte vorgezogen wird.