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Trennungsjahr und Studium (Gelesen: 734 mal)
herauster
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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07.11.2024 um 14:23:48
 
Liebe Experten,

Ich möchte Sie um Rat fragen.

Ein Freund (M), der Ehemann, hat seine Frau (F) geheiratet, während er als Bachelor-Student studierte. Die Ehefrau ist ebenfalls bachelor-studentin. Beide sind Drittstaatsangehörige. Beide hatten einen Studentenjob. Der Ehemann wollte promovieren, also war der Master der logische Schritt danach, aber die Frau weigerte sich und bat ihn, einen Vollzeitjob anzunehmen, damit er sie versorgen kann, während sie ihren Bachelor abschließt.

Während er Vollzeit arbeitet, schreibt er sich für den Masterstudiengang ein und versucht, ihn in Teilzeit zu absolvieren. Nach zwei Jahren Vollzeitarbeit beschließt er, wieder ein Vollzeitstudium aufzunehmen und nimmt einen Studentenjob an. Die Frau verlässt ihn, aber er unterstützt sie weiterhin mit seinem Studenteneinkommen/Sparen.

In dem Monat, in dem sie ausscheidet, erhält der Ehemann noch eine Überstundenvergütung aus seiner früheren Vollzeitstelle.

Die Fragen:

Wer muss den Trennungsunterhalt zahlen? (Der Ehemann arbeitet jetzt in einem Studentenjob, 20 Stunden, weniger als 1500 € brutto)

Verstößt es gegen das Gesetz, dass der Ehemann wegen des Studiums eine schlechter bezahlte Arbeit angenommen hat? Wird die Arbeit während eines Scheidungsverfahrens angerechnet?

Kann er gezwungen werden, eine Arbeit anzunehmen und sein Studium aufzugeben, um für den Unterhalt seiner Frau zu sorgen, die ebenfalls studiert?

Sie haben keine gemeinsamen Kinder großgezogen.
Sie lebten 4 Jahre lang als Mann und Frau zusammen.
Keine gemeinsamen Finanzkonten

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antworten.
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« Zuletzt geändert: 07.11.2024 um 14:35:34 von herauster »  
 
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SimonB
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Antwort #1 - 07.11.2024 um 15:38:32
 
herauster schrieb am 07.11.2024 um 14:23:48:
In dem Monat, in dem sie ausscheidet,

Wo scheidet sie denn aus?
Seit wann ist das Ehepaar getrennt?
Den Trennungsunterhalt muss ein Ehepartner nur zahlen, wenn der andere es fordert und wenn er leistungsfähig ist.
Mit < 1500,- Einkommen ist er das nicht.
herauster schrieb am 07.11.2024 um 14:23:48:
Verstößt es gegen das Gesetz, dass der Ehemann wegen des Studiums eine schlechter bezahlte Arbeit angenommen hat?

Nein.

herauster schrieb am 07.11.2024 um 14:23:48:
Wird die Arbeit während eines Scheidungsverfahrens angerechnet?

Wie meinen? Es gibt 1 Jahr der Trennung, dann die Scheidung vor Gericht.

herauster schrieb am 07.11.2024 um 14:23:48:
Kann er gezwungen werden,

Es gibt in D keinen solchen Zwang. Ein Ehepartner könnte sog. Obliegenheiten zu erfüllen haben.
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Aras
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Antwort #2 - 07.11.2024 um 16:18:36
 
Es kommt darauf. Es kommt auf jdas Einkommen zum Zeitpunkt der Trennung an. Wenn er mehr verdiente und zum Zeitpunkt der Trennung bewusst und willentlich sein Einkommen gesenkt hat, dann wird das Gericht das Einkommen zum Zeitpunkt der Trennung nehmen und nicht das neue Einkommen. Also sagen wir mal, er verdiente vor der Trennung 7000€ netto. Dann trennen sie sich und er nimmt bewusst einen neuen Job an für 1500€ netto. Dann nimmt das Gericht als Grundlage und sagt, dass der Ehemann der Frau 3000€ monatlich zahlen muss. Er kann aber das finanziell nicht tragen, und der Pfändungsfreibetrag beträgt auch ca. 1500€. Die Frau bekommt also tatsächlich nichts. Jedoch kann sie einen Titel erwirken und jeden Monat 3000€ als Trennungsunterhalt sich sichern. Wenn der Mann dann besser verdient dann kann sie das Gehalt oder das Konto pfänden.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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herauster
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Antwort #3 - 07.11.2024 um 17:01:05
 
