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Kind nach Deutschland holen? (Gelesen: 2.835 mal)
deerhunter
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Antwort #15 - 23.10.2024 um 14:58:20
 
roseforest schrieb am 23.10.2024 um 10:05:32:
Während wenn das Kind deutsch wäre und einen D Pass hat dies nicht notwendig wäre. Allerdings müsstet ihr dann wohl nach Manila fliegen damit für das Kind ein Pass beantragt werden kann (nachdem die VA Anerkennung dürch wäre). 


Das wird schwierig werden, oder?

BlaueQualle schrieb am 20.10.2024 um 20:02:26:
Das Jugendamt hat uns eine Blockade erstellt sozusagen.
Wir bekamen einen gelben Brief mit "Aussetzung der Vaterschaftsanerkennung". Darin steht, dass es solange blockiert ist bis die Auslaenderbehoerde es wieder freigibt. Solange kann die Vaterschaft auch von keiner anderen Urkundsperson beurkundet werden. Das heisst selbst ein Notar kann da jetz nichts machen. Weil es dann ungueltig waere. Die haben es komplett gesperrt.


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Aras
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Antwort #16 - 23.10.2024 um 15:27:43
 
Wie ich schon schrieb: Der Ball liegt beim TE. Die Behörde wird den Vorgang "parken".

Ob jetzt gezielt das Rechtssystem umgangen wird... Keine Ahnung. Ich merke nur beim schauen der alten Beiträge dass wir schon sehr informativ beraten haben und ich mich wiederhole...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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BlaueQualle
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Antwort #17 - 24.10.2024 um 00:57:27
 
Naja also deswegen frage ich ja wie unsere Chancen stehen, wenn wir dagegen vorgehen. Entweder mit oder ohne Anwalt. Leisten können wir uns einen Anwalt nicht so einfach.

Und wenn wir versuchen den Sohn per Familiennachzug herzuholen besteht halt das Problem, dass wir finanziell nicht genügend Mittel haben seinen Lebensunterhalt zu decken. Deswegen wird ihm kein Aufenthaltstitel erteilt.

Wir wissen jetzt halt nicht was wir am besten machen sollen um ihn so schnell wie möglich herzuholen. Dort bleiben kann er nicht. Er MUSS zu uns.

Was hat die Mutter sonst für Möglichkeiten? Sich zwischen eins ihrer Kinder zu entscheiden? Auf die Philippinen zurückziehen geht auch nicht. Dann müsste sie entweder unseren gemeinsamen Sohn in Deutschland zurück lassen und er hätte seine Mama nicht mehr hier. Oder sie nimmt ihm mit zurück auf die Philippinen wo sie aber kein Geld, kein Job und keine Unterkunft hätten. Höchstens in einer Holzhütte auf der Farm der Eltern ohne Strom und warmes Wasser. Auch hätten meine Frau und unser gemeinsamer Sohn dann keine Krankenversicherung mehr. Außerdem könnte ich dann nicht mitkommen, weil ich dann keine Grundsicherung mehr bekommen würde und kein Geld zum Leben hätte. Und selbst für gesunde Menschen ist es schwer auf den Philippinen als Ausländer normale Arbeit zu finden. Da müsste man entweder online arbeiten oder ein Hotel oder so leiten.

Wie ihr seht, sind alle Möglichkeiten davon eher unzumutbar für die Kinder.

Die einzige Möglichkeit wie wir alles vernünftig und sicher zusammen Leben können ist wenn ihr anderer Sohn nach Deutschland zieht, aber wie kriegen wir das am schnellsten und besten hin?
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deerhunter
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Antwort #18 - 24.10.2024 um 07:57:03
 
BlaueQualle schrieb am 24.10.2024 um 00:57:27:
Die einzige Möglichkeit wie wir alles vernünftig und sicher zusammen Leben können ist wenn ihr anderer Sohn nach Deutschland zieht, aber wie kriegen wir das am schnellsten und besten hin? 


