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Kind nach Deutschland holen? (Gelesen: 4.961 mal)
BlaueQualle
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20.10.2024 um 18:47:43
 
Hallo,
meine Frau wohnt seit ca. 2 Jahren in Deutschland aufgrund unseres gemeisamen deutschen Kindes. Sie kommt aus den Philippinen und hat nun einen Aufenthaltstitel fuer Deutschland und wir leben zusammen.

Sie hat noch einen weiteren Sohn der 6 Jahre alt ist. Er lebt noch auf den Philippinen bei den Eltern meiner Frau. Wir wollen ihn unbedingt nach Deutschland holen. Die Eltern meiner Frau draengen auch schon, dass wir ihn endlich holen sollen weil es ja ihr Sohn ist.

Nur leider versucht die Auslaenderbehoerde es uns so schwer wie moeglich zu machen.

Ich bin erwerbsunfaehig aufgrund Behinderung und bekomme Grundsicherung vom Sozialamt.
Meine Frau bezieht derzeit Buergergeld, weil sie noch 1 Jahr lang zum Integrationskurs gehen muss.
Sollte sie danach einen Job finden und arbeiten, dann wird meine Grundsicherung gestrichen, weil meine Frau mich dann finanziell unterstuetzen muss laut deutschem Recht. Wenn meine Frau vollzeit Arbeitet, dann werden meine Leistungen eingestellt und sie muss sozusagen die ganze Familie finanzieren.

Das ist natuerlich nicht so gut, aber von daher ist es derzeit so gut wie unmoeglich ihren Sohn herzuholen.
Die AbH meint, dass sie erst arbeiten muss und nachweisen muss, dass genug Geld fuer die ganze Familie da ist. Das waere aber fuer meine Frau alleine in naechster Zeit kaum zu erreichen. Sie wollte nach dem Integrationskurs eine Ausbildung anfangen. Und in der Ausbildung verdient man ja nicht genug um 4 Personen zu finanzieren.

Ich hatte vor eine Vaterschaftsanerkennung zu machen. Dazu hatte mir unsere Anwaeltin damals geraten die uns auch dabei half den Aufenthaltstitel meiner Frau genehmigt zu bekommen.

Weil als sie damals schwanger wurde verschwand der Vater und nun steht er nicht auf seiner Geburtsurkunde. Also das Feld fuer Vater ist leer.

Haette ich die Vaterschaft anerkannt, dann haette er nach Deutschland kommen koennen. Jedoch leitete das Jugendamt das an die Auslaenderbehoerde weiter und daraufhin bekamen wir einen Brief in dem stand, dass es Betrug ist und ich die Vaterschaft nicht anerkennen darf. Nach mehreren Gespraechen mit der Auslaenderbehoerde bekommen wir nur zu hoeren, dass der Sohn meiner Frau auf den Philippinen ja bereits gut versorgt ist und wenn sie so Sehnsucht nach ihm hat sie ja wieder auf die Philippinen zurueck gehen kann. Das war die Aussage des Sachbearbeiters der Auslaenderbehoerde.

Was haben wir noch fuer Moeglichkeiten?
Weil in unserer Situationen sehen wir keine Moeglichkeit ihren Sohn nach Deutschland zu holen.

Also unser leiblicher Sohn ist jetzt fast 2 Jahre alt und wir versuchen schon so lange ihren anderen 6 jaherigen Sohn nach Deutschland zu holen, aber es heisst immer, dass er nicht herkommen darf wenn wir nicht genuegend Geld haben ohne Sozialleistungen zu beziehen.

Sie ist 25 und ich bin 28 Jahre alt.
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Antwort #1 - 20.10.2024 um 18:58:54
 
Ihr hättet damals nicht aufgeben sollen.

Es gibt auch die "soziale Vaterschaft". Das ist kein Betrug, sondern Dein erklärter Wille, der tatsächliche Vater des Kindes zu sein. Gegen den schriftlichen Bescheid hättet Ihr klagen müssen.

Vermutlich habt ihr darüber mit der Behörde nur gesprochen, oder?

Die Ausländerbehörde hat die Möglichkeit, den Visum auch ohne Sicherung des Lebensunterhalts zuzustimmen. Dazu muss das Visum aber zuerst beantragt werden. Gut wäre, wenn ihre Eltern klar ankündigen, sich in der Zukunft nicht mehr um das Kind kümmern zu wollen oder kümmern zu können.

Ist aber immer schwierig, wenn man einmal die Trennung akzeptiert hat.

Probier parallel die Vaterschafts-Erklärung, vielleicht über einen Notar. Es kostet aber alles Geld.
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Antwort #2 - 20.10.2024 um 19:13:47
 
Steht ein Vater in der Geburtsurkunde des Kindes?

BlaueQualle schrieb am 20.10.2024 um 18:47:43:
Ich bin erwerbsunfaehig aufgrund Behinderung und bekomme Grundsicherung vom Sozialamt.

Kannst Du keine EU-Rente beantragen?

BlaueQualle schrieb am 20.10.2024 um 18:47:43:
Meine Frau bezieht derzeit Buergergeld, weil sie noch 1 Jahr lang zum Integrationskurs gehen muss.

Warum 1 Jahr? Sie hatte doch A1 als sie herkam, also eine gewisse Grundlage. Warum dauert es 1 Jahr den Integrationskurs in Vollzeit abzuschließen? Andere machen das neben dem Job in einem Abendkurs.
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Antwort #3 - 20.10.2024 um 19:17:20
 
BlaueQualle schrieb am 20.10.2024 um 18:47:43:
Sollte sie danach einen Job finden und arbeiten, dann wird meine Grundsicherung gestrichen, weil meine Frau mich dann finanziell unterstuetzen muss laut deutschem Recht. Wenn meine Frau vollzeit Arbeitet, dann werden meine Leistungen eingestellt und sie muss sozusagen die ganze Familie finanzieren.


Wenn ich mich recht erinnere, muss das Einkommen Deiner Frau rechnerisch reichen sich selbst und dann den ausländischen Sohn zu unterhalten. Der Unterhalt für dt. Ehemann und dt. Kind wird nicht dazu gezählt.

Richtig ist allerdings, dass die Grundsicherung für dich um den Betrag gekürzt wird, der über Daeine Frau für dich rechnerisch für den Lebensunterhalt nötig ist (ggf. auch gestrichen).

Reicht ihr Einkommen nicht für sich und den LU für den Zuzug des Kindes, dann ist diese Anforderung nicht erfüllt.
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Antwort #4 - 20.10.2024 um 19:40:50
 
BlaueQualle schrieb am 20.10.2024 um 18:47:43:
Wenn meine Frau vollzeit Arbeitet, dann werden meine Leistungen eingestellt und sie muss sozusagen die ganze Familie finanzieren.

Das ist natuerlich nicht so gut,...


Find ich eine komische Betrachtungsweise. Es ist natürlich gut, wenn ihr nicht auf Sozialleistungen angewiesen seid.

Vor allem weil ihr dann auch den Sohn nachholen könntet. "Keine Möglichkeiten" sehe ich daher nicht so. Man muss die Möglichkeiten die da sind nur verfolgen.
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Antwort #5 - 20.10.2024 um 20:02:26
 
reinhard schrieb am 20.10.2024 um 18:58:54:
Ihr hättet damals nicht aufgeben sollen.

Es gibt auch die "soziale Vaterschaft". Das ist kein Betrug, sondern Dein erklärter Wille, der tatsächliche Vater des Kindes zu sein. Gegen den schriftlichen Bescheid hättet Ihr klagen müssen.

Vermutlich habt ihr darüber mit der Behörde nur gesprochen, oder?

Die Ausländerbehörde hat die Möglichkeit, den Visum auch ohne Sicherung des Lebensunterhalts zuzustimmen. Dazu muss das Visum aber zuerst beantragt werden. Gut wäre, wenn ihre Eltern klar ankündigen, sich in der Zukunft nicht mehr um das Kind kümmern zu wollen oder kümmern zu können.

Ist aber immer schwierig, wenn man einmal die Trennung akzeptiert hat.

Probier parallel die Vaterschafts-Erklärung, vielleicht über einen Notar. Es kostet aber alles Geld.


Das Jugendamt hat uns eine Blockade erstellt sozusagen.
Wir bekamen einen gelben Brief mit "Aussetzung der Vaterschaftsanerkennung". Darin steht, dass es solange blockiert ist bis die Auslaenderbehoerde es wieder freigibt. Solange kann die Vaterschaft auch von keiner anderen Urkundsperson beurkundet werden. Das heisst selbst ein Notar kann da jetz nichts machen. Weil es dann ungueltig waere. Die haben es komplett gesperrt. Und in dem Brief stand, dass angenommen wird ich wuerde die Vaterschaft nur anerkennen um den Kind die deutsche Staatsbuergerschaft zu erschleichen und Aufenthalt in Deutschland zu ermoeglichen.

Ich habe eine sehr gute Beziehung zu ihrem anderen Sohn. Wir haben Bilder zusammen von den Philippinen und verstehen und super. Wie soll man denn sonst die Vaterschaft anerkennen und die Beziehung zu verbessern ohne dass direkt Betrug vermutet wird?

Die schrieben in dem Brief auch, dass es geprueft wurde und ich nicht der Vater sein kann, weil ich zum Zeitpunkt der Geburt das Kind noch nicht kannte und noch nicht auf den Philippinen zum Zeitpunkt der Geburt.

Jetzt ist die Frage, was macht mehr Sinn und was geht schneller und hat hoehere Erfolgschancen? Lieber versuchen die Vaterschaft weiterhin anzukernennen oder lieber versuchen dem Sohn einen Aufenthaltstitel zu beschafften trotz nicht abgesicherten Lebensunterhalt?


lottchen schrieb am 20.10.2024 um 19:13:47:
Steht ein Vater in der Geburtsurkunde des Kindes?

Kannst Du keine EU-Rente beantragen?

Warum 1 Jahr? Sie hatte doch A1 als sie herkam, also eine gewisse Grundlage. Warum dauert es 1 Jahr den Integrationskurs in Vollzeit abzuschließen? Andere machen das neben dem Job in einem Abendkurs. 


In der Geburtsurkunde steht kein Vater drin. Ist komplett leer. Sie hat den Vater des Kindes nie eintragen lassen, weil er sich nicht mehr gemeldet hat als sie schwanger wurde.

EU Rente kriege ich nicht, da ich nie gearbeitet habe aufgrund der Behinderung. Ich war lange in aertzlicher Behandlung und habe auch eine Menge Diagnosen, aber ich bekomme nur Grundsicherung.

Meine Frau hatte kein A1 als sie nach Deutschland kam. War eine etwas kompliziertere Geschichte. Sie reiste mit Schengenvisum als Tourist ein und blieb dann illegal hier bis zur Geburt, weil sie bei der ersten Schwangerschaft damals fast gestorben ist und sie Angst hatte auf den Philippinen zu entbinden. Sie wollte wegen der besseren medizinischen Versorgung lieber in Deutschland entbinden. Und von daher blieb sie bis zur Geburt hier, aber konnte danach mit Hilfe unserer Anwaeltin einen Aufenthaltstitel bekommen den sie aber jedes Jahr erneut beantragen muss. Ist immer nur 1 Jahr gueltig. Jedenfalls muss sie von daher 1,000 Stunden beim Integrationskurs machen. Da sie kein Deutsch konnte.
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Antwort #6 - 20.10.2024 um 20:36:51
 
Was soll das bringen ? Selbst wenn sie Vollzeit zu Mindestlohn arbeitet wäre der LU nicht gesichert..

Daher finde ich das mit der Ausbildung gut.
Ich würde zum Amtsgericht gehen wegen Prozesskostenbeihilfe.
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Antwort #7 - 21.10.2024 um 11:49:35
 
Das mit der Ausbildung klingt doch schonmal gut, es gibt auch 2-Jährige Ausbildungen in DE, gerade im Sozialen Bereich und danach ist der Verdienst auch über dem Mindestlohn. Allerdings ist deine Einstellung zu vielen Dingen recht fragwürdig. Das du nie gearbeitet hast und keine EU Rente deshalb bekommst ist ja erstmal vermutlich nicht deine Schuld, aber deine Frau war doch vorher also bevor sie nach Deutschland kam mit deiner Biografie konfrontiert oder nicht ? Das sie in so einem Fall dann die Hauptverantwortung übernehmen muss ist ja dann erstmal die Logische Konsequenz. Die Ausbildung wäre nach Abschluss des Integrationskurses aufjedenfall der richtige Schritt für euch. Danach oder währenddessen am besten Per Anwalt Hilfe holen und schauen was geht.
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Antwort #8 - 21.10.2024 um 13:17:44
 
Sorry, aber wenn ich mir den Ablauf der Einreise / Erlangung des Aufenthaltstitels Deiner Frau anschaue wundere ich mich nicht, dass die Behörden nicht besonders entgegenkommend sind, was die Einreise des zweiten Kindes betrifft. Und einen direkten Rechtsanspruch scheint es ja nicht zu geben. 
Den Aufenthaltstitel hat Deine Frau ja auch nur mit Hilfe der Anwältin bekommen. Ist diese noch involviert? Ist sie noch aktiv für euch? Was sagt diese denn zu den Chancen und Möglichkeiten dem zweiten Kind die Einreise zu ermöglichen? Ohne Anwalt sehe ich kaum Chancen momentan.
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Antwort #9 - 21.10.2024 um 13:44:11
 
Naja, ich denke die Behörde mag euch nicht besonders und darum werden jetzt Steine in den Weg gelegt. Ich meine deine Frau hat das Visumverfahren umgangen und das weitere Kind im Ausland soll auch noch staatlich unterstützt werden. Wahrscheinlich sieht man ggf. euch auch noch irgendwie als asozial an.

Ich denke dass ihr total falsch herangeht. Hier wird man nichts mit freundlichem Zureden schaffen. Hier muss man maximal konfrontativ mit der Behörde sein. Denn die Behörde sagt sich: "ach lass mal das ganze liegen. Der soll klagen wenn er was will. Das wird ihn vielleicht was kosten, wir werden vielleicht verlieren. Aber das zahlen wir aus der Portokasse. Wir werden lieber nichts entscheiden, denn dann müssen wir erklären warum wir zugunsten entschieden haben."


