LucaMitte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Guten Tag zusammen,
ich bin 27 Jahre alt und lebe seit 20 Jahren in Deutschland. Ich komme ursprünglich aus einem Drittstaat, besitze eine unbefristete Niederlassungserlaubnis und habe kürzlich den Antrag auf EU-Daueraufenthalt gestellt. Nun habe ich jedoch einen Strafbefehl 45 Tagessätze Geldstrafe erhalten, da mir vorgeworfen wird, gemäß § 184 Abs. 1 Nr. 1 pornografische Inhalte einer Person unter 18 Jahren zugänglich gemacht zu haben. Es gab hierzu keine Gerichtsverhandlung, und da es sich um ein Sexualdelikt handelt, wird dies im erweiterten Führungszeugnis erscheinen.
Die Ausländerbehörde hat meinen Antrag auf EU-Daueraufenthalt vorerst gestoppt. Ich habe bereits einen Anwalt, der sich aktuell mit dem Strafbefehl auseinandersetzt. Er kann mir jedoch nicht sagen, ob es sich lohnt, gegen diesen Strafbefehl Einspruch einzulegen, da er sich nicht mit Ausländerrecht auskennt. Er hat mir geraten, einen Anwalt zu fragen, der sich mit Ausländerrecht auskennt, um herauszufinden, ob ein Sexualdelikt gemäß § 184 Auswirkungen auf meine Aufenthaltserlaubnis hat.
Ich würde mich freuen, wenn jemand von euch mich hierbei beraten kann.
Viele Grüße, Luca
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