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Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist (Gelesen: 920 mal)
Maennlich
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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27.09.2024 um 14:01:55
 
Guten Tag und hallo zusammen

Kleine Vorgeschichte, bin geschieden von ukrainischer Frau und seit 2 Jahren mit russischer Frau befreundet, sie war 2022 und 2023 viermal mein Gast. Das Erstemal brauchte sie keine VE (Verpflichtungserklärung) der ALB (Ausländerberhörde) dann schon.

Da hier immer wieder "Neulinge" mitlesen:
Reiseroute via Finnland oder die Baltischen Staaten, Weißrussland zu den Schengener Staaten für russische Besucher aus Russland geschlossen! Schon seit Ende 2022.

Mittlerweile greift der Beschluss der EU voll.
https://germania.diplo.de/ru-de/service/05-VisaEinreise/-/2556818

Das Wesentliche daraus und in diesem Monat (Sept 2024) so "erlebt".

-Multivisum wird nicht mehr erteilt
-Längere Visa werden nicht mehr erteilt
-Bearbeitungsdauer (in Moskau) Gott sei Dank nicht, wie im Beschluss gefordert, sondern 10 Tage
-Ohne Vorlage Fluckticket mit Rückflug (egal wohin, Hauptsache raus aus der "EU", führt zur Visumversagung. ( Das teilte mir meine Freundin mit, die sich in der Visa-Stelle mit anderen Antragstellern unterhielt)

-Mulitvisum wird auch dann nicht erteilt, wenn ALB ausdrücklich dies vermerkt, auch dann nicht wenn der Einlader dort ein Sperrkonto über einige tausend Euro hinterlegte.

-Visumanträge werden neu bewertet, ohne Rücksicht auf (erfolgreiche) Einreisen der Vergangenheit.

Welche Reiserouten, aus Russland nach DE, CH oder A gibt es (soweit mir bekannt): Istanbul, Ägypten, Baku/Aserbaidschan oder Taschkent/Usbekistan. // Taschkent kann lohnen, wenn russischer Reisende halbwegs aus der Nähe von dort ist. Novosibirsk - Taschkent - Frankfurt um ein Beispiel zu geben.

-Erneute Einreise (Gemeinsamer Besuch bei ALB, wenn Gast aus RU sich hier befindet, um VE für nächste Reise im Original mitzunehmen). Meine ALB teilte mir mit: Die 90 / 180 Tage Regel sei ausgesetzt. Es gälte: Ab Tag der Einreise sind 90 Tage bis zur erneuten Einreise zu warten.  Vorher wird keine VE ausgestellt. (Ob das bei jeder ALB so ist?)

Nächste Frage: Wie definiert sich "Längere Aufenthaltsdauer" oder "Kurzfristige Aufenthaltsdauer"? Botschaft Moskau, Konsularabt. schrieb mir dazu nichts Konkretes, trotz klar gestellter Frage. Zwischen den Zeilen vermute ich: Kurzfristiger Aufenthalt sind mindestens 21 Tage, vermutlich können es auch 28 Tage sein.

Was tun, verschiebt sich die Ausreise aus irgendeinem Grund nach hinten, z.B. Streik? Falls Rückreisetag der letzte Tag der Visumgültigkeit ist. Beweismittel sichern, sofort ALB kontaktieren!
Bei Visumverstoß kann die Botschaft beim nächsten Visumantrag diesen ablehnen.

Flug-Ticketauswahl: Ich empfehle nicht das günstigste Ticket zu kaufen, sondern eines mit Möglichkeit der kostenlosen Umbuchung bzw Teilerstattung (falls Gast aus RU kein Visum erhielt). Andernfalls ist das ganze Geld in den Wind gesetzt.

Ist hier noch jemand, der in jüngster Zeit einen Gast (kein Fam.Angehöriger) aus Russland per Besuchsvisum einlud? Wäre schön zu erfahren wie es bei Anderen verlief.

Beste Grüße.
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Manila_ph88
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #1 - 06.10.2024 um 16:09:33
 
"Meine ALB teilte mir mit: Die 90 / 180 Tage Regel sei ausgesetzt. Es gälte: Ab Tag der Einreise sind 90 Tage bis zur erneuten Einreise zu warten.  Vorher wird keine VE ausgestellt. (Ob das bei jeder ALB so ist?)"

