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Antrag auf Daueraufenthalt EU, Strafregister (Gelesen: 814 mal)
letranger
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Antrag auf Daueraufenthalt EU, Strafregister
14.10.2024 um 19:16:08
 
Als Besitzer eine Niederlassungserlaubnis, hätte ich gern den sog. Daueraufenthalt - EU.

Ich lebe in Deutschland seit fast 3 Jahrzehnten, bin sprachlich und kulturell gut integriert und habe einen Job.

Das Problem ist nur, dass ich vor ein paar Jahren ein Strafverfahren wegen BtmG hatte und mich dem Prozess durch einen Umzug entzog. Das Verfahren ist vermutlich vorläufig eingestellt worden. Jedenfalls weiß ich nicht, ob das noch läuft.

Sollte ich mich jetzt wieder irgendwo postalisch anmelden und bei der Ausländerbehörde vorsprechen, würde diese auch irgendeine Abfrage bzgl. ev. Verurteilungen oder laufender Strafverfahren machen.

Bei welcher Behörde holt sie sich diese Informationen ein und welcher Art sind diese?

Vielen Dank!
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 14.10.2024 um 19:22:43
 
Bundeszentralregister, Verfassungsschutz, Landeskriminalamt.

Die bekommen zu Infos zu Verurteilungen, eingestellten Verfahren, laufenden Verfahren.

Auch wenn du es sicherlich nicht machen möchtest, das ganze verschweigen wäre auch keine gute Idee. Ansonsten gibt es evtl. die nächste Strafanzeige  Zwinkernd Wenn du die NE beantragst, gibt das einfach an. Wenn es noch relevant ist bekommen die das sowieso raus. Und wenn nicht ist es egal.
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letranger
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 15.10.2024 um 00:31:47
 
Danke,

würde es der Erteilung im Wege stehen, wenn da gerade ein Verfahren wg. einer nicht-schweren Straftat läuft?
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Aras
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Antwort #3 - 15.10.2024 um 00:33:03
 
Ja.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #4 - 15.10.2024 um 08:31:46
 
letranger schrieb am 15.10.2024 um 00:31:47:
Danke,

würde es der Erteilung im Wege stehen, wenn da gerade ein Verfahren wg. einer nicht-schweren Straftat läuft?


Ja, das Verfahren wird dann bis Beendigung des Strafverfahrens ausgesetzt.
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Stuttgarter
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 17.10.2024 um 14:06:23
 
Nur so nebenbei:
letranger schrieb am 14.10.2024 um 19:16:08:
... mich dem Prozess durch einen Umzug entzog. Das Verfahren ist vermutlich vorläufig eingestellt worden.


Den Verfahrensstand erfährst Du u.a. bei der Staatsanwaltschaft, die damals das Ermittlungsverfahren gegen Dich geführt hast.

Wenn Du Dich seither dauerhaft in Deutschland aufgehalten hast und tatsächlich gearbeitet hast, dann wusste die Justiz auch, wo Du Dich aufhältst. Denn sie hat u.a. auch bei der Aufenthaltsfeststellung Zugriff auf die Daten der Deutschen Rentenversicherung, wo alle Beschäftigungen registriert sind. Dass Du Dich dem Prozess durch das von Dir beschriebene "Untertauchen" entzogen hast, klingt in meinen Ohren daher eher unwahrscheinlich!


letranger schrieb am 14.10.2024 um 19:16:08:
Sollte ich mich jetzt wieder irgendwo postalisch anmelden und bei der Ausländerbehörde vorsprechen, würde diese auch irgendeine Abfrage bzgl. ev. Verurteilungen oder laufender Strafverfahren machen.


Es geht nicht um eine postalische Anmeldung, sondern um die Anmeldung bei der Meldebehörde. Dazu bist Du laut § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet. Wenn Du dies nicht getan hast, dürfte eine Ordnungswidrigkeit gem. § 54 BMG vorliegen. Wenn Du Dich also jetzt wieder beim Einwohnermeldeamt anmeldest und angibst, dass Du seit Jahren - ohne Anmeldung - in Deutschland gewohnt hast, dann dürfte das sicher ein Bußgeld nach sich ziehen - was dann auch an die ABH weitergemeldet wird und Dir ggfs. dort - zusätzlich zu der Strafsache, von der die ABH auch weiß - Probleme machen könnte!
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #6 - 17.10.2024 um 15:33:41
 
Wie Stuttgarter schon schrieb passen Deine Angaben nicht zusammen. Wenn Du arbeitest brauchst Du eine Adresse. Bist krankenversichert? Und Du zahlst Steuern. Oder nicht? Wenn Du in D nicht gemeldet wärst wäre Deine NE vermutlich auch schon lange erloschen oder seit wann hast Du die NE

letranger schrieb am 14.10.2024 um 19:16:08:
und mich dem Prozess durch einen Umzug entzog.

Wohin offiziell? Ins Ausland? In eine andere deutsche Stadt?
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