Hallo,
falls ich es richtig verstehe, ist Dein eigentliches Problem im Moment, die 5 Monate zu überbrücken, bis Du Dein Kind in eine Betreuungseinrichtung geben kannst.
Sofern die Kinderbetreuung sichergestellt wäre, könntest Du das Arbeitsangebot annehmen und perspektivisch darauf begründet eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.
Korrekt?
Falls das das Problem sein sollte, fiele mir zuerst der Kindsvater ein. Was spricht dagegen, dass dieser das Kind für diese 5 Monate bis zum Alter von 12 Monaten betreut, während Du arbeitest?
Ansonsten muss man eben bis dahin für diese 5 Monate eine private Kinderbetreung für die täglich ca. 8 bis 9 Stunden organisieren. Entweder über Bekannte oder eigenfinanziert durch professionelle oder semiprofessionelle Betreuungseinrichtungen.
Das Kind mit der
FB ins Ausland reisen zu lassen zwecks Betreuung durch die Familie wäre wirklich der allerletzte Weg, da danach zur Wiedereinreise erst die
AE bei Dir vorhanden sein sollte und das Kind das Visumprozedere durchlaufen müsste. Das wäre wirklich nur die Ultima Ratio für mich.
Oder habe ich das Problem nicht erfasst?
Gruß