Guten Abend!
Erstmal finde ich es hervorragend, dass es dieses Forum gibt. Bin zufällig während meiner Recherchen zum Thema darauf gestoßen.
Ich möchte mich ganz kurz fassen und bin um jede aussagekräftige Antwort dankbar.
Ich erwarte im Februar mein erstes Kind. Bedauerlicherweise hat sich mein Partner während der Schwangerschaft von mir getrennt. Dennoch möchte mein Ex-Partner, der in Österreich lebt, all seine väterlichen Pflichten erfüllen und ohne Weiteres die Vaterschaft anerkennen. Ich lebe in Deutschland und das Kind wird bei mir bleiben.
Da ich aus meiner Internetrecherche nicht schlau werde, Nun zu meinen Fragen:
1. Wo muss die Vaterschaft anerkannt werden? (In der Botschaft in Wien, eben weil er Österreicher ist und ich Deutsche? Oder reicht das Standesamt in seinem Heimatort?) Oder muss gar ich im Standesamt meiner Heimat einen Termin vereinbaren und das Prozedere einleiten?
2. Müssen wir zur Vaterschaftsanerkennung gemeinsam erscheinen?
Bin wirklich überfragt und Google hat bei mir nur für noch mehr Verwirrung gesorgt...
Ganz, ganz lieben Dank vorab an alle, die sich sie Zeit nehmen und mir eine Antwort liefern!
Liebe Grüße
Lisa
P.S. Ich habe den Text akribisch verfasst - Rechtschreibfehler (wie bspw. "ohne weiteres" hab ich im Nachgang korrigiert, wird aber trotzdem noch klein angezeigt)