Petersburger schrieb am 25.10.2024 um 12:48:08:Variante 2 sähe für mich so aus:
Jetzt ein Visumverfahren für das ältere Kind beginnen.
Denn es gibt keine mir bekannte Vorschrift, die für einen echten Nachzug eines Kindes (Alter <16) andere Voraussetzungen vorsieht als für das gemeinsame Übersiedeln.
Es ist ganz einfach so, dass die Rechte der Kinder nicht von der Klugheit oder Dummheit, Leichtgläubigkeit oder Gerissenheit, von Reichtum oder Armut ihrer Eltern abhängen können.
Nicht
in dem Sinne, dass eine Behörde das Kindeswohl anders bewerten und entsprechend anders entscheiden darf, je netter oder widerspenstiger die Eltern sind.
Und selbst wenn jeder der alteingesessenen Forumshasen einen anderen Weg gegangen wäre als der
TS, hat niemand von uns das Recht, die angestrebte soziale Vaterschaft nur aufgrund der Vorgeschichte in Zweifel zu ziehen oder mit unangenehmen Adjektiven zu kennzeichnen..
Ebensowenig wie die mit dem Vorgang befasste(n) Behörde(n).
Der deutsche
TS will offenbar auf lange Sicht mit der Mutter seines Kindes und mit deren älterem, "mitgebrachten" Kind in einer familiären Gemeinschaft leben - was ist das anderes als soziale Vaterschaft?
Wenn das keine ist, was ist dann soziale Vaterschaft?
Ich habe schon Fälle gesehen, in denen Mütter ihre Kinder für x Jahre in der Heimat bei den Großeltern ließen, damit die dort ihren Schulabschluss (oder was auch immer) beenden konnten / damit die Mutter erstmal in Deutschland Deutsch lernen konnte usf.
Für mich ganz persönlich in den meisten Fällen absolut unverständlich - aber ich hätte mich niemals gewagt, das zu verurteilen!
Weder innerlich für mich, noch intern in der Behörde und schon gar nicht irgendwo öffentlich!
Wer bin ich denn, dazu
Urteile abzugeben?!
Sicher haben wir nicht alles richtig gemacht, aber wir waren auch unsicher und hatten Angst, dass irgendwas schief geht. Wir wollten damals einfach erstmal sicherstellen, dass das Kind ohne Komplikationen in Deutschland geboren wird. Sie war halt als Tourist in Deutschland dann haben wir von der Schwangerschaft erfahren. Wir dachten die Auslaenderbehoerde wuerde sie abschieben. Und es war verdammt schwierig ueberhaupt ein Schengenvisum zu bekommen.
Und wir wussten nicht ob und wann sie wieder zurueck nach Deutschland kann wenn sie wieder ausreist. Jetzt kann man es eh nicht mehr aendern sondern nur noch ueberlegen wie man ihren Sohn her holen kann.
Ich habe ja bereits Einspruch eingelegt und einen Brief per Einschreiben an die Auslaenderbehoerde geschickt der professionell wie von einem Anwalt geschrieben klingt. In dem Brief habe ich mehrere Gruende genannt warum die Vaterschaftsanerkennung NICHT missbraeuchlich ist. Die
ABH behauptet ja wir wuerden dies nur tun um ein Aufenthaltsrecht fuer den Sohn zu erlangen. In unserem Brief haben wir argumentiert, dass es ausschliesslich zum Wohl des Kindes sein soll um die Bindung zu staerken etc.
Und dass eine Integration in die Familie logischerweise nicht ohne Zuzug nach Deutschland moeglich waere.
Auch haben wir geschrieben, dass wir auf Wunsch Bilder einreichen koennen von mir und dem Sohn als Beweis, dass ich bereits viel Zeit mit ihm verbracht habe.
Wir haben den Sohn sogar schonmal gefragt ob er will, dass ich ihn adoptiere und er meinte Ja. Mit dem Wort "Vaterschaftsanerkennung" kann er ja nix anfangen also haben wir ihn wegen Adoption gefragt. (Haben wir im brief aber jetzt nicht erwaehnt)