Schlüsselwort war "kompetente".
Der Titel des Unterforums ändert nichts daran, dass der gemeinsame Schwerpunkt dieses Forums auf Ausländerrecht liegt.
Vergleicht man z.B. die Regelungen der Fluggesellschaften, wo Aufgabe-Gepäck oft "je Familie" gerechnet wird, also ein Koffer durchaus mehr wiegen darf als die Obergrenze, solange die Summe pro Familie nicht überschritten wird - und das dann auch immer wieder mal kulant auf einfach "Zusammenreisende" ausgestreckt wird mit den Zollbestimmungen für die Bargeldeinfuhr, wo eben nicht der Familienvater "
schadlos" das Bargeld der ganzen Familie in seiner Tasche haben kann, wenn die Summe die Obergrenze für eine Person überschreitet, dann könnte man sich viele Fragen analog zu
Malikk schrieb am 28.09.2024 um 22:32:48:Ist es so rechtens?
stellen.
Dagegen ist
Malikk schrieb am 28.09.2024 um 22:32:48:Andererseits ist es meine Meinung, dass in einem EU-Binnenmarkt mit weitestgehender Zollfreiheit es mir überlassen sein sollte Zigaretten von Polen nach Deutschland mitzubringen, auch wenn diese für Arbeitskolleginnen gedacht sind. Der Staat kann zur Abwechslung auch bei den Ausgaben sparen und auf Einnahmenoptimierung verzichten. Zumutbar, der Wegelagerei vorziehbar.
Meinungsäußerung über Rechtsvorschriften, die in diesem Forum bestenfalls ins Userforum gehört.
Wenn die Zollvorschriften so lauten, dass eine Ware X vom ersten Stück/Gramm/Milliliter an zu verzollen ist, es sei denn, man führt eine bestimmte Menge zum eigenen Bedarf mit, dann ist mit Eigenbedarf eben nichts anderes als "für sich selbst" gemeint.
Anderenfalls böte das die Möglichkeit, für Menschen im Grenzgebiet jeden Tag, ggf. auch mehrmals, mit der neben dem Wort Eigenbedarf angegebenen Menge die Grenze zu überschreiten und auf der anderen Seite den Kram weiterzugeben.
Was z.B. bei der Menge für Zigaretten oder hochprozentigen Alkohol dann schlicht unplausibel wäre.
Niemand außer Alkoholikern trinkt jeden Abend 0,7l 40%igen Alkohol, niemand raucht an jedem Tag eine Stange Zigaretten.