Ihr denkt z.b. darüber nach eure wirtschaftliche Situation zu verbessern. Das geht aber an dem Punkt vorbei, dass ihr als potentielle Betrüger wahrgenommen werdet.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Phasenmodell_der_Eskalation

Das erringen der Aufenthaltserlaubnis für deine Frau kannst du auf der Stufe "Gesichtsverlust" einstufen.

Die Behörde ist nun auf der Stufe der begrenzten Vernichtungsschläge. Euch wird die Vaterschaftsanerkennung verweigert. Es wird verweigert dass das Kind nachzieht obwohl das deutsche Kind ein Anrecht darauf hat mit seinem Bruder aufzuwachsen.
Was wenn ihr ne Ausbildung macht? Das dauert Zeit. Das philippinische Kind müsste wenn du es nicht anerkennen kannst A1 lernen. Wenn es älter ist bis ihr es geklärt habt ggf. sogar C1.
Je länger alles braucht um so schwächer wird das Argument dass das ältere Kind nachziehen soll.

Es ist Zeit deinerseits zu eskalieren. Denn die Behörde wird ja nicht von sich aus sagen: "ach wir haben solange gewartet nun sind wir so barmherzig und akzeptieren die Vaterschaft".

Also hol dir einen Anwalt für Familienrecht und verklag die Behörde.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #10 - 21.10.2024 um 13:52:05
 
Das Kind muss mit zum 15. Lebensjahr kein Deutsch lernen, um ein Visum zu bekommen. Ab 16 Jahren allerdings C1.
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Antwort #11 - 21.10.2024 um 14:11:51
 
Aras schrieb am 21.10.2024 um 13:44:11:
Naja, ich denke die Behörde mag euch nicht besonders und darum werden jetzt Steine in den Weg gelegt. Ich meine deine Frau hat das Visumverfahren umgangen und das weitere Kind im Ausland soll auch noch staatlich unterstützt werden. Wahrscheinlich sieht man ggf. euch auch noch irgendwie als asozial an.

Ich denke dass ihr total falsch herangeht. Hier wird man nichts mit freundlichem Zureden schaffen. Hier muss man maximal konfrontativ mit der Behörde sein. Denn die Behörde sagt sich: "ach lass mal das ganze liegen. Der soll klagen wenn er was will. Das wird ihn vielleicht was kosten, wir werden vielleicht verlieren. Aber das zahlen wir aus der Portokasse. Wir werden lieber nichts entscheiden, denn dann müssen wir erklären warum wir zugunsten entschieden haben."


Ihr denkt z.b. darüber nach eure wirtschaftliche Situation zu verbessern. Das geht aber an dem Punkt vorbei, dass ihr als potentielle Betrüger wahrgenommen werdet.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Phasenmodell_der_Eskalation

Das erringen der Aufenthaltserlaubnis für deine Frau kannst du auf der Stufe "Gesichtsverlust" einstufen.

Die Behörde ist nun auf der Stufe der begrenzten Vernichtungsschläge. Euch wird die Vaterschaftsanerkennung verweigert. Es wird verweigert dass das Kind nachzieht obwohl das deutsche Kind ein Anrecht darauf hat mit seinem Bruder aufzuwachsen.
Was wenn ihr ne Ausbildung macht? Das dauert Zeit. Das philippinische Kind müsste wenn du es nicht anerkennen kannst A1 lernen. Wenn es älter ist bis ihr es geklärt habt ggf. sogar C1.
Je länger alles braucht um so schwächer wird das Argument dass das ältere Kind nachziehen soll.

Es ist Zeit deinerseits zu eskalieren. Denn die Behörde wird ja nicht von sich aus sagen: "ach wir haben solange gewartet nun sind wir so barmherzig und akzeptieren die Vaterschaft".

Also hol dir einen Anwalt für Familienrecht und verklag die Behörde.


Was macht denn mehr Sinn? Gegen die Ablehnung der Vaterschaftsanerkennung vorzugehen oder versuchen dem Sohn einen Aufenthaltstitel zu besorgen trotz nicht gesichertem Lebensunterhalt?

Was geht schneller und welcher Weg hat bessere Erfolgsaussichten?
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Antwort #12 - 21.10.2024 um 15:31:01
 
Die Vaterschaftsanerkennung dürfte das bessere Ziel sein. Zumal es um eure Glaubwürdigkeit geht.

Der Grund warum damals die Vaterschaftsanerkennung von ausländischen Kindern verschärft wurde, war, weil bspw. nigerianische Zwangsprostituierte in Italien schwanger wurden und deren Zuhälter sogenannte "Kioskväter" in Deutschland organisierten um die Vaterschaft anzuerkennen. Also Alkoholiker die die Vaterschaft für 1000€ anerkannten und das Geld dann versoffen.

Und auf dem Niveau sieht man euch.

Du solltest das mit deiner Anwältin besprechen.

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Antwort #13 - 23.10.2024 um 08:17:06
 
Puncherfaust schrieb am 20.10.2024 um 19:40:50:
Find ich eine komische Betrachtungsweise. Es ist natürlich gut, wenn ihr nicht auf Sozialleistungen angewiesen seid.

Vor allem weil ihr dann auch den Sohn nachholen könntet. "Keine Möglichkeiten" sehe ich daher nicht so. Man muss die Möglichkeiten die da sind nur verfolgen

Lies seine alten Beiträge, auch unter anderem Nick. Er hat von anfang an darauf angelegt den Staat für sich und alle anderen zahlen zu lassen. Auch seine frau hat er so, mittels Schengenvisum und illegalem Aufanthalt nach Deutschland geholt!
Nun soll die ganze familie lebenslang alimeniert werden und das andere Kind auch noch!
Das deshalb die entsprechenden Behörden etwas "angesäuert" sind, glaube ich sogar!
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Antwort #14 - 23.10.2024 um 10:05:32
 
Und es ist ja so: wenn ihr ein Visum beantragen würdet für das Kind muss die ABH wieder dem zustimmen, nachdem der Antrag gestellt wurde !. Außer die geben euch eine Vorabzustimmung (da es darauf aber keinen Rechtsanspruch gibt wird das sicher nicht gemacht bei euch ).

Während wenn das Kind deutsch wäre und einen D Pass hat dies nicht notwendig wäre. Allerdings müsstet ihr dann wohl nach Manila fliegen damit für das Kind ein Pass beantragt werden kann (nachdem die VA Anerkennung dürch wäre).

Für das Visum allerdings denke ich auch..
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Antwort #15 - 23.10.2024 um 14:58:20
 
roseforest schrieb am 23.10.2024 um 10:05:32:
Während wenn das Kind deutsch wäre und einen D Pass hat dies nicht notwendig wäre. Allerdings müsstet ihr dann wohl nach Manila fliegen damit für das Kind ein Pass beantragt werden kann (nachdem die VA Anerkennung dürch wäre). 


Das wird schwierig werden, oder?

BlaueQualle schrieb am 20.10.2024 um 20:02:26:
Das Jugendamt hat uns eine Blockade erstellt sozusagen.
Wir bekamen einen gelben Brief mit "Aussetzung der Vaterschaftsanerkennung". Darin steht, dass es solange blockiert ist bis die Auslaenderbehoerde es wieder freigibt. Solange kann die Vaterschaft auch von keiner anderen Urkundsperson beurkundet werden. Das heisst selbst ein Notar kann da jetz nichts machen. Weil es dann ungueltig waere. Die haben es komplett gesperrt.


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Antwort #16 - 23.10.2024 um 15:27:43
 
Wie ich schon schrieb: Der Ball liegt beim TE. Die Behörde wird den Vorgang "parken".

Ob jetzt gezielt das Rechtssystem umgangen wird... Keine Ahnung. Ich merke nur beim schauen der alten Beiträge dass wir schon sehr informativ beraten haben und ich mich wiederhole...
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Antwort #17 - 24.10.2024 um 00:57:27
 
Naja also deswegen frage ich ja wie unsere Chancen stehen, wenn wir dagegen vorgehen. Entweder mit oder ohne Anwalt. Leisten können wir uns einen Anwalt nicht so einfach.

Und wenn wir versuchen den Sohn per Familiennachzug herzuholen besteht halt das Problem, dass wir finanziell nicht genügend Mittel haben seinen Lebensunterhalt zu decken. Deswegen wird ihm kein Aufenthaltstitel erteilt.

Wir wissen jetzt halt nicht was wir am besten machen sollen um ihn so schnell wie möglich herzuholen. Dort bleiben kann er nicht. Er MUSS zu uns.

Was hat die Mutter sonst für Möglichkeiten? Sich zwischen eins ihrer Kinder zu entscheiden? Auf die Philippinen zurückziehen geht auch nicht. Dann müsste sie entweder unseren gemeinsamen Sohn in Deutschland zurück lassen und er hätte seine Mama nicht mehr hier. Oder sie nimmt ihm mit zurück auf die Philippinen wo sie aber kein Geld, kein Job und keine Unterkunft hätten. Höchstens in einer Holzhütte auf der Farm der Eltern ohne Strom und warmes Wasser. Auch hätten meine Frau und unser gemeinsamer Sohn dann keine Krankenversicherung mehr. Außerdem könnte ich dann nicht mitkommen, weil ich dann keine Grundsicherung mehr bekommen würde und kein Geld zum Leben hätte. Und selbst für gesunde Menschen ist es schwer auf den Philippinen als Ausländer normale Arbeit zu finden. Da müsste man entweder online arbeiten oder ein Hotel oder so leiten.

Wie ihr seht, sind alle Möglichkeiten davon eher unzumutbar für die Kinder.

Die einzige Möglichkeit wie wir alles vernünftig und sicher zusammen Leben können ist wenn ihr anderer Sohn nach Deutschland zieht, aber wie kriegen wir das am schnellsten und besten hin?
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Antwort #18 - 24.10.2024 um 07:57:03
 
BlaueQualle schrieb am 24.10.2024 um 00:57:27:
Die einzige Möglichkeit wie wir alles vernünftig und sicher zusammen Leben können ist wenn ihr anderer Sohn nach Deutschland zieht, aber wie kriegen wir das am schnellsten und besten hin? 


Das hatt man dir doch hier und in anderen Foren schon oft genug gesagt! Legal und mit eigener Arbeit!
Ihr müsst aus der staatlichen Alimentierung raus und auf eigenen Beinen stehen! Deine Frau muss 100% arbeiten und Geld verdienen und du könntest ja auch etwas machen....
Dann klappt das auch mit dem Nachzug

Ihr könntet auch den Klageweg mit Anwalt versuchen...Ausgang und Dauer ungewiss!
Aber das aben wir dir alles schon gesagt
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Antwort #19 - 24.10.2024 um 08:58:12
 
Wir treffen im Forum keine Entscheidungen.
Rechtsberatung erfolgt durch Anwälte.
An uns zu appellieren hilft nicht.
"Geld hat man zu haben" ist sogar ein Rechtsgrundsatz. Hat man keines, braucht aber Rechtsberatung gibt es Beratungshilfe, die man beim Amtsgericht beantragen kann. Will man klagen, und hat man kein Geld, beantragt der Anwalt Prozesskostenhilfe beim Gericht.


Will man nichts machen, was auch eine valide Entscheidung ist, dann muss man abwarten. Aber man sollte nicht davon ausgehen, dass die Behörde eine Entscheidung zu euren Gunsten aus reiner Barmherzigkeit treffen wird.

Also wenn du davon ausgehst, dass deine Frau in Zukunft ein auskömmliches Einkommen haben wird in 3 Jahren, und du willst nix tun, dann könnt ihr das Kind in 3 Jahren nachholen.
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Antwort #20 - 24.10.2024 um 09:24:35
 
Aras schrieb am 24.10.2024 um 08:58:12:
braucht aber Rechtsberatung gibt es Beratungshilfe, die man beim Amtsgericht beantragen kann.

Schon mal einen Antrag gestellt?
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Antwort #21 - 24.10.2024 um 10:21:00
 
Auf Erteilung eines Beratungshifescheins? 2008 beim AG Düsseldorf

Der Vorteil wenn man den Schein für die Beratungshilfe in der Tasche hat, ist der, dass die Anwälte einen praktisch nicht mehr abwimmeln dürfen.

https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/themen/kanzlei-praxis/beratungshilfe-dar...
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Antwort #22 - 24.10.2024 um 11:09:09
 
lottchen schrieb am 24.10.2024 um 09:24:35:
Schon mal einen Antrag gestellt? 

Sorry, ich meinte den TE. Ob er schon mal einen Antrag gestellt hat.
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Antwort #23 - 24.10.2024 um 11:57:38
 
deerhunter schrieb am 24.10.2024 um 07:57:03:
Das hatt man dir doch hier und in anderen Foren schon oft genug gesagt! Legal und mit eigener Arbeit!
Ihr müsst aus der staatlichen Alimentierung raus und auf eigenen Beinen stehen! Deine Frau muss 100% arbeiten und Geld verdienen und du könntest ja auch etwas machen....
Dann klappt das auch mit dem Nachzug

Ihr könntet auch den Klageweg mit Anwalt versuchen...Ausgang und Dauer ungewiss!
Aber das aben wir dir alles schon gesagt


Ich bekomme ja nicht umsonst Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit. Würde ich mir einen Job suchen, dann würde ich spätestens nach 2-3 Wochen wieder gekündigt werden wie schon so oft.

Und wenn meine Frau alleine arbeitet, dann haben wir sogar weniger Geld als jetzt. Zumindest wenn es ein Mindestlohnjob ist. Sie macht derzeit einen Integrationskurs mit dem sie im September 2025 fertig sein wird. Danach will sie eine Ausbildung als Krankenschwester beginnen.
Das würde also finanziell niemals klappen bzw. nicht für mehrere Jahre und sie könnte ihren Sohn nicht sehen.

