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Einbürgerung Untätigkeitsklage (Gelesen: 228 mal)
Makis1995
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Griechisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung Untätigkeitsklage
13.11.2024 um 09:26:51
 
Hallo zusammen,

ich habe im Juni 2023 meinen Antrag auf Einbürgerung in Karlsruhe gestellt. Ich wurde in Deutschland geboren, habe hier die Schule besucht und mein ganzes Leben gelebt. Zudem bin ich EU-Bürger. Leider warte ich nun seit 18 Monaten auf eine Entscheidung der Behörde.

Ende August wurde mir mitgeteilt, dass ich in absehbarer Zeit mit einer Entscheidung rechnen kann. Seitdem habe ich jedoch nichts Weiteres gehört. Auf meine Nachfrage im Oktober erhielt ich die Information, dass die Bearbeitung aktuell bei den Anträgen vom Mai 2023 liegt und mein Antrag, der im Juni 2023 eingereicht wurde, noch etwas Geduld erfordert.

Inzwischen habe ich die Hoffnung, in diesem Jahr noch eine Entscheidung zu erhalten, fast verloren, und ich fühle mich ein wenig frustriert. Daher wollte ich euch um Rat fragen, was ich in dieser Situation tun kann. Ein Freund hat mir erzählt, dass er nach 18 Monaten eine Frist von vier Wochen gesetzt hat und danach seine Urkunde erhalten hat. Ich habe jedoch Bedenken, dass das Amt möglicherweise verärgert reagiert, wenn ich ebenfalls eine Frist setze, und ich dann womöglich eine Untätigkeitsklage einreichen muss, was den Prozess weiter verzögern könnte.

Aktuell sehe ich leider keine andere Lösung, als entweder abzuwarten oder eine Frist zu setzen. Ich habe persönliche Gründe für diese „Eile“. Ausserdem sind jetzt auch die Feiertage bald und ich habe bedenken, dass es erst im Januar/ Februar bald was wird.

Ich würde es aber gerne jetzt trotzdem mit einer Frist versuchen , kann mir da jemand weiterhelfen , wie man da voran geht und auf was man achten sollte?
Vielen Dank im Voraus
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« Zuletzt geändert: 13.11.2024 um 09:39:45 von Makis1995 »  
 
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Brasilien, Deutschland
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Antwort #1 - 13.11.2024 um 09:49:10
 
Ich habe eine erfolgreiche Untätigkeitsklage hinter mir und gebe meinen Senf jetzt dazu:

in deinem Fall würde ich nur mit einer Untätigkeitsklage drohen -> d.h. E-Mail, Brief oder sogar Fax! schreiben, eine Frist setzen (4 Wochen zB und auf §75 VwGO hinweisen. Nicht unbedingt sagen, dass du nach Verstreichen der Frist Klage einlegen wirst; den Hinweis werden die schon kapieren.

Bei dir soll es ja nur noch Monate dauern, von daher würde ich jetzt den Aufwand einer tatsächlichen Untätigkeitsklage als zu hoch einschätzen.
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Makis1995
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Griechisch
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Antwort #2 - 13.11.2024 um 09:53:25
 
Hallo und Danke für deine Antwort.

Ich möchte selbstverstädnlich nicht so weit gehen und die Behörde ärgern. Aufm Schreiben allerdings stand damals 12 Monate wobei es jetzt bald 19 Monate sind.
Ich denke auch , dass die Klage wahrscheinlich länger dauern würde. Nichts desto trotz würde ich gerne jetzt meine Einbürgerung nach  18 Monate gerne durch haben.

Also wenn ich das richtig verstehe hast du einfach eine Email geschrieben mit ner First und auf den Paragraf aufmerksam gemacht?
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Puncherfaust
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i4a rocks!


Beiträge: 431

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #3 - 13.11.2024 um 10:27:07
 
Ich denke bei den meisten Einbürgerungsbehörden hat die Wartezeit innerhalb des letzten Jahres stark zugenommen. Nicht einmal wegen der Gesetzesänderung, diese Zunahme der Wartezeit wird man im nächsten Jahr spüren. Aber 2023 waren halt acht Jahre Aufenthaltszeit noch die Regel und das bedeutet, dass Personen die 2015 eingereist sind dann ihren Antrag gestellt haben. Und das war genau die Zeit der Flüchtlingskrise. Also hast du gerade im letzten Jahr sehr viele Anträge die gestellt werden und dann braucht es länger diese abzuarbeiten was in längerer Wartezeit resultiert.

Insofern also erstmal nichts ungewöhnliches, dass aus 12 Monate 18 geworden sind.

Die Angst die Behörde mit Untätigkeitsklagen zu verärgern finde ich immer...süß  Laut lachend Natürlich besteht theoretisch die Gefahr an einen narzisstischen Sachbearbeiter zu geraten, der das als persönlichen Angriff sieht, aber dann sieht er auch die normale Sachstandsanfrage und den Hinweis auf die Untätigkeitsklage als Angriff. Ne ne, die Behörde wird da schon professionell mit umgehen. Die weiß doch selber, dass 18 Monate Wartezeit nicht zumutbar sind.

An deiner Stelle würde ich denke ich trotzdem einfach warten. Du hast den Antrag im Juni gestellt, die Behörde bearbeitet gerade den Mai. Also bist du bald dran.
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