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Kind nach Deutschland holen? (Gelesen: 2.893 mal)
BlaueQualle
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20.10.2024 um 18:47:43
 
Hallo,
meine Frau wohnt seit ca. 2 Jahren in Deutschland aufgrund unseres gemeisamen deutschen Kindes. Sie kommt aus den Philippinen und hat nun einen Aufenthaltstitel fuer Deutschland und wir leben zusammen.

Sie hat noch einen weiteren Sohn der 6 Jahre alt ist. Er lebt noch auf den Philippinen bei den Eltern meiner Frau. Wir wollen ihn unbedingt nach Deutschland holen. Die Eltern meiner Frau draengen auch schon, dass wir ihn endlich holen sollen weil es ja ihr Sohn ist.

Nur leider versucht die Auslaenderbehoerde es uns so schwer wie moeglich zu machen.

Ich bin erwerbsunfaehig aufgrund Behinderung und bekomme Grundsicherung vom Sozialamt.
Meine Frau bezieht derzeit Buergergeld, weil sie noch 1 Jahr lang zum Integrationskurs gehen muss.
Sollte sie danach einen Job finden und arbeiten, dann wird meine Grundsicherung gestrichen, weil meine Frau mich dann finanziell unterstuetzen muss laut deutschem Recht. Wenn meine Frau vollzeit Arbeitet, dann werden meine Leistungen eingestellt und sie muss sozusagen die ganze Familie finanzieren.

Das ist natuerlich nicht so gut, aber von daher ist es derzeit so gut wie unmoeglich ihren Sohn herzuholen.
Die AbH meint, dass sie erst arbeiten muss und nachweisen muss, dass genug Geld fuer die ganze Familie da ist. Das waere aber fuer meine Frau alleine in naechster Zeit kaum zu erreichen. Sie wollte nach dem Integrationskurs eine Ausbildung anfangen. Und in der Ausbildung verdient man ja nicht genug um 4 Personen zu finanzieren.

Ich hatte vor eine Vaterschaftsanerkennung zu machen. Dazu hatte mir unsere Anwaeltin damals geraten die uns auch dabei half den Aufenthaltstitel meiner Frau genehmigt zu bekommen.

Weil als sie damals schwanger wurde verschwand der Vater und nun steht er nicht auf seiner Geburtsurkunde. Also das Feld fuer Vater ist leer.

Haette ich die Vaterschaft anerkannt, dann haette er nach Deutschland kommen koennen. Jedoch leitete das Jugendamt das an die Auslaenderbehoerde weiter und daraufhin bekamen wir einen Brief in dem stand, dass es Betrug ist und ich die Vaterschaft nicht anerkennen darf. Nach mehreren Gespraechen mit der Auslaenderbehoerde bekommen wir nur zu hoeren, dass der Sohn meiner Frau auf den Philippinen ja bereits gut versorgt ist und wenn sie so Sehnsucht nach ihm hat sie ja wieder auf die Philippinen zurueck gehen kann. Das war die Aussage des Sachbearbeiters der Auslaenderbehoerde.

Was haben wir noch fuer Moeglichkeiten?
Weil in unserer Situationen sehen wir keine Moeglichkeit ihren Sohn nach Deutschland zu holen.

Also unser leiblicher Sohn ist jetzt fast 2 Jahre alt und wir versuchen schon so lange ihren anderen 6 jaherigen Sohn nach Deutschland zu holen, aber es heisst immer, dass er nicht herkommen darf wenn wir nicht genuegend Geld haben ohne Sozialleistungen zu beziehen.

Sie ist 25 und ich bin 28 Jahre alt.
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Antwort #1 - 20.10.2024 um 18:58:54
 
Ihr hättet damals nicht aufgeben sollen.

Es gibt auch die "soziale Vaterschaft". Das ist kein Betrug, sondern Dein erklärter Wille, der tatsächliche Vater des Kindes zu sein. Gegen den schriftlichen Bescheid hättet Ihr klagen müssen.

Vermutlich habt ihr darüber mit der Behörde nur gesprochen, oder?