Antrag auf Prozesskosten Hilfe läuft noch.
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Antwort #24 - 24.10.2024 um 12:24:24
 
Also mir sträuben sich beim Lesen echt die Nackenhaare ...

Mich wundert es null, dass die ABH euch da "Steine in den Weg legt".

Partnerin hat ihren eAT schon nicht auf normalem Wege erhalten und nun versucht man schon wieder den legalen und richtigen Weg zu umschiffen.

Es gibt in DE nun mal Gesetze an die sich jeder zu halten hat. Ob die nun alle so sinnvoll sind, lassen wir mal so stehen.

Dass du auf Grund deiner Behinderung nicht arbeiten kannst, okay ... Aber zu erwarten, dass der Staat für deine Partnerin und dann noch das Kind aufkommen soll, finde ich nicht in Ordnung.

Im Übrigen bräuchte deine Partnerin für die Ausbildung zur Pflegefachkraft (Krankenschwester) mindestens B2!

Und ... auch neben des Integrationskurses kann man bereits arbeiten gehen Zwinkernd
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Antwort #25 - 24.10.2024 um 12:44:59
 
Also ich würde raten das etwas sachlicher anzugehen. Wir müssen den deutschen Staat jetzt in dieser Sache nicht verteidigen. Das kann er selber sehr gut. Dass die Partnerin eine eAT nicht auf dem normalen Weg erhalten hat, bedeutet nix, da wohl ein Gericht zu ihrem Gunsten entschieden hat.

Es ist nicht unsere Sache Leute zur Arbeit zu verpflichten. Das macht der Staat bereits.
Und ob WIR es in Ordnung finden, das wir das Grundrecht auf Ehe und Familie achten und hierzu verhindern das Familien unter das aus der Menschwürde garantierte Existenzminimum fallen, ist rechtlich gesehen belanglos.

Wenn Prozesskostenhilfe derzeit beantragt wurde, dann wirst du doch schon von einem Rechtsanwalt vertreten. Was können wir dir hier schreiben, was du nicht bereits von deinem Anwalt gehört hast?

Alo das ist doch nervig wenn du nicht von Anfang uns erzählst was du derzeit am laufen hast. Jetzt komm ich mir irgendwie veräppelt vor. Also auf der einen Seite halten wir uns so gut wie mögilch zurück deinen Lebenswandel zu beurteilen, aber von deiner Seite werden auch Informationen vorenthalten.
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Antwort #26 - 24.10.2024 um 12:46:04
 
BlaueQualle schrieb am 24.10.2024 um 11:57:38:
Ich bekomme ja nicht umsonst Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit. Würde ich mir einen Job suchen, dann würde ich spätestens nach 2-3 Wochen wieder gekündigt werden wie schon so oft.

Und wenn meine Frau alleine arbeitet, dann haben wir sogar weniger Geld als jetzt. Zumindest wenn es ein Mindestlohnjob ist. Sie macht derzeit einen Integrationskurs mit dem sie im September 2025 fertig sein wird. Danach will sie eine Ausbildung als Krankenschwester beginnen.
Das würde also finanziell niemals klappen bzw. nicht für mehrere Jahre und sie könnte ihren Sohn nicht sehen.

Antrag auf Prozesskosten Hilfe läuft noch.


Wenn deine Frau ihr Kind bei sich haben will, muss sie nunmal auch was dafür tun, schließlich hat sie sich ja auch für ein neues Leben in DE entschieden… wieviele Vorschläge braucht es denn eigentlich noch ? Gibt hier genug Möglichkeiten die euch bzw. dir genannt wurden. Der Staat hat nicht die Pflicht eine Familie zu alimentieren die nie irgendwo irgendwo eingezahlt hat 
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Antwort #27 - 24.10.2024 um 13:33:01
 
BlaueQualle schrieb am 24.10.2024 um 00:57:27:
Naja also deswegen frage ich ja wie unsere Chancen stehen, wenn wir dagegen vorgehen.

Weiß hier keiner, weil dein Fall maximal atypisch ist. Der ganze aufenthaltsrechtliche Status deiner Frau beruht auf Ausnahme nach Ausnahme, die die Behörde im Ermessen erteilt hat bzw. ein Gericht entscheiden musste.

Nach der x-ten Ausnahme kann es sein, dass die Behörde dann nicht mehr mitspielt. Das hätte man natürlich vorher berücksichtigen können, hast du aber nicht getan und lässt sich auch nicht mehr ändern. Von daher ist es jetzt auch egal.

Dir wurden hier wieder gute Ratschläge gegeben wie du die Situation lösen kannst. Verfolg sie oder nicht.
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Antwort #28 - 24.10.2024 um 13:45:31
 
BlaueQualle schrieb am 24.10.2024 um 11:57:38:
Ich bekomme ja nicht umsonst Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit. Würde ich mir einen Job suchen, dann würde ich spätestens nach 2-3 Wochen wieder gekündigt werden wie schon so oft.


Da wir die Art Deiner Behinderung nicht kennen können wir dazu nichts sagen. Die müssen wir auch nicht kennen, denn der Sinn dieses Forums ist nicht Dir Ratschläge zu geben wie Du ggf. zu einem Job oder einen Nebenerwerb kommen könntest.

Wenn man Deine alten Beiträge durchliest (allein nur die unter dem jetzigen Nickname) kommt es zumindest so rüber als ob Du so gut wie nie den gesetzlich vorgegebenen Weg gehst (weil Du nicht willst oder nicht kannst sei mal dahingestellt): Fängt an mit der Art der Eheschließung (geltet ihr inzwischen in D eigentlich als verheiratet?), geht weiter dem dem mißbrauchten Besuchsvisum für Deine Frau (und der VE der Oma, die jetzt den Ärger damit hat), geht weiter damit dass Deine Frau mindestens 2,5 Jahren? Aufenthalt in D (schätze ich jetzt mal) gebraucht hat endlich mal mit dem Integrationskurs überhaupt anzufangen und dass es noch viele Jahre dauern wird ehe sie vernünftig Geld verdienen wird (selbst wenn alles wie geplant klappt - hat sie überhaupt einen entsprechenden Schulabschluss um eine Ausbildung anfangen zu können?) usw., usw. An Dir und Deiner Frau liegt es aber nie, die Probleme machen immer "die anderen", die auch alles bezahlen sollen...

Ihr habt ja offenbar rechtlichen Beistand und Antrag auf Prozeßkostenhilfe gestellt - ich halte den Klageweg für den einzig möglichen Weg momentan für Euch. Die ABH hat ja schon erklärt, dem Kind weder das Visum geben zu wollen noch Dich als Vater in die Geburtsurkunde eintragen zu lassen. Jetzt muss der Anwalt seinen Job machen. Und er muss entscheiden, ob er gerichtlich durchsetzen will, dass Du als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen wirst oder ob er das Visum fürs ausländische Kind einklagen will (da es der Mutter nicht zuzumuten ist sich zwischen dem deutschen und dem ausländischen Kind zu entscheiden - es ist schon völlig richtig, dass das zumindest ein starkes Argument ist).

Eine Alternative wäre möglicherweise noch, dass die Mutter JETZT einen Job annimmt, in dem sie genug für sich und das ausländische Kind verdient. Keine Ahnung, ob sie den als Ungelernte mit wenig Deutschkenntnissen finden könnte. Für den deutschen Mann und das deutsche Kind muss sie in dem Fall soweit ich weiß nicht aufkommen. Dann könnte sie das Visum fürs Kind beantragen und sobald es hier seine AE hat könnte sie vielleicht den Integrationskurs weitermachen und ihre gewünschte Ausbildung. Würde das theoretisch funktionieren?            
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Antwort #29 - 24.10.2024 um 13:57:25
 
lottchen schrieb am 24.10.2024 um 13:45:31:
Eine Alternative wäre möglicherweise noch, dass die Mutter JETZT einen Job annimmt, in dem sie genug für sich und das ausländische Kind verdient. Keine Ahnung, ob sie den als Ungelernte mit wenig Deutschkenntnissen finden könnte. Für den deutschen Mann und das deutsche Kind muss sie in dem Fall soweit ich weiß nicht aufkommen. Dann könnte sie das Visum fürs Kind beantragen und sobald es hier seine AE hat könnte sie vielleicht den Integrationskurs weitermachen und ihre gewünschte Ausbildung. Würde das theoretisch funktionieren?            


Theoretisch könnte dadurch vieles funktionieren. Also erstmal: Richtig, für das Visum ist nur die LU-Sicherung für die ausländischen Familienangehörigen entscheidend, die "Deutschen" verursachen ja keine zusätzlichen Mehrkosten fürs Sozialsystem, denn für die kommt der Staat sowieso auf. Für Ausländer will der Staat aber halt eigentlich nicht aufkommen müssen.

Aber sich jetzt für das Visum kurzfristig einen ausreichenden Job zu suchen, warten bis das Kind eingereist ist und danach wieder alles abzuändern, dass die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, geht schon stark in Richtung unwahre Angaben für den Erhalt eines Visums. Denn es wäre ja von Anfang an beabsichtigt gewesen, nur bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis die Erwerbstätigkeit auszuüben.

Klar, kommt dann noch die Sache der Nachweisbarkeit dazu, aber lasst uns ehrlich sein: Es reicht völlig aus wenn ein einziger Mitarbeiter der ABH hier mitliest. Es wird ziemlich einfach für diese sein 1 und 1 zusammenzuzählen.

Also ja, kann funktionieren. Kann aber auch sein dass es ein Strafverfahren und Rücknahme gibt. Also wenn sie Arbeit aufnehmen will, dann auch mit dem Wissen, dass sie das dauerhaft macht. zum Beispiel in dem sie Abends den Integrationskurs besucht. Genauso wie viele andere Menschen auch neben ihrer Arbeit noch Kurse, Vereine oder sonst was machen.
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Antwort #30 - 24.10.2024 um 14:01:57
 
Wir haben noch keinen Anwalt. Wir müssen erst warten ob es genehmigt wird bevor wir uns einen Anwalt suchen können. Wir hatten bereits ein paar Anwälte angerufen und diese sagten uns wir müssen erst Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen und abwarten.

Und ja, wenn meine Frau arbeitet, dann ist meine Grundsicherung auch weg und meine Frau muss meinen Lebensunterhalt decken. Das hat das Sozialamt mir so bestätigt.
Auch müsste sie dann meine Krankenversicherung privat bezahlen, weil wir laut deutschem Recht nicht verheiratet sind und ich somit nicht in die Familienversicherung rein kann.

Meine Frau müsste schon sehr viel verdienen um genug Geld für alle zu haben und ihren Sohn rüberholen zu können. Aber der Sohn muss so schnell wie möglich herkommen. Die Eltern meiner Frau machen auch Stress und meinen sie soll ihren Sohn holen und sich um ihn kümmern. Sie haben auch angedroht ihn sonst weg zu haben weil sie sich lange genug gekümmert haben. Die Lage ist zurzeit halt etwas kompliziert und der Sohn kann nix dafür.
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Antwort #31 - 24.10.2024 um 14:28:41
 
BlaueQualle schrieb am 24.10.2024 um 14:01:57:
weil wir laut deutschem Recht nicht verheiratet sind


Es ist immer wieder schön, die Fakten kleckerweise auf den Tisch gelegt zu bekommen. Wenn Du "meine Frau" schreibst dann gehen alle hier von Deiner Ehefrau aus. Und das ist sie nach deutschen Recht nun mal nicht.
Also will eine ausländische Frau mit deutschem Kind, die mit einem deutschen Mann zusammen lebt, ein ausländisches Kind zu sich holen. Ja, da ihr keine WG seid, sondern ein Paar müsste sie auch für Dich mit aufkommen. Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft. Und eine Trennung und der Auszug in eine eigene Wohnung würde euch auch keiner glauben...So eine verfahrene Kiste. Ohne guten Anwalt wird hier gar nichts gehen.
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Antwort #32 - 24.10.2024 um 15:02:50
 
BlaueQualle schrieb am 24.10.2024 um 14:01:57:
Und ja, wenn meine Frau arbeitet, dann ist meine Grundsicherung auch weg und meine Frau muss meinen Lebensunterhalt decken. Das hat das Sozialamt mir so bestätigt.

So machen das in Deutschland nahezu alle Familien. Man kommt für einander auf!

BlaueQualle schrieb am 24.10.2024 um 14:01:57:
Aber der Sohn muss so schnell wie möglich herkommen. Die Eltern meiner Frau machen auch Stress und meinen sie soll ihren Sohn holen und sich um ihn kümmern. Sie haben auch angedroht ihn sonst weg zu haben weil sie sich lange genug gekümmert haben.

Das ist deine Aussage, die durch vermutlich nichts zu beweisen ist! Früher hast du doch so von deinen Schwiegereltern geschwärmt und das sie ein gutes Haus haben...außer das du keine Ruhe auf der Toilette hattest!

lottchen schrieb am 24.10.2024 um 14:28:41:
Also will eine ausländische Frau mit deutschem Kind, die mit einem deutschen Mann zusammen lebt, ein ausländisches Kind zu sich holen. Ja, da ihr keine WG seid, sondern ein Paar müsste sie auch für Dich mit aufkommen. Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft. Und eine Trennung und der Auszug in eine eigene Wohnung würde euch auch keiner glauben...So eine verfahrene Kiste. Ohne guten Anwalt wird hier gar nichts gehen. 

So sieht es aus...und den wirklich guten Anwalt, der für PKH arbeitet, muss er erstmal finden!
Die ganze Kiste ist von Anfang an völlig verfahren, weil er schon am Anfang gegen jeden Rat eine "Online - Hochzeit in Utah" gemacht hat, dann seine "LAG" per Schengen (mit VE der Oma) nach D holte und dann illegalerweise hier lies...per Klage aus einem überzogenen Schengenvisum einen EAT bekam. Nun will er den nächsten Schritt gegen alles Gesetze und Regeln durchboxen!
ICh helfe ja hier im Forum sehr gerne, aber das ist schon ein schwieriger Fall...völlig Beratungsresistent

PS: Probier doch den Fall mit Schengen (VE von Oma) und einfach hierbeliben mit dem Sohn nochmal. Vielleicht klappt es ja
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Antwort #33 - 24.10.2024 um 15:45:55
 
deerhunter schrieb am 23.10.2024 um 08:17:06:
Lies seine alten Beiträge, auch unter anderem Nick. Er hat von anfang an darauf angelegt den Staat für sich und alle anderen zahlen zu lassen.


