So, anbei Zitat ihrer heutigen Email:
Zitat:"Bezüglich der Aufhebung der Arbeitgeberbindung verweise ich auf die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Diese hat eine Arbeitgeberbindung, gem. § 39
AufenthG, bis einschließlich 22.09.2026 verfügt siehe Anhang.
Sollten Sie den Arbeitgeber wechseln wollen, so reichen Sie die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis ein. Das Formular finden Sie im Anhang."
Bei der Erstaustellung meines Aufenthaltstitels nach der Ausbildung wurde natürlich die Zustimmung der BA geholt, diese ist begrentz bis 09.2026, da ein Aufenthaltstitel für diesen Zweck darf für bis max. 4 Jahren ausgestellt werden.
Ich habe natürlich sofort telefonisch nachgefragt, da selbst § 39
AufenthG regelt ganz klar
Zitat:"Die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung setzt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit voraus, es sei denn, die Zustimmung ist kraft Gesetzes, auf Grund der Beschäftigungsverordnung oder Bestimmung in einer zwischenstaatlichen Vereinbarung nicht erforderlich"
Und "es sei denn" in meinem Fall ist §9
BeschV.
Die Antwort ist immerhin ein klares Nein, und ich wurde wieder auf die o.g. Mail verwiesen, sie meinte, dass man nicht so zwischen Gesetze springen kann (AufenthG und BeschV),
FAZIT: Das ist nun so festgefahren.
Ich habe heute mit einigen Rechtsanwälten telefoniert, klar kann ich dagegen klagen und werde höchstwahrscheinlich gewinnen meinten sie, aber da ich sowieso schnellstmöglichst mit dem neuen Job beginnen und umziehen will, soll ich lieber einfach machen was sie von mir haben wollen, auch wenn es leider nicht rechtens ist. So eine Klage dauert einfach viel zu lang bis ich Recht bekomme und führt nur dazu dass ich mehr Zeit verliere.
So langsam verliere ich meine Nerven, überall werden geheult dass man keine Fachkräfte mehr findet und Fachkraft mit abgeschlossener inländischen Berufausbildung wird dagegen verhindert wenn man die den Job schnell und nahtlos weiterhin woanders ausüben will