Aras schrieb am 07.11.2024 um 16:18:36:
Es kommt darauf. Es kommt auf jdas Einkommen zum Zeitpunkt der Trennung an. Wenn er mehr verdiente und zum Zeitpunkt der Trennung bewusst und willentlich sein Einkommen gesenkt hat, dann wird das Gericht das Einkommen zum Zeitpunkt der Trennung nehmen und nicht das neue Einkommen. Also sagen wir mal, er verdiente vor der Trennung 7000€ netto. Dann trennen sie sich und er nimmt bewusst einen neuen Job an für 1500€ netto. Dann nimmt das Gericht als Grundlage und sagt, dass der Ehemann der Frau 3000€ monatlich zahlen muss. Er kann aber das finanziell nicht tragen, und der Pfändungsfreibetrag beträgt auch ca. 1500€. Die Frau bekommt also tatsächlich nichts. Jedoch kann sie einen Titel erwirken und jeden Monat 3000€ als Trennungsunterhalt sich sichern. Wenn der Mann dann besser verdient dann kann sie das Gehalt oder das Konto pfänden.


Was wäre, wenn der Ehemann bereits vor der Trennung weniger verdient hätte, weil er bereits mit dem Studium begonnen hätte? Der Grund für einen Job mit einem geringeren Gehalt ist, dass er Vollzeit studieren muss. Es stellt sich also auch die Frage: Ist ein Studium ein guter Grund, in einer solchen Situation Abhob mit einer geringeren Bezahlung zu nehmen?
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lottchen
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Antwort #4 - 07.11.2024 um 17:18:14
 
Es spielt keine Rolle, was wir hier denken, was ein guter Grund sein könnte, von einer Vollzeitstelle zu einer Teilzeitstelle zu wechseln. Das sind Einzelfallentscheidungen vor Gericht. Was ein Richter entscheiden würde, das ist entscheidend. Und was beweisbar ist (dass erst der Wechsel des Jobs und da noch keine Trennung in Sicht und danach die Trennung).

Was verdient die Frau momentan? Das ist noch wichtig. Womöglich kann er von ihr Unterhalt fordern als andersherum.
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Alana
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Antwort #5 - 07.11.2024 um 17:43:40
 
Die Anrechnung eines früheren Einkommens beim Trennungsunterhalt entscheidet sich nicht automatisch am Zeitpunkt der Trennung. Das Gericht kann ein früheres Gehalt zugrunde legen, wenn es davon ausgeht, dass der Betreffende seinen Job nur deshalb aufgegeben hat, um dem Ehepartner nichts zahlen zu müssen.

Der Wunsch, ein Masterstudium zügig zuende zu bringen, ist nachvollziehbar und deshalb kann man nicht automatisch davon ausgehen, dass es hier v.a. um die Bestrafung der Ehefrau durch ausbleibenden Unterhalt geht. Wenn der Mann vor der Trennung zum Vollzeitstudium zurückgekeht ist, macht es das noch klarer.

Dass noch ausstehender Lohn eintrifft, nachdem sich die Frau getrennt hat, ändert nichts daran, dass die Entscheidung zum Wechsel ins Vollzeitstudium vorher getroffen wurde.

Was der Richter bei einer Unterhaltsklage entscheidet, kann keiner in einem Forum sagen. Aber einen Automatismus gibt es nicht.
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herauster
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Antwort #6 - 07.11.2024 um 18:53:29
 
SimonB schrieb am 07.11.2024 um 15:38:32:
Wo scheidet sie denn aus?
Seit wann ist das Ehepaar getrennt?
Den Trennungsunterhalt muss ein Ehepartner nur zahlen, wenn der andere es fordert und wenn er leistungsfähig ist.
Mit < 1500,- Einkommen ist er das nicht.
Nein.

Wie meinen? Es gibt 1 Jahr der Trennung, dann die Scheidung vor Gericht.

Es gibt in D keinen solchen Zwang. Ein Ehepartner könnte sog. Obliegenheiten zu erfüllen haben.

Fast 3 monate
Ich meinte, ob es sich für den Ehemann vor Gericht negativ auswirkt, wenn er aufgrund seines Studiums eine schlechter bezahlte Stelle annimmt.
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SimonB
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Antwort #7 - 07.11.2024 um 19:55:27
 
herauster schrieb am 07.11.2024 um 18:53:29:
Ich meinte, ob es sich für den Ehemann vor Gericht negativ auswirkt

Nein. Das Familiengericht hat zum Scheidungstermin nur zu entscheiden, ob die Ehe gescheitert ist.

Er muss sie auch nicht weiter "versorgen". Wenn sie Trennungsunterhalt haben will, müsste sie das selbst per Gerichtsentscheidung erreichen.
Das hat nichts mit dem Scheidungstermin in ca 1 Jahr zu tun.
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herauster
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Antwort #8 - 08.11.2024 um 19:52:40
 
Vielen Dank für all Ihre Antworten, sie waren sehr hilfreich.
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