Das hatt man dir doch hier und in anderen Foren schon oft genug gesagt! Legal und mit eigener Arbeit!
Ihr müsst aus der staatlichen Alimentierung raus und auf eigenen Beinen stehen! Deine Frau muss 100% arbeiten und Geld verdienen und du könntest ja auch etwas machen....
Dann klappt das auch mit dem Nachzug

Ihr könntet auch den Klageweg mit Anwalt versuchen...Ausgang und Dauer ungewiss!
Aber das aben wir dir alles schon gesagt
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Aras
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Antwort #19 - 24.10.2024 um 08:58:12
 
Wir treffen im Forum keine Entscheidungen.
Rechtsberatung erfolgt durch Anwälte.
An uns zu appellieren hilft nicht.
"Geld hat man zu haben" ist sogar ein Rechtsgrundsatz. Hat man keines, braucht aber Rechtsberatung gibt es Beratungshilfe, die man beim Amtsgericht beantragen kann. Will man klagen, und hat man kein Geld, beantragt der Anwalt Prozesskostenhilfe beim Gericht.


Will man nichts machen, was auch eine valide Entscheidung ist, dann muss man abwarten. Aber man sollte nicht davon ausgehen, dass die Behörde eine Entscheidung zu euren Gunsten aus reiner Barmherzigkeit treffen wird.

Also wenn du davon ausgehst, dass deine Frau in Zukunft ein auskömmliches Einkommen haben wird in 3 Jahren, und du willst nix tun, dann könnt ihr das Kind in 3 Jahren nachholen.
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Antwort #20 - 24.10.2024 um 09:24:35
 
Aras schrieb am 24.10.2024 um 08:58:12:
braucht aber Rechtsberatung gibt es Beratungshilfe, die man beim Amtsgericht beantragen kann.

Schon mal einen Antrag gestellt?
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Antwort #21 - 24.10.2024 um 10:21:00
 
Auf Erteilung eines Beratungshifescheins? 2008 beim AG Düsseldorf

Der Vorteil wenn man den Schein für die Beratungshilfe in der Tasche hat, ist der, dass die Anwälte einen praktisch nicht mehr abwimmeln dürfen.

https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/themen/kanzlei-praxis/beratungshilfe-dar...
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Antwort #22 - 24.10.2024 um 11:09:09
 
lottchen schrieb am 24.10.2024 um 09:24:35:
Schon mal einen Antrag gestellt? 

Sorry, ich meinte den TE. Ob er schon mal einen Antrag gestellt hat.
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BlaueQualle
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Antwort #23 - 24.10.2024 um 11:57:38
 
deerhunter schrieb am 24.10.2024 um 07:57:03:
Das hatt man dir doch hier und in anderen Foren schon oft genug gesagt! Legal und mit eigener Arbeit!
Ihr müsst aus der staatlichen Alimentierung raus und auf eigenen Beinen stehen! Deine Frau muss 100% arbeiten und Geld verdienen und du könntest ja auch etwas machen....
Dann klappt das auch mit dem Nachzug

Ihr könntet auch den Klageweg mit Anwalt versuchen...Ausgang und Dauer ungewiss!
Aber das aben wir dir alles schon gesagt


Ich bekomme ja nicht umsonst Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit. Würde ich mir einen Job suchen, dann würde ich spätestens nach 2-3 Wochen wieder gekündigt werden wie schon so oft.

Und wenn meine Frau alleine arbeitet, dann haben wir sogar weniger Geld als jetzt. Zumindest wenn es ein Mindestlohnjob ist. Sie macht derzeit einen Integrationskurs mit dem sie im September 2025 fertig sein wird. Danach will sie eine Ausbildung als Krankenschwester beginnen.
Das würde also finanziell niemals klappen bzw. nicht für mehrere Jahre und sie könnte ihren Sohn nicht sehen.

Antrag auf Prozesskosten Hilfe läuft noch.
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Mrs.Ighodaro
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Antwort #24 - 24.10.2024 um 12:24:24
 
Also mir sträuben sich beim Lesen echt die Nackenhaare ...

Mich wundert es null, dass die ABH euch da "Steine in den Weg legt".

Partnerin hat ihren eAT schon nicht auf normalem Wege erhalten und nun versucht man schon wieder den legalen und richtigen Weg zu umschiffen.

Es gibt in DE nun mal Gesetze an die sich jeder zu halten hat. Ob die nun alle so sinnvoll sind, lassen wir mal so stehen.

Dass du auf Grund deiner Behinderung nicht arbeiten kannst, okay ... Aber zu erwarten, dass der Staat für deine Partnerin und dann noch das Kind aufkommen soll, finde ich nicht in Ordnung.

Im Übrigen bräuchte deine Partnerin für die Ausbildung zur Pflegefachkraft (Krankenschwester) mindestens B2!