Ja, es gibt immer Menschen, die Lücken und Graubereiche nutzen.
Das ist aber kein valider Grund für Behördenwillkür oder dafür, andere Poster in Foren zu diffamieren.

NRW202225 schrieb am 24.10.2024 um 12:46:04:
Der Staat hat nicht die Pflicht eine Familie zu alimentieren die nie irgendwo irgendwo eingezahlt hat


Doch, hat er, wenn es um einen Deutschen und Familie  geht. Speziell dann, wenn die ausländische Mutter eines deutschen Kindes nicht gezwungen werden kann, sich für ein Kind (in DEU oder das im Ausland) entscheiden zu müssen.
Etwas mehr Fachwissen und etwas weniger Polemik von Deiner Seite wäre vielleicht hilfreich.

Die Einschätzungen und die Lösungswege, die Aras hier schon genannt hat, sind da zutreffender.

Der naheliegende Weg scheint in der Tat zu sein, einen Anwalt damit zu beauftragen, die anscheinend etwas willkürliche Einordnung einer missbräuchlichen Vaterschaftsanerkenntnis auf gerichtlichem Wege anzufechten und dann nach Erfolg das Kind anzuerkennen und als deutsches Kind nachziehen einreisen zu lassen.
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« Zuletzt geändert: 24.10.2024 um 15:59:08 von T.P.2013 »  

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Antwort #34 - 24.10.2024 um 16:09:30
 
deerhunter schrieb am 24.10.2024 um 15:02:50:
...
ICh helfe ja hier im Forum sehr gerne, ...


Komisch, merkt man kaum.
Wenn Du aber an diesem Fragesteller verzweifelst, woher kommt dann der Zwang, unbedingt etwas zu schreiben und sich mokieren zu müssen, anstatt dann einfach die Finger rauszuhalten?
Nur weil der Poster Ratschläge von Dir und anderen Fremden in Foren nicht pflichtschuldigst als Stein der Weisen anerkannt hat, berechtigt das weder zum wiederholten Dreinschlagen, noch zu denkbarer Behördenwillkür.
Und willkürlich könnte in diesem Zusammenhang die Unterstellung einer missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung eben sein.
Man muss eben sein Recht im Zweifel eben nur durchsetzen.

Tatsache ist, die Frau hat ein deutsches Kind und eines im Ausland und den rechtlich begründeten Anspruch, sich nicht für eines davon entscheiden zu müssen.
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Die Regeln des deutschen Aufenthaltsrechts haben ihre Grundlagen nicht im Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #35 - 24.10.2024 um 16:24:00
 
Ich verstehe, dass bei mir alles etwas kompliziert ist.

Leider ist mein Leben auch nicht so normal wie bei anderen. Haette ich eine deutsche Frau geheiratet, dann waere es auch nicht so gekommen.

Aber als Behinderter ohne Geld und Arbeit eine Filipina nach Deutschland holen ist schon sehr problematisch.
Aber wenn es um Familie und Liebe geht, dann denkt man verstaendlicherweise auch mal ueber Umwege die vielleicht "Grauzone" sind um seine Familie zusammen halten zu koennen.

Haette man alles 100% wie vorgesehen gemacht, dann waere meine Frau wahrscheinlich noch nichtmal hier in Deutschland.
Als wir von der Schwangerschaft erfahren haben, hatten wir Angst, dass wenn sie ausreist sie nicht mehr zurueck kommen kann. Auch wollten wir es nicht riskieren aufgrund der schlechten medizinischen Versorgung auf den Philippinen. Meine Frau waere bei der ersten Geburt fast gestorben weil kein Arzt verfuegbar war und sie erst 4 Stunden in ein anderes Krankenhaus transportiert werden musste.

Und wenn es um die eigene Frau und das Kind geht, dann ist man logischerweise manchmal bereit dazu nach umwegen zu suchen. Meine Familie ist mir da ehrlich gesagt etwas wichtiger. Und wir haben uns ja auch nicht direkt Strafbar gemacht. Es gab keine Strafe und sie hat den Aufenthaltstitel am Ende bekommen.

Haette ich einen normalen Job und waere nicht behindert, dann waere es wohl einfacher.

Ich habe Autismus und auch einen Schwerbehindertenausweis mit 50% und Merkzeichen H.
Den habe ich seit meiner Kindheit und das nicht umsonst.

Ich erwaehne sowas nur nicht mehr gerne, weil mich andere dann oft mit anderen Autisten vergleichen und meinen sowas wie "Ich kenne einen anderen Autisten der ist super erfolgreich und kann problemlos arbeiten, also muesstest du das auch koennen". Von daher behalte ich das eigentlich lieber fuer mich. Autismus ist leider eine komplizierte Krankheit die bei jedem sehr unterschiedlich sein kann und die meisten Menschen leider nicht richtig verstehen. Selbst ich verstehe meinen Autismus manchmal selber nicht.
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Antwort #36 - 24.10.2024 um 16:32:14
 
T.P.2013 schrieb am 24.10.2024 um 16:09:30:
Tatsache ist, die Frau hat ein deutsches Kind und eines im Ausland und den rechtlich begründeten Anspruch, sich nicht für eines davon entscheiden zu müssen. 

Der zudem nicht einfach so mit den *allgemeinen* Voraussetzungen für den Nachzug ausländischer Kinder zu ihren in Deutschland lebenden ausländischen Eltern(teilen) abbügeln lässt.

Denn *im Allgemeinen* darf ein Staat von ausländischen Eltern(teilen) erwarten, dass sie auch in ihrer Heimat ihr ausländisches Kind großziehen können.
Führt diese Erwartung aber dazu, dass ein deutsches Kind derselben ausländischen Eltern(teile) dann entweder Deutschland verlassen oder auf seine(n) Eltern(teil) verzichten muss, ist das Ende der Fahnenstange erreicht: So weit darf es nicht gehen.
Das ist ein *Spezialfall*.

Daher:
Auch ohne Vaterschaftsanerkennung und daraus folgende deutsche StAng des im Ausland lebenden Kindes müsste dieses Kind nach Deutschland kommen können.
Und:
An einer solchen Vaterschaftsanerkennung ist niemals nicht irgend etwas Mißbräuchliches, wenn das Kind mit dem anerkennungswilligen Deutschen zusammenleben soll und wird!

Es spielt auch keine Rolle, ob da Mutter und Stiefvater mit fragwürdigen
(ich habe nicht gesagt: illegalen/bösen/... irgendwas - ich sage: man darf sie hinterfragen)
Methoden vorgegangen sind oder vorgehen.
Wenn am Ende Kinder unter einem Behördenhandeln leiden, die überhaupt keine Schuld für irgendwas tragen, darf auch dieses Behördenhandeln als fragwürdig bezeichnet werden.
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Antwort #37 - 24.10.2024 um 19:04:56
 
T.P.2013 schrieb am 24.10.2024 um 16:09:30:
Komisch, merkt man kaum.
Wenn Du aber an diesem Fragesteller verzweifelst, woher kommt dann der Zwang, unbedingt etwas zu schreiben und sich mokieren zu müssen, anstatt dann einfach die Finger rauszuhalten?
Nur weil der Poster Ratschläge von Dir und anderen Fremden in Foren nicht pflichtschuldigst als Stein der Weisen anerkannt hat, berechtigt das weder zum wiederholten Dreinschlagen, noch zu denkbarer Behördenwillkür.
Und willkürlich könnte in diesem Zusammenhang die Unterstellung einer missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung eben sein.
Man muss eben sein Recht im Zweifel eben nur durchsetzen.

Tatsache ist, die Frau hat ein deutsches Kind und eines im Ausland und den rechtlich begründeten Anspruch, sich nicht für eines davon entscheiden zu müssen.


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Antwort #38 - 24.10.2024 um 19:27:58
 
T.P.2013 schrieb am 24.10.2024 um 16:09:30:
Komisch, merkt man kaum.
Wenn Du aber an diesem Fragesteller verzweifelst, woher kommt dann der Zwang, unbedingt etwas zu schreiben und sich mokieren zu müssen, anstatt dann einfach die Finger rauszuhalten?
Nur weil der Poster Ratschläge von Dir und anderen Fremden in Foren nicht pflichtschuldigst als Stein der Weisen anerkannt hat, berechtigt das weder zum wiederholten Dreinschlagen, noch zu denkbarer Behördenwillkür.
Und willkürlich könnte in diesem Zusammenhang die Unterstellung einer missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung eben sein.
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Tatsache ist, die Frau hat ein deutsches Kind und eines im Ausland und den rechtlich begründeten Anspruch, sich nicht für eines davon entscheiden zu müssen.



Trotzdem Fragwürdige Einstellung, natürlich soll man so eine Entscheidung nicht treffen. Trotzdem ist deren Problem Hausgemacht und die Verantwortung wird fahrlässig auf die Allgemeinheit abgewälzt. Hilfestellung hat er hier mehr als genug bekommen. Hat auch nichts mit Polemik zutun.
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Antwort #39 - 24.10.2024 um 20:19:14
 
NRW202225 schrieb am 24.10.2024 um 19:27:58:
Trotzdem Fragwürdige Einstellung, natürlich soll man so eine Entscheidung nicht treffen. Trotzdem ist deren Problem Hausgemacht und die Verantwortung wird fahrlässig auf die Allgemeinheit abgewälzt. Hilfestellung hat er hier mehr als genug bekommen. Hat auch nichts mit Polemik zutun.


Was haette ich denn stattdessen tun sollen?
Wie ich schon sagte habe ich diese Entscheidungen nur getroffen um die Familie zusammen zu halten.

Vor 500 Jahren konnte auch jeder einfach mit dem Schiff irgendwo hin fahren und seine Frau einfach mitnehmen. Da gab's sowas wie Visum und Aufenthaltsrechte noch nicht so wie heute.
Klar ist es ein doofes Beispiel, aber nur weil irgendwelche Gesetze erfunden wurden ist es dennoch verstaendlich, dass man seine Familie zusammen halten moechte.

Wir haben vielleicht einige Umwege und Luecken ausgenutzt, aber am Ende hat es ja funktioniert und niemand hat sich strafbar gemacht. Ihr muesst natuerlich nicht damit einverstanden sein, aber jetzt ist es so wie es ist.

Auch wenn wir alles anders gemacht haetten, dann waere ihr anderer Sohn definitiv jetzt auch nicht mit uns in Deutschland.
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Antwort #40 - 24.10.2024 um 23:07:15
 
Deine Ausführungen kommen ziemlich weinerlich rüber. Wahrscheinlich stoßen deswegen deine Beiträge auf Ablehnung.
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Antwort #41 - 25.10.2024 um 11:30:49
 
BlaueQualle schrieb am 24.10.2024 um 20:19:14:
Was haette ich denn stattdessen tun sollen?
Wie ich schon sagte habe ich diese Entscheidungen nur getroffen um die Familie zusammen zu halten.


Deine Entscheidung, die Mutter vom Kind zu trennen, hat ja erst das jetzige Problem geschaffen. Hätte die Mutter das normale Visumverfahren mit beiden Kindern gemacht, wäre die Familie zusammen geblieben.


Zitat:
Auch wenn wir alles anders gemacht haetten, dann waere ihr anderer Sohn definitiv jetzt auch nicht mit uns in Deutschland.


Doch. Das normale Visumverfahren sieht bei zwei Kindern vor, dass das ausländische Kind ausnahmsweise auch ohne Sicherung des Lebensunterhalts mit kann.


Jetzt habt Ihr zwei Möglichkeiten:

1) Du betreibst die Anerkennung der Vaterschaft konsequenter als im ersten Versuch.

2) Sie lernt Deutsch, absolviert die Ausbildung und findet Arbeit, die den Lebensunterhalt sichert. Sie entscheidet selbst, ob sie das schnell oder langsam macht.

Am besten solltet Ihr beide Möglichkeiten parallel verfolgen.
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Antwort #42 - 25.10.2024 um 12:04:50
 
reinhard schrieb am 25.10.2024 um 11:30:49:
Deine Entscheidung, die Mutter vom Kind zu trennen, hat ja erst das jetzige Problem geschaffen. Hätte die Mutter das normale Visumverfahren mit beiden Kindern gemacht, wäre die Familie zusammen geblieben.


Und auch als es um die Erteilung der AE im letzten Jahr ging, habe zumindest ich ihn darauf hingewiesen, dass man versuchen könnte das Visum nachzuholen und dann den anderen Sohn direkt mitzunehmen. Haben andere glaube ich auch gemacht, ist aber schwierig nachzuvollziehen, weil es teilweise im Userforum steht. Dass die Ratschläge damals konsequent wegignoriert wurden wissen wir ja und ist ja auch erstmal okay, aber das geht ja schon in Richtung gaslighting.

Und von "sozialer Vaterschaft" zu sprechen finde ich deshalb auch zynisch dem King gegenüber, dass seit wie vielen Jahren jetzt schon ohne Mutter und Geschwisterkind im Heimatland lebt....auch wenn es rechtlich vllt. trotzdem stimmen mag. Vertraue da erstmal Petersburger, der kennt sich da besser aus als ich.

@BlaueQualle, ernstgemeinte Bitte. Es ist ja verständlich, wenn du versuchst bei der ABH auf die Tränendrüse zu drücken. Schließlich lebt gerade ein Kind ohne Mutter und Geschwisterkind auf einem anderen Kontinent. Aber hier bringt dir das nichts außer Augenrollen aufgrund der vorherigen Themen. Abgesehen davon hilft dir das aber auch nichts, denn du möchtest im besten Fall ja ernstgemeinte Ratschläge mit denen du auch was anfangen kannst. Da sollte man zunächst bei den Fakten bleiben. Irgendwas auszuschmücken oder dramatischer zu machen als es ist, bringt dir gar nichts.
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Antwort #43 - 25.10.2024 um 12:19:48
 
Das was-wäre-wenn-gewesen-Spiel hilft dem TE momentan aber auch nicht weiter.

