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Kind nach Deutschland holen? (Gelesen: 2.838 mal)
BlaueQualle
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Antwort #30 - 24.10.2024 um 14:01:57
 
Wir haben noch keinen Anwalt. Wir müssen erst warten ob es genehmigt wird bevor wir uns einen Anwalt suchen können. Wir hatten bereits ein paar Anwälte angerufen und diese sagten uns wir müssen erst Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen und abwarten.

Und ja, wenn meine Frau arbeitet, dann ist meine Grundsicherung auch weg und meine Frau muss meinen Lebensunterhalt decken. Das hat das Sozialamt mir so bestätigt.
Auch müsste sie dann meine Krankenversicherung privat bezahlen, weil wir laut deutschem Recht nicht verheiratet sind und ich somit nicht in die Familienversicherung rein kann.

Meine Frau müsste schon sehr viel verdienen um genug Geld für alle zu haben und ihren Sohn rüberholen zu können. Aber der Sohn muss so schnell wie möglich herkommen. Die Eltern meiner Frau machen auch Stress und meinen sie soll ihren Sohn holen und sich um ihn kümmern. Sie haben auch angedroht ihn sonst weg zu haben weil sie sich lange genug gekümmert haben. Die Lage ist zurzeit halt etwas kompliziert und der Sohn kann nix dafür.
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lottchen
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Antwort #31 - 24.10.2024 um 14:28:41
 
BlaueQualle schrieb am 24.10.2024 um 14:01:57:
weil wir laut deutschem Recht nicht verheiratet sind


Es ist immer wieder schön, die Fakten kleckerweise auf den Tisch gelegt zu bekommen. Wenn Du "meine Frau" schreibst dann gehen alle hier von Deiner Ehefrau aus. Und das ist sie nach deutschen Recht nun mal nicht.
Also will eine ausländische Frau mit deutschem Kind, die mit einem deutschen Mann zusammen lebt, ein ausländisches Kind zu sich holen. Ja, da ihr keine WG seid, sondern ein Paar müsste sie auch für Dich mit aufkommen. Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft. Und eine Trennung und der Auszug in eine eigene Wohnung würde euch auch keiner glauben...So eine verfahrene Kiste. Ohne guten Anwalt wird hier gar nichts gehen.
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deerhunter
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Antwort #32 - 24.10.2024 um 15:02:50
 
BlaueQualle schrieb am 24.10.2024 um 14:01:57:
Und ja, wenn meine Frau arbeitet, dann ist meine Grundsicherung auch weg und meine Frau muss meinen Lebensunterhalt decken. Das hat das Sozialamt mir so bestätigt.

So machen das in Deutschland nahezu alle Familien. Man kommt für einander auf!

BlaueQualle schrieb am 24.10.2024 um 14:01:57:
Aber der Sohn muss so schnell wie möglich herkommen. Die Eltern meiner Frau machen auch Stress und meinen sie soll ihren Sohn holen und sich um ihn kümmern. Sie haben auch angedroht ihn sonst weg zu haben weil sie sich lange genug gekümmert haben.

Das ist deine Aussage, die durch vermutlich nichts zu beweisen ist! Früher hast du doch so von deinen Schwiegereltern geschwärmt und das sie ein gutes Haus haben...außer das du keine Ruhe auf der Toilette hattest!

lottchen schrieb am 24.10.2024 um 14:28:41:
Also will eine ausländische Frau mit deutschem Kind, die mit einem deutschen Mann zusammen lebt, ein ausländisches Kind zu sich holen. Ja, da ihr keine WG seid, sondern ein Paar müsste sie auch für Dich mit aufkommen. Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft. Und eine Trennung und der Auszug in eine eigene Wohnung würde euch auch keiner glauben...So eine verfahrene Kiste. Ohne guten Anwalt wird hier gar nichts gehen. 

So sieht es aus...und den wirklich guten Anwalt, der für PKH arbeitet, muss er erstmal finden!
Die ganze Kiste ist von Anfang an völlig verfahren, weil er schon am Anfang gegen jeden Rat eine "Online - Hochzeit in Utah" gemacht hat, dann seine "LAG" per Schengen (mit VE der Oma) nach D holte und dann illegalerweise hier lies...per Klage aus einem überzogenen Schengenvisum einen EAT bekam. Nun will er den nächsten Schritt gegen alles Gesetze und Regeln durchboxen!
ICh helfe ja hier im Forum sehr gerne, aber das ist schon ein schwieriger Fall...völlig Beratungsresistent

PS: Probier doch den Fall mit Schengen (VE von Oma) und einfach hierbeliben mit dem Sohn nochmal. Vielleicht klappt es ja
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #33 - 24.10.2024 um 15:45:55
 
deerhunter schrieb am 23.10.2024 um 08:17:06:
Lies seine alten Beiträge, auch unter anderem Nick. Er hat von anfang an darauf angelegt den Staat für sich und alle anderen zahlen zu lassen.