Die Ausländerbehörde hat die Möglichkeit, den Visum auch ohne Sicherung des Lebensunterhalts zuzustimmen. Dazu muss das Visum aber zuerst beantragt werden. Gut wäre, wenn ihre Eltern klar ankündigen, sich in der Zukunft nicht mehr um das Kind kümmern zu wollen oder kümmern zu können.

Ist aber immer schwierig, wenn man einmal die Trennung akzeptiert hat.

Probier parallel die Vaterschafts-Erklärung, vielleicht über einen Notar. Es kostet aber alles Geld.
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Antwort #2 - 20.10.2024 um 19:13:47
 
Steht ein Vater in der Geburtsurkunde des Kindes?

BlaueQualle schrieb am 20.10.2024 um 18:47:43:
Ich bin erwerbsunfaehig aufgrund Behinderung und bekomme Grundsicherung vom Sozialamt.

Kannst Du keine EU-Rente beantragen?

BlaueQualle schrieb am 20.10.2024 um 18:47:43:
Meine Frau bezieht derzeit Buergergeld, weil sie noch 1 Jahr lang zum Integrationskurs gehen muss.

Warum 1 Jahr? Sie hatte doch A1 als sie herkam, also eine gewisse Grundlage. Warum dauert es 1 Jahr den Integrationskurs in Vollzeit abzuschließen? Andere machen das neben dem Job in einem Abendkurs.
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Antwort #3 - 20.10.2024 um 19:17:20
 
BlaueQualle schrieb am 20.10.2024 um 18:47:43:
Sollte sie danach einen Job finden und arbeiten, dann wird meine Grundsicherung gestrichen, weil meine Frau mich dann finanziell unterstuetzen muss laut deutschem Recht. Wenn meine Frau vollzeit Arbeitet, dann werden meine Leistungen eingestellt und sie muss sozusagen die ganze Familie finanzieren.


Wenn ich mich recht erinnere, muss das Einkommen Deiner Frau rechnerisch reichen sich selbst und dann den ausländischen Sohn zu unterhalten. Der Unterhalt für dt. Ehemann und dt. Kind wird nicht dazu gezählt.

Richtig ist allerdings, dass die Grundsicherung für dich um den Betrag gekürzt wird, der über Daeine Frau für dich rechnerisch für den Lebensunterhalt nötig ist (ggf. auch gestrichen).

Reicht ihr Einkommen nicht für sich und den LU für den Zuzug des Kindes, dann ist diese Anforderung nicht erfüllt.
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Antwort #4 - 20.10.2024 um 19:40:50
 
BlaueQualle schrieb am 20.10.2024 um 18:47:43:
Wenn meine Frau vollzeit Arbeitet, dann werden meine Leistungen eingestellt und sie muss sozusagen die ganze Familie finanzieren.

Das ist natuerlich nicht so gut,...


Find ich eine komische Betrachtungsweise. Es ist natürlich gut, wenn ihr nicht auf Sozialleistungen angewiesen seid.

Vor allem weil ihr dann auch den Sohn nachholen könntet. "Keine Möglichkeiten" sehe ich daher nicht so. Man muss die Möglichkeiten die da sind nur verfolgen.
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Antwort #5 - 20.10.2024 um 20:02:26
 
reinhard schrieb am 20.10.2024 um 18:58:54:
Ihr hättet damals nicht aufgeben sollen.

Es gibt auch die "soziale Vaterschaft". Das ist kein Betrug, sondern Dein erklärter Wille, der tatsächliche Vater des Kindes zu sein. Gegen den schriftlichen Bescheid hättet Ihr klagen müssen.

Vermutlich habt ihr darüber mit der Behörde nur gesprochen, oder?

Die Ausländerbehörde hat die Möglichkeit, den Visum auch ohne Sicherung des Lebensunterhalts zuzustimmen. Dazu muss das Visum aber zuerst beantragt werden. Gut wäre, wenn ihre Eltern klar ankündigen, sich in der Zukunft nicht mehr um das Kind kümmern zu wollen oder kümmern zu können.

Ist aber immer schwierig, wenn man einmal die Trennung akzeptiert hat.

Probier parallel die Vaterschafts-Erklärung, vielleicht über einen Notar. Es kostet aber alles Geld.