Ich hätte an seiner Stelle vielleicht erst mal einen Beratungsschein und keine Prozeßkostenhilfte beantragt - aber gut,
jetzt läuft der Antrag und jetzt würde ich das Ergebnis abwarten.

Eigentlich bräuchte er mehrere Beratungsscheine. Der eine ist für das Thema "Kind, was nach D soll". Und der zweite ist: "Wie bekomme ich das Thema Eheschließung gerade gebogen?" Sie gilt in ihrem Land als mit ihm verheiratet, er gilt in seinem Land als nicht verheiratet. Tolle Situation. Diese Baustelle sollte ja irgendwann auch mal beackert werden.
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Antwort #44 - 25.10.2024 um 12:48:08
 
reinhard schrieb am 25.10.2024 um 11:30:49:
1) Du betreibst die Anerkennung der Vaterschaft konsequenter als im ersten Versuch.

2) Sie lernt Deutsch, absolviert die Ausbildung und findet Arbeit, die den Lebensunterhalt sichert. Sie entscheidet selbst, ob sie das schnell oder langsam macht.

Variante 2 sähe für mich so aus:

Jetzt ein Visumverfahren für das ältere Kind beginnen.
Denn es gibt keine mir bekannte Vorschrift, die für einen echten Nachzug eines Kindes (Alter <16) andere Voraussetzungen vorsieht als für das gemeinsame Übersiedeln.


Es ist ganz einfach so, dass die Rechte der Kinder nicht von der Klugheit oder Dummheit, Leichtgläubigkeit oder Gerissenheit, von Reichtum oder Armut ihrer Eltern abhängen können.
Nicht in dem Sinne, dass eine Behörde das Kindeswohl anders bewerten und entsprechend anders entscheiden darf, je netter oder widerspenstiger die Eltern sind.


Und selbst wenn jeder der alteingesessenen Forumshasen einen anderen Weg gegangen wäre als der TS, hat niemand von uns das Recht, die angestrebte soziale  Vaterschaft nur aufgrund der Vorgeschichte in Zweifel zu ziehen oder mit unangenehmen Adjektiven zu kennzeichnen..
Ebensowenig wie die mit dem Vorgang befasste(n) Behörde(n).

Der deutsche TS will offenbar auf lange Sicht mit der Mutter seines Kindes und mit deren älterem, "mitgebrachten" Kind in einer familiären Gemeinschaft leben - was ist das anderes als soziale Vaterschaft?
Wenn das keine ist, was ist dann soziale Vaterschaft?

Ich habe schon Fälle gesehen, in denen Mütter ihre Kinder für x Jahre in der Heimat bei den Großeltern ließen, damit die dort ihren Schulabschluss (oder was auch immer) beenden konnten / damit die Mutter erstmal in Deutschland Deutsch lernen konnte usf.
Für mich ganz persönlich in den meisten Fällen absolut unverständlich - aber ich hätte mich niemals gewagt, das zu verurteilen!
Weder innerlich für mich, noch intern in der Behörde und schon gar nicht irgendwo öffentlich!
Wer bin ich denn, dazu Urteile abzugeben?!
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Antwort #45 - 26.10.2024 um 00:23:07
 
Petersburger schrieb am 25.10.2024 um 12:48:08:
Variante 2 sähe für mich so aus:

Jetzt ein Visumverfahren für das ältere Kind beginnen.
Denn es gibt keine mir bekannte Vorschrift, die für einen echten Nachzug eines Kindes (Alter <16) andere Voraussetzungen vorsieht als für das gemeinsame Übersiedeln.


Es ist ganz einfach so, dass die Rechte der Kinder nicht von der Klugheit oder Dummheit, Leichtgläubigkeit oder Gerissenheit, von Reichtum oder Armut ihrer Eltern abhängen können.
Nicht in dem Sinne, dass eine Behörde das Kindeswohl anders bewerten und entsprechend anders entscheiden darf, je netter oder widerspenstiger die Eltern sind.


Und selbst wenn jeder der alteingesessenen Forumshasen einen anderen Weg gegangen wäre als der TS, hat niemand von uns das Recht, die angestrebte soziale  Vaterschaft nur aufgrund der Vorgeschichte in Zweifel zu ziehen oder mit unangenehmen Adjektiven zu kennzeichnen..
Ebensowenig wie die mit dem Vorgang befasste(n) Behörde(n).

Der deutsche TS will offenbar auf lange Sicht mit der Mutter seines Kindes und mit deren älterem, "mitgebrachten" Kind in einer familiären Gemeinschaft leben - was ist das anderes als soziale Vaterschaft?
Wenn das keine ist, was ist dann soziale Vaterschaft?

Ich habe schon Fälle gesehen, in denen Mütter ihre Kinder für x Jahre in der Heimat bei den Großeltern ließen, damit die dort ihren Schulabschluss (oder was auch immer) beenden konnten / damit die Mutter erstmal in Deutschland Deutsch lernen konnte usf.
Für mich ganz persönlich in den meisten Fällen absolut unverständlich - aber ich hätte mich niemals gewagt, das zu verurteilen!
Weder innerlich für mich, noch intern in der Behörde und schon gar nicht irgendwo öffentlich!
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Sicher haben wir nicht alles richtig gemacht, aber wir waren auch unsicher und hatten Angst, dass irgendwas schief geht. Wir wollten damals einfach erstmal sicherstellen, dass das Kind ohne Komplikationen in Deutschland geboren wird. Sie war halt als Tourist in Deutschland dann haben wir von der Schwangerschaft erfahren. Wir dachten die Auslaenderbehoerde wuerde sie abschieben. Und es war verdammt schwierig ueberhaupt ein Schengenvisum zu bekommen.

Und wir wussten nicht ob und wann sie wieder zurueck nach Deutschland kann wenn sie wieder ausreist. Jetzt kann man es eh nicht mehr aendern sondern nur noch ueberlegen wie man ihren Sohn her holen kann.

Ich habe ja bereits Einspruch eingelegt und einen Brief per Einschreiben an die Auslaenderbehoerde geschickt der professionell wie von einem Anwalt geschrieben klingt. In dem Brief habe ich mehrere Gruende genannt warum die Vaterschaftsanerkennung NICHT missbraeuchlich ist. Die ABH behauptet ja wir wuerden dies nur tun um ein Aufenthaltsrecht fuer den Sohn zu erlangen. In unserem Brief haben wir argumentiert, dass es ausschliesslich zum Wohl des Kindes sein soll um die Bindung zu staerken etc.
Und dass eine Integration in die Familie logischerweise nicht ohne Zuzug nach Deutschland moeglich waere.

Auch haben wir geschrieben, dass wir auf Wunsch Bilder einreichen koennen von mir und dem Sohn als Beweis, dass ich bereits viel Zeit mit ihm verbracht habe.

Wir haben den Sohn sogar schonmal gefragt ob er will, dass ich ihn adoptiere und er meinte Ja. Mit dem Wort "Vaterschaftsanerkennung" kann er ja nix anfangen also haben wir ihn wegen Adoption gefragt. (Haben wir im brief aber jetzt nicht erwaehnt)
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Antwort #46 - 27.10.2024 um 20:27:41
 
@deethunter ich zitiere

"Ich erwaehne sowas nur nicht mehr gerne, weil mich andere dann oft mit anderen Autisten vergleichen und meinen sowas wie "Ich kenne einen anderen Autisten der ist super erfolgreich und kann problemlos arbeiten, also muesstest du das auch koennen". Von daher behalte ich das eigentlich lieber fuer mich. Autismus ist leider eine komplizierte Krankheit die bei jedem sehr unterschiedlich sein kann und die meisten Menschen leider nicht richtig verstehen. Selbst ich verstehe meinen Autismus manchmal selber nicht.
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Was soll dein Kommentar ?

Ich habe mal chapgpt was für formuliere lassen vllt verstehst du es dann...

"Max ist arbeitsunfähig, weil der Arbeitsalltag Anforderungen stellt, die für ihn durch seinen Autismus sehr belastend sind und die er nicht bewältigen kann, ohne erheblich darunter zu leiden. Sein Autismus äußert sich in starker Reizempfindlichkeit und der Notwendigkeit fester Routinen und Vorhersehbarkeit.

Hier sind einige Gründe, warum Max als arbeitsunfähig gilt:

1. Hohe Reizempfindlichkeit: Max ist sehr empfindlich gegenüber Geräuschen, Licht und Bewegungen. Ein typisches Arbeitsumfeld mit Gesprächen, Telefonen und anderen Geräuschen führt bei ihm schnell zu Überforderung und Stress. Er kann sich nicht gut abgrenzen und ist dadurch extrem abgelenkt, was ihn daran hindert, produktiv zu sein.


2. Schwierigkeiten mit Flexibilität und Anpassung: Im Arbeitsalltag sind oft spontane Änderungen nötig. Ob es um neue Aufgaben, Änderungen im Zeitplan oder unerwartete Meetings geht – für Max sind diese Veränderungen extrem belastend. Autistische Menschen haben oft große Schwierigkeiten, sich flexibel auf neue Situationen einzulassen, was bedeutet, dass solche Anpassungen für Max viel mehr Stress verursachen als für andere.


3. Probleme im Sozialkontakt und der Teamarbeit: Viele Arbeitsstellen erfordern Teamarbeit und den regelmäßigen Austausch mit Kollegen oder Kunden. Für Max ist es jedoch sehr schwer, Körpersprache zu lesen, in Gesprächen mitzuhalten oder Smalltalk zu führen. Er fühlt sich in sozialen Situationen schnell überfordert und ist sich unsicher, wie er reagieren soll, was zu Missverständnissen führen kann und ihm zusätzlichen Stress bereitet.


4. Schnelle Erschöpfung: Durch die ständige Reizüberflutung und die Anstrengung, sich sozial anzupassen, ist Max sehr schnell erschöpft. Selbst kurze Arbeitsphasen führen bei ihm oft zu einer Überlastung, und er braucht danach viel Ruhe, um sich wieder zu erholen. Das macht es ihm unmöglich, über längere Zeit an einem Arbeitsplatz zu bleiben und eine geregelte Arbeitsleistung zu erbringen.



Insgesamt ist Max also arbeitsunfähig, weil die üblichen Anforderungen an Flexibilität, Anpassung und soziale Interaktion in einem typischen Arbeitsumfeld für ihn zu viel Stress und Überforderung bedeuten würden. Selbst wenn er gut formulieren und in vorbereiteten, ruhigen Situationen (wie mit der Ausländerbehörde) kommunizieren kann, reichen diese Fähigkeiten nicht aus, um die Belastungen und Anforderungen des Arbeitsalltags zu bewältigen.

"
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Antwort #47 - 29.10.2024 um 14:48:24
 
Wir haben nun mit einem Anwalt gesprochen. Dieser meint eine Vaterschaftsanerkennung wäre in unserem Fall unzulässig, weil ich nicht der leibliche Vater bin. Er sagte in einigen Fällen ist das möglich, aber nicht wenn es aufenthaltrechtliche Vorteile hat. Er meinte er würde lieber den Aufenthaltstitel versuchen einzuklagen.
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Antwort #48 - 29.10.2024 um 16:12:51
 
BlaueQualle schrieb am 29.10.2024 um 14:48:24:
Dieser meint eine Vaterschaftsanerkennung wäre in unserem Fall unzulässig, weil ich nicht der leibliche Vater bin.

Such Dir einen Anwalt, der in dieser Frage auf dem Laufenden ist.
Seine Begründung ist Blödsinn.
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Antwort #49 - 29.10.2024 um 16:54:58
 
BlaueQualle schrieb am 29.10.2024 um 14:48:24:
Er sagte in einigen Fällen ist das möglich, aber nicht wenn es aufenthaltrechtliche Vorteile hat.

In JEDEM Fall wenn ein deutscher Mann ein ausländisches Nicht-EU-Kind anerkennen möchte hat das aufenthaltsrechtliche Vorteile. Mit der Begründung wäre so eine Vaterschaftsanerkennung ja niemals möglich.
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Antwort #50 - 29.10.2024 um 17:11:03
 
lottchen schrieb am 29.10.2024 um 16:54:58:
In JEDEM Fall wenn ein deutscher Mann ein ausländisches Nicht-EU-Kind anerkennen möchte hat das aufenthaltsrechtliche Vorteile. Mit der Begründung wäre so eine Vaterschaftsanerkennung ja niemals möglich. 


Er meinte es so, weil ich ja bereits zugegeben habe nicht der leibliche Vater zu sein. Waere ich der leibliche Vater, dann waere es erlaubt.

Gibt es denn irgendwo Beweise oder irgendwas das ausdrueckt sagt, dass ich in einem Fall wie meinem die Vaterschaft anerkennen kann?

Weil dieser Anwalt meint eindeutig das geht nicht.
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Antwort #51 - 29.10.2024 um 17:27:35
 
Das ist Quatsch.

Bei der Vaterschaft geht es um die Übernahme von Verantwortung. Wer der "Erzeuger" ist, ist dafür egal.

Umgekehrt: Nur wenn Du nicht der Erzeuger bist, kann die Ausländerbehörde die Vaterschafts-Erklärung anfechten. Aber dann muss die Ausländerbehörde belegen, dass Du keine Übernahme von Verantwortung planst, sondern nur ein Einreisevisum für Kind (und Mutter) willst.

Das musst Du angreifen. Du musst versichern, dass Du die Verantwortung übernehmen willst.

Guck Dir mal die Bundestags-Drucksache 20/1366 an, besonders die Antwort der Bundesregierung auf die 3. Frage.