Und ... auch neben des Integrationskurses kann man bereits arbeiten gehen Zwinkernd
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Antwort #25 - 24.10.2024 um 12:44:59
 
Also ich würde raten das etwas sachlicher anzugehen. Wir müssen den deutschen Staat jetzt in dieser Sache nicht verteidigen. Das kann er selber sehr gut. Dass die Partnerin eine eAT nicht auf dem normalen Weg erhalten hat, bedeutet nix, da wohl ein Gericht zu ihrem Gunsten entschieden hat.

Es ist nicht unsere Sache Leute zur Arbeit zu verpflichten. Das macht der Staat bereits.
Und ob WIR es in Ordnung finden, das wir das Grundrecht auf Ehe und Familie achten und hierzu verhindern das Familien unter das aus der Menschwürde garantierte Existenzminimum fallen, ist rechtlich gesehen belanglos.

Wenn Prozesskostenhilfe derzeit beantragt wurde, dann wirst du doch schon von einem Rechtsanwalt vertreten. Was können wir dir hier schreiben, was du nicht bereits von deinem Anwalt gehört hast?

Alo das ist doch nervig wenn du nicht von Anfang uns erzählst was du derzeit am laufen hast. Jetzt komm ich mir irgendwie veräppelt vor. Also auf der einen Seite halten wir uns so gut wie mögilch zurück deinen Lebenswandel zu beurteilen, aber von deiner Seite werden auch Informationen vorenthalten.
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Antwort #26 - 24.10.2024 um 12:46:04
 
BlaueQualle schrieb am 24.10.2024 um 11:57:38:
Ich bekomme ja nicht umsonst Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit. Würde ich mir einen Job suchen, dann würde ich spätestens nach 2-3 Wochen wieder gekündigt werden wie schon so oft.

Und wenn meine Frau alleine arbeitet, dann haben wir sogar weniger Geld als jetzt. Zumindest wenn es ein Mindestlohnjob ist. Sie macht derzeit einen Integrationskurs mit dem sie im September 2025 fertig sein wird. Danach will sie eine Ausbildung als Krankenschwester beginnen.
Das würde also finanziell niemals klappen bzw. nicht für mehrere Jahre und sie könnte ihren Sohn nicht sehen.

Antrag auf Prozesskosten Hilfe läuft noch.


Wenn deine Frau ihr Kind bei sich haben will, muss sie nunmal auch was dafür tun, schließlich hat sie sich ja auch für ein neues Leben in DE entschieden… wieviele Vorschläge braucht es denn eigentlich noch ? Gibt hier genug Möglichkeiten die euch bzw. dir genannt wurden. Der Staat hat nicht die Pflicht eine Familie zu alimentieren die nie irgendwo irgendwo eingezahlt hat 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #27 - 24.10.2024 um 13:33:01
 
BlaueQualle schrieb am 24.10.2024 um 00:57:27:
Naja also deswegen frage ich ja wie unsere Chancen stehen, wenn wir dagegen vorgehen.

Weiß hier keiner, weil dein Fall maximal atypisch ist. Der ganze aufenthaltsrechtliche Status deiner Frau beruht auf Ausnahme nach Ausnahme, die die Behörde im Ermessen erteilt hat bzw. ein Gericht entscheiden musste.

Nach der x-ten Ausnahme kann es sein, dass die Behörde dann nicht mehr mitspielt. Das hätte man natürlich vorher berücksichtigen können, hast du aber nicht getan und lässt sich auch nicht mehr ändern. Von daher ist es jetzt auch egal.

Dir wurden hier wieder gute Ratschläge gegeben wie du die Situation lösen kannst. Verfolg sie oder nicht.
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Antwort #28 - 24.10.2024 um 13:45:31
 
BlaueQualle schrieb am 24.10.2024 um 11:57:38:
Ich bekomme ja nicht umsonst Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit. Würde ich mir einen Job suchen, dann würde ich spätestens nach 2-3 Wochen wieder gekündigt werden wie schon so oft.


Da wir die Art Deiner Behinderung nicht kennen können wir dazu nichts sagen. Die müssen wir auch nicht kennen, denn der Sinn dieses Forums ist nicht Dir Ratschläge zu geben wie Du ggf. zu einem Job oder einen Nebenerwerb kommen könntest.

