Hallo,
Ich bekomme bald meine Einbürgerungsurkunde und werde somit endlich Deutscher. Da ich im Ausland geboren wurde, möchte ich meine Geburt im deutschen Geburtenregister nachbeurkunden lassen (nach § 36 PStG). Ich wohne in Berlin und hier ist die Liste aller erforderlichen Unterlagen:
https://service.berlin.de/dienstleistung/318959/. Die Liste enthält u.a. Geburtsurkunden und Pässe beider Elternteile und ihre Eheurkunde (meine Eltern waren zur Zeit meiner Geburt verheiratet).
Da ich kaum Kontakt zu meinen Eltern habe, habe ich keine Möglichkeit, diese Dokumente vorzulegen, schon gar nicht im Original (sie leben im Ausland, getrennt voneinander).
Was kann ich tun, um trotzdem die Nachbeurkundung durchzuziehen?
Was ich mir schon überlegt habe:
1. Welche Gesetzesgrundlage erlaubt den Berliner Standesämtern, diese Unterlagen anzufordern? Gibt es eine Möglichkeit zu zeigen, dass ihre Anforderungen bzgl. der Geburts- und Eheurkunden nicht gesetzeskonform sind (falls das so ist) bzw. dass die Dienstleistung auch ohne diese Unterlagen erbracht werden kann?
2. Ich möchte mich auf § 9 Abs. 2 PStG berufen. Könnte das klappen?
3. Wenn das mit dem § 9 nicht klappt, habe ich irgendwo gelesen (ohne Nachweise), dass manche Standesämter Geburtsurkunden der Eltern nicht verlangen. Schlimmstenfalls wäre ich dazu bereit, dorthin umzuziehen. Nur wie finde ich heraus, wo die Regeln lockerer sind? Zufällige Standesämter anzurufen oder per E-Mail anzuschreiben würde wohl nicht klappen - eine sinnvolle Antwort zu bekommen, ohne persönlich vorsprechen zu müssen, dürfte gering sein.
4. Ich werde für diese Geschichte womöglich einen Anwalt benötigen. In welchem Recht soll er sich spezialisieren?
Vielen Dank im Voraus!