Ja, es gibt immer Menschen, die Lücken und Graubereiche nutzen.
Das ist aber kein valider Grund für Behördenwillkür oder dafür, andere Poster in Foren zu diffamieren.

NRW202225 schrieb am 24.10.2024 um 12:46:04:
Der Staat hat nicht die Pflicht eine Familie zu alimentieren die nie irgendwo irgendwo eingezahlt hat


Doch, hat er, wenn es um einen Deutschen und Familie  geht. Speziell dann, wenn die ausländische Mutter eines deutschen Kindes nicht gezwungen werden kann, sich für ein Kind (in DEU oder das im Ausland) entscheiden zu müssen.
Etwas mehr Fachwissen und etwas weniger Polemik von Deiner Seite wäre vielleicht hilfreich.

Die Einschätzungen und die Lösungswege, die Aras hier schon genannt hat, sind da zutreffender.

Der naheliegende Weg scheint in der Tat zu sein, einen Anwalt damit zu beauftragen, die anscheinend etwas willkürliche Einordnung einer missbräuchlichen Vaterschaftsanerkenntnis auf gerichtlichem Wege anzufechten und dann nach Erfolg das Kind anzuerkennen und als deutsches Kind nachziehen einreisen zu lassen.
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« Zuletzt geändert: 24.10.2024 um 15:59:08 von T.P.2013 »  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #34 - 24.10.2024 um 16:09:30
 
deerhunter schrieb am 24.10.2024 um 15:02:50:
...
ICh helfe ja hier im Forum sehr gerne, ...


Komisch, merkt man kaum.
Wenn Du aber an diesem Fragesteller verzweifelst, woher kommt dann der Zwang, unbedingt etwas zu schreiben und sich mokieren zu müssen, anstatt dann einfach die Finger rauszuhalten?
Nur weil der Poster Ratschläge von Dir und anderen Fremden in Foren nicht pflichtschuldigst als Stein der Weisen anerkannt hat, berechtigt das weder zum wiederholten Dreinschlagen, noch zu denkbarer Behördenwillkür.
Und willkürlich könnte in diesem Zusammenhang die Unterstellung einer missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung eben sein.
Man muss eben sein Recht im Zweifel eben nur durchsetzen.

Tatsache ist, die Frau hat ein deutsches Kind und eines im Ausland und den rechtlich begründeten Anspruch, sich nicht für eines davon entscheiden zu müssen.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #35 - 24.10.2024 um 16:24:00
 
Ich verstehe, dass bei mir alles etwas kompliziert ist.

Leider ist mein Leben auch nicht so normal wie bei anderen. Haette ich eine deutsche Frau geheiratet, dann waere es auch nicht so gekommen.

Aber als Behinderter ohne Geld und Arbeit eine Filipina nach Deutschland holen ist schon sehr problematisch.
Aber wenn es um Familie und Liebe geht, dann denkt man verstaendlicherweise auch mal ueber Umwege die vielleicht "Grauzone" sind um seine Familie zusammen halten zu koennen.

Haette man alles 100% wie vorgesehen gemacht, dann waere meine Frau wahrscheinlich noch nichtmal hier in Deutschland.
Als wir von der Schwangerschaft erfahren haben, hatten wir Angst, dass wenn sie ausreist sie nicht mehr zurueck kommen kann. Auch wollten wir es nicht riskieren aufgrund der schlechten medizinischen Versorgung auf den Philippinen. Meine Frau waere bei der ersten Geburt fast gestorben weil kein Arzt verfuegbar war und sie erst 4 Stunden in ein anderes Krankenhaus transportiert werden musste.

Und wenn es um die eigene Frau und das Kind geht, dann ist man logischerweise manchmal bereit dazu nach umwegen zu suchen. Meine Familie ist mir da ehrlich gesagt etwas wichtiger. Und wir haben uns ja auch nicht direkt Strafbar gemacht. Es gab keine Strafe und sie hat den Aufenthaltstitel am Ende bekommen.

Haette ich einen normalen Job und waere nicht behindert, dann waere es wohl einfacher.

Ich habe Autismus und auch einen Schwerbehindertenausweis mit 50% und Merkzeichen H.
Den habe ich seit meiner Kindheit und das nicht umsonst.

Ich erwaehne sowas nur nicht mehr gerne, weil mich andere dann oft mit anderen Autisten vergleichen und meinen sowas wie "Ich kenne einen anderen Autisten der ist super erfolgreich und kann problemlos arbeiten, also muesstest du das auch koennen". Von daher behalte ich das eigentlich lieber fuer mich. Autismus ist leider eine komplizierte Krankheit die bei jedem sehr unterschiedlich sein kann und die meisten Menschen leider nicht richtig verstehen. Selbst ich verstehe meinen Autismus manchmal selber nicht.
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Antwort #36 - 24.10.2024 um 16:32:14
 
T.P.2013 schrieb am 24.10.2024 um 16:09:30:
Tatsache ist, die Frau hat ein deutsches Kind und eines im Ausland und den rechtlich begründeten Anspruch, sich nicht für eines davon entscheiden zu müssen. 

Der zudem nicht einfach so mit den *allgemeinen* Voraussetzungen für den Nachzug ausländischer Kinder zu ihren in Deutschland lebenden ausländischen Eltern(teilen) abbügeln lässt.

Denn *im Allgemeinen* darf ein Staat von ausländischen Eltern(teilen) erwarten, dass sie auch in ihrer Heimat ihr ausländisches Kind großziehen können.
Führt diese Erwartung aber dazu, dass ein deutsches Kind derselben ausländischen Eltern(teile) dann entweder Deutschland verlassen oder auf seine(n) Eltern(teil) verzichten muss, ist das Ende der Fahnenstange erreicht: So weit darf es nicht gehen.
Das ist ein *Spezialfall*.

Daher:
Auch ohne Vaterschaftsanerkennung und daraus folgende deutsche StAng des im Ausland lebenden Kindes müsste dieses Kind nach Deutschland kommen können.
Und:
An einer solchen Vaterschaftsanerkennung ist niemals nicht irgend etwas Mißbräuchliches, wenn das Kind mit dem anerkennungswilligen Deutschen zusammenleben soll und wird!

Es spielt auch keine Rolle, ob da Mutter und Stiefvater mit fragwürdigen
(ich habe nicht gesagt: illegalen/bösen/... irgendwas - ich sage: man darf sie hinterfragen)
Methoden vorgegangen sind oder vorgehen.
Wenn am Ende Kinder unter einem Behördenhandeln leiden, die überhaupt keine Schuld für irgendwas tragen, darf auch dieses Behördenhandeln als fragwürdig bezeichnet werden.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #37 - 24.10.2024 um 19:04:56
 
T.P.2013 schrieb am 24.10.2024 um 16:09:30:
Komisch, merkt man kaum.
Wenn Du aber an diesem Fragesteller verzweifelst, woher kommt dann der Zwang, unbedingt etwas zu schreiben und sich mokieren zu müssen, anstatt dann einfach die Finger rauszuhalten?
Nur weil der Poster Ratschläge von Dir und anderen Fremden in Foren nicht pflichtschuldigst als Stein der Weisen anerkannt hat, berechtigt das weder zum wiederholten Dreinschlagen, noch zu denkbarer Behördenwillkür.
Und willkürlich könnte in diesem Zusammenhang die Unterstellung einer missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung eben sein.
Man muss eben sein Recht im Zweifel eben nur durchsetzen.

Tatsache ist, die Frau hat ein deutsches Kind und eines im Ausland und den rechtlich begründeten Anspruch, sich nicht für eines davon entscheiden zu müssen.


Du wirst noch mein Forumheld...passend zu deinem Avatar  Cool
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Antwort #38 - 24.10.2024 um 19:27:58
 
T.P.2013 schrieb am 24.10.2024 um 16:09:30:
Komisch, merkt man kaum.
Wenn Du aber an diesem Fragesteller verzweifelst, woher kommt dann der Zwang, unbedingt etwas zu schreiben und sich mokieren zu müssen, anstatt dann einfach die Finger rauszuhalten?
Nur weil der Poster Ratschläge von Dir und anderen Fremden in Foren nicht pflichtschuldigst als Stein der Weisen anerkannt hat, berechtigt das weder zum wiederholten Dreinschlagen, noch zu denkbarer Behördenwillkür.
Und willkürlich könnte in diesem Zusammenhang die Unterstellung einer missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung eben sein.
Man muss eben sein Recht im Zweifel eben nur durchsetzen.

