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Kind nach Deutschland holen? (Gelesen: 4.868 mal)
BlaueQualle
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Antwort #45 - 26.10.2024 um 00:23:07
 
Petersburger schrieb am 25.10.2024 um 12:48:08:
Variante 2 sähe für mich so aus:

Jetzt ein Visumverfahren für das ältere Kind beginnen.
Denn es gibt keine mir bekannte Vorschrift, die für einen echten Nachzug eines Kindes (Alter <16) andere Voraussetzungen vorsieht als für das gemeinsame Übersiedeln.


Es ist ganz einfach so, dass die Rechte der Kinder nicht von der Klugheit oder Dummheit, Leichtgläubigkeit oder Gerissenheit, von Reichtum oder Armut ihrer Eltern abhängen können.
Nicht in dem Sinne, dass eine Behörde das Kindeswohl anders bewerten und entsprechend anders entscheiden darf, je netter oder widerspenstiger die Eltern sind.


Und selbst wenn jeder der alteingesessenen Forumshasen einen anderen Weg gegangen wäre als der TS, hat niemand von uns das Recht, die angestrebte soziale  Vaterschaft nur aufgrund der Vorgeschichte in Zweifel zu ziehen oder mit unangenehmen Adjektiven zu kennzeichnen..
Ebensowenig wie die mit dem Vorgang befasste(n) Behörde(n).

Der deutsche TS will offenbar auf lange Sicht mit der Mutter seines Kindes und mit deren älterem, "mitgebrachten" Kind in einer familiären Gemeinschaft leben - was ist das anderes als soziale Vaterschaft?
Wenn das keine ist, was ist dann soziale Vaterschaft?

Ich habe schon Fälle gesehen, in denen Mütter ihre Kinder für x Jahre in der Heimat bei den Großeltern ließen, damit die dort ihren Schulabschluss (oder was auch immer) beenden konnten / damit die Mutter erstmal in Deutschland Deutsch lernen konnte usf.
Für mich ganz persönlich in den meisten Fällen absolut unverständlich - aber ich hätte mich niemals gewagt, das zu verurteilen!
Weder innerlich für mich, noch intern in der Behörde und schon gar nicht irgendwo öffentlich!
Wer bin ich denn, dazu Urteile abzugeben?!


Sicher haben wir nicht alles richtig gemacht, aber wir waren auch unsicher und hatten Angst, dass irgendwas schief geht. Wir wollten damals einfach erstmal sicherstellen, dass das Kind ohne Komplikationen in Deutschland geboren wird. Sie war halt als Tourist in Deutschland dann haben wir von der Schwangerschaft erfahren. Wir dachten die Auslaenderbehoerde wuerde sie abschieben. Und es war verdammt schwierig ueberhaupt ein Schengenvisum zu bekommen.

Und wir wussten nicht ob und wann sie wieder zurueck nach Deutschland kann wenn sie wieder ausreist. Jetzt kann man es eh nicht mehr aendern sondern nur noch ueberlegen wie man ihren Sohn her holen kann.

Ich habe ja bereits Einspruch eingelegt und einen Brief per Einschreiben an die Auslaenderbehoerde geschickt der professionell wie von einem Anwalt geschrieben klingt. In dem Brief habe ich mehrere Gruende genannt warum die Vaterschaftsanerkennung NICHT missbraeuchlich ist. Die ABH behauptet ja wir wuerden dies nur tun um ein Aufenthaltsrecht fuer den Sohn zu erlangen. In unserem Brief haben wir argumentiert, dass es ausschliesslich zum Wohl des Kindes sein soll um die Bindung zu staerken etc.
Und dass eine Integration in die Familie logischerweise nicht ohne Zuzug nach Deutschland moeglich waere.

Auch haben wir geschrieben, dass wir auf Wunsch Bilder einreichen koennen von mir und dem Sohn als Beweis, dass ich bereits viel Zeit mit ihm verbracht habe.

