Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Nachbeurkundung der Geburt ohne Unterlagen der Eltern (Gelesen: 778 mal)
Wirrwarr
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nachbeurkundung der Geburt ohne Unterlagen der Eltern
09.10.2024 um 15:52:27
 
Hallo,

Ich bekomme bald meine Einbürgerungsurkunde und werde somit endlich Deutscher. Da ich im Ausland geboren wurde, möchte ich meine Geburt im deutschen Geburtenregister nachbeurkunden lassen (nach § 36 PStG). Ich wohne in Berlin und hier ist die Liste aller erforderlichen Unterlagen: https://service.berlin.de/dienstleistung/318959/. Die Liste enthält u.a. Geburtsurkunden und Pässe beider Elternteile und ihre Eheurkunde (meine Eltern waren zur Zeit meiner Geburt verheiratet).
Da ich kaum Kontakt zu meinen Eltern habe, habe ich keine Möglichkeit, diese Dokumente vorzulegen, schon gar nicht im Original (sie leben im Ausland, getrennt voneinander).

Was kann ich tun, um trotzdem die Nachbeurkundung durchzuziehen?

Was ich mir schon überlegt habe:
1. Welche Gesetzesgrundlage erlaubt den Berliner Standesämtern, diese Unterlagen anzufordern? Gibt es eine Möglichkeit zu zeigen, dass ihre Anforderungen bzgl. der Geburts- und Eheurkunden nicht gesetzeskonform sind (falls das so ist) bzw. dass die Dienstleistung auch ohne diese Unterlagen erbracht werden kann?
2. Ich möchte mich auf § 9 Abs. 2 PStG berufen. Könnte das klappen?
3. Wenn das mit dem § 9 nicht klappt, habe ich irgendwo gelesen (ohne Nachweise), dass manche Standesämter Geburtsurkunden der Eltern nicht verlangen. Schlimmstenfalls wäre ich dazu bereit, dorthin umzuziehen. Nur wie finde ich heraus, wo die Regeln lockerer sind? Zufällige Standesämter anzurufen oder per E-Mail anzuschreiben würde wohl nicht klappen - eine sinnvolle Antwort zu bekommen, ohne persönlich vorsprechen zu müssen, dürfte gering sein.
4. Ich werde für diese Geschichte womöglich einen Anwalt benötigen. In welchem Recht soll er sich spezialisieren?


Vielen Dank im Voraus!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.259

Arnhem, Netherlands
Arnhem
Netherlands
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachbeurkundung der Geburt ohne Unterlagen der Eltern
Antwort #1 - 09.10.2024 um 16:37:45
 
Um welches Land geht es bei dir?
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Wirrwarr
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachbeurkundung der Geburt ohne Unterlagen der Eltern
Antwort #2 - 09.10.2024 um 17:04:09
 
Aras schrieb am 09.10.2024 um 16:37:45:
Um welches Land geht es bei dir?

Russland
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Wirrwarr
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachbeurkundung der Geburt ohne Unterlagen der Eltern
Antwort #3 - 13.10.2024 um 14:29:43
 
Habt ihr einen Rat?
Wäre es sinnvoll, nach einem Termin zu fragen und ohne die Hälfte der Unterlagen dorthin zu gehen? Oder mit dem zuständigen Standesamt die Situation per E-Mail abzuklären? Was gäbe mir mehr Chancen auf Erfolg?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
unlucky_hessian
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachbeurkundung der Geburt ohne Unterlagen der Eltern
Antwort #4 - 13.10.2024 um 20:27:48
 
Die "Berufserfahrene" können hier wahrscheinlich besser Input geben, aber ich kann ein bisserl zum Thema beitragen. Ich beabsichtige auch nach meiner Einbürgerung (was leider viel weiter in der Zukunft liegt als deine) eine Nachbeurkundung zu machen ohne die sämtlichen angeforderten Dokumente meiner Eltern.

Zu 1 - Diese Grundlage, glaube ich.
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__33.html

Zu 2 - Ich plane auch, mich auf § 9 Abs. 2 PStG zu berufen. Hauptsächlich wegen Nichtvorhandenseins der Geburtsurkunde meiner Eltern. In meinem Heimatland wurden Geburte vor 1970 gar nicht registriert, deshalb bietet das Land eine "Non Availability of Birth Certificate" (ähnlich wie Affidavit?) Option, was meines Erachtens einer eidesstattlichen Versicherung entspricht. Du sollst danach recherchieren, ob sowas auch für dich eine Möglichkeit wäre, wenn du andere ergänzende Dokumente hast, wie Privaturkunden.

Ich habe von verschiedenen Quellen den starken Eindruck bekommen, dass das Standesamt sehr großen Spielraum hat, um sich zu entscheiden, ob deine Dokumente ausreichen - wegen des hohen Beweiswertes des Geburtenregisters. Es kann wohl sein, dass durch § 9 Abs. 2 PStG man am Ende nur einen Geburtenregisterausdruck mit einem Zusatz über die fehlende Identitätsfeststellung der Eltern bekommt, und nicht eine volle Geburtsurkunde. Die sind zwar rechtlich gleichwertige Dokumente, aber irgendwie habe ich das Gefühl dass die Beweiskraft einer Geburtsurkunde deutlich höher ist. Ich habe mich aber noch nicht intensiv mit dem Thema befasst, deshalb nur ein "Gefühl".

können die für die Beurkundung erheblichen tatsächlichen Behauptungen der Betroffenen weder durch öffentliche noch durch andere Urkunden nachgewiesen werden, so kann der Standesbeamte zum Nachweis dieser Tatsachen Versicherungen an Eides statt der Betroffenen oder anderer Personen verlangen und abnehmen.

Zu 3 - Ich glaube nicht, wegen 1. Ich habe mir trotzdem die Internetseiten des Standesamtes von 5 verschiedenen Städten (3 größere, 2 kleinere) angeschaut, und nach dem hiesigen Nachbeurkundungsverfahren recherchiert. Manche laufen anscheinend formlos, manche nicht. Alle benötigten aber die Geburts- und Heiratsurkunde der Eltern. Es gibt hier leider keinen Weg vorbei.

Zu 4 - Ich würde davon ausgehen, Personenstands- und Namensrecht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Wirrwarr
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachbeurkundung der Geburt ohne Unterlagen der Eltern
Antwort #5 - 16.10.2024 um 12:32:33
 
Danke für deine Antwort!

1, 3. Ja, hast du Recht. Danke für den Link.
2. Ich habe leider keine Dokumente außer meiner eigenen Geburtsurkunde (mit den Namen der Eltern drauf).

Wusste nichts über die Möglichkeit eines Geburtenregisterausdrucks mit einem Zusatz, werde mich da informieren.

Ich werde mich demnächst mit meinem Standesamt in Verbindung setzen und nach einem Anwalt umschauen.
Falls etwas draus wird, berichte ich über die Ergebnisse.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema