BlaueQualle schrieb am 24.10.2024 um 11:57:38: Ich bekomme ja nicht umsonst Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit. Würde ich mir einen Job suchen, dann würde ich spätestens nach 2-3 Wochen wieder gekündigt werden wie schon so oft.
Da wir die Art Deiner Behinderung nicht kennen können wir dazu nichts sagen. Die müssen wir auch nicht kennen, denn der Sinn dieses Forums ist nicht Dir Ratschläge zu geben wie Du ggf. zu einem Job oder einen Nebenerwerb kommen könntest.
Wenn man Deine alten Beiträge durchliest (allein nur die unter dem jetzigen Nickname) kommt es zumindest so rüber als ob Du so gut wie nie den gesetzlich vorgegebenen Weg gehst (weil Du nicht willst oder nicht kannst sei mal dahingestellt): Fängt an mit der Art der Eheschließung (geltet ihr inzwischen in D eigentlich als verheiratet?), geht weiter dem dem mißbrauchten Besuchsvisum für Deine Frau (und der
VE der Oma, die jetzt den Ärger damit hat), geht weiter damit dass Deine Frau mindestens 2,5 Jahren? Aufenthalt in D (schätze ich jetzt mal) gebraucht hat endlich mal mit dem Integrationskurs überhaupt anzufangen und dass es noch viele Jahre dauern wird ehe sie vernünftig Geld verdienen wird (selbst wenn alles wie geplant klappt - hat sie überhaupt einen entsprechenden Schulabschluss um eine Ausbildung anfangen zu können?) usw., usw. An Dir und Deiner Frau liegt es aber nie, die Probleme machen immer "die anderen", die auch alles bezahlen sollen...
Ihr habt ja offenbar rechtlichen Beistand und Antrag auf Prozeßkostenhilfe gestellt - ich halte den Klageweg für den einzig möglichen Weg momentan für Euch. Die
ABH hat ja schon erklärt, dem Kind weder das Visum geben zu wollen noch Dich als Vater in die Geburtsurkunde eintragen zu lassen. Jetzt muss der Anwalt seinen Job machen. Und er muss entscheiden, ob er gerichtlich durchsetzen will, dass Du als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen wirst oder ob er das Visum fürs ausländische Kind einklagen will (da es der Mutter nicht zuzumuten ist sich zwischen dem deutschen und dem ausländischen Kind zu entscheiden - es ist schon völlig richtig, dass das zumindest ein starkes Argument ist).
Eine Alternative wäre möglicherweise noch, dass die Mutter JETZT einen Job annimmt, in dem sie genug für sich und das ausländische Kind verdient. Keine Ahnung, ob sie den als Ungelernte mit wenig Deutschkenntnissen finden könnte. Für den deutschen Mann und das deutsche Kind muss sie in dem Fall soweit ich weiß nicht aufkommen. Dann könnte sie das Visum fürs Kind beantragen und sobald es hier seine
AE hat könnte sie vielleicht den Integrationskurs weitermachen und ihre gewünschte Ausbildung. Würde das theoretisch funktionieren?