Wir haben den Sohn sogar schonmal gefragt ob er will, dass ich ihn adoptiere und er meinte Ja. Mit dem Wort "Vaterschaftsanerkennung" kann er ja nix anfangen also haben wir ihn wegen Adoption gefragt. (Haben wir im brief aber jetzt nicht erwaehnt)
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Antwort #46 - 27.10.2024 um 20:27:41
 
@deethunter ich zitiere

"Ich erwaehne sowas nur nicht mehr gerne, weil mich andere dann oft mit anderen Autisten vergleichen und meinen sowas wie "Ich kenne einen anderen Autisten der ist super erfolgreich und kann problemlos arbeiten, also muesstest du das auch koennen". Von daher behalte ich das eigentlich lieber fuer mich. Autismus ist leider eine komplizierte Krankheit die bei jedem sehr unterschiedlich sein kann und die meisten Menschen leider nicht richtig verstehen. Selbst ich verstehe meinen Autismus manchmal selber nicht.
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Was soll dein Kommentar ?

Ich habe mal chapgpt was für formuliere lassen vllt verstehst du es dann...

"Max ist arbeitsunfähig, weil der Arbeitsalltag Anforderungen stellt, die für ihn durch seinen Autismus sehr belastend sind und die er nicht bewältigen kann, ohne erheblich darunter zu leiden. Sein Autismus äußert sich in starker Reizempfindlichkeit und der Notwendigkeit fester Routinen und Vorhersehbarkeit.

Hier sind einige Gründe, warum Max als arbeitsunfähig gilt:

1. Hohe Reizempfindlichkeit: Max ist sehr empfindlich gegenüber Geräuschen, Licht und Bewegungen. Ein typisches Arbeitsumfeld mit Gesprächen, Telefonen und anderen Geräuschen führt bei ihm schnell zu Überforderung und Stress. Er kann sich nicht gut abgrenzen und ist dadurch extrem abgelenkt, was ihn daran hindert, produktiv zu sein.


2. Schwierigkeiten mit Flexibilität und Anpassung: Im Arbeitsalltag sind oft spontane Änderungen nötig. Ob es um neue Aufgaben, Änderungen im Zeitplan oder unerwartete Meetings geht – für Max sind diese Veränderungen extrem belastend. Autistische Menschen haben oft große Schwierigkeiten, sich flexibel auf neue Situationen einzulassen, was bedeutet, dass solche Anpassungen für Max viel mehr Stress verursachen als für andere.


3. Probleme im Sozialkontakt und der Teamarbeit: Viele Arbeitsstellen erfordern Teamarbeit und den regelmäßigen Austausch mit Kollegen oder Kunden. Für Max ist es jedoch sehr schwer, Körpersprache zu lesen, in Gesprächen mitzuhalten oder Smalltalk zu führen. Er fühlt sich in sozialen Situationen schnell überfordert und ist sich unsicher, wie er reagieren soll, was zu Missverständnissen führen kann und ihm zusätzlichen Stress bereitet.


4. Schnelle Erschöpfung: Durch die ständige Reizüberflutung und die Anstrengung, sich sozial anzupassen, ist Max sehr schnell erschöpft. Selbst kurze Arbeitsphasen führen bei ihm oft zu einer Überlastung, und er braucht danach viel Ruhe, um sich wieder zu erholen. Das macht es ihm unmöglich, über längere Zeit an einem Arbeitsplatz zu bleiben und eine geregelte Arbeitsleistung zu erbringen.



Insgesamt ist Max also arbeitsunfähig, weil die üblichen Anforderungen an Flexibilität, Anpassung und soziale Interaktion in einem typischen Arbeitsumfeld für ihn zu viel Stress und Überforderung bedeuten würden. Selbst wenn er gut formulieren und in vorbereiteten, ruhigen Situationen (wie mit der Ausländerbehörde) kommunizieren kann, reichen diese Fähigkeiten nicht aus, um die Belastungen und Anforderungen des Arbeitsalltags zu bewältigen.

"
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BlaueQualle
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Antwort #47 - 29.10.2024 um 14:48:24
 
Wir haben nun mit einem Anwalt gesprochen. Dieser meint eine Vaterschaftsanerkennung wäre in unserem Fall unzulässig, weil ich nicht der leibliche Vater bin. Er sagte in einigen Fällen ist das möglich, aber nicht wenn es aufenthaltrechtliche Vorteile hat. Er meinte er würde lieber den Aufenthaltstitel versuchen einzuklagen.
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Antwort #48 - 29.10.2024 um 16:12:51
 
BlaueQualle schrieb am 29.10.2024 um 14:48:24:
Dieser meint eine Vaterschaftsanerkennung wäre in unserem Fall unzulässig, weil ich nicht der leibliche Vater bin.

