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Ausbildungs gehalt ist zu niedrig welche Möglichkeiten habe ich? (Gelesen: 610 mal)
smol
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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04.11.2024 um 16:32:54
 
An alle Experten, die sich gut mit dem Ausländerrecht auskennen,

derzeit habe ich das Problem, dass mein Ausbildungsgehalt als Kauffrau für Büromanagement im ersten Jahr mit 975€ brutto zu niedrig ist, um meinen Aufenthaltstitel nach §16a Berufsausbildung zu beantragen. Eine Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung kommen nicht in Frage.

Welche Möglichkeiten gibt es, meinen Lebensunterhalt sonst noch nachzuweisen?

Stimmt es, dass ein Minijob als Ergänzung akzeptiert wird und dass man durch Bafög den Lebensunterhalt sichern kann?

wird das von der Ausländerbehörde akzeptiert?

Ich würde gerne diese Informationen klarstellen.

Schönen Tag  Smiley
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 04.11.2024 um 17:36:28
 
Generell kannst Du den Lebensunterhalt durch eine Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung sichern.

Auf Bafög hast Du nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln Anspruch, bei § 16a geht es ja gerade darum, ohne Bafög den Lebensunterhalt zu sichern. Ein Sperrkonto musst Du ja nicht anrühren, Du darfst begrenzt nebenbei arbeiten und den Lebensunterhalt in Wirklichkeit durch ein paar zusätzliche Stunden am Wochenende sichern.
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smol
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Montenegro
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Antwort #2 - 04.11.2024 um 19:31:14
 
reinhard schrieb am 04.11.2024 um 17:36:28:
Generell kannst Du den Lebensunterhalt durch eine Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung sichern.

Auf Bafög hast Du nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln Anspruch, bei § 16a geht es ja gerade darum, ohne Bafög den Lebensunterhalt zu sichern. Ein Sperrkonto musst Du ja nicht anrühren, Du darfst begrenzt nebenbei arbeiten und den Lebensunterhalt in Wirklichkeit durch ein paar zusätzliche Stunden am Wochenende sichern.


Hallo Smiley

Danke für deine Antwort aber leider habe ich keine 11 oder 12k für eine Sperrkonto.. also ist das mit dem mini Job richtig wenn ich das beim Termin vorlege wäre das dann abgedeckt?

hmm oke verstehe das finde ich jedoch etwas komisch du sagst ja Bafög zählt nicht mit, aber ich habe es bei der Ausländerbehörde in Berlin bei den Voraussetzungen vorhin gelesen das man das Lebensunterhalt durch dritte sichern kann, dazu wird auch der Bafög gennant.

https://service.berlin.de/dienstleistung/328338/

Das kannst du hier nachschauen

Liebe Grüsse,
SMOL
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Aras
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Antwort #3 - 04.11.2024 um 19:55:57
 
Du musst soweit ich weiß auch keine 11-12k aufs Sperrkonto schaufeln sondern nur die Unterdeckung,.also die Differenz.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 05.11.2024 um 20:38:03
 
Nein, ein Minijob hilft nicht, weil der nicht sicher ist.

Wenn Du 1000 Euro im Monat brauchst und 750 bekommst, reicht ein Sperrkonto über 12x 250 Euro. Oder eine entsprechende Verpflichtungserklärung.
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smol
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Antwort #5 - 29.11.2024 um 18:39:51
 
reinhard schrieb am 05.11.2024 um 20:38:03:
Nein, ein Minijob hilft nicht, weil der nicht sicher ist.

Wenn Du 1000 Euro im Monat brauchst und 750 bekommst, reicht ein Sperrkonto über 12x 250 Euro. Oder eine entsprechende Verpflichtungserklärung.


zählt den als Lebensunterhaltversicherung das was nach Krankenversicherung zur verfügung steht oder auch das der Miete?
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lottchen
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 29.11.2024 um 19:36:32
 
Lebensunterhalt ist das, was Du zum Leben brauchst. Also einschließlich Krankenversicherung und Miete.
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smol
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Montenegro
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Antwort #7 - 29.11.2024 um 20:48:39
 
lottchen schrieb am 29.11.2024 um 19:36:32:
Lebensunterhalt ist das, was Du zum Leben brauchst. Also einschließlich Krankenversicherung und Miete.


also müssen mir nach Wohnungsmiete und Krankenversicherung 903 zu verfügung stehen?
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reinhard
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Antwort #8 - 29.11.2024 um 21:26:36
 
Nein.

Als Auszubildender ist man ja versichert.

Essen und  Miete müssen vom Nettoeinkommen von 903 Euro (2024) bzw. 957 Euro (ab 1. Januar 2025) bezahlt werden.
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