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Deutsche Geburtsurkunde trotz vorhandene ausländische (Gelesen: 819 mal)
Themen Beschreibung: Nachtragung ins Geburtenregister wegen verschollenen Ehe- und Geburtsurkunden der Eltern unmöglich
alien-in-germany
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i4a rocks!


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13.11.2024 um 15:19:31
 
Hallo in die Runde,

mein Anliegen ist wie folgt:
Ich wurde vor 13 Jahren in Deutschland eingebürgert, möchte aber nach Paraguay auswandern.

Die benötigten Dokumente und Apostillen habe ich zusammen. Sie stammen alle aus Deutschland mit einer einzigen Ausnahme: Meine jordanische Geburtsurkunde.

Weder Paraguay, noch Jordanien haben aktive Konsulate in deren Ländern. Für die Beglaubigung meiner jordanischen Geburtsurkunde für Paraguay müsste ich nach Libanon fliegen, aktuell ein Kriegsgebiet und für die Bestechlichkeit der Beamten bekannt, da nur dort das zuständige paraguayische Konsulat existiert, die Urkunden aus Jordanien beglaubigen kann.

Nachdem ich eine E-Mail an das zuständige Standesamt zwecks der nachträglichen Eintragung ins deutsche Geburtenregister geschrieben habe, wurde ich von einer Dame wenige Tage später angerufen, die mir erklärte, dass es sich hier um eine "kann-Leistung" und nicht um eine "muss-Leistung" des Staates handelt, da ich bereits eine Geburtsurkunde habe, und dass die Eintragung nur bei vorhandenen Geburts- und Ehekunden meiner Eltern möglich sei. Diese Dokumente sind durch damalige Kriegszustände verschollen oder nur sehr schwer zu bekommen. Meine Mutter ist verstorben und mein Vater lässt sich nicht finden.

Bevor ich zum Anwalt greife, würde ich gerne Ihre Meinungen und Einschätzungen zu meinem Fall lesen, falls es doch einen einfacheren Weg gibt, eine beglaubigte deutsche Geburtsurkunde zu bekommen, die mir das Auswandern erleichtert.

Danke im voraus!
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 13.11.2024 um 16:06:17
 
Musstest Du bei Deiner Einbürgerung keine beglaubigte Geburtsurkunde vorlegen? Die existiert nicht mehr bzw. da kommst Du nicht ran?
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Aras
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Antwort #2 - 13.11.2024 um 18:46:54
 
Das ist meist nicht das Problem. Das Problem ist, dass die meisten eine Geburtsurkunde haben, aber für eine Nachregistrierung ins deutsche Geburtsregister braucht man nicht nur die Geburtsurkunde sondern auch die Geburtsurkunden der Eltern und die Eheurkunde der Eltern oder die Vaterschaftsanerkennung.

Im deutschen Recht ist es klar geregelt, dass ich die Geburtsurkunde und Eheurkunden von meinen Eltern anfordern kann, sofern diese natürlich auch registriert sind. Aber sowas muss nicht unbedingt in anderen Staaten sein.
Bspw. kann ich im deutschen Recht nur Sterbeurkunden von meinen Verwandten anfordern. Im iranischen Recht kann ich die Sterbeurkunde von JEDEM verstorbenem Iraner anfordern. Ich habe schon eine veritable Sammlung an iranischen Sterbeurkunden.  Laut lachend.

Jordanier sind ja eigentlich in Stämmen organisiert. Klingt ja so, dass alien-in-germany eher Palästinenser mit jordanischer Staatsangehöriger ist? Stimmt meine Einschätzung? Ist aber auch nciht wichtig.

Das ist jetzt insofern wichtig, weil Jordanier auch viel über Vitamin B klären können. Da wird einfach jemand gesucht der im Standesamt arbeitet und dann kriegt man alle notwendigen Urkunden, sofern es rechtlich nicht völlig illegal ist.

Wenn man aber quasi keinen kennt, dann muss man das über Anwälte beschaffen. Sofern es überhaupt möglich ist.

Finden kann man Anwälte bspw.
https://amman.diplo.de/jo-de/service/-/1350668
https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/jordanien (<-- unter Vertrauensanwalt)

Man kann also dort fragen ob man die Urkunden beschaffen kann. Also Nachweis der Ehe, Geburtsurkunde der Eltern, und dann soll der Anwalt auch die Legalisation erledigen.