Such Dir einen Anwalt, der in dieser Frage auf dem Laufenden ist.
Seine Begründung ist Blödsinn.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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lottchen
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Antwort #49 - 29.10.2024 um 16:54:58
 
BlaueQualle schrieb am 29.10.2024 um 14:48:24:
Er sagte in einigen Fällen ist das möglich, aber nicht wenn es aufenthaltrechtliche Vorteile hat.

In JEDEM Fall wenn ein deutscher Mann ein ausländisches Nicht-EU-Kind anerkennen möchte hat das aufenthaltsrechtliche Vorteile. Mit der Begründung wäre so eine Vaterschaftsanerkennung ja niemals möglich.
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BlaueQualle
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Antwort #50 - 29.10.2024 um 17:11:03
 
lottchen schrieb am 29.10.2024 um 16:54:58:
In JEDEM Fall wenn ein deutscher Mann ein ausländisches Nicht-EU-Kind anerkennen möchte hat das aufenthaltsrechtliche Vorteile. Mit der Begründung wäre so eine Vaterschaftsanerkennung ja niemals möglich. 


Er meinte es so, weil ich ja bereits zugegeben habe nicht der leibliche Vater zu sein. Waere ich der leibliche Vater, dann waere es erlaubt.

Gibt es denn irgendwo Beweise oder irgendwas das ausdrueckt sagt, dass ich in einem Fall wie meinem die Vaterschaft anerkennen kann?

Weil dieser Anwalt meint eindeutig das geht nicht.
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reinhard
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Antwort #51 - 29.10.2024 um 17:27:35
 
Das ist Quatsch.

Bei der Vaterschaft geht es um die Übernahme von Verantwortung. Wer der "Erzeuger" ist, ist dafür egal.

Umgekehrt: Nur wenn Du nicht der Erzeuger bist, kann die Ausländerbehörde die Vaterschafts-Erklärung anfechten. Aber dann muss die Ausländerbehörde belegen, dass Du keine Übernahme von Verantwortung planst, sondern nur ein Einreisevisum für Kind (und Mutter) willst.

Das musst Du angreifen. Du musst versichern, dass Du die Verantwortung übernehmen willst.

Guck Dir mal die Bundestags-Drucksache 20/1366 an, besonders die Antwort der Bundesregierung auf die 3. Frage.

Aus der Antwort:

Zitat:
Eine Anerkennung der Vaterschaft ist unabhängig von der biologischen Vaterschaft des Anerkennenden möglich. Es geht bei der Vaterschaftsanerkennung nicht um die Bestätigung einer biologischen Vaterschaft, sondern um die Begründung eines rechtlichen Verhältnisses zu dem betreffenden Kind. Die Anerkennung  der  Vaterschaft  wurde  seinerzeit  bewusst  voraussetzungsarm  ausgestaltet. Entscheidend ist, ob der Mann die Vaterschaft anerkennt und die Mutter des Kindes zustimmt.
Ein negativer DNA-Test würde der Beurkundung einer Anerkennungserklärung nach geltendem Recht daher rechtlich nicht entgegenstehen. Bei einem positiven Vaterschaftstest ist dagegen eine Missbräuchlichkeit der Vaterschaftsanerkennung  gesetzlich  ausgeschlossen  (vgl.  § 1597a  Absatz 5  des  Bürgerlichen Gesetzbuches).
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« Zuletzt geändert: 29.10.2024 um 17:40:00 von reinhard »  
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BlaueQualle
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Antwort #52 - 11.02.2025 um 15:16:57
 
Hallo Leute, ich bin's wieder.

Wir konnten bis heute immernoch keine Fortschritte machen. Wir haben 1,500 Euro von meiner Familie bekommen fuer einen Anwalt. Alle haben etwas dabei getan. Jedoch finden wir keinen Anwalt der den Fall annehmen will. Die meisten behaupten, dass eine Vaterschaft fuer ein nicht leibliches Kind illegal waere. Und ein paar meinen, dass es nur geht, wenn es keine Aufenthaltsrechtliche vorteile haette fuer das Kind.