Wenn man Deine alten Beiträge durchliest (allein nur die unter dem jetzigen Nickname) kommt es zumindest so rüber als ob Du so gut wie nie den gesetzlich vorgegebenen Weg gehst (weil Du nicht willst oder nicht kannst sei mal dahingestellt): Fängt an mit der Art der Eheschließung (geltet ihr inzwischen in D eigentlich als verheiratet?), geht weiter dem dem mißbrauchten Besuchsvisum für Deine Frau (und der VE der Oma, die jetzt den Ärger damit hat), geht weiter damit dass Deine Frau mindestens 2,5 Jahren? Aufenthalt in D (schätze ich jetzt mal) gebraucht hat endlich mal mit dem Integrationskurs überhaupt anzufangen und dass es noch viele Jahre dauern wird ehe sie vernünftig Geld verdienen wird (selbst wenn alles wie geplant klappt - hat sie überhaupt einen entsprechenden Schulabschluss um eine Ausbildung anfangen zu können?) usw., usw. An Dir und Deiner Frau liegt es aber nie, die Probleme machen immer "die anderen", die auch alles bezahlen sollen...

Ihr habt ja offenbar rechtlichen Beistand und Antrag auf Prozeßkostenhilfe gestellt - ich halte den Klageweg für den einzig möglichen Weg momentan für Euch. Die ABH hat ja schon erklärt, dem Kind weder das Visum geben zu wollen noch Dich als Vater in die Geburtsurkunde eintragen zu lassen. Jetzt muss der Anwalt seinen Job machen. Und er muss entscheiden, ob er gerichtlich durchsetzen will, dass Du als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen wirst oder ob er das Visum fürs ausländische Kind einklagen will (da es der Mutter nicht zuzumuten ist sich zwischen dem deutschen und dem ausländischen Kind zu entscheiden - es ist schon völlig richtig, dass das zumindest ein starkes Argument ist).

Eine Alternative wäre möglicherweise noch, dass die Mutter JETZT einen Job annimmt, in dem sie genug für sich und das ausländische Kind verdient. Keine Ahnung, ob sie den als Ungelernte mit wenig Deutschkenntnissen finden könnte. Für den deutschen Mann und das deutsche Kind muss sie in dem Fall soweit ich weiß nicht aufkommen. Dann könnte sie das Visum fürs Kind beantragen und sobald es hier seine AE hat könnte sie vielleicht den Integrationskurs weitermachen und ihre gewünschte Ausbildung. Würde das theoretisch funktionieren?            
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #29 - 24.10.2024 um 13:57:25
 
lottchen schrieb am 24.10.2024 um 13:45:31:
Eine Alternative wäre möglicherweise noch, dass die Mutter JETZT einen Job annimmt, in dem sie genug für sich und das ausländische Kind verdient. Keine Ahnung, ob sie den als Ungelernte mit wenig Deutschkenntnissen finden könnte. Für den deutschen Mann und das deutsche Kind muss sie in dem Fall soweit ich weiß nicht aufkommen. Dann könnte sie das Visum fürs Kind beantragen und sobald es hier seine AE hat könnte sie vielleicht den Integrationskurs weitermachen und ihre gewünschte Ausbildung. Würde das theoretisch funktionieren?            


Theoretisch könnte dadurch vieles funktionieren. Also erstmal: Richtig, für das Visum ist nur die LU-Sicherung für die ausländischen Familienangehörigen entscheidend, die "Deutschen" verursachen ja keine zusätzlichen Mehrkosten fürs Sozialsystem, denn für die kommt der Staat sowieso auf. Für Ausländer will der Staat aber halt eigentlich nicht aufkommen müssen.

Aber sich jetzt für das Visum kurzfristig einen ausreichenden Job zu suchen, warten bis das Kind eingereist ist und danach wieder alles abzuändern, dass die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, geht schon stark in Richtung unwahre Angaben für den Erhalt eines Visums. Denn es wäre ja von Anfang an beabsichtigt gewesen, nur bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis die Erwerbstätigkeit auszuüben.

Klar, kommt dann noch die Sache der Nachweisbarkeit dazu, aber lasst uns ehrlich sein: Es reicht völlig aus wenn ein einziger Mitarbeiter der ABH hier mitliest. Es wird ziemlich einfach für diese sein 1 und 1 zusammenzuzählen.

Also ja, kann funktionieren. Kann aber auch sein dass es ein Strafverfahren und Rücknahme gibt. Also wenn sie Arbeit aufnehmen will, dann auch mit dem Wissen, dass sie das dauerhaft macht. zum Beispiel in dem sie Abends den Integrationskurs besucht. Genauso wie viele andere Menschen auch neben ihrer Arbeit noch Kurse, Vereine oder sonst was machen.
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