Tatsache ist, die Frau hat ein deutsches Kind und eines im Ausland und den rechtlich begründeten Anspruch, sich nicht für eines davon entscheiden zu müssen.



Trotzdem Fragwürdige Einstellung, natürlich soll man so eine Entscheidung nicht treffen. Trotzdem ist deren Problem Hausgemacht und die Verantwortung wird fahrlässig auf die Allgemeinheit abgewälzt. Hilfestellung hat er hier mehr als genug bekommen. Hat auch nichts mit Polemik zutun.
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Antwort #39 - 24.10.2024 um 20:19:14
 
NRW202225 schrieb am 24.10.2024 um 19:27:58:
Trotzdem Fragwürdige Einstellung, natürlich soll man so eine Entscheidung nicht treffen. Trotzdem ist deren Problem Hausgemacht und die Verantwortung wird fahrlässig auf die Allgemeinheit abgewälzt. Hilfestellung hat er hier mehr als genug bekommen. Hat auch nichts mit Polemik zutun.


Was haette ich denn stattdessen tun sollen?
Wie ich schon sagte habe ich diese Entscheidungen nur getroffen um die Familie zusammen zu halten.

Vor 500 Jahren konnte auch jeder einfach mit dem Schiff irgendwo hin fahren und seine Frau einfach mitnehmen. Da gab's sowas wie Visum und Aufenthaltsrechte noch nicht so wie heute.
Klar ist es ein doofes Beispiel, aber nur weil irgendwelche Gesetze erfunden wurden ist es dennoch verstaendlich, dass man seine Familie zusammen halten moechte.

Wir haben vielleicht einige Umwege und Luecken ausgenutzt, aber am Ende hat es ja funktioniert und niemand hat sich strafbar gemacht. Ihr muesst natuerlich nicht damit einverstanden sein, aber jetzt ist es so wie es ist.

Auch wenn wir alles anders gemacht haetten, dann waere ihr anderer Sohn definitiv jetzt auch nicht mit uns in Deutschland.
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Antwort #40 - 24.10.2024 um 23:07:15
 
Deine Ausführungen kommen ziemlich weinerlich rüber. Wahrscheinlich stoßen deswegen deine Beiträge auf Ablehnung.
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Antwort #41 - 25.10.2024 um 11:30:49
 
BlaueQualle schrieb am 24.10.2024 um 20:19:14:
Was haette ich denn stattdessen tun sollen?
Wie ich schon sagte habe ich diese Entscheidungen nur getroffen um die Familie zusammen zu halten.


Deine Entscheidung, die Mutter vom Kind zu trennen, hat ja erst das jetzige Problem geschaffen. Hätte die Mutter das normale Visumverfahren mit beiden Kindern gemacht, wäre die Familie zusammen geblieben.


Zitat:
Auch wenn wir alles anders gemacht haetten, dann waere ihr anderer Sohn definitiv jetzt auch nicht mit uns in Deutschland.


Doch. Das normale Visumverfahren sieht bei zwei Kindern vor, dass das ausländische Kind ausnahmsweise auch ohne Sicherung des Lebensunterhalts mit kann.


Jetzt habt Ihr zwei Möglichkeiten:

1) Du betreibst die Anerkennung der Vaterschaft konsequenter als im ersten Versuch.

2) Sie lernt Deutsch, absolviert die Ausbildung und findet Arbeit, die den Lebensunterhalt sichert. Sie entscheidet selbst, ob sie das schnell oder langsam macht.

Am besten solltet Ihr beide Möglichkeiten parallel verfolgen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #42 - 25.10.2024 um 12:04:50
 
reinhard schrieb am 25.10.2024 um 11:30:49:
Deine Entscheidung, die Mutter vom Kind zu trennen, hat ja erst das jetzige Problem geschaffen. Hätte die Mutter das normale Visumverfahren mit beiden Kindern gemacht, wäre die Familie zusammen geblieben.


Und auch als es um die Erteilung der AE im letzten Jahr ging, habe zumindest ich ihn darauf hingewiesen, dass man versuchen könnte das Visum nachzuholen und dann den anderen Sohn direkt mitzunehmen. Haben andere glaube ich auch gemacht, ist aber schwierig nachzuvollziehen, weil es teilweise im Userforum steht. Dass die Ratschläge damals konsequent wegignoriert wurden wissen wir ja und ist ja auch erstmal okay, aber das geht ja schon in Richtung gaslighting.