Das Jugendamt hat uns eine Blockade erstellt sozusagen.
Wir bekamen einen gelben Brief mit "Aussetzung der Vaterschaftsanerkennung". Darin steht, dass es solange blockiert ist bis die Auslaenderbehoerde es wieder freigibt. Solange kann die Vaterschaft auch von keiner anderen Urkundsperson beurkundet werden. Das heisst selbst ein Notar kann da jetz nichts machen. Weil es dann ungueltig waere. Die haben es komplett gesperrt. Und in dem Brief stand, dass angenommen wird ich wuerde die Vaterschaft nur anerkennen um den Kind die deutsche Staatsbuergerschaft zu erschleichen und Aufenthalt in Deutschland zu ermoeglichen.

Ich habe eine sehr gute Beziehung zu ihrem anderen Sohn. Wir haben Bilder zusammen von den Philippinen und verstehen und super. Wie soll man denn sonst die Vaterschaft anerkennen und die Beziehung zu verbessern ohne dass direkt Betrug vermutet wird?

Die schrieben in dem Brief auch, dass es geprueft wurde und ich nicht der Vater sein kann, weil ich zum Zeitpunkt der Geburt das Kind noch nicht kannte und noch nicht auf den Philippinen zum Zeitpunkt der Geburt.

Jetzt ist die Frage, was macht mehr Sinn und was geht schneller und hat hoehere Erfolgschancen? Lieber versuchen die Vaterschaft weiterhin anzukernennen oder lieber versuchen dem Sohn einen Aufenthaltstitel zu beschafften trotz nicht abgesicherten Lebensunterhalt?


lottchen schrieb am 20.10.2024 um 19:13:47:
Steht ein Vater in der Geburtsurkunde des Kindes?

Kannst Du keine EU-Rente beantragen?

Warum 1 Jahr? Sie hatte doch A1 als sie herkam, also eine gewisse Grundlage. Warum dauert es 1 Jahr den Integrationskurs in Vollzeit abzuschließen? Andere machen das neben dem Job in einem Abendkurs. 


In der Geburtsurkunde steht kein Vater drin. Ist komplett leer. Sie hat den Vater des Kindes nie eintragen lassen, weil er sich nicht mehr gemeldet hat als sie schwanger wurde.

EU Rente kriege ich nicht, da ich nie gearbeitet habe aufgrund der Behinderung. Ich war lange in aertzlicher Behandlung und habe auch eine Menge Diagnosen, aber ich bekomme nur Grundsicherung.

Meine Frau hatte kein A1 als sie nach Deutschland kam. War eine etwas kompliziertere Geschichte. Sie reiste mit Schengenvisum als Tourist ein und blieb dann illegal hier bis zur Geburt, weil sie bei der ersten Schwangerschaft damals fast gestorben ist und sie Angst hatte auf den Philippinen zu entbinden. Sie wollte wegen der besseren medizinischen Versorgung lieber in Deutschland entbinden. Und von daher blieb sie bis zur Geburt hier, aber konnte danach mit Hilfe unserer Anwaeltin einen Aufenthaltstitel bekommen den sie aber jedes Jahr erneut beantragen muss. Ist immer nur 1 Jahr gueltig. Jedenfalls muss sie von daher 1,000 Stunden beim Integrationskurs machen. Da sie kein Deutsch konnte.
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Antwort #6 - 20.10.2024 um 20:36:51
 
Was soll das bringen ? Selbst wenn sie Vollzeit zu Mindestlohn arbeitet wäre der LU nicht gesichert..

Daher finde ich das mit der Ausbildung gut.
Ich würde zum Amtsgericht gehen wegen Prozesskostenbeihilfe.
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Antwort #7 - 21.10.2024 um 11:49:35
 
Das mit der Ausbildung klingt doch schonmal gut, es gibt auch 2-Jährige Ausbildungen in DE, gerade im Sozialen Bereich und danach ist der Verdienst auch über dem Mindestlohn. Allerdings ist deine Einstellung zu vielen Dingen recht fragwürdig. Das du nie gearbeitet hast und keine EU Rente deshalb bekommst ist ja erstmal vermutlich nicht deine Schuld, aber deine Frau war doch vorher also bevor sie nach Deutschland kam mit deiner Biografie konfrontiert oder nicht ? Das sie in so einem Fall dann die Hauptverantwortung übernehmen muss ist ja dann erstmal die Logische Konsequenz. Die Ausbildung wäre nach Abschluss des Integrationskurses aufjedenfall der richtige Schritt für euch. Danach oder währenddessen am besten Per Anwalt Hilfe holen und schauen was geht.
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Antwort #8 - 21.10.2024 um 13:17:44
 
Sorry, aber wenn ich mir den Ablauf der Einreise / Erlangung des Aufenthaltstitels Deiner Frau anschaue wundere ich mich nicht, dass die Behörden nicht besonders entgegenkommend sind, was die Einreise des zweiten Kindes betrifft. Und einen direkten Rechtsanspruch scheint es ja nicht zu geben. 
Den Aufenthaltstitel hat Deine Frau ja auch nur mit Hilfe der Anwältin bekommen. Ist diese noch involviert? Ist sie noch aktiv für euch? Was sagt diese denn zu den Chancen und Möglichkeiten dem zweiten Kind die Einreise zu ermöglichen? Ohne Anwalt sehe ich kaum Chancen momentan.
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Antwort #9 - 21.10.2024 um 13:44:11
 
Naja, ich denke die Behörde mag euch nicht besonders und darum werden jetzt Steine in den Weg gelegt. Ich meine deine Frau hat das Visumverfahren umgangen und das weitere Kind im Ausland soll auch noch staatlich unterstützt werden. Wahrscheinlich sieht man ggf. euch auch noch irgendwie als asozial an.

Ich denke dass ihr total falsch herangeht. Hier wird man nichts mit freundlichem Zureden schaffen. Hier muss man maximal konfrontativ mit der Behörde sein. Denn die Behörde sagt sich: "ach lass mal das ganze liegen. Der soll klagen wenn er was will. Das wird ihn vielleicht was kosten, wir werden vielleicht verlieren. Aber das zahlen wir aus der Portokasse. Wir werden lieber nichts entscheiden, denn dann müssen wir erklären warum wir zugunsten entschieden haben."


Ihr denkt z.b. darüber nach eure wirtschaftliche Situation zu verbessern. Das geht aber an dem Punkt vorbei, dass ihr als potentielle Betrüger wahrgenommen werdet.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Phasenmodell_der_Eskalation

Das erringen der Aufenthaltserlaubnis für deine Frau kannst du auf der Stufe "Gesichtsverlust" einstufen.

Die Behörde ist nun auf der Stufe der begrenzten Vernichtungsschläge. Euch wird die Vaterschaftsanerkennung verweigert. Es wird verweigert dass das Kind nachzieht obwohl das deutsche Kind ein Anrecht darauf hat mit seinem Bruder aufzuwachsen.
Was wenn ihr ne Ausbildung macht? Das dauert Zeit. Das philippinische Kind müsste wenn du es nicht anerkennen kannst A1 lernen. Wenn es älter ist bis ihr es geklärt habt ggf. sogar C1.
Je länger alles braucht um so schwächer wird das Argument dass das ältere Kind nachziehen soll.

Es ist Zeit deinerseits zu eskalieren. Denn die Behörde wird ja nicht von sich aus sagen: "ach wir haben solange gewartet nun sind wir so barmherzig und akzeptieren die Vaterschaft".

Also hol dir einen Anwalt für Familienrecht und verklag die Behörde.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #10 - 21.10.2024 um 13:52:05
 
Das Kind muss mit zum 15. Lebensjahr kein Deutsch lernen, um ein Visum zu bekommen. Ab 16 Jahren allerdings C1.
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Antwort #11 - 21.10.2024 um 14:11:51
 
Aras schrieb am 21.10.2024 um 13:44:11:
Naja, ich denke die Behörde mag euch nicht besonders und darum werden jetzt Steine in den Weg gelegt. Ich meine deine Frau hat das Visumverfahren umgangen und das weitere Kind im Ausland soll auch noch staatlich unterstützt werden. Wahrscheinlich sieht man ggf. euch auch noch irgendwie als asozial an.

