Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Mit AufenthG §34 II weiterhin als Student? (Gelesen: 258 mal)
libi11
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Heidelberg, Baden-Württemberg, Germany
Heidelberg
Baden-Württemberg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mit AufenthG §34 II weiterhin als Student?
31.10.2024 um 11:39:01
 
Hallo zusammen,

ich bin ein Student aus der Türkei, der sich seit 12.2017 legal in Deutschland aufhält. Ich bin von einem Dorf in eine neue Stadt gezogen und habe Zweifel, ob die neue Ausländerbehörde meine AE mit dem gleichen Paragraphen verlängern wird (AufenthG §34 II).

Kurz zu mir: Ich habe hier mein Abitur gemacht und bin jetzt im dritten Semester an einer staatlichen Universität. Ich studiere Politikwissenschaft und habe in einem Jahr 72 ECTS gesammelt mit einer aktuellen Note von 1,8. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass ich mein Studium in Regelstudienzeit abschließen werde.

Ende 2017 bin ich mit meiner Familie nach Deutschland gekommen. Mein Vater war muttersprachlicher Lehrer für deutsch-türkische Schüler. Nach dem Ende seiner Anstellung hat meine Mutter eine Arbeit aufgenommen und so haben wir bis zu diesem Sommer zusammen in DE gelebt. Mein Lebensunterhalt wurde also von meinen Eltern bestritten. BaföG habe ich in dieser Zeit auch bekommen.

Die ABH in underem Dorf hat mir in der Oberstufe eine AE mit §34 II ausgestellt. Nach Aufnahme meines Studiums wurde diese problemlos mit dem gleichen Paragraphen verlängert. Meine Frage ist, ob die neue ABH in meiner Universitätsstadt sie genauso verlängern wird. Da ich internationaler Student aus einem Drittstaat bin, werden sie dann 11 Tausend Euro auf einem Sperrkonto verlangen?

Zu meinem Lebensunterhalt: Ich suche seit Beginn des Semesters einen Nebenjob, der für mein Studium und meine weitere Karriere relevant ist, lasse mir also Zeit und bin noch in Verhandlungen/Gesprächen. Ich habe mein BaföG vom letzten Jahr gespart und auch meine Eltern haben mir in dieser Zeit ihr gespartes Geld zur Verfügung gestellt. Sie wären auch in der Lage, mich für weitere Jahre zu unterstützen, aber natürlich werde ich das durch meinen zukünftigen Minijob ausgleichen/verringern.

Meine AE läuft Ende Januar 2025 ab. Da ich erst vor kurzem umgezogen bin, habe ich noch keinen Termin/keine Sprechstunde bekommen. Ich hoffe, Sie können mir hier weiterhelfen. Was sagen Sie: Soll ich direkt eine Verlängerung meiner aktuellen AE beantragen oder erst ein Sperrkonto einrichten? Was ist Ihrer Meinung nach der sicherste Weg zur Verlängerung?

Zur Klarstellung: In meinem letzten Beitrag ging es um die Situation meiner Mutter, deshalb habe ich es aus ihrem Mund geschrieben. Nicht, dass das Verwirrung stiftet.

Viele Grüße und einen schönen Tag!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.505

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mit AufenthG §34 II weiterhin als Student?
Antwort #1 - 31.10.2024 um 12:38:01
 
Du hast die Aufenthaltserlaubnis, weil Du "volljähriges ehemaliges Kind" bist. Das bist Du immer noch.

Die AE wird also voraussichtlich verlängert, außer wenn Du die Niederlassungserlaubnis bekommen kannst und haben willst.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema