reinhard schrieb am 25.10.2024 um 11:30:49:1) Du betreibst die Anerkennung der Vaterschaft konsequenter als im ersten Versuch.
2) Sie lernt Deutsch, absolviert die Ausbildung und findet Arbeit, die den Lebensunterhalt sichert. Sie entscheidet selbst, ob sie das schnell oder langsam macht.
Variante 2 sähe für mich so aus:
Jetzt ein Visumverfahren für das ältere Kind beginnen.
Denn es gibt keine mir bekannte Vorschrift, die für einen echten Nachzug eines Kindes (Alter <16) andere Voraussetzungen vorsieht als für das gemeinsame Übersiedeln.
Es ist ganz einfach so, dass die Rechte der Kinder nicht von der Klugheit oder Dummheit, Leichtgläubigkeit oder Gerissenheit, von Reichtum oder Armut ihrer Eltern abhängen können.
Nicht
in dem Sinne, dass eine Behörde das Kindeswohl anders bewerten und entsprechend anders entscheiden darf, je netter oder widerspenstiger die Eltern sind.
Und selbst wenn jeder der alteingesessenen Forumshasen einen anderen Weg gegangen wäre als der
TS, hat niemand von uns das Recht, die angestrebte soziale Vaterschaft nur aufgrund der Vorgeschichte in Zweifel zu ziehen oder mit unangenehmen Adjektiven zu kennzeichnen..
Ebensowenig wie die mit dem Vorgang befasste(n) Behörde(n).
Der deutsche
TS will offenbar auf lange Sicht mit der Mutter seines Kindes und mit deren älterem, "mitgebrachten" Kind in einer familiären Gemeinschaft leben - was ist das anderes als soziale Vaterschaft?
Wenn das keine ist, was ist dann soziale Vaterschaft?
Ich habe schon Fälle gesehen, in denen Mütter ihre Kinder für x Jahre in der Heimat bei den Großeltern ließen, damit die dort ihren Schulabschluss (oder was auch immer) beenden konnten / damit die Mutter erstmal in Deutschland Deutsch lernen konnte usf.
Für mich ganz persönlich in den meisten Fällen absolut unverständlich - aber ich hätte mich niemals gewagt, das zu verurteilen!
Weder innerlich für mich, noch intern in der Behörde und schon gar nicht irgendwo öffentlich!
Wer bin ich denn, dazu
Urteile abzugeben?!