Nur so nebenbei:
letranger schrieb am 14.10.2024 um 19:16:08:... mich dem Prozess durch einen Umzug entzog. Das Verfahren ist vermutlich vorläufig eingestellt worden.
Den Verfahrensstand erfährst Du u.a. bei der Staatsanwaltschaft, die damals das Ermittlungsverfahren gegen Dich geführt hast.
Wenn Du Dich seither dauerhaft in Deutschland aufgehalten hast und tatsächlich gearbeitet hast, dann wusste die Justiz auch, wo Du Dich aufhältst. Denn sie hat u.a. auch bei der Aufenthaltsfeststellung Zugriff auf die Daten der Deutschen Rentenversicherung, wo alle Beschäftigungen registriert sind. Dass Du Dich dem Prozess durch das von Dir beschriebene "Untertauchen" entzogen hast, klingt in meinen Ohren daher eher unwahrscheinlich!
letranger schrieb am 14.10.2024 um 19:16:08:Sollte ich mich jetzt wieder irgendwo postalisch anmelden und bei der Ausländerbehörde vorsprechen, würde diese auch irgendeine Abfrage bzgl. ev. Verurteilungen oder laufender Strafverfahren machen.
Es geht nicht um eine
postalische Anmeldung, sondern um die Anmeldung bei der Melde
behörde. Dazu bist Du laut § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet. Wenn Du dies nicht getan hast, dürfte eine Ordnungswidrigkeit gem. § 54 BMG vorliegen. Wenn Du Dich also jetzt wieder beim Einwohnermeldeamt anmeldest und angibst, dass Du seit Jahren - ohne Anmeldung - in Deutschland gewohnt hast, dann dürfte das sicher ein Bußgeld nach sich ziehen - was dann auch an die
ABH weitergemeldet wird und Dir ggfs. dort - zusätzlich zu der Strafsache, von der die
ABH auch weiß - Probleme machen könnte!