Ich habe denen auch das Schreiben der Auslaenderbehoerde geschickt und die meine, dass das rechtens ist.

Ich habe her mal die zensierte Version der letzten Seite von dem schreiben der Auslaenderbehoerde hochgeladen, damit ihr es mal lesen koennt. Die anderen 2 Seiten habe ich nicht beigefuegt. Es ist also nicht das ganze Schreiben. In den ersten 2 Seiten steht sowieso nur was Vaterschaftsanerkennung bedeutet und wann diese verboten sind usw.

Was meint ihr dazu?
Habt ihr noch Tipps fuer uns? Vielleicht kennt jemand einen Anwalt der sich damit auskennt und uns helfen kann?
Ich habe bestimmt 30 Anwaelte in meiner Gegend angerufen. Sogar in anderen Staedten. Einige sagen, dass ich ein Anwalt fuer Familienrecht brauche, weil es um Vaterschaftsanerkennung geht und die Anwaelte fuer Familienrecht sagen, dass ich einen Integrationsanwalt brauche, weil es um die Auslaenderbehoerde geht. Aber so wirklich hat keiner Ahnung von dem Fall. Wir sind verzweifelt.

In dem Schreiben steht, dass die Sache bereits klar ist nach Absatz 2. Damit ist gemeint, dass meine Frau angeblich zugegeben haette die Vaterschaftsanerkennung zu erlauben, damit das Kind nach Deutschland kommen kann. Dies hat meine Frau aber nie gesagt. Dafuer gibt es keine Beweise. Es wird behauptet, dass wir das dem Jugendamt am Telefon gesagt haetten. Stimmt aber nicht.
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Antwort #53 - 11.02.2025 um 15:51:50
 
Die schreiben nun das, was ich schon mehrfach hier schrieb! Du hast deine ganze Geschichte mit Fakes und Lüge aufgebaut und deine Frau so illegal nach Deutschland gebracht und dann Visum überzogen und über Klagen die Ausreise verhindert!
Was denkst du, dass die Ausländerbehörde, euch nun noch durchgehen lässt?
Das zweite Kind auch noch herholen? Da wirst du weiter einen entsprechenden Anwalt suchen müssen!
Oder ihr macht mal etwas ehrlich...
Deine Frau hat ja jetzt entsprechend Aufenthalt...wenn sie jetzt arbeiten gehen würde und entsprechend den LU für das Kind sichert, dann kann es auch nachziehen!
Aber die ABH wird da wohl eher nicht mehr einlenken und 1.500 € werden für einen Anwalt nicht reichen
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BlaueQualle
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Antwort #54 - 11.02.2025 um 16:02:52
 
deerhunter schrieb am 11.02.2025 um 15:51:50:
Die schreiben nun das, was ich schon mehrfach hier schrieb! Du hast deine ganze Geschichte mit Fakes und Lüge aufgebaut und deine Frau so illegal nach Deutschland gebracht und dann Visum überzogen und über Klagen die Ausreise verhindert!
Was denkst du, dass die Ausländerbehörde, euch nun noch durchgehen lässt?
Das zweite Kind auch noch herholen? Da wirst du weiter einen entsprechenden Anwalt suchen müssen!
Oder ihr macht mal etwas ehrlich...
Deine Frau hat ja jetzt entsprechend Aufenthalt...wenn sie jetzt arbeiten gehen würde und entsprechend den LU für das Kind sichert, dann kann es auch nachziehen!
Aber die ABH wird da wohl eher nicht mehr einlenken und 1.500 € werden für einen Anwalt nicht reichen


Nein, das wird nicht funktionieren. Da ich aufgrund meiner Behinderung und Erwerbsunfaehigkeit nicht arbeiten kann wird das Geld nicht reichen. Sobald meine Frau arbeitet wird die Grundsicherung wegfallen und meine Frau muss laut Gesetz fuer mich aufkommen. Wurde mir auch vom Sozialamt bestaetigt. Meine Frau muesste also einen Job haben in dem sie genug verdient um 4 Personen zu unterhalten und die Miete zu zahlen. Da braucht sie sich 3,000 - 4,000 Euro. Das ist mit ihrer Bildung nicht moeglich. Oder wuerde viele Jahre dauern.