Verstehe ich nicht. Die Ausländerbehörde stellt dir keine neue VE aus, welcher Grund?
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Maennlich
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 11.10.2024 um 15:27:41
 


Ich sehe, mich falsch ausgedrückt zu haben. Die ALB stellt neue VE aus, aber mit Gültigkeitsdatum (Einreise) erst nach 90 Tagen ab Ersteinreise

Schön ist, bekommt man das hin, während der Gast aus der R.F. gerade hier ist. So kann er (der Gast) das Original mitnehmen zur Vorlage bei nächster Visumbeantragung. // Wobei das mit WhatsApp abfotografiert bis dato auch immer gut gegangen ist.

P.S. Trotz aller Sanktionen und EU Beschlüsse - in den ALB  arbeiten Menschen, auch mit Verständnis. Was meine ich damit? Siehe Anlage, wir waren heute dort gewesen.





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roseforest
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 11.10.2024 um 16:24:58
 
Sehe ich das richtig das Visum wurde um 2 Tage verlängert? Was ist denn da der Grund ?!
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Maennlich
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 23.10.2024 um 20:49:13
 
Der Grund war - - Aber dazu muss ich etwas ausholen ..

Meine Freundin kauft immer erst die Flucktickets SVO-IST und zurück, wenn das Visum vorliegt, weil Aeroflot bei nicht-Reiseantritt nichts erstattet. Nach Visumerhalt stellte sich diesesmal heraus, am geplanten Rückflugtag gab es keine freien Plätze mehr, erst einen Tag später oder nichts ...

---------------------
Dadurch wäre sie ca sechs Stunden ohne Visum in Deutschland ( Frankfurt Airport ) gewesen. Die Folgen sind bekannt ....

Daher die ALB um einen Tag Verlängerung gebeten, weil sonst meine Freundin 18 volle Stunden, auch die Nacht hindurch, ganz alleine, ohne Englisch-, und Türkischkenntnisse im Istanbuler Flughafen verbringen müssen, ohne eine Minute Schlaf, stets ihre Koffer im Auge behaltend. Die ALB vergab zeitnah einen Termin und sogar einen Tag mehr, als extra Puffer.

Wie ich oben schon andeutete: In (dieser) ALB arbeiten Menschen, streng nach den Gesetzen, die trotzdem  Humanität nicht vergessen haben.

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i4a rocks!


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Antwort #5 - 12.12.2024 um 16:17:28
 
So und hallo. Es gibt Neuigkeiten, ziemlich aktuell.
Meine Freundin erhielt heute ihren Pass mit Visum zurück. Ende Dezember reist sie wieder zu mir.

Vorab: Zwischen Abgabe aller Unterlagen im Moskauer Visacenter und Meldung "Pass ist abholbereit" verging nur eine Woche.

Allerdings wurde ihr bei Abgabe, das war Ende November, gesagt, sie müsse nochmal kommen und Geburtsurkunde ihres (Ü30 Jahre alten) Sohnes vorlegen und im Original den Nachweis über ihr Wohneigentum. Beides wurde bis dato nie verlangt. Das war also neu. BTW: Eine junge Frau, die zufällig auch ihr Kouvert erhielt, fand außer dem Reisepass einen Begleitbrief der Botschaft: Visum abgelehnt ... sie heulte. Erklärte meine Freundin später; sie habe kein Wohneingentum und sei derzeit ohne Arbeit.

Damit dürfte jedem klar sein, Erkennen einer Rückkehrbereitschaft wird derzeit ganz groß geschrieben.

Was ich noch bemerken möchte; Zwar legte ich der ALB zum Erhalt der VE mein Einkommen offen, zusätzlich legte ich ein Sperrkonto über 3.000 Euro an, was meine Bank der ALB bestätigte. Außerdem, alle Flugreisen, d.h. von SVO nach IST und weiter nach FRA (und zurück !) wurden dem Visacenter vorgelegt.

Die Visumverlängerung der ALB vor 2 Monaten war für Neuerteilung wie man sieht nicht schädlich

// Auf irgendwelche, eigenmächtige Änderungen oder Pläne, zum Beispiel "Ach wir könnten ja mal für einen Tag nach London, oder wir ändern die Rückflugroute etc" - sollte im eigenen Interesse verzichtet werden. Kann man froh und dankbar sein, die Botschaft erteilt überhaupt noch Visa !!











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