Aus der Antwort:

Zitat:
Eine Anerkennung der Vaterschaft ist unabhängig von der biologischen Vaterschaft des Anerkennenden möglich. Es geht bei der Vaterschaftsanerkennung nicht um die Bestätigung einer biologischen Vaterschaft, sondern um die Begründung eines rechtlichen Verhältnisses zu dem betreffenden Kind. Die Anerkennung  der  Vaterschaft  wurde  seinerzeit  bewusst  voraussetzungsarm  ausgestaltet. Entscheidend ist, ob der Mann die Vaterschaft anerkennt und die Mutter des Kindes zustimmt.
Ein negativer DNA-Test würde der Beurkundung einer Anerkennungserklärung nach geltendem Recht daher rechtlich nicht entgegenstehen. Bei einem positiven Vaterschaftstest ist dagegen eine Missbräuchlichkeit der Vaterschaftsanerkennung  gesetzlich  ausgeschlossen  (vgl.  § 1597a  Absatz 5  des  Bürgerlichen Gesetzbuches).
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« Zuletzt geändert: 29.10.2024 um 17:40:00 von reinhard »  
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Antwort #52 - 11.02.2025 um 15:16:57
 
Hallo Leute, ich bin's wieder.

Wir konnten bis heute immernoch keine Fortschritte machen. Wir haben 1,500 Euro von meiner Familie bekommen fuer einen Anwalt. Alle haben etwas dabei getan. Jedoch finden wir keinen Anwalt der den Fall annehmen will. Die meisten behaupten, dass eine Vaterschaft fuer ein nicht leibliches Kind illegal waere. Und ein paar meinen, dass es nur geht, wenn es keine Aufenthaltsrechtliche vorteile haette fuer das Kind.

Ich habe denen auch das Schreiben der Auslaenderbehoerde geschickt und die meine, dass das rechtens ist.

Ich habe her mal die zensierte Version der letzten Seite von dem schreiben der Auslaenderbehoerde hochgeladen, damit ihr es mal lesen koennt. Die anderen 2 Seiten habe ich nicht beigefuegt. Es ist also nicht das ganze Schreiben. In den ersten 2 Seiten steht sowieso nur was Vaterschaftsanerkennung bedeutet und wann diese verboten sind usw.

Was meint ihr dazu?
Habt ihr noch Tipps fuer uns? Vielleicht kennt jemand einen Anwalt der sich damit auskennt und uns helfen kann?
Ich habe bestimmt 30 Anwaelte in meiner Gegend angerufen. Sogar in anderen Staedten. Einige sagen, dass ich ein Anwalt fuer Familienrecht brauche, weil es um Vaterschaftsanerkennung geht und die Anwaelte fuer Familienrecht sagen, dass ich einen Integrationsanwalt brauche, weil es um die Auslaenderbehoerde geht. Aber so wirklich hat keiner Ahnung von dem Fall. Wir sind verzweifelt.

In dem Schreiben steht, dass die Sache bereits klar ist nach Absatz 2. Damit ist gemeint, dass meine Frau angeblich zugegeben haette die Vaterschaftsanerkennung zu erlauben, damit das Kind nach Deutschland kommen kann. Dies hat meine Frau aber nie gesagt. Dafuer gibt es keine Beweise. Es wird behauptet, dass wir das dem Jugendamt am Telefon gesagt haetten. Stimmt aber nicht.
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Antwort #53 - 11.02.2025 um 15:51:50
 
Die schreiben nun das, was ich schon mehrfach hier schrieb! Du hast deine ganze Geschichte mit Fakes und Lüge aufgebaut und deine Frau so illegal nach Deutschland gebracht und dann Visum überzogen und über Klagen die Ausreise verhindert!
Was denkst du, dass die Ausländerbehörde, euch nun noch durchgehen lässt?
Das zweite Kind auch noch herholen? Da wirst du weiter einen entsprechenden Anwalt suchen müssen!
Oder ihr macht mal etwas ehrlich...
Deine Frau hat ja jetzt entsprechend Aufenthalt...wenn sie jetzt arbeiten gehen würde und entsprechend den LU für das Kind sichert, dann kann es auch nachziehen!
Aber die ABH wird da wohl eher nicht mehr einlenken und 1.500 € werden für einen Anwalt nicht reichen
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Antwort #54 - 11.02.2025 um 16:02:52
 
deerhunter schrieb am 11.02.2025 um 15:51:50:
Die schreiben nun das, was ich schon mehrfach hier schrieb! Du hast deine ganze Geschichte mit Fakes und Lüge aufgebaut und deine Frau so illegal nach Deutschland gebracht und dann Visum überzogen und über Klagen die Ausreise verhindert!
Was denkst du, dass die Ausländerbehörde, euch nun noch durchgehen lässt?
Das zweite Kind auch noch herholen? Da wirst du weiter einen entsprechenden Anwalt suchen müssen!
Oder ihr macht mal etwas ehrlich...
Deine Frau hat ja jetzt entsprechend Aufenthalt...wenn sie jetzt arbeiten gehen würde und entsprechend den LU für das Kind sichert, dann kann es auch nachziehen!
Aber die ABH wird da wohl eher nicht mehr einlenken und 1.500 € werden für einen Anwalt nicht reichen


Nein, das wird nicht funktionieren. Da ich aufgrund meiner Behinderung und Erwerbsunfaehigkeit nicht arbeiten kann wird das Geld nicht reichen. Sobald meine Frau arbeitet wird die Grundsicherung wegfallen und meine Frau muss laut Gesetz fuer mich aufkommen. Wurde mir auch vom Sozialamt bestaetigt. Meine Frau muesste also einen Job haben in dem sie genug verdient um 4 Personen zu unterhalten und die Miete zu zahlen. Da braucht sie sich 3,000 - 4,000 Euro. Das ist mit ihrer Bildung nicht moeglich. Oder wuerde viele Jahre dauern.

Wir haben bestimmt 40 Anwaelte in mehreren Staedten angerufen und alle lehnen ab weil sie sich entweder nicht auskennen oder der Meinung sind, dass wir keine Chance haben ihren Sohn nach Deutschland zu holen.

Ihre Eltern draengen staendig und haben gesagt, dass sie noch 1 Jahr warten und ihren Sohn ansonsten ins Heim geben, weil sie sich nicht weiter um ihn kuemmern sollen. Meine Frau ist auch verzweifelt.

Auch sind wir unsicher ob wir das mit der Vaterschaftsanerkennung aufgeben sollen oder nicht. Grundsaetzlich sind wir ja im Recht. Nur sehen das die Anwaelte anders. Die glauben ja sogar, dass es nichtmal per Familienzusammenzug geht.
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« Zuletzt geändert: 11.02.2025 um 17:32:32 von BlaueQualle »  
 
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Antwort #55 - 11.02.2025 um 16:14:56
 
BlaueQualle schrieb am 11.02.2025 um 16:02:52:
Ihre Eltern draengen staendig und haben gesagt, dass sie noch 1 Jahr warten und ihren Sohn ansonsten ins Heim geben, weil sie sich nicht weiter um ihn kuemmern sollen. Meine Frau ist auch verzweifelt.

Das ist aber nicht relevant für die deutschen Behörden.

BlaueQualle schrieb am 11.02.2025 um 16:02:52:
Wir haben bestimmt 40 Anwaelte in mehreren Staedten angerufen und alle lehnen ab weil sie sich entweder nicht auskennen oder der Meinung sind, dass wir keine Chance haben ihren Sohn nach Deutschland zu holen.

Dann mach es selber und ohne Anwalt.
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Antwort #56 - 11.02.2025 um 16:42:39
 
Du könntest versuchen das Kind auch ohne Sicherung des LU nach D zu bekommen (also ein Visum für das Kind) weil es der Mutter nicht zuzumuten ist sich zwischen dem deutschen und dem ausländischen Kind zu entscheiden. Aber auch das wird kaum ohne Klage gehen. 

Du könntest Dich nach den Bedingungen erkundigen das Kind zu adoptieren wenn Du schon nicht die Vaterschaft anerkennen kannst.

Du kannst die Vaterschaftsanerkennung durchklagen.

Du könntest einen Doofen finden wie damals die Oma, der eine VE für das Kind abgibt. Aber auch dann wäre zu bezweifeln, dass ihm automatisch das Visum erteilt wird weil sich die ABH da wohl trotzdem quer stellen würde.


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Antwort #57 - 11.02.2025 um 17:23:35
 
BlaueQualle schrieb am 11.02.2025 um 16:02:52:
Nein, das wird nicht funktionieren. Da ich aufgrund meiner Behinderung und Erwerbsunfaehigkeit nicht arbeiten kann wird das Geld nicht reichen. Sobald meine Frau arbeitet wird die Grundsicherung wegfallen und meine Frau muss laut Gesetz fuer mich aufkommen. Wurde mir auch vom Sozialamt bestaetigt. Meine Frau muesste also einen Job haben in dem sie genug verdient um 4 Personen zu unterhalten und die Miete zu zahlen. Da braucht sie sich 3,000 - 4,000 Euro. Das ist mit ihrer Bildung nicht moeglich. Oder wuerde viele Jahre dauern.


Lies bitte die Beiträge in diesem Thread nochmal durch. Was das Sozialamt dir bestätigt ist für eine aufenthaltsrechtliche Angelegenheit ziemlich egal. Das Sozialamt hat da nämlich wahrscheinlich nicht so die Ahnung von.

Aufenthaltsrechtlich ist es ausreichend, wenn der Lebensunterhalt der ausländischen Familienangehörigen gesichert ist, denn für den Deutschen müsste der Staat sowieso aufkommen, für den Ausländer will er das nicht.

Für den Staat ist es aber ein Gewinn, wenn ihr weiterhin Sozialleistungen bezieht, die Mutter aber trotzdem arbeiten geht und eure ganze Bedarfsgemeinschaft dann trotz Zuzug des anderen Kindes beispielhaft 50 € weniger bekommt.

Daher gibt es gar kein Interesse daran, dass die arbeitende Mutter dem anderen Kind zu Liebe Deutschland verlassen würde. Das Kind dürfte dann wahrscheinlich schon nachziehen.

Aber wie gesagt, dafür müsste irgendwer von euch beiden halt dauerhaft arbeiten.
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Antwort #58 - 11.02.2025 um 17:29:35
 
lottchen schrieb am 11.02.2025 um 16:42:39:
Du könntest versuchen das Kind auch ohne Sicherung des LU nach D zu bekommen (also ein Visum für das Kind) weil es der Mutter nicht zuzumuten ist sich zwischen dem deutschen und dem ausländischen Kind zu entscheiden. Aber auch das wird kaum ohne Klage gehen. 

Du könntest Dich nach den Bedingungen erkundigen das Kind zu adoptieren wenn Du schon nicht die Vaterschaft anerkennen kannst.

Du kannst die Vaterschaftsanerkennung durchklagen.

Du könntest einen Doofen finden wie damals die Oma, der eine VE für das Kind abgibt. Aber auch dann wäre zu bezweifeln, dass ihm automatisch das Visum erteilt wird weil sich die ABH da wohl trotzdem quer stellen würde.




Adoption geht nicht, weil ich nicht genug Geld habe. Dazu muss auch der Lebensunterhalt gesichert sein.

Ich bin mittlerweile am Ende mit den Nerven. Habe so viele Anwaelte angerufen und wurde vorhin sogar angeschrien am Telefon. Mir wurden vorwuerfe gemacht und gesagt, dass wir es uns abschminken koennen ihren Sohn nach Deutschland zu holen.

Wenn alle Anwaelte meinen, dass wir keine Chance haben, wieso sind dann hier alle anderer Meinung? Normalerweise muessten die Anwaelte sich doch auskennen.

Die ABH ignoriert und komplett und hat uns verboten nochmal vorbei zu kommen. Unser Brief wurde ignoriert und kein Anwalt will den Fall annehmen. Also wird meine Frau ihre beiden Kinder nie zusammen haben koennen. Wenn wir zu den Philippinen ziehen, dann habe ich dort keine Moeglichkeit Geld zu verdienen. Vorallem nicht als Auslaender.

Die Situation scheint Aussichtslos.
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Antwort #59 - 11.02.2025 um 19:01:56
 
BlaueQualle schrieb am 11.02.2025 um 17:29:35:
Wenn alle Anwaelte meinen, dass wir keine Chance haben, wieso sind dann hier alle anderer Meinung? Normalerweise muessten die Anwaelte sich doch auskennen.

Das ist dein Problem seit Anfang an. Wenn es nicht nach deinem Kopf geht, dann willst du es nicht...lies dir nochmal in Ruhe folgendes durch

Puncherfaust schrieb am 11.02.2025 um 17:23:35:
Aufenthaltsrechtlich ist es ausreichend, wenn der Lebensunterhalt der ausländischen Familienangehörigen gesichert ist, denn für den Deutschen müsste der Staat sowieso aufkommen, für den Ausländer will er das nicht.

Für den Staat ist es aber ein Gewinn, wenn ihr weiterhin Sozialleistungen bezieht, die Mutter aber trotzdem arbeiten geht und eure ganze Bedarfsgemeinschaft dann trotz Zuzug des anderen Kindes beispielhaft 50 € weniger bekommt.

Daher gibt es gar kein Interesse daran, dass die arbeitende Mutter dem anderen Kind zu Liebe Deutschland verlassen würde. Das Kind dürfte dann wahrscheinlich schon nachziehen.

Aber wie gesagt, dafür müsste irgendwer von euch beiden halt dauerhaft arbeiten.

Und das will er ja nicht! Er sucht ja einen weg, dass alles auf unsere Kosten geht

BlaueQualle schrieb am 11.02.2025 um 17:29:35:
Wenn wir zu den Philippinen ziehen, dann habe ich dort keine Moeglichkeit Geld zu verdienen. Vorallem nicht als Auslaender.

