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Duldung mit ungeklärten Identität (Gelesen: 725 mal)
Themen Beschreibung: Wege aus der Duldung/freiwillige Rückkehr
Johnwick
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i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Duldung mit ungeklärten Identität
12.11.2024 um 18:26:14
 
Guten Abend,

ich brauche unbedingt eure Hilfe. Zu meiner Situation, ich bin deutschtürke geb 1989 und wurde in meiner Jugend straffällig meist BTM mehre Haftstrafen abschiebeurteilrechtdkräftig,nach meiner letzten Inhaftierung habe ich einer Therapie absolviert und wurde im August 2023 mit einer Duldung für Personen ungeklärter Identität entlassen. Ich begann im September einer Ausbildung zum Bauzeichner da keine Arbeitserlaubnis nötig erstes Lehrjahr rein schulisch. Das erste Jahr hat gut klappt, gute Noten, saubere urinkontrollen, keine neuen Straftaten.
Alle die mich betreuen finden alles bisher in Ordnung nun wollte ich im September 2024 das zweite Lehrjahr beginnen dafür bräuchte man Arbeitserlaubnis die mir nicht erteilt worden ist( Antrag abgelehnt)  nun sitze ich ziemlich optionslos hier.
Ich habe zwei fragen

A gibt es irgendeine Möglichkeit meine Arbeitserlaubnis wiederzuerlangen und in würde hier zu leben

wenn dies nicht möglich

B freiwillig auszureisen um somit eine Abschiebung zu umgehen und damit meine wieder Einreisesperre von 10 Jahren zu verkürzen um dann nach Ablauf der Zeit wieder hier ein Leben mit Arbeitserlaubnis usw führen zu können. 


Ihr würdet mir sehr helfen wenn ihr bisschen aufklären könntet. Vielen Dank
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 12.11.2024 um 19:53:53
 
Wieso hast du denn keinen Pass?

Bei Option b) würdest du ja auch einen brauchen.
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Johnwick
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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Antwort #2 - 12.11.2024 um 20:57:35
 
Habe keinen gültigen türkischen pass und die türkischen Behörden stellen momentan keinen neuen aus solange ich es nicht selbst möchte.
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 12.11.2024 um 21:02:46
 
Und Du möchtest nicht weil Du dann abgeschoben werden würdest?
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Johnwick
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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Antwort #4 - 12.11.2024 um 21:16:21
 
Genau, meine ganze Familie und alle meine sozialen Kontakte hier sind. Ich soll in ein Land abgeschoben werden dessen Sprache ich kaum war und das letzte mal mit knapp 18Jahren im Urlaub war  unentschlossen
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #5 - 12.11.2024 um 21:50:43
 
ja gut dann scheiden A und B aus.

Für A brauchst du einen Pass. Und für B auch, denn ohne Pass kannst du ja nicht freiwillig ausreisen.

Mach dir mal ernsthaft Gedanken darüber ob du dir nicht doch einen Pass besorgen willst. Eventuell auch mit einem Anwalt drüber sprechen. In meinen Augen verbaust du dir da gerade deine Zukunft, um kurz- bis mittelfristig nicht in den sauren Apfel beißen zu müssen.
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Johnwick
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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Antwort #6 - 12.11.2024 um 21:54:59
 
Mit freiwillig ausreisen meine ich ja, meinen Pass selbstständig beschaffen und dann in die Türkei ausreisen um somit der drohenden
Abschiebung zu entgehen. Und vllt da ich mitgewirkt habe so meine wieder Einreise Sperre zu verkürzen ( siehe erster Beitrag)
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #7 - 12.11.2024 um 22:11:55
 
Genau. Das solltest Du so machen, aber alles mit der Ausländerbehörde absprechen. Sie können die Frist nur verkürzen, wenn die Ausreise vorher bekannt und dokumentiert ist (Grenzübertrittsbescheinigung, die Du ausgefüllt zurückschickst).

Eine Verkürzung könntest Du begründen, wenn Du einen Ausbildungsvertrag präsentierst. Der Ausbildungsbetrieb muss allerdings wissen, dass Du das nur begrenzt beeinflussen kannst – also der Start der Ausbildung flexibel bleiben muss.

Vielleicht schickst Du der Ausländerbehörde Deinen Plan per Mail und fragst, was sie davon halten. Dann hast Du etwas mehr Sicherheit, was das bringt.
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Johnwick
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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Antwort #8 - 12.11.2024 um 22:18:10
 
Danke für die konstruktive antworten, ich bin dabei haben morgen bei der Caritas ein Rückreise Beratungsgespräch, hinterher einen Termin bei der Anwältin für Ausländerrecht.
Ich möchte mir wirklich wie behauptet garnichts verbauen sondern für mich die beste Option suchen.

Die da währen ohne Arbeitserlaubnis und Perspektive hier rumhängen und wieder straf und rückfällig werden.
Oder Aktiv dran mitzuwirken den Schaden so gering wie möglich zu halten und anschließend ein normales Leben in würde in Deutschland bei meiner Familie  führen zu können.
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Vinzent2m
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #9 - 13.11.2024 um 10:31:42
 
möchte nur zur Sicherheit kurz den strafrechtlichen Aspekt beleuchten.
Wie erfolgte die letzte Entlasseung?
a.) vorzeitig bedingt im Rahmen von § 57 StGB
b.) zur Endstrafe ohne Führungsaufsicht
c.) zur Endstrafe mit Führungsaufsicht

Bei a.) und c.) sollte bei einer Ausreise auch das Gericht informiert werden. Näheres ist den Auflagen des Bewährungs- bzw. Führungsaufsichtsbeschlusses der Strafvollstreckungskammer zu entnehmen.
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