Und dann hat man alles.

Die Behauptung, dass man keinen Rechtsanspruch hat weil man schon eine Geburtsurkunde hat, ist schlicht falsch. Jeder kann sich nachregistrieren lassen. Sinn und Zweck ist es ja gerade den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, jederzeit deutsche Urkunden beschaffen zu können. Wenn man nicht mal eine ausländische Geburtsurkunde hätte, dann wäre jede Nachregistrierung ein Kraftakt. Also ich kann diese Behauptung nicht nachvollziehen. Zumal man nach § 4 Abs. 4 S. 2 StAG gerade für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Nachregistrierung durchführen muss. Also da würde ich mich nciht in die Irre führen lassen.

Ich habe die Geburt meiner Mutter vor ca. 8 Jahren nachregistriert. Da wurde auch die Eheurkunde verlangt, die ich schlicht nicht beschaffen konnte. Aber ich hatte die Kennkarte meiner Großmutter und die Kennkarte meines Großvaters zumindest beglaubigt gehabt Darin stand die Eheregisternummern. Und ich hab damals auch mit der Rechtsaufsicht gesprochen und gesagt, dass die Forderung nach der Eheurkunde unverhältnismäßig ist, weil im Iran die Vaterschaft eben nicht außerehelich anerkannt werden kann. Man kann keine nichtehelichen Kinder registrieren.

Jedenfalls wurde auf die Eheurkunde verzichtet.

Ich hab in den letzten 6 Jahren drei weitere Nachbeurkundungsverfahren begleitet.

Derzeit läuft die Nachregistrierung der Geburt meiner Frau beim lokalen Standesamt. Heute hat mich der Standesbeamte angerufen, paar Fragen geklärt und mir gesagt, dass es jetzt an die Aufsicht geht und dann nach positiver Rückmeldung durchgeführt wird. Und ja, ich hab die Geburtsurkunden meiner Frau, meiner Schwiegereltern und auch deren Eheurkunde mit jeweils Übersetzung vorgelegt.

Und offen gesagt ist unser Standesamt super. Bin halt mit allem was ich hatte hin und konnten in paar Sachen Kompromisse finden. Aber wenn man allein mit der eigenen Geburtsurkunde nur hingeht und nichts weiter, dann findet man keine Freunde beim Standesamt.

Es ist praktisch der Normalfall, dass bei Ausländern die Urkunden ggf. unvollständig sind oder gewisse Legalisationsvermerke fehlen oder was weiß ich. Das hatten die Deutschen nach 1945 ja auch, als die deutschen Ostgebiete Polen zugeschlagen wurden und die entsprechenden Stammbücher verloren gingen. Da waren auch paar Millionen Deutsche froh, wenn sie zumindest ihre Geburtsurkunde hatten und damit sich nachregistrieren konnten.

JEDENFALLS: Ich würde an deiner Stelle nochmal stark nachdenken ob du nicht Freunde oder Verwandte in Jordanien hast, die jemanden im Standeamt kennen. Musst halt ggf. paar Coupons "verbrennen". Wenn du niemanden kennst, dann die Anwälte anschreiben und fragen ob die Urkundenbeschaffung überhaupt möglich ist. Falls nicht, dann kannst du das dem Standesamt auch vorlegen. Denn unmögliche Forderungen kann man ja nicht erfüllen. Da muss man dann eben ohne die Urkunden nachbeurkunden. Aber die brauchen halt irgendwas um das ohne diese Nachweise beurkunden zu können. Ggf. eben statt Geburtsurkunde der Mutter die Sterbeurkunde der Mutter, wenn darin die Eltern benannt werden. Aber ein reines "just trust me bro" wird in der Regel nicht ausreichen.
Und wenn alle Stricke reißen erst die Standesamtaufsicht miteinschalten oder eben die nukleare Lösung per § 49 Abs. 1 PStG das Amtsgericht.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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alien-in-germany
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Antwort #3 - 14.11.2024 um 14:14:57
 
lottchen schrieb am 13.11.2024 um 16:06:17:
Musstest Du bei Deiner Einbürgerung keine beglaubigte Geburtsurkunde vorlegen? Die existiert nicht mehr bzw. da kommst Du nicht ran?