Wir haben bestimmt 40 Anwaelte in mehreren Staedten angerufen und alle lehnen ab weil sie sich entweder nicht auskennen oder der Meinung sind, dass wir keine Chance haben ihren Sohn nach Deutschland zu holen.

Ihre Eltern draengen staendig und haben gesagt, dass sie noch 1 Jahr warten und ihren Sohn ansonsten ins Heim geben, weil sie sich nicht weiter um ihn kuemmern sollen. Meine Frau ist auch verzweifelt.

Auch sind wir unsicher ob wir das mit der Vaterschaftsanerkennung aufgeben sollen oder nicht. Grundsaetzlich sind wir ja im Recht. Nur sehen das die Anwaelte anders. Die glauben ja sogar, dass es nichtmal per Familienzusammenzug geht.
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« Zuletzt geändert: 11.02.2025 um 17:32:32 von BlaueQualle »  
 
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Antwort #55 - 11.02.2025 um 16:14:56
 
BlaueQualle schrieb am 11.02.2025 um 16:02:52:
Ihre Eltern draengen staendig und haben gesagt, dass sie noch 1 Jahr warten und ihren Sohn ansonsten ins Heim geben, weil sie sich nicht weiter um ihn kuemmern sollen. Meine Frau ist auch verzweifelt.

Das ist aber nicht relevant für die deutschen Behörden.

BlaueQualle schrieb am 11.02.2025 um 16:02:52:
Wir haben bestimmt 40 Anwaelte in mehreren Staedten angerufen und alle lehnen ab weil sie sich entweder nicht auskennen oder der Meinung sind, dass wir keine Chance haben ihren Sohn nach Deutschland zu holen.

Dann mach es selber und ohne Anwalt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #56 - 11.02.2025 um 16:42:39
 
Du könntest versuchen das Kind auch ohne Sicherung des LU nach D zu bekommen (also ein Visum für das Kind) weil es der Mutter nicht zuzumuten ist sich zwischen dem deutschen und dem ausländischen Kind zu entscheiden. Aber auch das wird kaum ohne Klage gehen. 

Du könntest Dich nach den Bedingungen erkundigen das Kind zu adoptieren wenn Du schon nicht die Vaterschaft anerkennen kannst.

Du kannst die Vaterschaftsanerkennung durchklagen.

Du könntest einen Doofen finden wie damals die Oma, der eine VE für das Kind abgibt. Aber auch dann wäre zu bezweifeln, dass ihm automatisch das Visum erteilt wird weil sich die ABH da wohl trotzdem quer stellen würde.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #57 - 11.02.2025 um 17:23:35
 
BlaueQualle schrieb am 11.02.2025 um 16:02:52:
Nein, das wird nicht funktionieren. Da ich aufgrund meiner Behinderung und Erwerbsunfaehigkeit nicht arbeiten kann wird das Geld nicht reichen. Sobald meine Frau arbeitet wird die Grundsicherung wegfallen und meine Frau muss laut Gesetz fuer mich aufkommen. Wurde mir auch vom Sozialamt bestaetigt. Meine Frau muesste also einen Job haben in dem sie genug verdient um 4 Personen zu unterhalten und die Miete zu zahlen. Da braucht sie sich 3,000 - 4,000 Euro. Das ist mit ihrer Bildung nicht moeglich. Oder wuerde viele Jahre dauern.


Lies bitte die Beiträge in diesem Thread nochmal durch. Was das Sozialamt dir bestätigt ist für eine aufenthaltsrechtliche Angelegenheit ziemlich egal. Das Sozialamt hat da nämlich wahrscheinlich nicht so die Ahnung von.

Aufenthaltsrechtlich ist es ausreichend, wenn der Lebensunterhalt der ausländischen Familienangehörigen gesichert ist, denn für den Deutschen müsste der Staat sowieso aufkommen, für den Ausländer will er das nicht.

Für den Staat ist es aber ein Gewinn, wenn ihr weiterhin Sozialleistungen bezieht, die Mutter aber trotzdem arbeiten geht und eure ganze Bedarfsgemeinschaft dann trotz Zuzug des anderen Kindes beispielhaft 50 € weniger bekommt.

Daher gibt es gar kein Interesse daran, dass die arbeitende Mutter dem anderen Kind zu Liebe Deutschland verlassen würde. Das Kind dürfte dann wahrscheinlich schon nachziehen.