Ich denke dass ihr total falsch herangeht. Hier wird man nichts mit freundlichem Zureden schaffen. Hier muss man maximal konfrontativ mit der Behörde sein. Denn die Behörde sagt sich: "ach lass mal das ganze liegen. Der soll klagen wenn er was will. Das wird ihn vielleicht was kosten, wir werden vielleicht verlieren. Aber das zahlen wir aus der Portokasse. Wir werden lieber nichts entscheiden, denn dann müssen wir erklären warum wir zugunsten entschieden haben."


Ihr denkt z.b. darüber nach eure wirtschaftliche Situation zu verbessern. Das geht aber an dem Punkt vorbei, dass ihr als potentielle Betrüger wahrgenommen werdet.
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Das erringen der Aufenthaltserlaubnis für deine Frau kannst du auf der Stufe "Gesichtsverlust" einstufen.

Die Behörde ist nun auf der Stufe der begrenzten Vernichtungsschläge. Euch wird die Vaterschaftsanerkennung verweigert. Es wird verweigert dass das Kind nachzieht obwohl das deutsche Kind ein Anrecht darauf hat mit seinem Bruder aufzuwachsen.
Was wenn ihr ne Ausbildung macht? Das dauert Zeit. Das philippinische Kind müsste wenn du es nicht anerkennen kannst A1 lernen. Wenn es älter ist bis ihr es geklärt habt ggf. sogar C1.
Je länger alles braucht um so schwächer wird das Argument dass das ältere Kind nachziehen soll.

Es ist Zeit deinerseits zu eskalieren. Denn die Behörde wird ja nicht von sich aus sagen: "ach wir haben solange gewartet nun sind wir so barmherzig und akzeptieren die Vaterschaft".

Also hol dir einen Anwalt für Familienrecht und verklag die Behörde.


Was macht denn mehr Sinn? Gegen die Ablehnung der Vaterschaftsanerkennung vorzugehen oder versuchen dem Sohn einen Aufenthaltstitel zu besorgen trotz nicht gesichertem Lebensunterhalt?

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Antwort #12 - 21.10.2024 um 15:31:01
 
Die Vaterschaftsanerkennung dürfte das bessere Ziel sein. Zumal es um eure Glaubwürdigkeit geht.

Der Grund warum damals die Vaterschaftsanerkennung von ausländischen Kindern verschärft wurde, war, weil bspw. nigerianische Zwangsprostituierte in Italien schwanger wurden und deren Zuhälter sogenannte "Kioskväter" in Deutschland organisierten um die Vaterschaft anzuerkennen. Also Alkoholiker die die Vaterschaft für 1000€ anerkannten und das Geld dann versoffen.

Und auf dem Niveau sieht man euch.

Du solltest das mit deiner Anwältin besprechen.

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Antwort #13 - 23.10.2024 um 08:17:06
 
Puncherfaust schrieb am 20.10.2024 um 19:40:50:
Find ich eine komische Betrachtungsweise. Es ist natürlich gut, wenn ihr nicht auf Sozialleistungen angewiesen seid.

Vor allem weil ihr dann auch den Sohn nachholen könntet. "Keine Möglichkeiten" sehe ich daher nicht so. Man muss die Möglichkeiten die da sind nur verfolgen

Lies seine alten Beiträge, auch unter anderem Nick. Er hat von anfang an darauf angelegt den Staat für sich und alle anderen zahlen zu lassen. Auch seine frau hat er so, mittels Schengenvisum und illegalem Aufanthalt nach Deutschland geholt!
Nun soll die ganze familie lebenslang alimeniert werden und das andere Kind auch noch!
Das deshalb die entsprechenden Behörden etwas "angesäuert" sind, glaube ich sogar!
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Antwort #14 - 23.10.2024 um 10:05:32
 
Und es ist ja so: wenn ihr ein Visum beantragen würdet für das Kind muss die ABH wieder dem zustimmen, nachdem der Antrag gestellt wurde !. Außer die geben euch eine Vorabzustimmung (da es darauf aber keinen Rechtsanspruch gibt wird das sicher nicht gemacht bei euch ).

Während wenn das Kind deutsch wäre und einen D Pass hat dies nicht notwendig wäre. Allerdings müsstet ihr dann wohl nach Manila fliegen damit für das Kind ein Pass beantragt werden kann (nachdem die VA Anerkennung dürch wäre).

Für das Visum allerdings denke ich auch..
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