Doch geht problemlos...gerade als "Mehrsprachler" gibt es beste Jobs auf den Philippinen in den Callcentern. Mit deutlich über normalen Einkommen und sogar Krankenversicherung, was dort absolut unnormal ist!
Man muss es nur wollen und dann eben arbeiten. Aber du würdest da genug verdienen, um deine Familie gut zu ernähren
Soziale Hängemate gibt es dort allerdings nicht
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Antwort #60 - 11.02.2025 um 19:11:16
 
deerhunter schrieb am 11.02.2025 um 19:01:56:
Das ist dein Problem seit Anfang an. Wenn es nicht nach deinem Kopf geht, dann willst du es nicht...lies dir nochmal in Ruhe folgendes durch

Und das will er ja nicht! Er sucht ja einen weg, dass alles auf unsere Kosten geht

Doch geht problemlos...gerade als "Mehrsprachler" gibt es beste Jobs auf den Philippinen in den Callcentern. Mit deutlich über normalen Einkommen und sogar Krankenversicherung, was dort absolut unnormal ist!
Man muss es nur wollen und dann eben arbeiten. Aber du würdest da genug verdienen, um deine Familie gut zu ernähren
Soziale Hängemate gibt es dort allerdings nicht


Also muss ich aus Deutschland abhauen um die Familie zusammenhalten zu können? Ich möchte nicht auf den Philippinen leben. Man wird dort als Ausländer immer anders behandelt. Und da gibts zu viele Betrüger die einen Abziehen wollen. Man wird nur als Geldmaschine gesehen. Ich könnte zwar im Ausland leben, aber nicht auf den Philippinen. Auch schmeckt mir das Essen dort nicht.

Und es geht ja auch ims Prinzip. Mir wurde ja gesagt, dass das was ich vorhabe rechtlich möglich sein sollte. Bzw. ich ein Recht habe die Vaterschaft anzuerkennen. Warum soll ich nun aufgeben und die ABH gewinnen lassen?
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Antwort #61 - 11.02.2025 um 19:14:30
 
Du sollst ja nicht aufgeben. Du hast aber bisher alle Tipps hier und auch die gesetzlichen Vorschriften ignoriert, deshalb jetzt die Probleme.

Du kannst aber die Tipps hier nochmal in Ruhe durchlesen und Dir dann eine Strategie überlegen, wie es im Rahmen der Gesetze funktioniert. Die sind Dir ja inzwischen bekannt.
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Antwort #62 - 11.02.2025 um 20:18:05
 
Das hier ist die Aussetzung die wir vom Jugendamt damals bekommen haben.

Die Frau vom Jugendamt sagte, dass sie die Vaterschaft anerkennen kann, sobald meine Frau einen Aufenthaltstitel erhält. Diesen hat sie nun seit über einem Jahr, aber das Jugendamt sagt nun, dass die Aussetzung nur aufgehoben werden kann wenn die Ausländerbehörde zustimmt.

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Antwort #63 - 11.02.2025 um 20:47:57
 
Dann geh zum Familiengericht und reiche den Antrag ein, dass die Stadt Castrop Rauxel verpflichtet wird die Vaterschaft zu beurkunden.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #64 - 11.02.2025 um 21:14:50
 
Aras schrieb am 11.02.2025 um 20:47:57:
Dann geh zum Familiengericht und reiche den Antrag ein, dass die Stadt Castrop Rauxel verpflichtet wird die Vaterschaft zu beurkunden.


Das geht so einfach ohne Anwalt und klagen?
Also muss ich da nicht auch irgendwas beweisen, dass es nicht missbraeuchlich ist?

Also so wie ich das verstanden habe reicht alleine die Tatsache, dass das Kind bei uns leben wird und ich mich um ihn kuemmern werde. Egal ob er dadurch die deutsche Staatsbuergerschaft bekommt oder nicht. Es geht einzig und allein darum, dass ich die Verantwortung fuer das Kind uebernehmen will.
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Antwort #65 - 19.02.2025 um 17:45:27
 
Du musst nichts beweisen und solltest die persönlichen Angriffe, Beleidigungen und üblen Nachreden des Foristen deerhunter ignorieren und nicht dich rechtfertigend auf dessen Unsinn eingehen. Sich damit zu beschäftigen, bringt Dich nicht weiter. (Außer vielleicht pekuniär im Rahmen einer Strafanzeige mit Adhäsionsklage oder mittels zivilrechtlichen Klage. Ich würde aber empfehlen, erst einmal Deine familiäre Situation im Fokus zu behalten.)

Zur Sache:

Der von Aras gezeigte Weg wäre eine Möglichkeit.

Du könntest auch die Vaterschaftsanerkennung für den Stiefsohn als Willenserklärung zusammen mit Deiner Lebenspartnerin vor einem Notar abgeben, damit vollendete Tatsachen schaffen und mit diesem Dokument dann eben den deutschen Pass für das Kind beantragen. Nur muss man dieses Recht dann eben im worst case gerichtlich durchsetzen.
Ist Dir aber schon alles auch seit Oktober mehrfach von Verschiedenen Schreibern geschrieben worden.

Dir ist auch schon mehrfach geschrieben worden, dass die Anwälte Stuss schreiben mit der alleinigen Bezugnahme darauf, dass das Kind nicht Dein leibliches Kind ist, etc.

Gegen das von Dir im Beitrag vom 11.02. verlinkte Schreiben der ABH, das ja mit Sicherheit eine Widerrufsbelehrung enthält, die hoffentlich noch nicht abgelaufen ist, sollte man erst einmal fristwahrend Widerspruch einlegen.

Die Gründe, die die ABH anführt, lassen sich doch einfach widerlegen.

Die im §85a AufenthG genannten Kriterien für die sogenannte "Regelvermutung" einer missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft lauten in der Nummer 3 und 4 des Absatzes 2:

"3.      der Anerkennende bereits mehrfach die Vaterschaft von Kindern verschiedener ausländischer Mütter anerkannt hat und jeweils die rechtlichen Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes oder der Mutter durch die Anerkennung geschaffen hat, auch wenn das Kind durch die Anerkennung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat,

4.      dem Anerkennenden oder der Mutter ein Vermögensvorteil für die Anerkennung der Vaterschaft oder die Zustimmung hierzu gewährt oder versprochen worden ist
"

Beides ist doch wohl nicht der Fall.

In den Nummern 1 und 2 des 2. Absatzes des §85a AufenthG werden als Kriterien zur Annahme eines Missbrauchs die Gründe des §1597a BGB genannt:

"1.      das Bestehen einer vollziehbaren Ausreisepflicht des Anerkennenden oder der Mutter oder des Kindes,"

Das trifft nicht zu. Weder Du, noch Deine Lebenspartnerin, noch das Kind ist ausreisepflichtig.

"2.      wenn der Anerkennende oder die Mutter oder das Kind einen Asylantrag gestellt hat und die Staatsangehörigkeit eines sicheren Herkunftsstaates nach § 29a des Asylgesetzes besitzt,"

Trifft nicht zu.

"3.      das Fehlen von persönlichen Beziehungen zwischen dem Anerkennenden und der Mutter oder dem Kind,"

Du hast ja wohl die "persönliche Beziehung" zur Mutter, lebst mit dieser zusammen und bist mit ihr verheiratet, auch wenn die Ehe nicht in DEU anerkennt wird. Die Willenserklärung an sich ist aber dessen ungeachtet eindeutig im Sinne eines Zusammenlebens.
Und auch zu dem Stiefkind, so wie Du es beschrieben hattest, besteht eine persönliche Beziehung von Deiner Seite. Damit trifft auch dieser Teil der Regelvermutung eines Missbrauchs nicht zu.

"4.      der Verdacht, dass der Anerkennende bereits mehrfach die Vaterschaft von Kindern verschiedener ausländischer Mütter anerkannt hat und jeweils die rechtlichen Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes oder der Mutter durch die Anerkennung geschaffen hat, auch wenn das Kind durch die Anerkennung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, oder"

Trifft ja wohl nicht zu.

"5.      der Verdacht, dass dem Anerkennenden oder der Mutter ein Vermögensvorteil für die Anerkennung der Vaterschaft oder die Zustimmung hierzu gewährt oder versprochen worden ist."

Trifft nicht zu.

Also keine der Kriterien für die Regelvermutung einer missbräuchlichen Anerkennung einer Vaterschaft träfe zu.
Du lebst zudem mit der Kindsmutter und Eurem gemeinsamen Kind zusammen und willst das Stiefkind in in Eure Bedarfsgemeinschaft aufnehmen.

Damit kannst Du die von der ABH unterstellte Regelvermutung eines Missbrauchs in meinen Augen erfolgreich widerlegen.

Nur darf diese Unterstellung der ABH nicht unanfechtbar werden, weshalb man zwingend Rechtsmittel in Form des Widerspruchs einlegen muss.

Es ist nur halt so, dass man einen Anwalt benötigt, der nicht unfähig ist und zumindest ein Mindestmaß an Bereitschaft zum Engagement aufbringt. Oder in der Lage ist, eben selbst ggü. der ABH im Widerspruchsverfahren oder bei deren Festhalten an Willkürentscheidungen vor dem Verwaltungsgericht zu argumentieren.


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Antwort #66 - 19.02.2025 um 17:51:40
 
BlaueQualle schrieb am 11.02.2025 um 21:14:50:
...
Also muss ich da nicht auch irgendwas beweisen, dass es nicht missbraeuchlich ist?


Du musst nicht beweisen, dass es nicht missbräuchlich ist, sondern die ABH muss plausibel und am Ende gerichtsfest darlegen können, dass ein Missbrauch vorliegt. Können sie aber m.E. nicht, s. meinen vorherigen Beitrag.

Zitat:
Also so wie ich das verstanden habe reicht alleine die Tatsache, dass das Kind bei uns leben wird und ich mich um ihn kuemmern werde. Egal ob er dadurch die deutsche Staatsbuergerschaft bekommt oder nicht. Es geht einzig und allein darum, dass ich die Verantwortung fuer das Kind uebernehmen will.


Im Prinzip ja. Wie es Dir seit Oktober auch schon mehrfach dargelegt wurde.
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Antwort #67 - 19.02.2025 um 19:18:11
 
Moin,

T.P.2013 schrieb am 19.02.2025 um 17:45:27:
Du könntest auch die Vaterschaftsanerkennung für den Stiefsohn als Willenserklärung zusammen mit Deiner Lebenspartnerin vor einem Notar abgeben, damit vollendete Tatsachen schaffen und mit diesem Dokument dann eben den deutschen Pass für das Kind beantragen. Nur muss man dieses Recht dann eben im worst case gerichtlich durchsetzen. 


Das wird so ohne weiteres nichts bringen, vgl. § 1597a Abs. Abs. 2 S. 4 und Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 1598 Abs. 1 S. 2 BGB - sollte der Bescheid der Ausländerbehörde schon unanfechtbar sein. Jede andere Beurkundung (auch beim Notar) ist unwirksam.

Wenn nicht, Widerspruch einlegen, ich sehe es auch so wie T.P.2013. Es spricht viel dafür, dass die Entscheidung rechtswidrig ist (oder rechtswidrig geworden ist).

Sollte der Bescheid der Ausländerbehörde schon unanfechtbar sein, dann könnte eine Möglichkeit sein, dessen Aufhebung zu beantragen, Vorteil: gegen den Bescheid könnte man Rechtsmittel einlegen. Es kann aber auch durchaus sein, dass euch nur noch das Familiengericht helfen kann, dafür fehlen mir jetzt die familienrechtlichen Grundlagen.

just, my two cents...

Gruß, Andreas.
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Antwort #68 - 19.02.2025 um 23:56:06
 
Soweit es berichtet wurde, gibt es noch keinen Bescheid der Ausländerbehörde sondern das Verfahren wurde vom Standsamt ausgesetzt solange die Ausländerbehörde prüft.

Man könnte auch die Behörde bitten den Bescheid erneut in der gleichen Form zu erlassen um es gerichtlich zu überprüfen oder man erkennt die Vaterschaft erneut an, was erneut ein Verwaltungsverfahren beim Standesamt auslöst, was wiederum die Ausländerbehörde zur Abgabe einer Stellungnahme führt und dann zu einem erneuten Ablehnungsbescheid führt, was man dann gerichtlich angreifen kann.
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Antwort #69 - 20.02.2025 um 07:17:50
 
Aras schrieb am 19.02.2025 um 23:56:06:
Soweit es berichtet wurde, gibt es noch keinen Bescheid der Ausländerbehörde sondern das Verfahren wurde vom Standsamt ausgesetzt solange die Ausländerbehörde prüft.

Den bekommt der Antragsteller doch ohnehin nicht unmittelbar.

§85a (3) AufenthG
Zitat:
(3) 1Ist die Feststellung nach Absatz 1 Satz 2 unanfechtbar, gibt die Ausländerbehörde der beurkundenden Behörde oder der Urkundsperson und dem Standesamt eine beglaubigte Abschrift mit einem Vermerk über den Eintritt der Unanfechtbarkeit zur Kenntnis. 2Stellt die Behörde das Verfahren ein, teilt sie dies der beurkundenden Behörde oder der Urkundsperson, den Beteiligten und dem Standesamt schriftlich oder elektronisch mit.

Wurde die Aussetzung im durch §1597a BGB vorgesehenen Verfahren vor mehr als einem Jahr vorgenommen (das entnehme ich so Antwort #62), müsste die Entscheidung der ABH längst getroffen worden sein und dem Standesamt vorliegen.

Keinesfalls darf so ein Vorgang bis in alle Ewigkeit dauern.

Für mich wäre daher Schritt 1, vom Standesamt schriflich Information zu fordern, wann die Mitteilung an die ABH abgesandt wurde und wann welche Antwort kam.
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Antwort #70 - 20.02.2025 um 12:33:55
 
Also nachdem ich mindestens 40 Anwälte angerufen habe und mich am Telefon beleidigen lassen musste und andere Dinge habe ich nun endlich eine Anwältin gefunden die uns Recht gibt und helfen will.
Sie ist Brasilianerin, aber lebt in Deutschland. Eine sehr nette Anwältin. Sie gab uns bei allem Recht und meinte beim Beratungsgespräch direkt, dass diese Aussetzung vom Jugendamt und Ausländerbehörde unseriös wirkt und sie glaubt, dass es nichtmal gültig ist, weil es dazu einen richterlichen Beschluss geben muss.
Sie meint in meinem Fall wäre es mein gutes Recht die Vaterschaft anzuerkennen. Sie hat uns viele Informationen gegeben und wird nächste Woche erstmal Jugendamt, ABH und Standesamt anschreiben. Das Standesamt hat zwar mit dem Fall nix zutun, weil die von Anfang an sagten, dass eine Vaterschaftsanerkennung für ein Kind mit ausländischer Geburtsurkunde beim Jugendamt gemacht werden muss, aber egal.