Aber wie gesagt, dafür müsste irgendwer von euch beiden halt dauerhaft arbeiten.
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Antwort #58 - 11.02.2025 um 17:29:35
 
lottchen schrieb am 11.02.2025 um 16:42:39:
Du könntest versuchen das Kind auch ohne Sicherung des LU nach D zu bekommen (also ein Visum für das Kind) weil es der Mutter nicht zuzumuten ist sich zwischen dem deutschen und dem ausländischen Kind zu entscheiden. Aber auch das wird kaum ohne Klage gehen. 

Du könntest Dich nach den Bedingungen erkundigen das Kind zu adoptieren wenn Du schon nicht die Vaterschaft anerkennen kannst.

Du kannst die Vaterschaftsanerkennung durchklagen.

Du könntest einen Doofen finden wie damals die Oma, der eine VE für das Kind abgibt. Aber auch dann wäre zu bezweifeln, dass ihm automatisch das Visum erteilt wird weil sich die ABH da wohl trotzdem quer stellen würde.




Adoption geht nicht, weil ich nicht genug Geld habe. Dazu muss auch der Lebensunterhalt gesichert sein.

Ich bin mittlerweile am Ende mit den Nerven. Habe so viele Anwaelte angerufen und wurde vorhin sogar angeschrien am Telefon. Mir wurden vorwuerfe gemacht und gesagt, dass wir es uns abschminken koennen ihren Sohn nach Deutschland zu holen.

Wenn alle Anwaelte meinen, dass wir keine Chance haben, wieso sind dann hier alle anderer Meinung? Normalerweise muessten die Anwaelte sich doch auskennen.

Die ABH ignoriert und komplett und hat uns verboten nochmal vorbei zu kommen. Unser Brief wurde ignoriert und kein Anwalt will den Fall annehmen. Also wird meine Frau ihre beiden Kinder nie zusammen haben koennen. Wenn wir zu den Philippinen ziehen, dann habe ich dort keine Moeglichkeit Geld zu verdienen. Vorallem nicht als Auslaender.

Die Situation scheint Aussichtslos.
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Antwort #59 - 11.02.2025 um 19:01:56
 
BlaueQualle schrieb am 11.02.2025 um 17:29:35:
Wenn alle Anwaelte meinen, dass wir keine Chance haben, wieso sind dann hier alle anderer Meinung? Normalerweise muessten die Anwaelte sich doch auskennen.

Das ist dein Problem seit Anfang an. Wenn es nicht nach deinem Kopf geht, dann willst du es nicht...lies dir nochmal in Ruhe folgendes durch

Puncherfaust schrieb am 11.02.2025 um 17:23:35:
Aufenthaltsrechtlich ist es ausreichend, wenn der Lebensunterhalt der ausländischen Familienangehörigen gesichert ist, denn für den Deutschen müsste der Staat sowieso aufkommen, für den Ausländer will er das nicht.

Für den Staat ist es aber ein Gewinn, wenn ihr weiterhin Sozialleistungen bezieht, die Mutter aber trotzdem arbeiten geht und eure ganze Bedarfsgemeinschaft dann trotz Zuzug des anderen Kindes beispielhaft 50 € weniger bekommt.

Daher gibt es gar kein Interesse daran, dass die arbeitende Mutter dem anderen Kind zu Liebe Deutschland verlassen würde. Das Kind dürfte dann wahrscheinlich schon nachziehen.

Aber wie gesagt, dafür müsste irgendwer von euch beiden halt dauerhaft arbeiten.

Und das will er ja nicht! Er sucht ja einen weg, dass alles auf unsere Kosten geht

BlaueQualle schrieb am 11.02.2025 um 17:29:35:
Wenn wir zu den Philippinen ziehen, dann habe ich dort keine Moeglichkeit Geld zu verdienen. Vorallem nicht als Auslaender.

Doch geht problemlos...gerade als "Mehrsprachler" gibt es beste Jobs auf den Philippinen in den Callcentern. Mit deutlich über normalen Einkommen und sogar Krankenversicherung, was dort absolut unnormal ist!
Man muss es nur wollen und dann eben arbeiten. Aber du würdest da genug verdienen, um deine Familie gut zu ernähren
Soziale Hängemate gibt es dort allerdings nicht
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