reinhard schrieb am 20.10.2024 um 18:58:54:Ihr hättet damals nicht aufgeben sollen.
Es gibt auch die "soziale Vaterschaft". Das ist kein Betrug, sondern Dein erklärter Wille, der tatsächliche Vater des Kindes zu sein. Gegen den schriftlichen Bescheid hättet Ihr klagen müssen.
Vermutlich habt ihr darüber mit der Behörde nur gesprochen, oder?
Die Ausländerbehörde hat die Möglichkeit, den Visum auch ohne Sicherung des Lebensunterhalts zuzustimmen. Dazu muss das Visum aber zuerst beantragt werden. Gut wäre, wenn ihre Eltern klar ankündigen, sich in der Zukunft nicht mehr um das Kind kümmern zu wollen oder kümmern zu können.
Ist aber immer schwierig, wenn man einmal die Trennung akzeptiert hat.
Probier parallel die Vaterschafts-Erklärung, vielleicht über einen Notar. Es kostet aber alles Geld.
Das Jugendamt hat uns eine Blockade erstellt sozusagen.
Wir bekamen einen gelben Brief mit "Aussetzung der Vaterschaftsanerkennung". Darin steht, dass es solange blockiert ist bis die Auslaenderbehoerde es wieder freigibt. Solange kann die Vaterschaft auch von keiner anderen Urkundsperson beurkundet werden. Das heisst selbst ein Notar kann da jetz nichts machen. Weil es dann ungueltig waere. Die haben es komplett gesperrt. Und in dem Brief stand, dass angenommen wird ich wuerde die Vaterschaft nur anerkennen um den Kind die deutsche Staatsbuergerschaft zu erschleichen und Aufenthalt in Deutschland zu ermoeglichen.
Ich habe eine sehr gute Beziehung zu ihrem anderen Sohn. Wir haben Bilder zusammen von den Philippinen und verstehen und super. Wie soll man denn sonst die Vaterschaft anerkennen und die Beziehung zu verbessern ohne dass direkt Betrug vermutet wird?
Die schrieben in dem Brief auch, dass es geprueft wurde und ich nicht der Vater sein kann, weil ich zum Zeitpunkt der Geburt das Kind noch nicht kannte und noch nicht auf den Philippinen zum Zeitpunkt der Geburt.
Jetzt ist die Frage, was macht mehr Sinn und was geht schneller und hat hoehere Erfolgschancen? Lieber versuchen die Vaterschaft weiterhin anzukernennen oder lieber versuchen dem Sohn einen Aufenthaltstitel zu beschafften trotz nicht abgesicherten Lebensunterhalt?
lottchen schrieb am 20.10.2024 um 19:13:47:Steht ein Vater in der Geburtsurkunde des Kindes?
Kannst Du keine EU-Rente beantragen?
Warum 1 Jahr? Sie hatte doch
A1 als sie herkam, also eine gewisse Grundlage. Warum dauert es 1 Jahr den Integrationskurs in Vollzeit abzuschließen? Andere machen das neben dem Job in einem Abendkurs.
In der Geburtsurkunde steht kein Vater drin. Ist komplett leer. Sie hat den Vater des Kindes nie eintragen lassen, weil er sich nicht mehr gemeldet hat als sie schwanger wurde.
EU Rente kriege ich nicht, da ich nie gearbeitet habe aufgrund der Behinderung. Ich war lange in aertzlicher Behandlung und habe auch eine Menge Diagnosen, aber ich bekomme nur Grundsicherung.
Meine Frau hatte kein
A1 als sie nach Deutschland kam. War eine etwas kompliziertere Geschichte. Sie reiste mit Schengenvisum als Tourist ein und blieb dann illegal hier bis zur Geburt, weil sie bei der ersten Schwangerschaft damals fast gestorben ist und sie Angst hatte auf den Philippinen zu entbinden. Sie wollte wegen der besseren medizinischen Versorgung lieber in Deutschland entbinden. Und von daher blieb sie bis zur Geburt hier, aber konnte danach mit Hilfe unserer Anwaeltin einen Aufenthaltstitel bekommen den sie aber jedes Jahr erneut beantragen muss. Ist immer nur 1 Jahr gueltig. Jedenfalls muss sie von daher 1,000 Stunden beim Integrationskurs machen. Da sie kein Deutsch konnte.