Und von "sozialer Vaterschaft" zu sprechen finde ich deshalb auch zynisch dem King gegenüber, dass seit wie vielen Jahren jetzt schon ohne Mutter und Geschwisterkind im Heimatland lebt....auch wenn es rechtlich vllt. trotzdem stimmen mag. Vertraue da erstmal Petersburger, der kennt sich da besser aus als ich.

@BlaueQualle, ernstgemeinte Bitte. Es ist ja verständlich, wenn du versuchst bei der ABH auf die Tränendrüse zu drücken. Schließlich lebt gerade ein Kind ohne Mutter und Geschwisterkind auf einem anderen Kontinent. Aber hier bringt dir das nichts außer Augenrollen aufgrund der vorherigen Themen. Abgesehen davon hilft dir das aber auch nichts, denn du möchtest im besten Fall ja ernstgemeinte Ratschläge mit denen du auch was anfangen kannst. Da sollte man zunächst bei den Fakten bleiben. Irgendwas auszuschmücken oder dramatischer zu machen als es ist, bringt dir gar nichts.
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Antwort #43 - 25.10.2024 um 12:19:48
 
Das was-wäre-wenn-gewesen-Spiel hilft dem TE momentan aber auch nicht weiter.

Ich hätte an seiner Stelle vielleicht erst mal einen Beratungsschein und keine Prozeßkostenhilfte beantragt - aber gut,
jetzt läuft der Antrag und jetzt würde ich das Ergebnis abwarten.

Eigentlich bräuchte er mehrere Beratungsscheine. Der eine ist für das Thema "Kind, was nach D soll". Und der zweite ist: "Wie bekomme ich das Thema Eheschließung gerade gebogen?" Sie gilt in ihrem Land als mit ihm verheiratet, er gilt in seinem Land als nicht verheiratet. Tolle Situation. Diese Baustelle sollte ja irgendwann auch mal beackert werden.
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Antwort #44 - 25.10.2024 um 12:48:08
 
reinhard schrieb am 25.10.2024 um 11:30:49:
1) Du betreibst die Anerkennung der Vaterschaft konsequenter als im ersten Versuch.

2) Sie lernt Deutsch, absolviert die Ausbildung und findet Arbeit, die den Lebensunterhalt sichert. Sie entscheidet selbst, ob sie das schnell oder langsam macht.

Variante 2 sähe für mich so aus:

Jetzt ein Visumverfahren für das ältere Kind beginnen.
Denn es gibt keine mir bekannte Vorschrift, die für einen echten Nachzug eines Kindes (Alter <16) andere Voraussetzungen vorsieht als für das gemeinsame Übersiedeln.


Es ist ganz einfach so, dass die Rechte der Kinder nicht von der Klugheit oder Dummheit, Leichtgläubigkeit oder Gerissenheit, von Reichtum oder Armut ihrer Eltern abhängen können.
Nicht in dem Sinne, dass eine Behörde das Kindeswohl anders bewerten und entsprechend anders entscheiden darf, je netter oder widerspenstiger die Eltern sind.


Und selbst wenn jeder der alteingesessenen Forumshasen einen anderen Weg gegangen wäre als der TS, hat niemand von uns das Recht, die angestrebte soziale  Vaterschaft nur aufgrund der Vorgeschichte in Zweifel zu ziehen oder mit unangenehmen Adjektiven zu kennzeichnen..
Ebensowenig wie die mit dem Vorgang befasste(n) Behörde(n).

Der deutsche TS will offenbar auf lange Sicht mit der Mutter seines Kindes und mit deren älterem, "mitgebrachten" Kind in einer familiären Gemeinschaft leben - was ist das anderes als soziale Vaterschaft?
Wenn das keine ist, was ist dann soziale Vaterschaft?

Ich habe schon Fälle gesehen, in denen Mütter ihre Kinder für x Jahre in der Heimat bei den Großeltern ließen, damit die dort ihren Schulabschluss (oder was auch immer) beenden konnten / damit die Mutter erstmal in Deutschland Deutsch lernen konnte usf.
Für mich ganz persönlich in den meisten Fällen absolut unverständlich - aber ich hätte mich niemals gewagt, das zu verurteilen!
Weder innerlich für mich, noch intern in der Behörde und schon gar nicht irgendwo öffentlich!
Wer bin ich denn, dazu Urteile abzugeben?!
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