Die Anwältin meinte auch, dass ich die Vaterschaftsanerkennung vielleicht auf den Philippinen machen muss. Aber ich könnte die Anerkennung jetzt theoretisch einfach beim Notar machen der nix von der Aussetzung weiß und damit auf den Philippinen den Pass beantragen und ihn damit nach Deutschland einreisen lassen. Selbst wenn diese wegen der Aussetzung ungültig sein sollte. Mehr als die Staatsbürgerschaft entziehen können sie sowieso nicht. Und keiner würde das 7 jährige Kind alleine ausweisen wenn es einmal hier ist. Sie meinte sogar theoretisch könnten wir ihn mit Schengenvisum her holen und ihn dann einfach illegal hier lassen bis das Aufenthaltsrecht geklärt ist. Da es sich um ein kleines Kind handelt würde sowieso keine Strafe folgen.

Das war die Meinung der Anwältin, aber sie versucht zuerst das mit der Vaterschaftsanerkennung durchzukriegen. Sie war entsetzt von dem Schreiben der ABH.
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Antwort #71 - 20.02.2025 um 12:57:56
 
BlaueQualle schrieb am 20.02.2025 um 12:33:55:
Sie meinte sogar theoretisch könnten wir ihn mit Schengenvisum her holen und ihn dann einfach illegal hier lassen bis das Aufenthaltsrecht geklärt ist.

Und das Schengen-Visum bekommt er Deiner Meinung nach problemlos?
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Antwort #72 - 20.02.2025 um 13:20:56
 
lottchen schrieb am 20.02.2025 um 12:57:56:
Und das Schengen-Visum bekommt er Deiner Meinung nach problemlos?


Meiner Meinung nach nicht, aber laut Anwältin schon.
Habe ihr auch erzählt wie meine Frau nach Deutschland gereist ist. Dass sie mit Schengenvisum illegal hier geblieben ist
Sie meinte das ist egal. Und dass das Kind ein Recht hat einzureisen.
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Antwort #73 - 20.02.2025 um 13:43:40
 
Immerhin hast du jetzt einen Rechtsbeistand gefunden.

Würde ihre Aussagen aber mit Vorsicht genießen. Dafür dass auf sie die Handlungen von JA und ABH unseriös wirken hat sie nämlich ziemlich unseriöse Vorstellungen davon, wie man das einfach umgehen kann und macht sich damit ggf. sogar strafbar.

Bevor du zu solchen Maßnahmen greifst würde ich dir daher trotzdem raten erstmal die vielen Ratschläge die hier gegeben worden sind auszuloten.
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Antwort #74 - 20.02.2025 um 14:33:13
 
So sehr ich es verwunderlich finde, dass Du 40 Anwälte findest ohne einen mit dem Fachwissen zur Mißbräüchlichkeit von Vaterschaftsanerkennungen ... wenigstens hat nicht einer von denen versucht, Dich um jeden Preis als Mandanten zu bekommen.
Motto "Ist zwar wenig aussichtsreich, aber mein Geld bekomme ich trotzdem!"

Hut ab vor den 40, da gibt es Schlimmeres!

Das hier z.B.
BlaueQualle schrieb am 20.02.2025 um 12:33:55:
Die Anwältin meinte auch, dass ich die Vaterschaftsanerkennung vielleicht auf den Philippinen machen muss. Aber ich könnte die Anerkennung jetzt theoretisch einfach beim Notar machen der nix von der Aussetzung weiß und damit auf den Philippinen den Pass beantragen und ihn damit nach Deutschland einreisen lassen. Selbst wenn diese wegen der Aussetzung ungültig sein sollte. Mehr als die Staatsbürgerschaft entziehen können sie sowieso nicht. Und keiner würde das 7 jährige Kind alleine ausweisen wenn es einmal hier ist. Sie meinte sogar theoretisch könnten wir ihn mit Schengenvisum her holen und ihn dann einfach illegal hier lassen bis das Aufenthaltsrecht geklärt ist. Da es sich um ein kleines Kind handelt würde sowieso keine Strafe folgen.

hätte ich mir schriftlich geben lassen und es anschließend der Rechtsanwaltskammer geschickt.

Das ist Unwissen, garniert mit der Anstiftung zu diversen vorsätzlichen Rechtsverstößen.

Eine Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht ist "auf den Philippinen" nicht möglich. Höchstens vor einer deutschen AV, aber da kann man es auch in Deutschland tun.
Wissend um die Unwirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung einen Pass beantragen mit dem dortigen Eintrag "StAng: deutsch", obwohl die aufgrund einer unwirksamen Vaterschaftsanerkennung gar nicht vorliegen kann?
Ein Visum für Kurzaufenthalte beantragen, obwohl ein Daueraufenthalt geplant ist - lies die Strafvorschriften in § 95 AufenthG.
Illegaler Aufenthalt - ebenda.

Genau die Art Ratschläge, die wirklich niemand braucht. Außer demjenigen, der die Ratschläge für nicht wenig Geld gibt.
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Antwort #75 - 20.02.2025 um 15:37:05
 
Petersburger schrieb am 20.02.2025 um 14:33:13:
So sehr ich es verwunderlich finde, dass Du 40 Anwälte findest ohne einen mit dem Fachwissen zur Mißbräüchlichkeit von Vaterschaftsanerkennungen ... wenigstens hat nicht einer von denen versucht, Dich um jeden Preis als Mandanten zu bekommen.
Motto "Ist zwar wenig aussichtsreich, aber mein Geld bekomme ich trotzdem!"

Hut ab vor den 40, da gibt es Schlimmeres!

Das hier z.B.
hätte ich mir schriftlich geben lassen und es anschließend der Rechtsanwaltskammer geschickt.

Das ist Unwissen, garniert mit der Anstiftung zu diversen vorsätzlichen Rechtsverstößen.

Eine Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht ist "auf den Philippinen" nicht möglich. Höchstens vor einer deutschen AV, aber da kann man es auch in Deutschland tun.
Wissend um die Unwirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung einen Pass beantragen mit dem dortigen Eintrag "StAng: deutsch", obwohl die aufgrund einer unwirksamen Vaterschaftsanerkennung gar nicht vorliegen kann?
Ein Visum für Kurzaufenthalte beantragen, obwohl ein Daueraufenthalt geplant ist - lies die Strafvorschriften in § 95 AufenthG.
Illegaler Aufenthalt - ebenda.

Genau die Art Ratschläge, die wirklich niemand braucht. Außer demjenigen, der die Ratschläge für nicht wenig Geld gibt.


Naja die anderen Anwälte meinten direkt "Können Sie vergessen, ohne gesicherten Lebensunterhalt wird das Kind niemals einreisen können. Und da sie Erwerbsunfähig sind wird das definitiv nichts. Sind Sie selbst Schuld dass sie sich in so eine Situation gebracht haben trotz ihrer Behinderung".

Und auch meinten fast alle Anwälte "Vaterschaftsanerkennung für ein nicht leibliches Kind ist Betrug. Solch einen Fall nehme ich nicht an".

Die jetzige Anwältin war die einzige die es anders gesehen hat. Sie meinte man kann die Vaterschaftsanerkennung in Deutschland machen, aber sie muss anschließend auf den Philippinen von der Botschaft geprüft werden. So war es zumindest in Brasilien sagte sie.

Und die Anwältin kommt schon aus Hannover. Die macht das alles online über Google Meet. Ich hab Deutschlandweit viele Anwälte abgeklappert. Überall angerufen.
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Antwort #76 - 20.02.2025 um 16:00:13
 
BlaueQualle schrieb am 20.02.2025 um 15:37:05:
Die jetzige Anwältin war die einzige die es anders gesehen hat. Sie meinte man kann die Vaterschaftsanerkennung in Deutschland machen, aber sie muss anschließend auf den Philippinen von der Botschaft geprüft werden. So war es zumindest in Brasilien sagte sie.

Und die Anwältin kommt schon aus Hannover. Die macht das alles online über Google Meet. Ich hab Deutschlandweit viele Anwälte abgeklappert. Überall angerufen.


Es ist aber besser, alles entsprechend dem Gesetz zu machen.

1) Vaterschaft-Anerkennung, Zustimmung der Mutter
2) Deutschen Pass für das Kind
3) Einreise ohne Visum

Anwälte lernen vielleicht Vaterschaftsanerkennung, nicht aber Aufenthaltsrecht im Studium. Das müssen sie sich selbst aneignen.

Hier im Forum sind einige schon darauf spezialisiert, im Gegensatz zu den meisten Anwält:innen.
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Aras
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Antwort #77 - 20.02.2025 um 16:02:43
 
Naja, ich denke, dass die Anwältin das Problem lösen will, dass ggf. die Behörde den Einwand bringen könnte, dass keine soziofamiliäre Beziehung zwischen dem TE und dem Kind bestehen würde.

Ich denke, das Kind wird kein Schengenvisum erhalten.

Warum wird nicht einfach ein FZF Visum beantragen um mit dem Halbgeschwister zu leben? Wird ja afaik keine Lebensunterhaltssicherung gefordert. Hatten wir das noch nicht erklärt?

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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BlaueQualle
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Antwort #78 - 20.02.2025 um 16:50:49
 
Also ich habe wirklich viele Anwaelte kontaktiert. Vielleicht sogar mehr als 40. Bis Berlin und Muenchen. 10 Haben direkt gesagt, dass sie keine neuen Auftraege mehr annehmen weil sie schon zu viel zutun haben.
Dann haben 20 direkt gesagt, dass dieser Fall nur was fuer ein Anwalt ist der auf Familienrecht spezialisiert ist, da er als Immigrationsanwalt keine Ahnung von Vaterschaftsanerkennung hat. Die Familienanwaelte die ich angerufen habe meinten aber, dass es doch nur was fuer ein Immigrationsanwalt ist, weil die Auslaenderbehoerde involviert ist und nur ein Immigrationsanwalt mit denen kommunizieren kann. Ein anderer Anwalt meinte sogar, dass ich 2 Anwaelte fuer diesen Fall braeuchte und unter 6,000-,7000 Euro keine Chance haette.

Dann gabs 5 Anwaelte die mir nur Vorwuerfe gemacht haben und meinte, dass in unserer Situation der Sohn niemals nach Deutschland kommen koennte. Ausser wir wuerden beide Vollzeit Arbeiten, aber solange ich Erwerbsunfaehig bin waere es unmoeglich.
Eine Anwaeltin sagte auch, dass so eine Ausnahmeregelung damit das Kind auch ohne gesicherten Lebensunterhalt kommen kann extrem schwierig ist. Das wuerde tausende von Euros kosten und kann viele Jahre dauern. Sie sagte sie hatte mal genau so einen Fall und das hat 4 Jahre gedauert bis das durch ging mit mehreren Gerichtsterminen.

Nur unsere jetzige Anwaeltin sieht die Vaterschaftsanerkennung als den besten Weg. Das ist auch das was sie als erstes versuchen wird. Das andere waren alles Alternativen die man versuchen kann wenn es nicht klappen sollte.
Sie sagte auch, dass wir niemals haetten sagen sollen, dass wir online geheiratet haben sondern einfach die Ehe haetten eintragen lassen sollen. Sie meinte sie kennt mehrere aus Brasilien die auch online geheiratet haben und dies in Deutschland eingetragen haben ohne Problem. Man soll nur nicht zu viele Informationen preis geben. Manchmal ist weniger sagen besser. So ihre Worte.

Jedenfalls will sie den Fall annehmen und berechnet erstmal 8 Arbeitsstunden. Insgesammt 2,000 Euro. Sie glaubt, dass das reichen wird fuer den Fall. Diese kann ich auch auf Raten bezahlen.
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Andreas782
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Antwort #79 - 20.02.2025 um 20:57:16
 
Nun, ich fass mal kurz zusammen, weil der Input jetzt recht dürftig wird.

1. In Antwort 52 hat der TS ein Foto der (vermutlichen) Verfügung zur Feststellung der rechtsmissbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung beigefügt, jedenfalls wird im letzten Absatz klar, dass das ein Verwaltungsakt sein soll.

2. Prüfen ob die Widerspruchsfrist noch läuft und Widerspruch einlegen. Dann wird der Vorgang nochmal neu geprüft. Schon allein der Umstand, dass der TS mit dem gemeinsamen Kind und der Freundin/Frau (da ist auch der TS nicht immer ganz eindeutig in den Aussagen) in häuslicher/familiärer Lebensgemeinschaft leben, stellt für mich ein starkes Indiz dafür dar, dass die Verfügung der Ausländerbehörde rechtswidrig sein könnte.

3. Auf dem in Antwort 52 fotografiertem Schreiben ist keine Rechtsbehelfsbelehrung zu sehen, es könnte sein, dass die Ausländerbehörde diese vergessen oder absichtlich weggelassen hat. Dann tritt anstelle der Widerspruchsfrist die Ausschlussfrist nach § 58 Abs. 2 VwGO, sodass nicht nur ein Monat Zeit für den Rechtsbehelf ist, sondern ein ganzes Jahr ab Bekanntgabe des Verwaltungsakts. Wenn die Rechtsbehelfsbelehrung allerdings Bestandteil der Verfügung gewesen ist, dann gilt das unter 2. geschriebene.

4. Die legalen Handlungsmöglichkeiten wurden dem TS nun mehrmals in epischer Länge erklärt, er kann jetzt wählen, welchen Weg er beschreiten will.

Ich glaube nicht, dass zu diesem Thema noch eine weitere (sinnvolle) Diskussion möglich und nötig ist. Und bevor wir bald die 10. Seite mit Inhalt (ohne wirklichen Inhalt) erreichen, beenden wir das an der Stelle. Smiley

Der TS darf zu einer anderen Frage natürlich wieder neue Fragen stellen, hier wird es aber nur unübersichtlich.

Gruß, Andreas.

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