Gute Frage. Ich glaube damals (vor ca. 13 Jahren) musste ich lediglich meine ins Englische übersetzte Geburtsurkunde vorlegen, aber es wurden meines Erachtens keine Geburts- oder Eheurkunden der Eltern verlangt.
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alien-in-germany
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Antwort #4 - 14.11.2024 um 14:20:05
 
Aras schrieb am 13.11.2024 um 18:46:54:
Das ist jetzt insofern wichtig, weil Jordanier auch viel über Vitamin B klären können. Da wird einfach jemand gesucht der im Standesamt arbeitet und dann kriegt man alle notwendigen Urkunden, sofern es rechtlich nicht völlig illegal ist.

Wenn man aber quasi keinen kennt, dann muss man das über Anwälte beschaffen. Sofern es überhaupt möglich ist.

Finden kann man Anwälte bspw.
https://amman.diplo.de/jo-de/service/-/1350668
https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/jordanien (<-- unter Vertrauensanwalt)

Man kann also dort fragen ob man die Urkunden beschaffen kann. Also Nachweis der Ehe, Geburtsurkunde der Eltern, und dann soll der Anwalt auch die Legalisation erledigen.


Vielen Dank für die hilfreichen Tipps. Ich werde es versuchen, aber ich habe gehofft, eine schnellere Möglichkeit zu finden, da ich schnellstmöglich auswandern möchte, aber wie es aussieht, wird sich das noch verzögern.
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Antwort #5 - 24.11.2024 um 12:48:52
 
Ich hoffe, es ist akzeptabel, dass ich hier kommentiere, weil ich ein etwa ähnliches Anliegen habe.

Aras schrieb am 13.11.2024 um 18:46:54:
Das Problem ist, dass die meisten eine Geburtsurkunde haben, aber für eine Nachregistrierung ins deutsche Geburtsregister braucht man nicht nur die Geburtsurkunde sondern auch die Geburtsurkunden der Eltern


Das ist genau das Problem bei mir. In meinem Heimatland (Indien) wurden Geburte vor 1970 gar nicht registriert (das erste Gesetz zur Registrierung / Eintragung von Geburten tritt erst in 1970 in Kraft). Das ist auch außerhalb Indiens z.B. von dem US Außenministerium, spezifiziert für Einwanderungszwecke, anerkannt :

https://travel.state.gov/content/travel/en/us-visas/Visa-Reciprocity-and-Civil-D...   (<---Birth, Death, Burial Certificates)
Available: For persons born after April 1, 1970, birth certificates are available. For persons born prior to April 1, 1970, birth certificates are considered unavailable.

1. @Aras, genau wie in deiner Mutters Fall, könnte ich dann auch der Rechtsaufsicht des Standesamtes Frankfurt am Main sagen, dass die Forderung nach der Geburtsurkunde meiner Eltern unverhältnismäßig sei? Also mich quasi auf § 9 Abs. 2 PStG berufen.

Theoretisch könnte ich auch eine Bescheinigung über nicht vorhandene Registereintrag (Non-Availability of Birth Certificate – NABC) von den indischen Standesämtern (meine Eltern waren nicht in der gleichen Stadt Indiens geboren) ausstellen lassen, aber das wäre wirklich mit großem Aufwand (und Kosten) verbunden, also ich würde vorziehen, sowas zu vermeiden.

2. Meine Eltern, die noch in Indien wohnen und nie in DE waren, haben eine Eheurkunde. Soll sie zuerst in Heimatland mit der Apostille versehen, und dann in DE von einer beeidigten und ermächtigten Übersetzerin übersetzt werden? Oder hast du die Geburtsurkunden direkt von Iran geholt und hier in DE die mit deren jeweiligen Übersetzungen vorgelegt? (also ohne Legalisierung / was auch immer)

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Aras
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Antwort #6 - 24.11.2024 um 16:18:17
 
Es gibt hier mehrere Probleme.

1. Deutschland akzeptiert keine indischen Apostillen. Insofern wäre eine Legalisation wohl notwendig.

2. Wenn Staaten Geburtsregister einführen werden in der Regel Nachregistrierungen ermöglicht. So war es bspw. im Iran als 1916 das Standesregister geschaffen wurde. Und wenn ich mir das Merkblatt für Indien für die Befreiung vom OLG Köln mir anschaue, dann sieht man dass dort auch von einer late registration gesprochen wird. Also es wäre nicht unmöglich, dass deine Eltern sich registrieren und dann dir ihre Geburtsurkunden vorlegen können.

