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Identität nachweisen/ Einbürgerung (Gelesen: 411 mal)
itaipu
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the past is ur strength


Beiträge: 107

Rüsselsheim, Hessen, Germany
Rüsselsheim
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Identität nachweisen/ Einbürgerung
26.10.2024 um 19:25:58
 
Hallo zusammen.

Vorab: ich frage für eine Freundin an welche nicht besonders Internet-affin ist.

Meine Freundin ist 2011 als Flüchtling nach Deutschland gekommen. Asyl wurde anerkannt.

Sie erfüllt soweit alle Voraussetzungen zur Einbürgerung.

Nur ihre Identität ist laut Ablehnungsbescheid nicht erwiesen.

Sie ist in Äthiopien geboren, hat aber Staatsangehörigkeit Eritrea.

Die Botschaft von Eritrea wollte ihr nichts ausstellen... erst wegen der äthiopischen Geburtsurkunde nicht, dann weil sie keine 10% von allen Einkünften zahlen will. Schriftlich hat sie hierzu nichts.

Laut Ablehnungsbescheid ist es ihr auch als anerkannter Flüchtling zumutbar sich einen Nationalpass zu besorgen bei der eritreischen Botschaft.

Wie kommt meine Freundin nun zu einem eritreischen Pass?

Sie hatte zwar einen Pass, dieser wurde von einem Schleuser (?) ihr damals abgenommen - vor der Einreise nach Deutschland.
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Puncherfaust
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i4a rocks!


Beiträge: 506

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #1 - 26.10.2024 um 19:57:42
 
Weiter versuchen und alles dokumentieren.

Die Aufbausteuer ist zumutbar für sie. Wenn ihr nichts ausgestellt wird wegen der Geburtsurkunde, das wäre ein Grund weswegen von der Vorlage des Passes abgesehen werden könnte.

Aber die Botschaft wird euch das wahrscheinlich nicht schriftlich mitteilen, was wieder ein Problem ist.

Ich würde an ihrer Stelle eine kleine Mappe machen und wirklich feinsäublich alles dokumentieren was sie zur Passbeschaffung unternimmt.

Briefe an die Botschaft schreiben, als Einschreiben und Zweitausfertigung behalten. Emails ebenfalls abheften. Wenn sie persönlich zur Botschaft geht am besten mit Zeugen und Fotos schießen als Beweis das man da war. Von allen nicht schriftlichen Gesprächen Gesprächsprotokolle anfertigen. Ggf. alles davon mehrfach versuchen, bis sie evtl. eine Antwort erhält. Kann durchaus auch über paar Jahre dann gehen. Wichtig ist wirklich dass sie nachweisen kann, dass sie alles ihr Zumutbare getan hat.

Eritrea ist wirklich eines der dümmsten Herkunftsländer die man haben kann, wenn man seinen Aufenthalt in Deutschland dauerhaft verfestigen möchte.

Hat sie denn noch andere Dokumente? Und wie alt ist sie? Hat sie noch Verwandte in Eritrea?
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itaipu
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the past is ur strength


Beiträge: 107

Rüsselsheim, Hessen, Germany
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Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 26.10.2024 um 22:32:28
 
Ihr Vater lebt noch in Eritrea. Ist aber alt und zeigt Zeichen von Demenz. Er hat viel vergessen. Ihre Mutter starb als sie wenige Monate alt war.
Weitere Verwandtschaft ist nicht mehr dort.

Weitere Dokumente... versuche ich rauszufinden.

Sie ist 38 Jahre alt.
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Einer
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i4a rocks!


Beiträge: 71

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch-Israeli
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Antwort #3 - 26.10.2024 um 23:31:12
 
Geht es bei der Aufbausteuer um 10% ihrer aktuellen (monatlichen/jährlichen) Einkünfte oder um 10% der Einkünfte für den gesamten Zeitraum, in dem sie im Ausland lebt? Mit anderen Worten: über welche Summe sprechen wir? Kann man diese Steuer nicht einfach einmal zahlen, um den Pass zu erhalten, und nach Aushändigung des Passes die Botschaft zum Teufel schicken?

Rechtlich gesehen kann eine ausländische Botschaft eine in Deutschland lebende Person nicht zwingen, irgendwelche ausländischen Steuern zu zahlen. Und generell können die eritreischen Behörden ihr auch nichts anhaben, solange sie nicht nach Eritrea reist.
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reinhard
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Beiträge: 15.536

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 27.10.2024 um 12:37:18
 
Bei der Aufbausteuer in Eritrea geht es um 2 % der monatlichen Einkünfte, die an Eritrea gezahlt werden sollen.

Nur mit der Quittung bekommt man die Dienstleistungen der Botschaft (Pass, Geburtsurkunde etc.).
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