Hallo zusammen!
Ich komme aus Südamerika (Drittstaat) und bin seit 3 Jahren in Deutschland. Ich kam für ein FSJ hierher und wollte hier bleiben um in meinem Beruf den ich so sehr liebe zu arbeiten. Da keine meiner Qualifikationen aus der Heimat anerkannt wurden, sagte mir die Ausländerbehörde, ich muss eine staatlich anerkannte Ausbildung machen um hier arbeiten zu dürfen.
Nach Absprache mit der Ausländerbehörde und der Bundesagentur für Arbeit (BA) hab ich mich für eine staatlich anerkannte Ausbildung entschieden die nur 1 Jahr dauerte, jedoch über 7000€ gekostet hat. Ich habe in diesen 3 Jahren in denen ich hier bin noch keinen Cent vom Staat genommen..
Ich hab die Ausbildung bestanden und wollte damit endlich die Arbeitserlaubnis beantragen, da mir meine Chefin des Minijobs, den ich neben der Ausbildung gemacht habe, einen unbefristeten Vollzeit Arbeitsvertrag gegeben hat. Der wurde im Rahmen des Antrages mit meinem Ausbildungszeugnis etc geprüft und leider abgelehnt, mit der Begründung ich hätte nur eine 1 jährige Ausbildung gemacht und in Deutschland zählt man erst ab mindestens 2 Jahren als qualifizierte Fachkraft. (§18a)
Ich bin so traurig, dass mich meine Sachbearbeiterin so schlecht beraten hat und mich ein Jahr lang umsonst die Ausbildung machen lassen hat, umsonst 7000€ bezahlt und umsonst jeden Tag 2 Stunden Fahrtweg...
Ich war erst 2 Jahre in Deutschland und wusste nicht wie die Gesetzeslage ist, natürlich bin ich davon ausgegangen, dass meine Sachbearbeiterin über alles Bescheid weiß und in meinem Interesse handelt...
Naja, ich habe mich jetzt informiert und gelesen dass ich nicht in diesen genannten Paragraph 18a falle, da ich eben keine qualifizierte Fachkraft bin.
Jetzt gibt es einen anderen Paragraphen, undzwar §19c der besagt, dass es Hilfskräften mit mindestens 2 jähriger Berufserfahrung erlaubt ist eine Arbeitserlaubnis zu beantragen, eben als Hilfskraft. In meiner Heimat war ich sowohl 2 Jahre selbstständig als auch über 6 Jahre angestellt in diesem Beruf.
Meine Frage an euch, falle ich unter diesen Paragraphen? Ist es für mich möglich einen neuen Antrag zu stellen und berücksichtigt zu werden? Welche anderen Optionen gibt es noch? (eine erneute Ausbildung über 2 oder 3 Jahre kommt nicht in Frage) Und was ist mit meiner Krankenkasse?
Ich weiß nicht mehr weiter und bin am verzweifeln, da mir gerade eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt wird und ich höchstwahrscheinlich das Land danach verlassen muss
..bitte helft mir! Ich bin über jede Antwort sehr dankbar!