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Vaterschaftsanerkennung / getrennt / Vater Österreich / Mutter-Kind Deutschland (Gelesen: 278 mal)
LisaMarie
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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22.10.2024 um 19:12:34
 
Guten Abend!

Erstmal finde ich es hervorragend, dass es dieses Forum gibt. Bin zufällig während meiner Recherchen zum Thema darauf gestoßen.

Ich möchte mich ganz kurz fassen und bin um jede aussagekräftige Antwort dankbar.

Ich erwarte im Februar mein erstes Kind. Bedauerlicherweise hat sich mein Partner während der Schwangerschaft von mir getrennt. Dennoch möchte mein Ex-Partner, der in Österreich lebt, all seine väterlichen Pflichten erfüllen und ohne Weiteres die Vaterschaft anerkennen. Ich lebe in Deutschland und das Kind wird bei mir bleiben.

Da ich aus meiner Internetrecherche nicht schlau werde, Nun zu meinen Fragen:

1. Wo muss die Vaterschaft anerkannt werden? (In der Botschaft in Wien, eben weil er Österreicher ist und ich Deutsche? Oder reicht das Standesamt in seinem Heimatort?) Oder muss gar ich im Standesamt meiner Heimat einen Termin vereinbaren und das Prozedere einleiten?

2. Müssen wir zur Vaterschaftsanerkennung gemeinsam erscheinen?

Bin wirklich überfragt und Google hat bei mir nur für noch mehr Verwirrung gesorgt...

Ganz, ganz lieben Dank vorab an alle, die sich sie Zeit nehmen und mir eine Antwort liefern!  Smiley

Liebe Grüße
Lisa

P.S. Ich habe den Text akribisch verfasst - Rechtschreibfehler (wie bspw. "ohne weiteres" hab ich im Nachgang korrigiert, wird aber trotzdem noch klein angezeigt)  Laut lachend
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 22.10.2024 um 19:46:56
 
Das sollte nicht wirklich ein Problem sein. Er wird nicht zur Geburt hier sein, oder? Aber wenn er sein Kind kennenlernen will wird er doch ohnehin mal herkommen. Dann macht er die Anerkennung beim Jugendamt, beim Amtsgericht, beim Standesamt oder beim Notar (Notar dürfte die teuerste Variante sein). Und Du als Mutter stimmst zu. Fertig.

Er könnte auch in Österreich zustimmen. Aber so umständlich muss man es doch nicht machen denke ich. 

https://www.familienrecht-ratgeber.com/wp-content/uploads/pdf/merkblatt_vatersch...
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LisaMarie
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 22.10.2024 um 20:01:36
 
Danke für die Antwort.

Er wird bei der Geburt wahrscheinlich trotzdem dabei sein, weil von Anfang an die Vater-Kind-Bindung gestärkt werden soll.

Ich möchte gerne Behördengänge nach der Geburt reduzieren und alles, was vorher schon erledigt werden kann, abhaken. Und die Vaterschaftsanerkennung ist auch vor der Geburt möglich. Und durchaus sinnvoll, weil dann auch direkt die Geburtsurkunde richtig ausgestellt werden kann und nicht im Nachgang nochmal unnötig geändert werden muss, bis die Anerkennung der Vaterschaft durch ist.

Also verstehe ich das richtig? Er muss die Anerkennung dann hier in Deutschland durchführen?   Schockiert/Erstaunt Aber er ist doch österreichischer Staatsbürger?

Meine Fragestellung war schon sehr konkret und so richtig schlau werde ich aus der Antwort nun nicht. Zumal ich den letzten Teil mit seiner Zustimmung in Österreich nicht verstehe.
Vielleicht bin ich aber auch einfach nur doof!  Durchgedreht
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #3 - 22.10.2024 um 21:24:35
 
Wahrscheinlich gibt es irgendein Abkommen oder irgendwas zwischenstaatliches oder was weiß ich, was besagt dass eine österreichische Vaterschaftsanerkennung in Deutschland gilt bzw. andersrum.

Eine Vaterschaftsanerkennung ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft. Also der Vater erkennt das Kind an, die Mutter erkennt die Vaterschaft an. Und das macht man am besten gleichzeitig vor Ort, weil dann das ganze hin und herschicken nicht nötig ist. wenns natürlich nicht anders geht, dann ist es halt so.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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LisaMarie
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 23.10.2024 um 04:21:52
 
Okay. Recht herzlichen Dank für die Antwort. Ich hab ihn nun beauftragt, sich mal beim für ihn zuständigen Standesamt schlau zu machen, da unser Standesamt erst ab Freitag wieder besetzt ist...  Laut lachend
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 23.10.2024 um 11:08:00
 
Du könntest auch beim Jugendamt Deiner Stadt nachfragen wie sowas läuft.
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