3. Es ist so, dass in den iranischen Kennkarten die Angaben zur Eheschließung vermerkt sind. Dadurch mussten wir nicht den Ehevertrag im Original vorlegen. Mein Schwager hat den Ehevertrag gescannt und wir haben diese beim beglaubigten Übersetzer übersetzen lassen.

4. Iranische Kennkarten werden nicht legalisiert. Es gibt auch keine Apostillen. Sie werden/müssen so akzeptiert werden.Also da haben wir einmal einen Vorteil.

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Antwort #7 - 25.11.2024 um 22:34:43
 
Hallo @Aras,

nach langem Suchen komme ich nun mit weiteren Anmerkungen:

- Wie du richtig vermutet hast, wird bei mir mit Vitamin B in Jordanien nichts.

- Die Anwaltslisten der deutschen Botschaft beziehen sich auf Kommerzielle Angelegenheiten. Ich habe die Liste der Deutschen und sogar die der Amis recherchiert und einige angerufen. Keiner interessiert sich für meinen kleinen Fall und alle wollen große Kunden bedienen.

- Auch Anwälte in Jordanien können das nicht über eine Vollmacht erledigen, da persönliches Erscheinen notwendig ist:
Der einzige Weg, die Dokumente zu beschaffen, ist 500-700 Euro für ein Flug in die Hauptstadt Jordaniens zu bezahlen (die günstigen Flüge wurden seit dem 7. Oktober gestrichen), zunächst eine jordanische ID-Karte persönlich beantragen (wenn ich überhaupt alle Papiere dafür hätte), und erst dann, Geburts- Sterbe- und Heiratsurkunden meiner Eltern anfordern, wenn diese überhaupt ausstellbar sind (da zu alt), und das alles, damit ich eine deutsche Geburtsurkunde bekomme, mit der ich aus Deutschland auswandern darf. Ich hoffe, dass ich mich auf diese schweren Umstände als "unmögliche Forderungen" berufen kann.

- Es freut mich, dass euer Standesamt super ist, aber hier in Berlin sind sie alle überlastet, telefonisch nicht erreichbar, und Termine sind nur über ein furchtbares Online-System möglich, weshalb die Dame vom Standesamt mich mit ihrer Aussage vermutlich abwimmeln wollte. Einfach vorbeigehen und mit den Leuten reden ist hier unmöglich.

- Du hast erwähnt, dass du mit einer Rechtsaufsicht gesprochen hast. Mir ist nicht klar was das ist, und ob das Bestandteil des Standesamtes ist. Kannst du genauer daraf eingehen, wie man diese Rechtsaufsicht kontaktiert? Ist das dasselbe wie Standesamtaufsicht?

Ich befürchte, dass ich über kurz oder lang eher einen Anwalt hier in Deutschland brauche, aber wenn §49 PStG eine "nukleare" Option ist, muss ich vermutlich ins saure Apfel beißen und ein halbes Vermögen + Zeit verschwenden, um das selbst in Jordanien zu erledigen? Soll ich mir einen Anwalt in Fachrichtung Personenstandsrecht suchen, oder eher Verwaltungsrecht?

Noch Mal wäre ich hier für Tipps und Ideen dankbar!
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Antwort #8 - 26.11.2024 um 12:42:46
 
Ich schau mal ob ich Vitamin B beschaffen kann.
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Antwort #9 - 05.12.2024 um 18:20:42
 
Also ich hab einen gefragt, der Vitamin B haben sollte oder zumindest nen Anwalt in der Hinterhand. Aber er hat mir nicht geantwortet. Sry.
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Antwort #10 - 07.12.2024 um 14:16:02
 
Kein Problem, danke trotzdem für deine Hilfe. Ich befürchte, dass ich doch ein kleines Vermögen für eine Jordanien-Reise ausgeben muss. Eine Kopie der Sterbeurkunde meiner Mutter müsste ich bekommen, aber ob ich Heiratsurkunde und Geburtsurkunde vom Vater finde, könnte spannend sein, da diese Dokumente uralt sind.

Danke schon Mal für die tollen Infos. Ich melde mich erst in 2-4 Monaten, wenn ich den Antrag erneut einreiche.
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